Donnerbalken
Mit einem etwas zu knalligen Toiletten-Scherz musste sich das Arbeitsgericht Krefeld befassen (Urt. v. 21.12.2012, Az. 2 Ca 2010/12). Ein Vorarbeiter hatte einen Kollegen mit einem "Chinaböller" verletzt – und zwar als dieser gerade auf einem Dixi-Klo saß. Der Betroffene trug Prellungen und Verbrennungen am Oberschenkel und am rechten Hoden davon. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis wegen dieses Vorfalls außerordentlich fristlos.
Vor Gericht wies der Vorarbeiter darauf hin, dass Scherze unter den Bauarbeitern durchaus üblich seien – auch mit Feuerwerkskörpern. Das gelte als "Stimmungsaufheller" und trage zur guten Laune der Kollegen bei. Der verletzte Mitarbeiter konnte wohl zumindest über diesen Scherz nicht lachen und auch das Arbeitsgericht teilte diese Art von Humor nicht. Es sah die außerordentliche Kündigung als wirksam an.
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