"Sonderurlaub für Gewerkschafter in der Chemieindustrie" – so liefen die Agenturmeldungen vergangene Woche über den Newsticker. Worum geht es dabei genau und wäre eine solche Ungleichbehandlung überhaupt erlaubt?
Ein Mann sollte bei der Arbeit eine rote Hose tragen. Mehrfach kam er jedoch in einer schwarzen. Das brachte ihm schließlich nach fast neun Jahren in dem Job die Kündigung ein. Zu Recht, entschied das ArbG Solingen.
Ein Unternehmen erlaubte seinen Beschäftigten die Nutzung von ChatGPT ohne den Betriebsrat vorher einzubinden. Das musste es auch nicht, entschied das ArbG Hamburg. Michael Fuhlrott erläutert, was in der Entscheidung steht und was nicht.
Fallen Kündigung und Krankmeldung zeitlich unmittelbar zusammen, kann der hohe Beweiswert der ärztlichen Krankschreibung entfallen. Michael Fuhlrott ordnet ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts ein.
Kleine Sensation am LAG Düsseldorf: Die Kammer sieht bei verspäteten Auskünften nach Art. 15 DSGVO keinen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz. Michael Fuhlrott ist skeptisch, dass der EuGH da mitgehen wird.
Laut EuGH genügt eine DSGVO-Verletzung allein nicht, um materiellen Schadensersatz zu erhalten, denn es müsse auch ein Schaden nachweisbar sein. Nun stellt sich für Gerichte die Frage, ab wann ein solcher vorliegt, zeigt Michael Fuhlrott.
Urlaub verjährt nur, wenn der Arbeitnehmer vorher auf seinen Urlaubsanspruch hingewiesen wurde. Und Unionsrecht geht nationalem Recht vor. Mit seinem weitreichenden Urteil setzt das BAG zwingende Vorgaben des EuGH um. Von Michael Fuhlrott.
Urlaubsansprüche verjähren nur, wenn der Arbeitnehmer über seinen Urlaubsanspruch unterrichtet wurde. Das nationale Verjährungsrecht ist in diesem Sinne auszulegen, urteilte der EuGH. Michael Fuhlrott mit einer Einordnung.