Wer im Examen vom Erstkorrektor noch mit vier, vom Zweitkorrektor aber mit drei Punkten bewertet wird und schließlich durchfällt, darf sich ärgern. Besonders begründen muss der Zweitprüfer seine Ansicht aber nicht, so das BVerwG.
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Eine Frau lag in den Wehen, da ließ der Herzschlag ihres Kindes nach. Als die Ärzte sie darüber informierten, geriet sie in Panik und der rettende Kaiserschnitt verzögerte sich. Die Mediziner hätten früher aufklären müssen, so der BGH.
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"Bitte dringend aus der Vote entfernen": Ein Hamburger Strafrichter soll ein Urteil gegen einen Umweltaktivisten vorgeschrieben haben. Der Angeklagte wittert Befangenheit, dringt damit aber bei Gericht nicht durch. Was ist dran an der Aufregung?
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Wikipedia muss sich als journalistisches Medium behandeln lassen, sagt das Landgericht Berlin. Die Plattform habe sicherzustellen, dass von ihren Autoren presserechtliche Sorgfaltsmaßstäbe eingehalten würden. Anderenfalls müsse man korrigieren.
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Je nachdem, mit welchem Zusteller Behörden ihre Bescheide versenden, gilt möglicherweise die Drei-Tages-Zugangsfiktion nicht mehr uneingeschränkt. Jedenfalls muss das Gericht den Zusteller auf Herz und Nieren prüfen, sagt der BFH.
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Während in Hamburg SPD und Grüne mit einem Antrag für ein digitales juristisches Examen für Wirbel sorgen, macht sich Sachsen-Anhalt schon still und heimlich ans Werk. Im April 2019 sollen Referendare am Laptop schreiben können.
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Was in anderen Fächern schon Realität ist, soll auch bei den Juristen Einzug halten: digitale Prüfungen. Nun haben SPD und Grüne in Hamburg einen neuen Vorstoß gewagt. Kommt bald das Examen am Computer?
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Auf einer Tagung der Humboldt-Stiftung in Bonn diskutierten Juristen aus der ganzen Welt und allen Disziplinen über die Herausforderungen der Zukunft für ihr Fach. Muss sich die Rechtswissenschaft neu erfinden?