Internationale Juristentagung in Bonn: Vom Recht der Zukunft und der Zukunft des Rechts

von Maximilian Amos

22.10.2018

Auf einer Tagung der Humboldt-Stiftung in Bonn diskutierten Juristen aus der ganzen Welt und allen Disziplinen über die Herausforderungen der Zukunft für ihr Fach. Muss sich die Rechtswissenschaft neu erfinden?

Ob Migration, Terrorismus, Steuerflucht oder die schiere Allmacht des Internets - immer wieder ist die Rede davon, dass die Herausforderungen unserer Zeit globaler werden, dass nationale Antworten keine echten Lösungen mehr sein könnten. Meist wird das im Zusammenhang mit politischen Themen diskutiert. Aber auch die Rechtswissenschaft hat immer mehr globale Herausforderungen zu bewältigen und muss sich dabei auch ein wenig neu erfinden.

Für gewöhnlich diskutieren Juristen ihre Themen kleinteilig auf einzelnen Fachkonferenzen von Tokio über Brüssel bis Toronto, meist spezifisch zugeschnitten auf eine juristische Disziplin. In der vergangenen Woche aber bot das 8. Humboldt-Preisträger-Forum der Alexander von Humboldt-Stiftung in Bonn die Gelegenheit, mal einen Blick durchs Schlüsselloch auf die Gegebenheiten der internationalen Rechtwissenschaft zu werfen.

Jedes Jahr lädt die Stiftung Forscher und Preisträger einer Wissenschaftsdisziplin zu einem großen Austausch ein, 2018 waren nun die Juristen an der Reihe. Unter dem Motto "Zwischen Handwerk und Bekenntnis, Empirie und Normativität: Selbstbestimmung der internationalen Rechtswissenschaft" hat die Stiftung, die seit ihrer Gründung im Jahr 1953 knapp 1.500 Rechtswissenschaftler aus mehr als 70 Ländern mit Forschungspreisen und –stipendien gefördert hat, ihre Alumni zusammengerufen, um über aktuelle Themen und Herausforderungen ihrer Fachrichtung zu diskutieren.

Ein Blick über den Tellerrand

Die Themen waren dabei so verschieden wie die Hintergründe der Teilnehmer, die referierten. Verfassungsrechtler aus der Türkei, Sozialrechtler aus Slowenien oder Strafrechtler aus Peru – fast 50 verschiedene Nationen waren im Konferenzraum des Bonner Bristol-Hotels vertreten. "Das, was uns untereinander verbindet, sind methodische Fragen" erklärte Peter Oestmann, Professor für Rechtsgeschichte an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster, der die wissenschaftliche Leitung der Tagung übernahm, am Rande der Tagung gegenüber LTO. Doch ging es bei dem Forum nicht bloß um Fragen der juristischen Methodik: Die Rolle der Nationalstaaten als Rechtssetzungsorgan werde angesichts der Entwicklungen supranationaler Organisationen wie der EU oder von privat gesetztem Recht durch Schiedsgerichte immer geringer, so Oestmann, sodass Internationalisierung und Rechtsvergleichung umso wichtiger würden.

Die Zeiten, in denen jede Rechtsordnung bloß ihr eigenes Süppchen kochte, seien "seit 20 Jahren schon vorbei" sagt auch Ece Göztepe-Celebi, die in Ankara Verfassungsrecht lehrt. "Heute arbeiten wir alle komparativ." Der Vergleich mit Lösungsansätzen aus anderen Ländern bringe auch für die eigene Arbeit immer wieder neue Erkenntnisgewinne. Dabei höre sie sich nicht nur Vorträge zu ihrem eigenen Rechtsgebiet an, so Göztepe-Celebi. Man wage auch gerne den Blick über den Tellerrand hinaus, berichtet sie wie auch viele andere Teilnehmer. Schließlich will jeder auch wissen, was die anderen bewegt.

Und die Themen, die zwischen den Experten aus aller Welt diskutiert werden, sind ebenso breit wie bedeutend. Sie heißen etwa "Toleranz, Recht und Strafrecht" oder "Big Data, Cyberspace, and the Future of Democracy". Hier geht es nicht um Feinarbeit, sondern darum, ein Bewusstsein zu schaffen für Probleme, die die Wissenschaft weltweit beschäftigen. Und die sie in den kommenden Jahren erheblich verändern könnten.

Wie bändigt man die Digitalisierung?

Eine wichtige Rolle in den Vorträgen der Humboldt-Juristen spielten die Digitalisierung und die Marktmacht großer Internetkonzerne. Eyal Benvenisti von der britischen Elite-Hochschule Cambridge wagte dazu einen offenen Vorstoß in Richtung der Gesetzgeber. In Zeiten, in denen Big Data das Leben aller Menschen immer mehr bestimme, hätten diese auch ein Recht auf ihre Daten, oder zumindest, so formulierte er es, ein "Right to an explanation". Verbraucher hätten ein Recht darauf, zu erfahren, was mit ihren Daten geschieht und warum. Internet-Giganten wie Facebook und Co. seien ihren Nutzern etwas schuldig. Schließlich funktionierten sie nur aufgrund ihrer Daten, weshalb die Nutzer doch die eigentlichen Eigner sozialer Netzwerke seien, behauptete er. Der Widerspruch der Kollegen aus dem Zivilrecht folgte auf dem Fuße.

Doch nicht nur private Unternehmen, auch Staaten setzen zunehmend auf selbstständig arbeitende Algorithmen, die in Zukunft über existenzielle Fragen bestimmen könnten. Wer einen Anspruch auf Sozialhilfe hat, wer abgeschoben oder wer durch die Polizei kontrolliert wird, darüber könnte künftig Software entscheiden. Um das zu beherrschen, dazu brauche es Kontrolle, so Benvenisti. "An AI for an AI" ist sein Vorschlag dazu: Ein Algorithmus soll einen Algorithmus kontrollieren. Die totale Kapitulation vor der Technik oder eine fortschrittliche Lösung? Die Meinungen dazu gingen in der anschließenden Diskussion auseinander.

Mit dem Thema Internet fast automatisch einher geht auch die sog. Hate Speech. In Deutschland schuf noch in der vergangenen Legislaturperiode der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas das viel kritisierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das sozialen Medien die Pflicht zur Löschung rechtswidriger Inhalte auferlegt, um dieses Problems Herr zu werden. Das Gesetz, das hierzulande gern als Zensur-Gesetz  kritisiert wird, kommt im Ausland offenkundig deutlich besser an und dient dort sogar als Vorbild. Es sei sicher nicht perfekt, erklärte beispielsweise die Professorin Jungnyum Lee von der Soongsil-Universität in Südkorea, die sich der Regulierung sozialer Netzwerke widmet. Aber es sei ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem man nun aufbauen könne.

Haben die nationalstaatlichen Lösungen ausgedient?

Die international agierenden Juristen stellten sich auch die Frage, wie der Rechtsstaat im 21. Jahrhundert mit Kriminalität umgehen soll. Wie legitimiert sich das Strafrecht, wo wird Polizeirecht übergriffig?

Ein Professor aus Mexiko widmete sich dem Thema aus der Sicht seiner Heimat: "Warum versagt das Strafrecht in Mexiko?", ein Japaner trug vor zur "Rechtsstaatlichkeit als Grenze des Strafrechts". "International Jurisprudence and non-state armed actors" war das Thema von Hyeran Jo, die internationales Recht an der A&M-Universität in Texas lehrt.

Doch der Rechtsstaat muss sich nicht nur im Straf- und Polizeirecht beweisen. Die Situation in gefährdeten Demokratien wie Polen oder der Türkei war ebenfalls ein wichtiges Gesprächsthema, auch weil einige Juristen offen und bereitwillig aus erster Hand berichteten.

Eine Frage, die praktisch allen Vorträgen zugrunde lag und unter den Teilnehmern auch noch in den Pausen rege diskutiert wurde, war die nach der  Rolle der Rechtswissenschaft in einer globalisierten Welt: Was kann die Rechtswissenschaft darin eigentlich noch leisten? Auch wenn die Probleme weltweit dieselben sind, so ist es doch gerade ihre Internationalität, die sie für das Recht schwer greifbar macht. Das Recht wird eben zu einem Großteil noch in den Nationalstaaten gemacht.

Dabei hätten die alten nationalstaatlichen Lösungen ausgedient, meinte Markus D. Dubber, der an der Universität von Toronto lehrt und in seinem Vortrag eine "New Legal Science" forderte. Recht müsse ein "globales wissenschaftliches Unterfangen" werden, fordert er. Rechtwissenschaftler auf der ganzen Welt müssten sich vergleichen und hinterfragen, um neue Lösungsansätze zu finden.

"Es gibt Grenzen der Entstaatlichung"

"Von Recht kann man nur reden, wenn es auch den Anspruch auf Durchsetzung gibt" erklärte Tagungsleiter Oestmann. Auf einer überstaatlichen Ebene könnten dafür aber nur internationale Organisationen sorgen - zurzeit keine populäre Forderung. "Die Verlagerung von Staatsgewalt auf internationale Ebenen gibt es ja schon seit Jahrzehnten. Ich glaube aber, dass das von vielen Menschen nicht akzeptiert wird. Es gibt Grenzen der Entstaatlichung, die in einer Demokratie irgendwann nicht mehr vermittelbar sind. Der Staat als Bezugspunkt der eigenen Kultur hat eine gewisse Bedeutung, die man nicht aufgeben darf."

Doch, wenn sich internationale Akteure, ob Terroristen oder ganze Staaten, nicht an das Recht hielten, könnten die Probleme ganz schnell zu groß werden. "Es kann sehr gut sein, dass das Recht da scheitert", gibt Oestmann unumwunden zu. Gleichzeitig aber sei Recht notwendig, um Regeln aufzustellen: "Wenn das nicht mehr geschieht, dann gibt es nur noch Willkür".

Dass das funktionieren könne, zeige u. a. das Beispiel des Bankgeheimnisses: "Vor 30 Jahren gab es mindestens 20 verschiedene Länder, in denen sie Schwarzgeld auf dem Konto haben durften. Jetzt aber bemühen sich viele Länder, Transparenz herzustellen, um nicht international an den Pranger gestellt zu werden." Und das ganz ohne höhere Instanz, die internationale Standards mit Zwang durchsetzen könnte. Dabei sei aber auch Bescheidenheit nötig: "Selbstüberschätzung ist fehl am Platz. Das Recht muss sich vielleicht damit begnügen, dass es erklärt, was verboten und erlaubt ist."

Die Alexander von Humboldt-Stiftung fördert Wissenschaftskooperationen zwischen ausländischen und deutschen Forscherinnen und Forschern aller Fachgebiete. Dem Netzwerk der Stiftung gehören mehr als 29.000 Forscher aller Disziplinen aus über 140 Ländern an – unter ihnen 55 Nobelpreisträger.

Zitiervorschlag

Internationale Juristentagung in Bonn: . In: Legal Tribune Online, 22.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31633 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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