Das BVerfG hat deutliche Hinweise zur Befreiung von Syndikusanwälten gegeben – doch die Deutsche Rentenversicherung ignorierte sie. Nach einem Urteil des SG Freiburg wird es Zeit, dass sich das ändert, meint Martin W. Huff.
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Ab April 2018 wird es Kameras bei den Bundesgerichten geben. Das wirft erneut die Frage auf, ob auch das Twittern aus dem Gerichtssaal erlaubt ist. Es darf zumindest nicht untersagt werden, wenn es nicht stört, meint Martin W. Huff.Artikel lesen
Anwälte müssen ab Januar 2018 das beA nutzen. Für die Syndizi gab es bisher aber noch gar kein Postfach. Das ändert sich jetzt. In vielen Unternehmen gehen die Probleme aber damit erst los. Von IT bis Betriebsrat, zeigt Martin W. Huff.
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Nur bei Auftakt und Urteilsverkündung darf beim Schlecker-Prozess gefilmt werden. Mehr Bildberichterstattung will das LG Stuttgart nur tageweise einzeln prüfen. Das BVerfG findet das vorläufig in Ordnung. Eine erste Analyse von Martin W. Huff.
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Selbständige Rechtsanwälte erhalten ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erst zur Rente erstattet, entschied das BSG. Es sieht keine verfassungswidrige Benachteiligung gegenüber angestellten Rechtsanwälten. Von Martin W. Huff.
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Die Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter wie Vorstände oder Beiräte unterliegen nicht der gesetzlichen Sozialversicherung. Die BSG-Entscheidung vom Mittwoch sorgt nicht nur bei den Anwaltskammern für Erleichterung, erklärt Martin W. Huff.
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Werden Medienhäusern vor Gericht wesentliche Verfahrensrechte verwehrt, so können sie ohne Umwege Verfassungsbeschwerde erheben, sagt das BVerfG. Martin W. Huff bewertet den Beschluss.
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Die Hamburger Polizei hat einen Antrag gegen Demonstrationsverbote um den G20-Gipfel u.a. deshalb abgelehnt, weil die Antragsteller mit dem Republikanischen Anwaltverein verbunden sind. Das ist im Ansatz und im Ergebnis absurd, meint Martin Huff.
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