Seit Mittwoch steht fest: Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte wird in absehbarer Zukunft kommen. Wann genau, bleibt vorerst offen. Das wirkt sich auch auf die Anträge zur Nutzung der Rückwirkungsvorschriften aus.
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Syndizi brauchen keine Berufshaftpflichtversicherung, die Vertretungsbefugnis wird klargestellt und für über 45jährige Anwälte gibt es eine Übergangsregelung. Martin W. Huff stellt die Einigung vor.
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Nach dem Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber von netzpolitik.org gibt es Überlegungen, Journalisten aus dem Anwendungsbereich der §§ 93 ff. StGB auszunehmen. Martin W. Huff hält davon wenig – auch und gerade wegen des Cicero-Urteils.
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Anwälte müssen ihre Schreiben an den Anwalt der Gegenseite richten, sofern es einen gibt. Das gilt auch, wenn sie gar nicht als Anwalt handeln, aber dennoch ihren Briefbogen verwenden. Martin W. Huff stellt die Entscheidung des BGH vor.
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Jetzt soll alles sehr schnell gehen: Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte beschlossen – mit Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf. Eine Analyse von Martin W. Huff.Artikel lesen
Die Einführung des elektronischen Anwaltspostfachs kostet Geld. Viel Geld, das über die regionalen Kammern auf die Mitglieder umlegt werden soll. Das ist rechtens, urteilte der Anwaltsgerichtshof NRW.
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Gut einen Monat nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs des "Gesetzes zur Neureglung des Rechts der Syndikusanwälte" hat das Gesetzgebungsverfahren begonnen; zugleich schreiten auch die Verfahren vor dem BVerfG voran. Die DRV sieht sich dadurch…
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Unternehmen wie Private wehren sich zunehmend gegen - ihrer Ansicht nach unzutreffende – Einträge im Netz. Weil deren Urheber oft anonym bleiben, wenden sie sich an die Betreiber von Portalen oder Suchmaschinen. Deren Haftung für Löschung und…
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