Drei Geschwister waren von ihren Eltern als Erben eingesetzt. Als die Schwester die Pflege der Mutter übernahm, schenkte diese ihr ein Grundstück, das eigentlich der Bruder erben sollte. Dessen Klage wies das LG nun ab.
Lukas Deppenkemper ist auf das Familien- und Erbrecht spezialisiert. Welche Fragestellungen ihm täglich begegnen und auch, was man bei einem Ehevertrag beachten sollte, erzählt er in der neuen Folge von Irgendwas mit Recht.
Die Witwe des Altkanzlers Helmut Kohl erbt eine ihm zu Lebzeiten zugesprochene Rekordentschädigung in Millionenhöhe wohl nicht. Das zeichnete sich in der Verhandlung vor dem BGH ab. Ein Urteil soll im November fallen.
Oppenhoff meldet prominente Verstärkung: Der ehemalige Staatssekretär und früheres Mitglied des Bundestages Hans-Joachim Otto unterstützt das Notariat der Kanzlei in der Frankfurter Niederlassung.
Einem Sohn, der seine Mutter mehrfach geschlagen haben soll, darf deswegen nicht der Pflichtteil verweigert werden. Nicht jede körperliche Auseinandersetzung sei gleich ein schweres Vergehen gegen den Erblasser, so das LG Frankenthal.