Der Baurechtler Maximilian Jahn wechselt zum 1. Oktober in das Frankfurter Büro von GvW Graf von Westphalen. Der 40-Jährige ist derzeit Equity-Partner bei der Baurechtskanzlei Kapellmann.
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Der Stadtkern soll alles auf einmal bieten: Bürogebäude, Wohnraum, Gastronomie, Bildung, Erholung und Kultur – mit möglichst wenig Lärmkonflikten. Um dem gerecht zu werden, soll im Baurecht ein neuer Gebietstypus eingeführt werden.
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In allgemeinen Wohngebieten sind nur wenige Bauvorhaben zulässig. Ausnahmsweise auch Gewerbebetriebe, soweit sie nicht stören. Nach dem VG Berlin zählt dazu auch ein Umspannwerk, das 70.000 Berliner mit Strom versorgen soll.
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In einem Bürogebäude ließ sich die Fluchttür nur nach innen öffnen. Dass eine Behörde das nicht duldete und einem Arbeitgeber deswegen versagte, bis zum Umbau keine Mitarbeiter dort zu beschäftigen, geht in Ordnung, so das VG Münster.
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Die Bundesregierung hat das neue Bauvertragsrecht trotz der Bedenkenanmeldung des Bundesrates nur mit begrenzten Nachbesserungen in den Bundestag eingebracht. Oliver Kerpen stellt die Änderungen der Version vor, die nun zur Debatte steht.
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Graf von Westphalen hat sich mit einer Ingenieurgesellschaft und einem Claims-Berater zusammengeschlossen, um Adjudikation für Bauunternehmen anzubieten. LTO sprach mit GvW-Anwalt Robert Theissen über das Projekt.
Die geplanten Änderungen des Bauvertragsrechts zielen vornehmlich auf den Verbraucherschutz ab. Weshalb der Regierungsentwurf auch wesentliche Auswirkungen auf sämtliche Bauvorhaben in Deutschland haben wird, erläutert Oliver Kerpen.
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Eine Vogelfreundin vom Niederrhein will weiterhin neun Kakadus in ihrer Wohnung halten. Die Stadt Geldern hatte ihr dies verboten. Mit dem Fall beschäftigt sich am Donnerstag das OVG in Münster.
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