Allein der Umstand, dass ein Arbeitnehmer sich nach einer Kündigung exakt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krankmeldet, nimmt einer AU noch nicht den Beweiswert. Es komme auf die zeitliche Abfolge an, meint das LAG Niedersachsen.
Eine Volljuristin, die rund acht Jahre in einem Yoga-Zentrum lebte, bekommt für ihre dort geleisteten Dienste den Mindestlohn. Sie habe Arbeitnehmerstatus, eine Ausnahme für Religionsgemeinschaften greife nicht, so das BAG.
Das kanadische Unternehmen Constellation Software erwirbt sämtliche Aktien der Düsseldorfer Peakwork AG. Zur Gruppe der Verkäufer gehört unter anderem die TUI Group.
Der Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestlé gründet mit der Beteiligungsgesellschaft PAI ein Gemeinschaftsunternehmen und lagert das europäische Geschäft mit Tiefkühlpizzen aus.
Seine Abfindung zurückgeben und eine Vertragsstrafe zahlen soll Reichelt: Das fordert jedenfalls der Springer-Verlag vom ehemaligen Bild-Chefredakteur in einer Klage. Außerdem erstattet Springer Strafanzeige gegen Reichelt wegen Betruges.
Wer wie Richter viel Macht hat, kann zur Arbeitsfaulheit neigen, andere kommen hingegen gar nicht mehr aus dem Grübeln über die Falllösung heraus. Also auch Richter ran die die Stechuhr? Eine Frage für Thomas Fischer.
Das BMAS hat den lange erwarteten Entwurf zur Arbeitszeiterfassung vorgelegt. Diese ist aber längst schon Pflicht, die geplanten Regelungen bergen keine Überraschungen, sagt Michael Fuhlrott im Interview.