Die juristische Presseschau vom 23. August 2013: NSU-Untersuchungsausschuss – Sicherheitsgesetzgebung auf dem Prüfstand – Horst Mahler schreibt

23.08.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

USA – Datenüberwachung: Die US-amerikanische Regierung hat einen bislang geheimen Beschluss des Foreign Intelligence Surveillance Courts aus dem Jahr 2011 veröffentlicht. Wie die FAZ (Stefan Tomik) schreibt, gehe aus dem Beschluss hervor, dass die Regierung gegenüber dem geheim tagenden Gericht in weniger als drei Jahren dreimal habe eingestehen müssen, das Ausmaß eines Überwachungsprogramms falsch dargestellt zu haben. Die Rechtsverletzungen beruhten nach Darstellung eines Regierungsvertreters auf nunmehr ausgeräumten "technischen Problemen."

China – Bo Xilai: Über den Auftakt im Prozess gegen den vormaligen Partei-Funktionär Bo Xilai berichtet die taz (Felix Lee). Anders als bei den in der Volksrepublik üblichen Schauprozessen habe der Angeklagte, früher u.a. Handelsminister des Landes, der verlesenen Anklage widersprochen. Nach dem Bericht der FAZ (Petra Kolonko) habe noch kein Korruptionsprozess in China eine derartige Öffentlichkeit erhalten. Obwohl die Teilnahme am Prozess streng reglementiert worden sei, habe das Gericht eine Mitschrift der Verhandlung zeitnah als Mikroblog veröffentlicht. Mit einem Urteil sei in etwa zwei Wochen zu rechnen.

Schweiz – Datendieb verurteilt: Das Schweizer Bundesstrafgericht hat einen deutschen Informatiker wegen Wirtschaftsspionage zu drei Jahren Haft verurteilt, die Hälfte der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Wie das Handelsblatt (ali), hier eine längere Online-Version, schreibt, hatte der IT-Experte einen Einsatz bei der Privatbank Julius Bär dazu genutzt, mehrere tausend Datensätze vermögender deutscher Kunden zu kopieren und im Anschluss zu einem Preis von 1,1 Millionen Euro an die Finanzbehörden Nordrhein-Westfalens verkauft.

Großbritannien – David Miranda: Mit den Rechtsfragen der mehrstündigen Festsetzung David Mirandas, Ehemann des Journalisten und Snowden-Interviewers Glenn Greenwald, beschäftigt sich ein englischsprachiger Beitrag des Rechtswissenschaftlers Jeff King im Verfassungsblog unter dem Titel "Miranda's Rights: A Guide for the perplexed Citizen." Nach Bericht der SZ (Christian Zaschke) hat Miranda vor dem High Court, dem höchsten britischen Zivilgericht, eine einstweilige Verfügung erwirkt, der zufolge die Polizei die beschlagnahmten elektronischen Geräte nicht weiter auswerten darf. Dies gelte jedoch nicht, soweit die Polizei an eine Gefährdung der nationalen Sicherheit glaube.

Frankreich – Arbeitsmarktreform: Im Juni ist in Frankreich eine umfangreiche Arbeitsmarktreform in Kraft getreten. lto.de (Christian Oberwetter) befragt den Experten Patrick Remy zu Kernpunkten der Reform und vergleichbaren Regelungen in Deutschland.

Sonstiges

Geschmäckle: Das baden-württembergische Integrationsministerium unter der Leitung von Bilkay Öney (SPD) hat zur Vorbereitung eines neuen Partizipations- und Integrationsgesetzes ein Rechtsgutachten bei der Anwaltskanzlei des früheren Berliner Innensenators Erhart Körting (SPD) in Auftrag gegeben. Weil Körting als der politische Ziehvater Öneys gelte, wolle die CDU nun mit einer parlamentarischen Anfrage klären lassen, zu welchem Zeitpunkt die Ministerin über die Vergabe informiert worden sei, schreibt die FAZ (Rüdiger Soldt).

Tragödie: Über den tragischen Tod des Münchner Strafrechtsprofessors Joachim Vogel in Venedig schreibt die FAZ (Tobias Piller). Vogel war am Wochenende bei einer Kollision eines städtischen Wassserbusses mit einer Gondel verunglückt. In Venedig werde nun über sicherheitstechnische Konsequenzen aus dem Unglück beraten.

Resozialisierung: Eine rechtsphilosophischen Abriss zum Strafzweck der Resozialisierung bietet in einem Gastbeitrag Rechtsprofessor Klaus Lüderssen (FAZ) für den Staat und Recht-Teil der Zeitung.

Das Letzte zum Schluss

Programmverschiebung: Die zahlreichen Anhänger des Tatorts müssen kurz vor Weihnachten ein wenig länger auf ihre Lieblingssendung warten. Aus Gründen des Jugendschutzes habe sich der WDR dazu entschlossen, den nächsten Tatort aus Köln erst nach 22 Uhr zu senden, schreibt Elmar Krekeler (Welt) und mutmaßt über die dramaturgische Ausgestaltung des Krimis. 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. August 2013: . In: Legal Tribune Online, 23.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9421 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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