Die juristische Presseschau vom 18. bis 21. Mai 2024: 75 Jahre Grund­ge­setz / Bund ver­liert erneut Kli­maklage / Haft­be­fehl gegen Net­anjahu?

21.05.2024

Am 23. Mai wird das GG 75 Jahre alt. Der Bund muss beim Klimaschutzprogramm nachbessern. Der Chefankläger des IStGH beantragte den Erlass von Haftbefehlen gegen Israels Premier Netanjahu und mehrere Hamas-Führer.

Thema des Tages

75 Jahre Grundgesetz: Anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Grundgesetzes am 23. Mai widmet die Sa-SZ dem GG eine Geburtstagsausgabe, die folgende Beiträge enthält: Judith Wittwer schreibt im Editorial, warum der Geburtstag ein Grund zum Feiern sei. Matthias Köpf geht auf die Entstehungsgeschichte des GG ein, während Nicolas Richter den Fokus in einer Seite-Drei-Reportage auf Ausprägungen, Entstehungsgeschichte und Hintergründe der Menschenwürde legt. Wolfgang Janisch und Katharina Riehl sprechen mit der Bundesverfassungsrichterin Christine Langenfeld über das GG. Meredith Haaf porträtiert die Sozialdemokratin Elisabeth Selbert, die dafür kämpfte, dass die Gleichberechtigung der Geschlechter Einzug ins GG hielt. Robert Probst beleuchtet die Verfassungsgeschichte der ehemaligen DDR. 

Der Rechtsprofessor und ehemalige Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus geht im FAZ-Einspruch auf gleich mehrere Aspekte der Verfassung ein und erklärt, warum das GG stärker sei als der Begriff der Staatsräson. Im Interview mit der Di-FAZ (Markus Wehner) spricht sich Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) dafür aus, das GG zur Verfassung zu machen; zum einen, damit sich Ostdeutsche weniger ausgeschlossen fühlten, vor allem aber, um Verschwörungstheoretiker:innen, Reichsbürger:innen "und andere Schwurbler" des Arguments zu berauben, aus Artikel 146 GG leite sich ab, dass es die Bundesrepublik gar nicht gäbe. Im Gespräch mit dem Hbl (Heike Anger) erläutert der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, warum er das GG für "krisenfest" hält. Über die DDR-Verfassung, die nie einklagbar war, schreibt der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk in einem Beitrag für die Sa-taz. Mit der Entstehungsgeschichte des GG befasst sich die WamS (Thomas Schmid). Der Rechtsprofessor Klaus F. Gärditz erklärt auf LTO, dass markante Entwicklungen und Eigenschaften, die das GG heute auszeichnen, Produkt evolutiver Verfassungspraxis seien. Der Frage, was der Philosoph Immanuel Kant mit dem GG zu tun hat, geht der Rechtsprofessor Mathias Hong auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) nach. 

Ronen Steinke (Sa-SZ) kommentiert, das GG setze auch menschliche Qualitäten wie Kooperationsbereitschaft und Fair Play voraus. Gereon Asmuth (Sa-taz) kritisiert, dass mehrere Grundrechte seit 1949 durch Verfassungsänderung eingeschränkt wurden, was dem Grundgesetz auch sprachlich nicht gut getan habe. Die Juniorprofessorin Dana-Sophia Valentiner spricht sich auf LTO für eine Aktualisierung des GG aus. Sie will in Art. 2 das Sittengesetz streichen und in Art. 3 III die sexuelle Orientierung aufnehmen. Dort soll auch der Begriff "Rasse" durch "rassistische und antisemitische Zuschreibung ersetzt werden. Schließlich sollen mehr Regelungen über das BVerfG ins GG aufgenommen werden, um seine Resilienz zu stärken.

Rechtspolitik

Namen: Nachdem der Bundestag im April das neue Namensrecht beschlossen hat, passierte das nun auch den Bundesrat. LTO fasst die beschlossenen Änderungen zusammen. So sollen etwa Eheleute, Kinder und Angehörige ethnischer Minderheiten mehr Freiheiten bei der Festlegung und Änderung ihrer Nachnamen erhalten. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung echter Doppelnamen für verheiratete Paare. Das Gesetz soll zum 1. Mai 2025 in Kraft treten. 

Reinhard Müller (Sa-FAZ) meint, durch das neue Namensrecht werde man am Namen "noch weniger ablesen können als ohnehin schon". Auch gehe die Ordnungsfunktion, die Namen erfüllen, "mit dem Trend dahin, die Existenz von unterschiedlichen Geschlechtern einzuebnen". Man müsse aber "nicht alles mitmachen", so der Autor. 

Asyl in Ruanda: Im Interview mit spiegel.de (Rasmus Buchsteiner/Steffen Lüdke) spricht sich der Migrationsexperte Gerald Knaus für ein Flüchtlingsabkommen Deutschlands mit Ruanda aus. Es gehe darum, "zukünftige Migration zu reduzieren". Da ein solches Abkommen derzeit nicht mit EU-Recht vereinbar ist, müsse man den Weg über ein Pilotprojekt gehen. Besser aber sei es, "das EU-Recht hier zu ändern". 

Gewalt gegen Politiker:innen: Im Interview mit spiegel.de (Sophie Garbe) legt Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) dar, warum insbesondere Kommunalpolitiker:innen dringend umfassenderen Schutz benötigten und "politisches Stalking" unter Strafe gestellt werden müsse. In der WamS erklärt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), welche Maßnahme es brauche, um Mandatsträger:innen besser vor Angriffen zu schützen. Neben einer schnellen und effektiven Strafverfolgung müssten etwa auch Extremist:innen konsequent entwaffnet werden.

Kinderpornografie: Simone Schmollack (Di-taz) begrüßt, dass der Bundestag die Hochstufung von Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie zum Verbrechen rückgängig gemacht hat. So werde "Gerichten und Ermittlungsbehörden wieder mehr Freiraum eingeräumt", den diese brauchen, um nicht weiter unnütze Verfahren etwa gegen Eltern oder Lehrer:innen führen zu müssen, die lediglich andere auf kinderpornografische Darstellungen hinwiesen. 

Rechte der Natur: Im Interview mit der Wochenzeitung Kontext (Karl-Heinz Behr) erklärt der Umweltpädagoge Christian Cray, warum die Natur im GG als eigenes Rechtssubjekt verankert werden sollte, wie es in Ecuador bereits der Fall ist. Dadurch könne etwa ein Wald, ein Fluss oder auch das Klima klagen und sich vor Gericht beispielsweise gegen einen Großkonzern verteidigen. Die Natur würde dadurch eine eigene Stimme bekommen, die dann anwaltschaftlich vertreten werden müsste. 

Resilienz des Rechtsstaates/Demokratieförderung: Im Interview mit der Sa-SZ (Detlef Esslinger/Angelika Slavik) debattieren Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) und der US-Politologe Daniel Ziblatt darüber, wie neue Gesetze die Demokratie vor Parteien wie der AfD schützen könnten. So begrüßenswerte solche Maßnahmen auch seien: Es dürfe nie vergessen werden, dass "die Auseinandersetzung um Faschismus" immer auch aktiv in der Gesellschaft geführt werden müsse. Dies meint auch der ehemalige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) in einem Gastbeitrag in der WamS: Ohne bürgerschaftliches Engagement sei absehbar, dass "Demokratien ausbluten oder kollabieren". Im Interview mit der WamS (Jacques Schuster) sorgt sich auch der Rechtsprofessor und Ex-Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio um die freiheitliche Gesellschaft und ihre Werte, die von Kräften, die sich eine andere Weltordnung wünschen, bedroht würden. 

Justiz

OVG Berlin-BB zu Klimaschutzprogramm: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung festgelegten Maßnahmen nicht ausreichend seien, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Das Programm müsse daher nachgebessert werden. Damit gab das Gericht der Deutschen Umwelthilfe recht. Das Urteil wird nicht mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes hinfällig, das der Bundesrat am Freitag passieren ließ. Es berichten Sa-SZ (Michael Bauchmüller/Vivien Timmler), Sa-FAZ (Corinna Budras/Christian Geinitz), LTO und beck-aktuell

EuGH zu Fluggastentschädigung: Der Europäische Gerichtshof hat laut LTO entschieden, dass ein Personalmangel bei der Gepäckabfertigung eines Flughafens einen „außergewöhnliche Umstand" im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung darstellen und damit eine pauschale Entschädigung der von einer daraus resultierenden Verspätung betroffenen Fluggäste verhindern könne. Ein solcher Umstand liege jedoch nur vor, wenn das Ereignis kein Teil der normalen Tätigkeit der Fluggesellschaft sei und zugleich nicht von ihr beherrscht werden könne. Ob diese beiden Voraussetzungen vorliegen, ist nun vom Landgericht Köln zu prüfen, das die Frage dem EuGH vorgelegt hatte. 

BVerwG zu unfriedlichen Protesten: Die studentische Hilfskraft Milad Schubart befasst sich auf dem Verfassungsblog kritisch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von März diesen Jahres, wonach eine von Anfang an unfriedliche Versammlung nicht erst aufgelöst werden muss, bevor die Polizei polizeirechtliche Maßnahmen gegenüber den Teilnehmenden ergreifen darf. Diese Entscheidung sei nicht nur rechtsdogmatisch abzulehnen, sie führe auch zu ungerechten Ergebnissen, indem sie die Sperrwirkung des Versammlungsrechts auch abseits unfriedlicher und bewaffneter Versammlungen aushöhle. 

LSG Bayern zu Impfschaden: Das Landessozialgericht Bayern hat eine Thrombose im Unterschenkel eines zwei Wochen zuvor mit einem mRNA-Impfstoff gegen Corona geimpften Mannes – wie bereits die Vorinstanz – nicht als Impfschaden anerkannt. Der Zusammenhang zwischen der Impfung und der Thrombose sei nicht nachgewiesen. Das bloße Fehlen konkurrierender Ursachen reiche als Nachweis nicht aus. beck-aktuell berichtet.

OLG Frankfurt/M. - Umsturzpläne/Reuß: Am heutigen Dienstag beginnt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. der Strafprozess gegen neun angeklagte Rädelsführer der Gruppierung um Prinz Reuß. Die Di-FAZ (Timo Steppat) beschreibt die Dimensionen des "Mammutprozesses", in dem die Anklage 617 Seiten umfasst und etwa 260 Zeug:innen geladen sind. Auch der Rädelsführer Prinz Reuß muss sich in dem bis Mai 2025 angesetzten Prozess verantworten. Der erste von insgesamt drei Prozessen läuft bereits seit Ende April vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

LG Halle zu Björn Höcke: Nachdem Björn Höcke vom Landgericht Halle wegen Verwendens der SA-Parole "Alles für Deutschland" zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 130 Euro verurteilt worden war, legt Ex-Bundesrichter Thomas Fischer in seiner Kolumne auf spiegel.de dar, inwiefern die Berichterstattung über das Verfahren dem Thüringer AfD-Vorsitzenden – obwohl dieser "auf der intellektuell niedrigstmöglichen Ebene" argumentiert habe – letztlich nutzen werde. 

Björn Höcke hat unterdessen angekündigt, die Influencerin Cathy Hummels anzuzeigen, weil sie die Losung "Alles für Deutschland" in einem Post zur kommenden Fußball-EM benutzt hatte. Hummels behauptet, sie habe die Herkunft der Formulierung trotz der mehrwöchigen Berichterstattung über den Höcke-Prozess nicht gekannt. bild.de berichtet. 

LG München I zu Anlagebetrug: Wie die Sa-FAZ (Marcus Jung) schreibt, verurteilte das Landgericht München I einen langjährigen Geschäftspartner des "Wolf of Sofia" wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Seine beiden Mitangeklagten wurden zu einem Jahr und acht Monaten beziehungsweise zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung aber zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Männer gehörten zu einer europaweit operierenden Bande, die zwischen 2017 und 2019 Hunderte Anleger aus ganz Europa betrogen hatte.

LG Berlin zu Spätabtreibung: Verena Mayer (Sa-SZ) erinnert in ihrer Kolumne "vor Gericht" an die 2019 erfolgte Verurteilung zweier Berliner Ärzt:innen wegen Totschlags zu einer Bewährungsstrafe. Sie hatten in der 32. Schwangerschaftswoche einen schwerbehinderten Fötus im Mutterleib getötet, nachdem sie einen gesunden Zwilling per Kaiserschnitt auf die Welt gebracht hatten. Die Tötung sei zu diesem Zeitpunkt nicht gerechtfertigt gewesen, da weder das Leben der Mutter noch des anderen Fötus gefährdet waren. 

ArbG Solingen zu Arbeitskleidung: Das Arbeitsgericht Solingen hat entschieden, dass einem Mann, der der Aufforderung seines Arbeitgebers, eine rote Arbeitshose zu tragen, mehrfach nicht nachgekommen war, zu Recht ordentlich gekündigt worden war. Es handele sich bei der Hose um Arbeitsschutzkleidung. Dies rechtfertige – genau wie der Wunsch des Arbeitgebers nach einem einheitlichen Auftreten – die Anweisung zum Tragen einer bestimmten Hose. Die Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist auf den 21. Mai datiert. LTO (Tanja Podolski) berichtet.

GenStA München – Petr Bystron: Über das Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche berichtet ausführlich die Sa-SZ (Christoph Koopmann/Jörg Schmitt). Bystron soll im Zusammenhang mit seinen mehrfachen Auftritten im Kreml-freundlichen Medium "Voice of Europe" finanzielle Zuwendungen von Russland erhalten haben. 

StA Hamburg – Cum-Ex/Daniela P.: Seit 2021 ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen die Finanzbeamtin Daniela P. wegen Begünstigung der Warburg Bank, weil sie im Herbst 2016 auf die Rückforderung von 47 Millionen Euro verzichten wollte, die aus Cum-Ex-Manipulationen stammen. P.s Anwalt Leon Kruse äußert sich im Interview mit spiegel.de (Ansgar Siemens) erstmals zu den Vorwürfen. Die Finanzbeamtin habe den Verzicht auf die Rückforderung gemeinsam mit ihren Vorgesetzten entschieden, weil die illegale Herkunft der Gelder damals noch nicht bewiesen gewesen sei. Von politischer Einflussnahme der Warburg Bank auf den Hamburger Senat habe sie nichts gewusst. 

Cannabis: Der Doktorand Jonathan Wittig kritisiert auf LTO die Annahme mehrerer Staatsanwaltschaften, dass derzeit im Umlauf befindliches Cannabis nur aus illegalen Quellen stammen kann und dass Cannabiskonsument:innen daher verpflichtet seien, als Zeug:innen Auskunft über dessen Herkunft zu geben. Schon die Annahme sei falsch, weil es auch Medizinal-Cannabis gebe. Die Staatsanwaltschaften verletzten ihre Pflicht zu Neutralität und Mäßigung.

Recht in der Welt

IStGH – Krieg in Gaza: Karim Khan, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, beantragte Haftbefehle gegen drei Hamas-Führer und Israels Premier Benjamin Netanjahu sowie den Verteidigungsminister Yoel Gallant wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit den Angriffen auf Israel am 7. Oktober und dem anschließenden Krieg in Gaza. Khan wirft den israelischen Verantwortlichen unter anderem das Aushungern von Zivilist:innen vor. Ob die internationalen Haftbefehle erlassen werden, muss nun eine dreiköpfige Vorverfahrenskammer des IStGH entscheiden. Eine Folge der Haftbefehle wäre, dass alle Vertragsstaaten des Gerichts verpflichtet sind, die Gesuchten festzunehmen und dem Gericht zu übergeben, sobald sie sich in ihrem Land befinden. Di-SZ (Peter Münch), Di-FAZ (Christian Meier), Di-taz (Bernd Pickert), Hbl (Carsten Volkery), Welt (Daniel-Dylan Böhmer) und LTO berichten. tagesschau.de (Kolja Schwartz) erläutert in einem FAQ die Bedeutung der Haftbefehlsanträge. 

Ronen Steinke (Di-SZ) begrüßt die Beantragung eines Haftbefehls gegen Israel Premier ungeachtet der Tatsache, dass "es gewiss viel grausamere Kriegsherren" als Netanjahu gebe. "Das humanitäre Völkerrecht mit seinem zentralen Appell, Zivilisten zu schonen", binde jedoch alle Seiten eines Krieges. Ansonsten sei es wertlos. Alexander Haneke (Di-FAZ) findet es "irritierend", "dass Khan Israels Führung und die Hamas-Chefs mittelbar auf eine Stufe stellt, indem er gegen beide gleichzeitig vorgeht". Lisa Schneider (Di-taz) prognostiziert, dass die Hamas ihren Umgang mit den Geiseln – trotz der beantragten Haftbefehle – nicht verändern wird. Israel aber habe nun die Chance, seine Kriegsführung anzupassen. Dies ändere zwar nichts an den beantragten Haftbefehlen, "aber sehr wohl daran, wie auf Israel geblickt" werde. Christian Rath (Di-BadZ) stellt klar, dass Khan nicht etwa Israel mit der Hamas gleichsetze und Israel auch nicht das Selbstverteidigungsrecht abspreche. Khan mache nur deutlich, dass er nicht einseitig vorgehe. Die Vorwürfe gegen Israels Verantworliche seien "so schwer, dass Deutschland und die anderen Unterstützer Israels jede militärische Hilfe für Israel sofort einstellen sollten". 

IGH/Israel – Krieg in Gaza: Südafrika will mit seinem mittlerweile vierten Eilantrag, in dem es Israel erneut Völkermord vorwirft, ein Ende des Militäreinsatzes in Gaza erreichen. Die Maßnahmen, die der Internationale Gerichtshof bislang angeordnet hat, seien angesichts der veränderten Umstände nicht ausreichend. Über die am Donnerstag und Freitag stattgefundenen Verhandlungen vor dem IGH sowie die Hintergründe des Verfahrens berichten Sa-FAZ (Alexander Haneke/Christian Meier/Franca Wittenbrink) und LTO (Franziska Kring). Wann der IGH über mögliche neue Sofortmaßnahmen entscheiden wird, ist noch unklar. 

Großbritannien – Julian Assange: Der Londoner High Court hat entschieden, dass WikiLeaks-Gründer Julian Assange erneut Berufung gegen seine Auslieferung in die USA einlegen kann. Vorerst darf er damit nicht in die USA ausgeliefert werden. Dort drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft wegen Spionage und Weitergabe geheimer Dokumente. Das Londoner Gericht hatte die Entscheidung über den Berufungsantrag bei einer Anhörung Ende März zunächst vertagt und Zusicherungen aus den USA angefordert. Nun entschied der High Court, dass die Zusicherungen der USA nicht zufriedenstellend seien. Es berichten Di-SZ (Michael Neudecker/Martin Wittmann), Di-taz (Daniel Zylbersztajn-Lewandowski), spiegel.de (Michael Sontheimer) und netzpolitik.org (Constanze Kurz)

Stefan Kornelius (Di-SZ) schlägt vor, dass Julian Assange einen Vergleich mit den USA sucht. Assange könnte die Gefährdung von Menschenleben durch seinen Datendiebstahl gestehen, wofür die US-Seite sieben Jahre Haft veranschlagt, die aber durch Assanges fünf Jahre in britischer Abschiebehaft bereits abgegolten sein könnten. Meike Laaf (zeit.de) begrüßt die Entscheidung des Londoner Gerichts, stellt aber auch klar, dass die nunmehr zugelassene Berufung nicht mehr sei als "eine Noch-nicht-vorbei-Entscheidung". 

Georgien – "ausländische Agenten"-Gesetz: Die NGO-Forschungsleiterin Nino Tsereteli ordnet auf dem Verfassungsblog das am 14. Mai beschlossene Gesetz, das ausländisch finanzierte georgische NGOs ins Zwielicht rücken soll, in eine Entwicklung zunehmend reduzierter Accountability ein. Dazu gehöre auch eine zunehmende Kontrolle der georgischen Justiz durch Oligarchen und die regierungsnahe Besetzung des Ombudsmanns. 

USA – Spotify/Hörbücher: Wie die Sa-FAZ (Benjamin Fischer) schreibt, hat die Verwertungsgesellschaft Mechanical Licensing Collective (MLC) in den USA Klage gegen das schwedische Unternehmen Spotify erhoben, nachdem dieses ein Hörbuch-Abo in ihr Programm aufgenommen und die bekannten Abo-Modelle als "Bundles" eingestuft hat, wodurch weniger Geld an die Autorenseite ausgeschüttet werde. Die MLC sammelt Tantiemen für Songwriter und Verlage ein und schüttet diese aus. 

USA – Richter Samuel Alito: Sa-SZ (Peter Burghardt) und spiegel.de (Sabrina Knoll/Sebastian Stoll) porträtieren den umstrittenen US-Supreme-Court-Richter Samuel Alito. Wie erst jetzt bekannt wurde, hing im Januar 2021 vor dem Haus von Alito eine umgedrehte amerikanische Flagge, die Anhänger:innen von Donald Trump verwenden, um auf die angeblich gestohlenen Präsidentschaftswahl zu verweisen. Alito sagte, seine Frau habe die Fahne aufgehängt. Der als ultrakonservativ geltende Samuel Alito wurde 2006 von George W. Bush für den Supreme Court nominiert. 

USA – Trump/Stormy Daniels: Über den Fortgang des New Yorker Schweigegeldprozesses gegen den Ex-US-Präsidenten Donald Trump und die Aussage von Trumps ehemaligem Vertrauten Michael Cohen berichten Sa-SZ (Marie Pohl) und Sa-FAZ (Sofia Dreisbach). Die Schlussplädoyers könnten schon kommende Woche folgen. Die FAS (Sofia Dreisbach) porträtiert Michael Cohen und weitere Handlanger Trumps. Die Di-SZ (Boris Herrmann/Christian Zaschke) widmet dem bisherigen Verfahrensablauf eine Seite-Drei-Reportage.

Boris Herrmann (Sa-SZ) nennt es "gewagt", dass der Prozess nahezu vollständig auf die Aussage Cohens setze. Dieser habe sich von einem unterwürfigen Mitarbeiter Trumps zu dessen Nemesis verwandelt. Falls es aber "die – naheliegende – Absicht von Trumps Anwälten gewesen sein sollte, diesen fragwürdigen Zeugen vor den Augen der Jury zu zermürben oder ihn gar zu zerstören", sei dieser Plan nicht aufgegangen. 

Ukraine – Wahlen in Kriegszeiten: Ohne den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hätten die ukrainischen Präsidentschaftswahlen bereits am 31. März diesen Jahres stattgefunden. Die Verfassung verbietet zwar nur Parlamentswahlen zu Kriegszeiten. Das Kriegsrecht verbietet jedoch Wahlen generell, solange im Land gekämpft wird. Die Di-SZ (Florian Hassel) erläutert die entsprechenden Regelungen. 

Sonstiges

AfD-Verbot: Jochen Buchsteiner (FAS) warnt vor der Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens. "Schon der Prozess bis zu einem Urteil würde der AfD nutzen". Die AfD könnte sich als Opfer einer "Hexenjagd" in Szene setzen. Auch könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein Verbotsantrag abgelehnt werde. Jacques Schuster (Wams) geht nicht davon aus, dass "vom Bestehen der AfD eine Existenzbedrohung für unseren Staat" ausgehe. Gerade die Tatsache, dass der deutsche Staat und die Verfassung so lange stabil gewesen seien, solle der Gesellschaft mehr Selbstbewusstsein geben. "Eine solche Gesellschaft könne eine Partei wie die AfD aushalten".  

Unmut: LTO (Martin Rath) schreibt über Nörgler und Querulanten aus Sicht der Justiz, stellt eine europäische Legaldefinition des Nörgelns vor und geht der Frage nach, worin sich Nörgeln von Querulanz unterscheidet. 

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/bo/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. bis 21. Mai 2024: 75 Jahre Grundgesetz / Bund verliert erneut Klimaklage / Haftbefehl gegen Netanjahu? . In: Legal Tribune Online, 21.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54576/ (abgerufen am: 17.07.2024 )

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