Die juristische Presseschau vom 19. Oktober 2023: Öst­er­reichs Ex-Kanzler Kurz vor Gericht / 93 Mil­lionen Euro für Digi­ta­li­sie­rung der Justiz / BAG zu Arbeit auf Abruf

19.10.2023

In Wien begann der Prozess gegen Ex-Kanzler Kurz. Der Haushaltsausschuss des Bundestags gibt 93 Millionen Euro frei, die vor allem den Ländern helfen. Ohne ausdrückliche Regelung gelten bei Arbeit auf Abruf 20 Wochenstunden als vereinbart.

Thema des Tages

Österreich – Sebastian Kurz: Vor dem Landesgericht für Strafsachen in Wien hat der Prozess gegen den früheren Bundeskanzler Österreichs Sebastian Kurz (ÖVP) wegen des Vorwurfs der Falschaussage begonnen. Die Anklage wirft dem jetzigen Unternehmensberater vor, im Zuge eines Auftritts vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Ibiza-Affäre wissentlich und willentlich unrichtige Aussagen über die Besetzung hoher Positionen eines Staatsbetriebes getätigt zu haben. Kurz` Verteidigung dagegen behauptet, die Staatsanwaltschaft habe verschiedene Aussagen des Politikers unzutreffend interpretiert und ihnen einen falschen Bedeutungsinhalt zugeschrieben. Auch müsse die aggressive Stimmung bei der Befragung im Untersuchungsausschuss im Juni 2020 bedacht werden. Der Prozess ist auf drei Tage anberaumt, dürfte aber – schon allein wegen der geplanten Befragung von mindestens 18 Zeugen – deutlich länger dauern. Neben Kurz sind auch sein früherer Büroleiter Bernhard Bonelli sowie die frühere Wirtschaftsministerin Bettina Glatz-Kremsner angeklagt. SZ (Cathrin Kahlweit), FAZ (Stephan Löwenstein), taz (Florian Bayer), Welt (Andreas Macho) und LTO berichten. 

Rechtspolitik

Digitalisierung der Justiz: Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat 93 Millionen Euro für die Digitalisierung der Justiz freigegeben, berichtet LTO (Markus Sehl). Damit fließt ein Großteil aus dem Digitalpakt in die Länderjustiz. Das Geld soll für neue Software und mehr KI eingesetzt werden, so etwa für die Entwicklung des sogenannten "Gemeinsamen Fachverfahrens für die Justiz", kurz "GeFa". Die "GeFa"-Software soll bei der Terminplanung, bei der Führung von Stammdaten, bei Insolvenztabellen und der Geschäftsstatistik helfen. Weitere Projekte, in die das Geld vom Bund fließen soll, sind ein länderübergreifendes Registerfachverfahren, der digitale Austausch zwischen Polizei und Justiz und die Entwicklung einer KI-Strategie und KI-Plattform. Daneben soll unter dem Titel "Generatives Sprachmodell der Justiz" eine Art eigenes ChatGPT für die Gerichte entwickelt werden.

Cannabis: Der Bundestag beriet erstmals über die geplante Cannabis-Teillegalisierung, die Anfang 2024 in Kraft treten soll. Union und AfD forderten die Ampel auf, ihr Vorhaben aufzugeben. Grüne und FDP meldeten an, dass einige Punkte noch verbessert werden müssen, so sei der Gesetzentwurf zu bürokratisch. Nach der ersten Lesung wurde das Cannabisgesetz (CanG) in die Ausschüsse überwiesen. Für den 6. November ist eine Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss geplant. spiegel.de (Milena Hassenkamp) berichtet. LTO (Hasso Suliak) brachte einen Vorbericht.

spiegel.de (Julia Köppe) fasst den Inhalt des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zusammen, geht auf die Kritik an der geplanten Legalisierung ein und zieht einen Vergleich zur Situation in anderen Ländern. 

Die taz (Susanne Schwarz) weist darauf hin, dass eine Legalisierung von Cannabis wegen des enormen Energiebedarfs der Plantagen Folgen für die Erderhitzung haben könnte.

Elterngeld: Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) bleibt bei ihrem Plan, das Elterngeld künftig nur noch an Eltern auszuzahlten, die alleine oder zusammen nicht mehr als 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben. Die FDP schlug dagegen vor, die geplanten Einkommensgrenzen bei 250.000 Euro für Alleinerziehende und 300.000 Euro für Paare anzusetzen, und zugleich das Elterngeld für alle Familien von 14 auf 12 Monate zu kürzen. Die SPD fand dies unsozial, die Grünen kritisierten, dass dies die Eingewöhnungsphase in die Kita behindern würde. FAZ (Katja Gelinsky) und LTO berichten.

Asyl: Im Interview mit der FAZ (Helene Bubrowski) setzt sich der FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle für ein automatisches Verfahren zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten ein. Zu der Debatte um Obergrenzen sagt er: "Ist damit gemeint, dass ein Grundrecht, das seit 1949 in unserer Verfassung steht, abgeschafft werden soll? Das will ich nicht". 

Im Interview mit der Zeit (Mariam Lau) nimmt auch der Migrationsexperte Gerald Knaus Stellung zur aktuellen Flüchtlngsdebatte. Er betont, das Gefühl von Überforderung, das derzeit vielfach beklagt werde, hänge klar damit zusammen, dass Deutschland 2022 so vielen Menschen Schutz gewährt habe wie in keinem Jahr seit 1949. Davon seien allerdings neun von zehn Menschen aus der Ukraine. Dies dürfe nicht unberücksichtigt bleiben. Binnengrenzkontrollen hält Knaus für kein geeignetes Mittel, um die Zahlen zu reduzieren. 

Migration: Der ehemalige Ministerpräsident des Landes Hessen Roland Koch (CDU) schreibt im Staat und Recht-Teil der FAZ über Migration, Asyldebatten und doppelte Staatsangehörigkeit. Er meint, nationale Identität sei "ein selbstverständlicher Wunsch jeder Gesellschaft, jedenfalls der meisten Menschen". Dieser Wunsch müsse mit dem "Phänomen der Migration" in Übereinstimmung gebracht werden.

Kindergrundsicherung: Wie die FAZ (Katja Gelinsky) schreibt, kritisiert der Wissenschaftliche Beirat beim Finanzministerium die geplante Kindergrundsicherung. So würden etwa durch das Zusammenspiel der Kindergrundsicherung mit dem Bürgergeld und der Wohngeldreform nur ungenügende Arbeitsanreize gesetzt. 

Justiz

BAG zu Arbeit auf Abruf: Das Bundesarbeitsgericht hat die Klage einer Abrufkraft abgewiesen, die erreichen wollte, im Jahr 2020 weiter wie in den Jahren 2017 bis 2019 bezahlt zu werden, obwohl ihre Dienste weniger als früher angefordert wurden. Bei der Arbeit auf Abruf gelte das gesetzliche Minimum von 20 Wochenstunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Abweichung von dieser Regel sei nur in Ausnahmefällen möglich; etwa dann, wenn die gesetzliche Regelung im Einzelfall nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Parteien bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gewollt hätten. Es berichten spiegel.de und beck-aktuell

EuG zu Zusatzzöllen auf Feuerzeuge: Das Gericht der Europäischen Union hat eine Entscheidung der EU-Kommission zur Erhebung zusätzlicher Zölle auf bestimmte in den USA hergestellte Feuerzeuge für nichtig erklärt. Die Kommission hätte den klagenden Feuerzeughersteller Zippo vor dem Erlass anhören müssen. Der Kommissionsentscheidung ging eine Erhöhung von Einfuhrzöllen auf bestimmte (auch europäische) Aluminium- und Stahlerzeugnisse durch die USA voraus. Da die EU-Kommission dahinter die Absicht vermutete, heimische Produzenten vor der Konkurrenz aus dem Ausland zu schützen, erhob die Europäische Union Zusatzzölle von bis zu 20 Prozent auf den Import einiger Waren, die in den USA hergestellt wurden, wovon vor allem von Zippo hergestellte Feuerzeuge betroffen waren. LTO berichtet.

BGH zu Informationspflichten beim Immobilienverkauf: Rechtsanwalt Jan Hellner setzt sich auf LTO mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. September zu Informations- und Aufklärungspflichten im Rahmen einer Due Diligence-Prüfung  beim Kauf von Gewerbe-Immobilien auseinander. Anhand der vom BGH aufgestellten Kriterien prognostiziert er, dass der BGH bei professionell beratenen Käufer:innen wohl keine zusätzlichen Aufklärungspflichten verlangen wird, aber bei "allzu sorglos und ohne Beratung agierenden" Käufer:innen. Die Differenzierung werde zu Rechtsunsicherheiten führen.

BSG zur Altersrente von Bundestagsabgeordneten: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Halbierung der Altersrente für amtierende Bundestagsabgeordnete verfassungskonform ist. Der Bundestagsabgeordnete Klaus Ernst (Die Linke) scheiterte damit mit seiner Sprungrevision, nachdem seine Klage gegen einen entsprechenden Bescheid der Deutschen Rentenversicherung bereits vom Sozialgericht Würzburg abgewiesen worden war. Laut BSG stellt die Regelung eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung dar. Die Kürzung in Höhe von 50 Prozent verstoße auch nicht gegen das Übermaßverbot. Dem Kläger sei immer noch ein substanzieller Teil der Rente verblieben und die wesentlich höhere Abgeordnetenentschädigung sei nicht geschmälert worden. LTO berichtet.  

BSG – Brustentfernung bei non-binärer Person: Im Interview mit der taz (Nicole Opitz) spricht die non-binäre Person Robin Nobicht über ihre Revision zur Übernahme der Kosten für ihre Brustentfernung, die an diesem Donnerstag vor dem Bundessozialgericht verhandelt wird. Die Kostenübernahme für die Masektomie war von der Krankenkasse abgelehnt worden. Das Sozialgericht Mannheim gab Nobicht zunächst recht, das Landessozialgericht Stuttgart argumentierte dagegen in zweiter Instanz, dass OPs zur Veruneindeutigkeit verboten seien. Nobicht betont, dass nicht-binäre Personen einen Anspruch auf Mastektomie und im besten Fall auch auf andere Maßnahmen wie Hormonbehandlungen haben müssen. 

OLG Stuttgart – Reichsbürger Ingo K.: Die Bundesanwaltschaft forderte im Prozess um Schüsse auf Polizisten im baden-württembergischen Boxberg eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten Ingo K. sowie die Anordnung von Sicherungsverwahrung. Dem 55-Jährigen wird unter anderem versuchter Mord in vier Fällen angelastet. Der Angeklagte habe bewusst und zielgerichtet "Jagd auf Polizeibeamte gemacht". Es sei lediglich dem Zufall zu verdanken, dass es nicht zu tödlichen Verletzungen gekommen sei. spiegel.de berichtet.

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Die SZ (Johannes Bauer) berichtet über die Vernehmung des Zeugen H., ehemaliger "Leiter des Aufsichtsratsbüros" bei Wirecard. Richter Markus Födisch wollte von dem Zeugen wissen, wie die Sitzungen des Aufsichtsrats abgelaufen waren, an denen er teilgenommen hatte. H. sagte aus, das Verhältnis von Aufsichtsrat und Vorstand sei professionell gewesen. Der damalige Wirecard-Chef Markus Braun habe im Frühjahr 2020 nicht versucht, den Aufsichtsrat zu beeinflussen. Bei vielen Gesprächen sei der Zeuge aber nicht selbst dabei gewesen.

LG Itzehoe – Messerangriff im Zug: Die Zeit (Christoph Heinemann/Tom Kroll) schreibt über den Prozess vor dem Landgericht Itzehoe gegen den palästinensischen Flüchtling Ibrahim A., der bei Brokstedt im Januar in einem Regionalzug zwei junge Menschen erstochen hat. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehe die Frage, ob A. wirklich psychisch krank ist oder nur schauspielert. Der Gerichtsgutachter gehe bislang von einer komplexen psychischen Erkrankung aus. Er hat sein Gutachten aber noch nicht abgeschlossen. Das Verfahren mache deutlich, dass der mehrfach vorbestrafte Angeklagte niemals hätte "frei herumlaufen dürfen". Der Prozess soll noch mindestens 20 Verhandlungstage dauern.

Überlastete Verwaltungsgerichte: Durch die gestiegenen Asylantragstellungen, die daraus resultierenden Klagen sowie die vielen Altfälle sind viele Verwaltungsgerichte laut Welt (Philipp Woldin) derzeit massiv überlastet, wobei es deutliche regionale Unterschiede gebe. So dauerten etwa Asylverfahren in Brandenburg deutlich länger als beispielsweise in Rheinland-Pfalz. Spezialisierte Kammern, gute Personalausstattung und zügige Terminierung könnten Abhilfe schaffen. 

Recht in der Welt

Großbritannien – Klimaprotest/Greta Thunberg: Klimaaktivistin Greta Thunberg ist von der Polizei in London wegen Störung der öffentlichen Ordnung angeklagt worden. Zuvor war sie vorübergehend festgenommen worden, weil sie und andere Klimaaktivist:innen sich während eines Protests geweigert hatten, Auflagen der Polizei zu befolgen. Am 15. November muss die 20-Jährige vor Gericht erscheinen. Bis dahin bleibt sie auf freiem Fuß. Wie spiegel.de schreibt, sind die Vorschriften, gegen die Thunberg verstoßen haben soll, Teil einer umstrittenen Justizreform der konservativen Regierung, die der Polizei weitgehende Kompetenzen verleiht, Proteste zu reglementieren. 

Italien – Migrationspolitik/Asylzentren: Wie die Welt (Virginia Kirst) schreibt, ist die Migrationspolitik der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni nun schon zum vierten Mal von italienischen Gerichten beanstandet worden. Zuletzt hatte eine Richterin in Catania entschieden, dass vier tunesische Migranten, die in einem geschlossenen Asylzentrum auf die Bescheidung ihres Antrags hätten waren sollen, auf freien Fuß gesetzt werden müssen. Weitere Richter urteilten ähnlich. Laut den Urteilen der italienischen Richter ist dieses Vorgehen nicht mit derzeitigem EU-Recht vereinbar.

Belgien – Schleuserring: Laut spiegel.de wurden in Belgien mehrere Mitglieder eines Schleuserrings unter anderem wegen Menschenhandels verurteilt. Vier der insgesamt 21 Angeklagten wurden als Anführer der kriminellen Vereinigung zu Freiheitsstrafen von sechs bis elf Jahren verurteilt. Außerdem müssen sie Geldstrafen von 16.000 bis 80.000 Euro zahlen. Auch gegen die weiteren Verurteilten wurden Geld- und Freiheitsstrafen verhängt. Ein Angeklagter wurde freigesprochen, da ihm eine wissentliche und willentliche Beteiligung an den Taten nicht nachgewiesen werden konnte. 

Spanien – Schiedsrichterskandal: Im spanischen Schiedsrichterskandal ist nun auch gegen den Präsidenten des spanischen Fußballmeisters FC Barcelona Joan Laporta Anklage erhoben worden, nachdem die Staatsanwaltschaft bereits im März den Klub, ehemalige Vereinsfunktionäre und Ex-Referee José María Enríquez Negreira wegen Korruption, Untreue und gefälschter Unterlagen angeklagt hatte. Die Anklage gegen den heute 61-jährigen Laporta bezieht sich auf dessen erste Amtszeit. spiegel.de berichtet.

USA – Alec Baldwin: Nachdem eine Anklage gegen den US-Schauspieler Alec Baldwin wegen des Todes einer Kamerafrau durch einen Schussunfall am Set des Westerns "Rust" zunächst fallengelassen worden war, möchte die Staatsanwaltschaft im US-Staat New Mexico nun – aufgrund des Vorliegens neuer Beweise und Fakten – doch ein Strafverfahren gegen den 65-Jährigen anstrengen. Baldwin hatte stets beteuert, den Abzug nicht betätigt zu haben. Ein im August 2023 veröffentlichtes Gutachten von zwei Schusswaffenexperten kam zu einem anderen Ergebnis. Der Vorgang soll nun innerhalb der nächsten zwei Monate einer Grand Jury vorgelegt werden, die schließlich zu entscheiden hat, ob Anklage erhoben wird. LTO berichtet.

USA – Casino-Überfälle mit Dienstwaffe: Ein ehemaliger Polizist ist in Las Vegas zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er bei drei Casino-Überfällen insgesamt rund 165.000 Dollar erbeutet hatte. Außerdem wurde er zu einer Entschädigungszahlung von mehr als 85.000 Dollar verurteilt. Bei einem der Überfälle verwendete der Mann seine Dienstwaffe. Der 35-Jährige wurde als ein Spielsüchtiger beschrieben, "der von einem Berg aus Schulden erdrückt worden" sei. spiegel.de berichtet. 

Sonstiges

Gewalt gegen Frauen: Die Zeit (Antonia Baum) schreibt über die Rechtsanwältin Christina Clemm, die Opfer sexistisch motivierter Gewalt verteidigt und darüber ein Buch geschrieben hat. Clemm weist darauf hin, dass die Befragungen der Opfer sexualisierter Gewalt bei Gericht häufig entwürdigend und von einem misogynen Bild geprägt seien. Dies müsse sich dringend ändern. Auch müsse man sich stets fragen, ob berechtigte Zweifel an der Unschuld eines Angeklagten lediglich auf misogynen Annahmen beruhen. Denn dann dürfe die Unschuldsvermutung nicht greifen. 

Antisemitismus im Netz: Der Rechtsprofessor Werner Schroeder und der Doktorand Leonard Reider schildern auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), wie die EU-Verordnung Digital Services Act (DSA) genutzt werden kann, um gegen Antisemitismus im Netz vorzugehen. 


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LTO/bo/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Oktober 2023: . In: Legal Tribune Online, 19.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52955 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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