Der EuGH soll im "Metall auf Metall"-Streit einen urheberrechtlichen Begriff auslegen. Möllers und Waldhoff erläutern den Ausschluss parteinaher Stiftungen von der Förderung. Das Doppelbestrafungsverbot gilt auch für Verwaltungssanktionen.
Thema des Tages
BGH – "Metall auf Metall": In dem nunmehr über 20 Jahre währenden Urheberrechtsstreit zwischen der Band Kraftwerk und dem Musikproduzenten Moses Pelham, aus dem mittlerweile elf Gerichtsentscheidungen hervorgingen, hat der Bundesgerichtshof das Verfahren erneut ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Klärung des urheberrechtlichen Begriffs "Pastiche" vorgelegt. Kraftwerk-Gründer Ralf Hütter sah sich durch Pelham in seinem Urheberrecht verletzt, weil letzterer eine zweisekündige Sequenz aus dem Kraftwerk-Stück "Metall auf Metall" entnahm und als durchgehenden Rhythmus für einen Song von Sabrina Setlur verwendete. Nachdem das sogenannte Sampling, bei dem Musiker:innen fremde Töne für ihre eigene Musik nutzen, lange – auch durch das Bundesverfassungsgericht – mit Hinweis auf die Kunstfreiheit erlaubt war, setzte der EuGH dem unter Berufung auf das Urheberrecht Grenzen. Allerdings gab es 2021 basierend auf einer EU-Richtlinie erneut eine Urheberrechtsänderung: Gemäß § 51a Urhebergesetz ist die Verwendung fremder Töne urheberrechtskonform, wenn dies zum Zweck der Karikatur, der Parodie oder des Pastiches erfolgt. Der EuGH soll nun klären, ob es sich bei der Pastiche um einen Auffangtatbestand handelt, oder ob weitere Kriterien wie etwa Humar, Stilnachahmung oder eine wertschätzende Hommage erfüllt sein müssen. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), LTO (Leonie Ott), spiegel.de und SWR (Max Bauer).
Rechtspolitik
Parteinahe Stiftungen: LTO (Christian Rath) stellt ein vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegebenes Gutachten der Rechtsprofessoren Christoph Möllers und Christian Waldhoff vor. Unter dem Titel "Verfassungsrechtliche Maßgaben für den Ausschluss parteinaher Stiftungen von der staatlichen Förderung" soll es dem Bundestag Hilfestellung geben, der aktuell in Umsetzung des BVerfG-Urteils von März ein entsprechendes Gesetz vorbereitet. Möllers und Waldhoff erklären, dass der Finanzierungsausschluss einer parteinahen Stiftung nicht bereits durch das geplante Stiftungsgesetz selbst, sondern nur im Rahmen eines Verfahrens unter Betrachtung der Gesamtumstände erfolgen kann. Sie empfehlen, dem Bundesverwaltungsgericht die Entscheidungsbefugnis und der Bundestagsspräsidentin die Antragsbefugnis zuzuordnen. Kriterium könne sein, ob sich die Stiftung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet. Die Gutachter halten es sogar für möglich, dass der Gesetzgeber "verfassungsfreundliche Aktivitäten" als Voraussetzung einer Förderung verlangt.
NS-Raubkunst: Anlässlich des 20-jährigen Bestehens der "Beratenden Kommission NS-Raubgut" fordert ihr Vorsitzender, der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, ein Restitutionsgesetz, das die Rückgabe von NS-Raubkunst regelt. Die 2003 eingerichtete Kommission hat derzeit keine rechtsverbindlichen Kompetenzen, sondern kann nur bei beidseitiger Anrufung zwischen den derzeitigen Kunstbesitzer:innen und den Erb:innen der NS-Opfer vermitteln. Zudem gibt es rechtliche Hürden bei der Rückgabe von im Privatbesitz befindlicher NS-Raubkunst. Gegenüber LTO (Hasso Suliak) kündigte Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) an, einige der rechtlichen Hürden beseitigen zu wollen.
Epidemien: Hermann Gröhe und Olaf Wientzek (beide Konrad-Adenauer-Stiftung) erläutern im FAZ-Einspruch die Erarbeitung eines globalen Pandemievertrags im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Dieser solle zwar die WHO stärken, aber die Mitgliedsstaaten behielten ihre Souveränität. Der Pandemievertrag könne helfen, "die Schwachstellen in der Pandemievorsorge entschlossen anzugehen." Allerdings sei die geplante Abschwächung des Patentschutzes für Medikamente und Impfstoffe "ein falsches Signal für die erforderliche Forschung der Unternehmen".
Opferschutz: Der Doktorand Bedirhan Erdem warnt auf dem Verfassungsblog vor der Annahme einer staatlichen Garantie für den Schutz der Gefühle des Opfers einer Straftat. Dann könnten zahlreiche prozessuale Maßnahmen wie die Einstellung des Verfahrens nur noch mit Zustimmung des Opfers durchgeführt werden. Bei der Menschenwürde des Täters ende der Opferschutz. Anlass des Aufsatzes ist eine Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts, das eine staatliche Gefühlsschutzgarantie entwickelte.
Nancy Faeser im Interview: Im Gespräch mit der FAZ (Jasper von Altenbockum/Timo Steppat) äußert sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Versetzung von Arne Schönbohm, zur Vorratsdatenspeicherung und zur Migrationspolitik.
Justiz
EuGH zu Ne bis in idem/Verwaltungssanktionen: Das in Art. 50 der EU-Grundrechtecharta verankerte Verbot der Doppelbestrafung ist nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs grundsätzlich auch auf Verwaltungssanktionen mit strafrechtlicher Natur anwendbar. Der italienische Staatsrat hatte dem EuGH die Frage vorgelegt, nachdem VW sich unter Berufung auf den Ne bis in idem-Grundsatz weigerte, eine durch die italienischen Wettbewerbsbehörden verhängte Geldbuße zu bezahlen. Die italienischen Behörden hatten die Geldbuße 2016 wegen unlauterer Geschäftspraktiken aufgrund der manipulierten Schadstoffsoftware gegen VW verhängt, wogegen VW gerichtlich vorging. Eine später durch die deutschen Behörden verhängte Geldbuße zahlte VW. Der EuGH begründete seine Entscheidung nun damit, dass die Verwaltungssanktionen aufgrund der repressiven Zielsetzung und des hohen Schweregrads strafrechtlicher Natur seien. Zudem sei nicht ausschlaggebend, welche Geldbuße zuerst verhängt, sondern nur, welche zuerst rechtskräftig wurde, so FAZ (Marcus Jung) und LTO.
BGH zu Untervermietung: Mieter:innen können auch dann die Gestattung der Untervermietung eines Teils der Wohnung gemäß § 553 Abs. 1 BGB verlangen, wenn es sich lediglich um eine Einzimmerwohnung handelt. Damit gab der Bundesgerichtshof nun einem klagenden Berliner Mieter recht und betonte, dass andernfalls der Normschutz nur für Mieter:innen von Mehrzimmerwohnungen gelten würde. Ausschlaggebend für die Beurteilung der teilweisen Überlassung der Wohnung ist, dass die Mieter:innen den Gewahrsam an der Wohnung nicht vollständig aufgeben, sondern beispielsweise einen Wohnungsschlüssel behalten oder Gegenstände zurücklassen, die der alleinigen Nutzung vorbehalten sind. FAZ (Marcus Jung), LTO und tagesschau.de (Gigi Deppe) berichten.
BVerwG zu LNG-Pipeline Rügen: Das Bundesverwaltungsgericht lehnte den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Bau einer 50 Kilometer langen Rohrleitung ab, die ein LNG-Terminal auf der Ostseeinsel Rügen mit einem Gasleitungsknotenpunkt in Lubmin verbinden soll. Einer summarischen Prüfung zufolge sei die Klage der DUH voraussichtlich unbegründet. Die DUH hatte argumentiert, dass kein Planfeststellungsbeschluss ohne Umweltverträglichkeitsprüfung möglich war, weil es hier nicht darum gehe, eine drohende Gasversorgungskrise abzuwenden. Nach Einschätzung des BVerwG hält die Gasversorgungskrise jedoch an. FAZ (Katja Gelinsky), Welt und spiegel.de berichten.
BGH – Abschleppverwahrkosten: Am heutigen Freitag verhandelt der Bundesgerichtshof darüber, welche Verwahrkosten ein Abschleppunternehmen zusätzlich zum Abschleppen in Rechnung stellen darf. Geklagt hatte ursprünglich ein Autofahrer, der für die anderthalb Jahre lange Verwahrung des Autos während eines laufenden Rechtsstreits mit dem Abschleppunternehmen insgesamt 5.000 Euro Verwahrkosten zahlen sollte. Die SZ (Wolfgang Janisch) fasst die bisher geltende Rechtslage zusammen und erinnert an kreative Lösungsvorschläge des OLG Dresden und OLG Saarbrücken zur Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bezüglich der Parkkosten: So könne das Abschleppunternehmen beispielsweise das Auto auf einen kostenlosen Parkplatz abstellen, den Standort aber erst nach Zahlung preisgeben.
OLG Düsseldorf – islamistischer Messerangreifer: Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Anklage wegen islamistisch motivierten Mordes gegen einen Syrer erhoben, wie die SZ, FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de melden. Der Mann hatte im April in Duisburg auf der Straße einen 35-jährigen Passanten niedergestochen und später in einem Fitnessstudio weitere Personen angegriffen.
VG Hannover zu rechtsextremem Bundespolizisten: Das Verwaltungsgericht Hannover bestätigt die Entscheidung, einen Bundespolizisten wegen irreparabler Zweifel an seiner Verfassungstreue aufgrund seiner rechtsextremen Haltung aus dem Amt zu entlassen. Der Bundespolizist soll sich in einer rechtsextremen WhatsApp-Gruppe, in der eine Reise nach Norwegen zur Bergung von NS-Devotionalien organisiert wurde, an antisemitischen Nachrichten und Hitlergruß-Fotoaufnahmen beteiligt haben. Die taz-nord (Nadine Conti) gibt die zahlreichen Ausreden des ehemaligen Bundespolizisten wieder, der sich selbst als Opfer von Missverständnissen sieht. Es berichtet außerdem spiegel.de.
LG Hamburg – Reichelt vs. Schulze: Julian Reichelts Anwalt hat vor dem Landgericht Hamburg negative Feststellungsklage gegen eine von Bundesentwicklungshilfeministerin Svenja Schulze (SPD) verschickte Unterlassungsverfügung erhoben. Reichelt hatte auf X/Twitter gepostet, dass Deutschland die Taliban finanziell unterstütze. Hierin sieht Reichelts Anwalt keine falsche Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinungsäußerung, gegen die kein Unterlassungsanspruch bestehen könne, so die FAZ (Michael Hanfeld).
LG Bonn – Cum-Ex/Christian Olearius: Ab Montag beginnt vor dem Landgericht Bonn das Verfahren gegen den Miteigentümer der Warburg Bank, Christian Olearius, wegen schwerer Steuerhinterziehung in Höhe von etwa 280 Millionen Euro. Die Verhandlungen im Strafverfahren gegen Olearius sind laut Welt bis in den März 2024 terminiert.
LG Berlin – "Pedo Hunters": spiegel.de (Wiebke Ramm) beschreibt das Strafverfahren vor dem Landgericht Berlin gegen zwei Männer, die unter anderem wegen schwerer Körperverletzung angeklagt sind. Die Angeklagten hatten sich im Internet als 14-jährige Mädchen ausgegeben und Treffen mit Männern vereinbart, bei denen sie die Männer zusammenschlugen, ausraubten und später unter dem Vorwurf, sie seien als pädophil überführt, erpressten.
GBA – Brandanschläge/DB: Nach Informationen von FAZ (Marlene Grunert), spiegel.de und bild.de (Burkhard Uhlenbroich) übernimmt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen im Fall der Inbrandsetzung von Kabelschächten der Deutschen Bahn auf der Strecke zwischen Hamburg und Berlin wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Linksextremist:innen hatten sich zu der Tat bekannt.
Strafverfahren wegen OneCoin: Anlässlich der Verurteilung des OneCoin-Mitgründers Karl Sebastian Greenwood durch das New Yorker Distriktgericht zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren, gibt die FAZ (Marcus Jung/Franz Nestler) einen Überblick über die Hintergründe des Betrugs mit der erfundenen Kryptowährung, der einen Schaden in Milliardenhöhe verursachte, und fasst laufende Strafverfahren vor deutschen Gerichten zusammen. Ein erstes Urteil in Deutschland könnte im Herbst vor dem Landgericht Münster ergehen.
Recht in der Welt
IStGH – Ukraine: Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs hat gemeinsam mit dem ukrainischen Generalstaatsanwalt ein IStGH-Büro zur Aufklärung russischer Völkerrechtsverbrechen in Kiew eröffnet. Selenskyj begrüßt die internationalen Ermittlungen, die dazu beitrügen, "Gerechtigkeit für die Ukraine" wiederherzustellen, so spiegel.de und zeit.de (Pauline Pieper).
ITLOS/Inselstaaten - Klimaschutz-Gutachten: spiegel.de (Guido Mingels) gibt ein Stimmungsbild von der Verhandlung des Internationalen Seegerichtshofs. Das von neun Inselstaaten erbetene Gutachten zum Klimaschutz soll in einigen Monaten vorliegen. In künftigen Streitigkeiten komme "kein Staat mehr an der Meinung des Seegerichts vorbei", wird die Rechtsprofessorin Nele Matz-Lück zitiert.
EGMR - portugiesische Klimajugendliche: spiegel.de (Julia Köppe) stellt die portugiesischen Jugendlichen vor, die alle europäischen Staaten (außer der Ukraine) wegen mangelndem Klimaschutz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt haben. Am 27. September will der EGMR den Fall verhandeln.
EGMR/Großbritannien – digitale Überwachung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass eine digitale Überwachung in Großbritannien ohne Rechtsbehelfsmechanismen für außerhalb des Vereinigten Königreichs wohnende Menschen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Garantien verletzt. netzpolitik.org (Hasset Tefera-Alemu) berichtet.
EU – Transparenz/Parlament: Das EU-Parlament hat sich infolge des Korruptionsskandals Ende 2022 strengere Vorgaben zur Transparenz gegeben. Parlamentarier:innen müssen ab dem 1. November eine Erklärung über ihr Vermögen abgeben, können Geschenke nicht mehr so leicht annehmen und müssen mehr Treffen mit Lobbyist:innen veröffentlichen, so die taz (Eric Bonse).
USA – Hunter Biden: Nach dem Scheitern einer Vereinbarung von Hunter Biden, Sohn des US-Präsidenten Joe Biden, mit der Staatsanwaltschaft Delaware Ende Juli hat diese nun Anklage gegen Hunter Biden wegen illegalen Waffenbesitzes erhoben. Hunter Biden hatte vor Jahren bei einem Waffenkauf seine Drogenabhängigkeit verschwiegen und damit gegen waffenrechtliche Vorgaben verstoßen. Es berichten FAZ (Sofia Dreisbach), spiegel.de, zeit.de, focus.de und bild.de (Nils Kottmann).
Litauen – Shelby Lynn: Wie jetzt bekannt wurde, ermittelt die litauische Staatsanwaltschaft bereits seit Wochen gegen die Nordirin Shelby Lynn wegen des Verdachts der Verleumdung, weil sie eine Anzeige wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann erhoben hatte. Es berichten FAZ (Johanna Dürrholz), focus.de und bild.de (Dimitri Soibel u.a.). Lynn selbst wisse nichts von einem gegen sie laufenden Ermittlungsverfahren.
Türkei – Verfassungsreform: Der türkische Präsident Recep Erdoğan möchte in der türkischen Verfassung ein Recht zum Tragen eines Kopftuchs und den "Schutz der Familie" festschreiben. Letzteres folgt laut FAZ (Friederike Böge) vor allem aus einem Anti-LGBTQIA*-Kalkül, um so konservative Wähler:innen zu binden. Zudem könnte Erdoğan, wenngleich er dies noch nicht offen geäußert hat, in einer Verfassungsreform die Amtszeitsbeschränkung streichen wollen, die aktuell einer erneuten Wiederwahl entgegensteht.
Sonstiges
Uwe Wesel: Die FAZ (Patrick Bahners) erinnert an den Berliner Rechtsprofessor Uwe Wesel, der ein halbes Jahr nach seinem 90. Geburtstag gestorben ist.
RAin Anahita Thoms: Das Hbl (René Bender) portraitiert die Anwältin Anahita Thoms, die bei Baker McKenzie für das Feld Außenhandelspraxis verantwortlich ist. Sie setze sich für Menschenrechte ein und führe ein glamouröses Privatleben. In Deutschlands Juristenelite sei sie eine Art Popstar.
Das Letzte zum Schluss
Verrücktes-Fahren-Gesetz: Das dänische Verrücktes-Fahren-Gesetz hat zugeschlagen – und ein deutsches Pärchen getroffen, die anstelle der erlaubten 50 km/h mit einem Tempo von 107 km/h unterwegs waren. Die Konsequenz der "Wahnsinnsfahrt": das Auto wird beschlagnahmt und gegebenenfalls versteigert! Die finale Entscheidung wird nun ein dänisches Gericht treffen, so spiegel.de.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 15. September 2023: . In: Legal Tribune Online, 15.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52709 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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