Die juristische Presseschau vom 7. September 2023: OLG Hamm zu Daten­dieb­stahl bei Face­book / Frontex haftet nicht / 22 Jahre Gefängnis für Sturm aufs Kapitol

07.09.2023

OLG Hamm verlangt Darlegung eines konkreten Schadens nach DSGVO-Verstößen. Syrische Familie scheitert mit Klage gegen Frontex vor dem EuG. US-Gericht verhängt bislang höchste Strafe wegen Erstürmung des Kapitols.

Thema des Tages

OLG Hamm zu Datendiebstahl bei Facebook: Der Meta-Konzern haftet nur dann für immaterielle Schäden, die infolge des massenhaften Diebstahls von Nutzerdaten auf seiner Plattform Facebook entstanden sind, wenn diese konkret belegt werden können. Ein bloßes "Gefühl der Erschrockenheit" genüge nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm als Berufungsinstanz in einer Leitentscheidung zu den sogenannten Facebook-Scraping-Verfahren entschieden. Hacker hatten vor Jahren eine Funktion zur Freunde-Suche missbraucht und so Daten von etwa 500 Millionen Nutzer:innen erlangt – insbesondere Telefonnummern. Inzwischen klagen bundesweit tausende Facebook-Nutzer:innen und fordern jeweils 1.000 Euro Schadensersatz. Zwar habe Facebook damals gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen, so nun das OLG Hamm, weshalb der Mutterkonzern Meta grundsätzlich haften müsse. Die Klägerin habe ihren erlittenen immateriellen Schaden allerdings nicht konkret genug darlegen können. Das OLG hat das Verfahren nicht dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegen, da die entscheidenden Rechtsfragen durch den EuGH bereits geklärt worden seien. Der EuGH hatte im Mai geurteilt, dass nicht jeder Verstoß gegen eine Vorschrift der DSGVO automatisch einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO auslöse. Es müsse ein materieller oder imaterieller Schaden vorliegen. Das OLG Hamm hat nun auch keine Revision zum BGH zugelassen. FAZ (Marcus Jung) und LTO (Leonie Ott) berichten. 

Rechtspolitik

Schwangerschaftsabbruch: Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat laut LTO (Hasso Suliak) mittels eines Brandbriefs davor gewarnt, § 218 Strafgesetzbuch (StGB) zu streichen. Ihrer Meinung nach sei bereits die Streichung von § 219a StGB, dem Werbeverbot für Abtreibungen, ein Fehler gewesen. Darüber hinaus äußern die Unionspolitiker:innen Zweifel an der Unabhängigkeit der von der Ampelregierung mit der Prüfung der Frage nach einer möglichen Streichung von § 218 StGB beauftragten Sachverständigenkommission. 

BVerfG-Richterwahl: Die FAZ (Helene Bubrowski) berichtet über die Nachfolge für BVerfG-Richter Peter Müller, dessen Amtszeit Ende September endet. Sein Posten ist der einzige der drei in den kommenden Monaten neu zu besetzenden BVerfG-Richterposten, der nicht an einen Bundesrichter oder eine Bundesrichterin vergeben werden muss. Im Gespräch um seine Nachfolge seien derzeit der CDU-Abgeordnete Günter Krings, der ehemalige bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) und der hessische Justizminister Roman Poseck (CDU). Besonders gute Chancen dürfe sich Krings ausrechnen, derzeit rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. 

EU-Ausweis für Behinderte: Wie die FAZ (Thomas Gutschker) schreibt, legte die EU-Kommission einen Vorschlag vor, der die Mitgliedstaaten dazu verpflichten soll, einen einheitlichen EU-Behindertenausweis auszustellen und allen EU-Bürgern mit einem solchen Ausweis dieselben Rechte zu gewähren. Die Kriterien für die Ausstellung eines solchen Ausweises sollen jedoch nationalen Bestimmungen unterliegen. Ergänzt werden soll der Ausweis durch einen Parkausweis, der es Behinderten ermöglicht, in jedem Mitgliedsstatt die dafür vorgesehenen Parkplätze zu nutzen. 

Justiz

EuG zu Frontex-Beteiligung an Abschiebung: Eine sechsköpfige syrische Familie, die 2016 in Griechenland um Asyl gebeten hatte, wenige Tage später jedoch unter Beteiligung der EU-Grenzschutzagentur Frontex illegal in die Türkei abgeschoben wurde, scheiterte mit ihrer Klage auf Schadensersatz gegen Frontex vor dem Gericht der Europäischen Union. Frontex sei nicht dafür zuständig, Rückkehrentscheidungen oder Asylanträge zu prüfen, dies sei ausschließlich Aufgabe der jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten. taz (Christian Rath), LTO und zdf.de (Christoph Schneider) berichten. 

EuG zu EU-Sanktionen gegen Russland: Das Gericht der Europäischen Union hat die Klagen mehrerer russischer Geschäftsleute gegen ihre Listung auf der EU-Sanktions-Liste abgewiesen. Für die Sanktionierung reiche es aus, wenn ein Unternehmer in einem Wirtschaftssektor tätig ist, der für die russische Regierung eine wesentliche Einnahmequelle darstellt. Die Sanktionen seien auch verhältnismäßig, da weniger einschneidende Maßnahmen, die ähnlich wirksamen Druck auf die russischen Entscheidungsträger aufbauen könnten, nicht ersichtlich seien. Die FAZ (Alexander Haneke) berichtet. 

LVerfG BB zu AfD in der Geheimdienstkontrolle: Laut LTO hat das Landesverfassungsgericht Brandenburg entschieden, dass die AfD keinen Anspruch auf einen Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission Brandenburgs hat. Die AfD-Fraktion hatte sich im Wege eines Organstreitverfahrens an das LVerfG gewandt und sich dabei insbesondere auf eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit der Fraktion sowie ihres Rechts auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung berufen, nachdem keiner der von ihr für das Kontrollgremium vorgeschlagenen Kandidaten vom Landtag gewählt wurde. Das LVerfG stellte nun jedoch klar, dass die zu prüfende Grenze der Ausübung des Wahlrechts der Abgeordneten erst der Missbrauch bilde. Diese Grenze sei etwa dann erreicht, wenn die Opposition nicht mehr angemessen vertreten sei, was vorliegend jedoch nicht der Fall sei. 

VGH Bayern zu Abnutzung von Dienstkleidung: Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat laut LTO entschieden, dass der Freistaat Bayern den Zuschuss für die Dienstkleidung von Polizisten in Teilzeit nicht – wie bislang üblich – pauschal um 40 Prozent reduzieren darf. Dies sei nicht mit EU-Recht vereinbar, weil dadurch Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten diskriminiert würden. Damit schloss sich der BayVGH dem Verwaltungsgericht München an, das dem klagenden Polizisten bereits erstinstanzlich mit der Begründung recht gegeben hatte, die pauschale Kürzung bei einer geringen Reduzierung der Regelarbeitszeit sei ermessensfehlerhaft und verstoße zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil bei Justiz- und Forstbeamten schon ab einem Arbeitsanteil von 50 Prozent der volle Zuschuss gewährt werde. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. 

KG Berlin – Spion im BND: Nun berichtet auch die taz (Konrad Litschko) über die Anklageerhebung des Generalbundesanwalts gegen den BND-Mitarbeiter Carsten L. vor dem Berliner Kammergericht. Ihm wird – ebenso wie seinem mutmaßlichen Verbindungsmann zum russischen Geheimdienst FSB, Arthur E. – Landesverrat in einem besonders schweren Fall vorgeworfen.

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Prozess vor dem Landgericht München I gegen Markus Braun und andere Wirecard-Manager hat die Verteidigung laut SZ (Johannes Bauer) weitere Beweisanträge vorgelegt, mit der sie ihre These belegen will, dass das Verfahren an einem "schweren Geburtsfehler" leide. Die Staatsanwaltschaft habe sich schon früh auf ein "bestimmtes Tatbild" festgelegt, das sich einzig und allein auf die Aussage des Kronzeugen Oliver Bellenhaus stütze. Dessen Version des Geschehens sei aber falsch. Vielmehr habe es die Milliarden aus dem Drittpartnergeschäft von Wirecard sehr wohl gegeben. Die Erlöse daraus seien aber nicht beim Konzern gelandet, sondern von Bellenhaus, Marsalek und anderen über Jahre beiseitegeschafft worden. Auch Bellenhaus‘ Assistentin M. soll an der Verschleierung beteiligt gewesen sein. In Bezug auf die Assistentin sagte eine ehemalige Mitarbeiterin der Wirecard-Bank in ihrer Zeugenaussage, M. sei ihrem Chef stets ergeben gewesen. 

ArbG Trier zur Nennung des Namens eines Missbrauchsopfers: Wie spiegel.de berichtet, wurde der Trierer Bischof Stephan Ackermann zur Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld an eine wegen Missbrauchs traumatisierte Angestellte des Bistums Trier verurteilt, weil er im März 2022 in einer Videokonferenz mit Bistums-Mitarbeitenden den Klarnamen der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Frau genannt und damit "eine erhebliche Berührung der persönlichen Belange" der Frau bewirkt hatte. Die Frau war vor rund 30 Jahren als Gemeindeangestellte von ihrem Pfarrer jahrelang sexuell ausgebeutet worden. Als sie schwanger wurde, wurde sie zur Abtreibung gedrängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

AG Bonn – Akif Pirinçci: Der Schriftsteller Akif Pirinçci muss sich erneut vor Gericht verantworten, weil er sich in einem Blogeintrag aus dem Juni 2022 in abwertender Weise über regierende Politiker und Geflüchtete geäußert hat. So bezeichnete er in dem Text "Moslems" und "Afros" als "Schmarotzer", die sich "in staatlichen Versorgungsanstalten mikrobenartig immer weiter vermehren". Der Prozess ist für den 13. Dezember anberaumt. Pirinçci ist wegen seiner Äußerungen bereits mehrfach verurteilt worden, unter anderem wegen Volksverhetzung. spiegel.de (Ansgar Siemens) berichtet.

AG Hamburg-Harburg zu Nötigung an Halloween: Laut spiegel.de ist ein 48-jähriger Mann vom Amtsgericht Hamburg-Harburg wegen Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt worden, weil er einen neunjährigen Jungen an Halloween mit einem Messer verfolgt hatte. Der Angeklagte habe sich im Verfahren gegen einen Strafbefehl gewehrt und einen "leicht verwirrten" Eindruck gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

StA Hannover – Antisemitische Hetzschriften: Laut Welt (Frederik Schindler) hat die Staatsanwaltschaft Hannover ein Ermittlungsverfahren gegen einen vorbestraften Arzt, der auf seiner Homepage antisemitische Hetzschriften verbreitet, mit der Begründung eingestellt, eine Überprüfung der Texte und Bilder habe ergeben, "dass diese zwar einen verfestigten Hass auf Juden zum Ausdruck bringen, sich jedoch vordergründig nur gegen den Staat Israel und dessen Regierung sowie die Glaubensinhalte der jüdischen Religion richten". Da der Tatbestand der Volksverhetzung nur Teile der inländischen Bevölkerung schütze, lasse sich keine Strafbarkeit feststellen. 

BVerfG–Pressearbeit: Nun berichtet auch die FAZ (Jochen Zenthöfer), dass das Bundesverfassungsgericht seine umstrittene Praxis der Vorabinformation von Journalist:innen der Justizpressekonferenz dauerhaft beendet hat und als Neuerung jeweils freitags um 9.30 Uhr den sogenannten Wochenausblick auf der Website des Gerichts veröffentlicht. 

Recht in der Welt

USA – Angriff aufs Kapitol: Enrique Tarrio, der ehemalige Anführer der rechtsradikalen US-Miliz "Proud Boys", ist wegen des Sturms auf das US-Kapitol im Januar 2021 unter anderem wegen aufrührerischer Verschwörung zu einer Haftstrafe von 22 Jahren verurteilt worden. Dies stellt die höchste Strafe dar, die im Zusammenhang mit dem Sturm aufs Kapitol bislang verhängt wurde. Der 39-jährige und weitere Mitglieder der "Proud Boys" waren bereits im Mai schuldig gesprochen worden. Das hohe Strafmaß wurde nun damit begründet, dass Tarrio der "höchste Anführer der Verschwörung" gewesen sei. SZ (Fabian Fellmann), FAZ (Majid Sattar), taz (Bernd Pickert) und spiegel.de berichten. 

Fabian Fellmann (SZ) meint, das gegen Tarrio verhängte Strafmaß unterstreiche, dass die US-Justiz den Putschversuch nach der Abwahl von Donald Trump ernst nehme. Trump selbst sei dagegen der Einzige, der im Zusammenhang mit dem Sturm aufs Kapitol noch nicht verurteilt worden sei. Doch auch für ihn nahe der Tag, "an dem es ernst wird".

Spanien – Hermoso/Rubiales: Wie spiegel.de schreibt, hat die spanische Fußball-Weltmeisterin Jennifer Hermoso Strafanzeige gegen den Präsidenten des spanischen Fußballverbandes Luis Rubiales gestellt, nachdem dieser sie bei der WM-Siegerehrung mit einem aufgezwungenen Kuss bedrängt hatte. Rubiales droht nun – zusätzlich zu den laufenden Ermittlungen des obersten spanischen Sportgerichts wegen "schweren Fehlverhaltens" sowie einer Untersuchung des Weltverbandes Fifa – auch eine strafrechtliche Verurteilung wegen sexueller Nötigung.

EGMR/Bulgarien – Gleichgeschlechtliche Ehen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zugunsten zweier miteinander verheirateter bulgarischer Frauen entschieden, deren im Ausland geschlossene Ehe in ihrem Heimatland nicht anerkannt worden war. Laut EGMR stelle dies eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Die taz (Barbara Oertel) berichtet. 

EGMR/Schweiz - Klimaseniorinnen: Im Interview mit der Zeit (Sarah Jäggi) spricht Rosmarie Wydler-Wältli, eine der Klimaseniorinnen, die die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt haben, weil das Land zu wenig für den Klimaschutz tue, über ihre Motivation, ihre Sorgen und die eingereichte Klage.  

USA – Justizirrtum bei Leonard Mack: Sieben Jahre saß der Afroamerikaner Leonard Mack unschuldig im Gefängnis, nun ist der heute 72-Jährige rehabilitiert worden – 47 Jahre nach seiner Verurteilung wegen Vergewaltigung einer Schülerin. DNA-Analysen, die zum Zeitpunkt der Verurteilung noch nicht möglich waren, konnten Mack, der das ihm vorgeworfene Verbrechen stets bestritten hatte, als Täter ausschließen und einen bereits verurteilten Sexualstraftäter identifizieren. FAZ (Christiane Heil) und spiegel.de berichten. 

Mexiko – Schwangerschaftsabbruch: Der Oberste Gerichtshof Mexikos hat entschieden, dass Abtreibungen in ganz Mexiko keinen Straftatbestand mehr darstellen. Vor zwei Jahren hatte der Gerichtshof dies zunächst nur für einen der mexikanischen Bundesstaaten festgestellt. spiegel.de berichtet.

Sonstiges

KI: Die Richter:innen Kristin Benedikt und Paul Stelkens und der Rechtsprofessor Rolf Schwartmann setzen sich im "Staat und Recht"-Teil der FAZ ausführlich mit den Auswirkungen künstlicher Intelligenz auf die juristische Praxis auseinander. Es gehe darum, die Maschinen zu beherrschen und im Rahmen des Rechts einzusetzen. "Die KI als technischer Advocatus Diaboli ist im Rechtsstaat willkommen, als Iudex ex Machina ist sie es nicht."

Digitale Märkte: In Umsetzung der EU-Verordnung Digital Markets Act, die die Marktmacht der großen Tech-Konzerne einschränken soll, hat die EU-Kommission 22 Unternehmen als sogenannte "Gatekeeper" eingestuft, darunter Apple, Amazon und Microsoft. Diese Konzerne müssen in der EU künftig schärfere wettbewerbsrechtliche Regeln einhalten. Bei Verstößen drohen ihnen Geldstrafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, in Ausnahmefällen sogar die Aufspaltung. SZ (Jan Diesteldorf) und FAZ (Henrik Kafsack) berichten.

Das Letzte zum Schluss

Zahn für Zahn – Diebstahl mal anders: Eine Frau aus der südostchinesischen Provinz Fujian bediente sich beim Diebstahl eines iPhones eines besonderen Werkzeugs: ihrer eigenen Zähne. Mit diesen nagte sie das Kabel durch, mit dem das teure Handy gegen Diebstahl gesichert war. Da der Kauvorgang jedoch von einer Überwachungskamera gefilmt wurde, gelang es der Polizei, die Frau im Anschluss an den Diebstahl festzunehmen. Doch nicht nur das: Anhand der Bilder der Überwachungskamera wird die Diebin nun in ganz China für ihre guten Zähne bewundert. Die SZ (Helmut Martin-Jung) berichtet.
 

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LTO/bo/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. September 2023: . In: Legal Tribune Online, 07.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52649 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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