Die juristische Presseschau vom 23. November 2022: Baye­ri­sche Aus­gangs­sperre unver­hält­nis­mäßig / Kritik an Ber­liner RDiG-Urteil / Dis­kus­sion um Völ­ker­mord-Taten an Jesiden

23.11.2022

Das BVerwG urteilte über Corona-Verordnungen aus dem Frühjahr 2020. Andreas Fischer-Lescano übt Kritik am AfD-Urteil des RDiG Berlin. Können Misshandlungen einzelner Jesiden als Völkermord bestraft werden?

Thema des Tages

BVerwG zu Coronamaßnahmen: Die am 24. März 2020 erlassenen Ausgangsbeschränkungen in Bayern haben unverhältnismäßig in Grundrechte eingegriffen. Dies stellte nach Berichten von SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Marlene Grunert), zdf.de (Christoph Schneider) und LTO das Bundesverwaltungsgericht fest. Die über damalige Bund-Länder-Beschlüsse hinausgehende bayerische Verdnung erlaubte den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung nur bei einem triftigen Grund. Bloßes Verweilen – etwa zum Lesen eines Buches auf einer Parkbank – war hiervon nicht umfasst. Der dem Verordnungsgeber eingeräumte Beurteilungsspielraum sei durch die Bestimmung überschritten worden. Kontaktverbote wären ein milderes Mittel gewesen. Dagegen hielt das BVerwG Kontaktbeschränkungen in Sachsen nach der dortigen Corona-Verordnung für rechtmäßig. Angesichts der im Frühjahr 2020 bestehenden Ungewissheiten sei die Generalklausel des § 28 Infektionsschutzgesetzes als Rechtsgrundlage ausreichend gewesen. Die Entscheidungen sind auch Gegenstand einer Analyse von tagesschau.de (Marie Rulfs/Christoph Kehlbach). Der Beitrag erklärt, warum die Urteile erst zweieinhalb Jahre nach Erlass der jeweiligen Verordnungen ergangen sind. Ob bezüglich der bayerischen Verordnung verhängte Bußgelder an die Betroffenen zurückzuzahlen sind, sei ebenso umstritten wie die theoretisch denkbare Wiederaufnahme derartiger Verfahren.

Rechtspolitik

Pakt für den Rechtsstaat: In einem Gastbeitrag für Libra wirbt Benjamin Limbach (Grüne), nordrhein-westfälischer Justizminister, dafür, die "umfassende Gestaltung des Rechtsstaates als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund und Ländern" auch hinsichtlich der hierfür anfallenden Kosten zu begreifen. Wolle man "einen angemessenen Schub für eine digitale, leistungsstarke Justiz in den Ländern", wären dort mehr als die vom Bundesjustizministerium bislang in Aussicht gestellten, projektbezogenen 200 Millionen Euro erforderlich. 

Ersatzfreiheitsstrafe: In einem Kommentar fordert Constanze von Bullion (SZ), das "Gezerre" um die Reform der Ersatzfreiheitsstrafe zu beenden. Die Einwände von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) seien "wenig überzeugend". Als Kompromiss schlägt die Autorin vor, bei Wiederholungstätern auf die Halbierung der Strafe zu verzichten. 

Rechtsdienstleistung: Bei der Expertenanhörung zur Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) haben sowohl Bundesrechtsanwaltskammer als auch der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen und der Legal Tech-Verband die beabsichtigte zentrale Aufsicht von Rechtsdienstleistern durch das Bundesamt für Justiz begrüßt, schreibt Libra (Pia Lorenz). Dies erleichtere die dann auch bußgeldbewehrte Sanktionierung unbefugter Rechtsdienstleistungen, deren Grenzen wiederum der Entwurf nicht kläre. In dessen 80 Seiten fänden sich indes auch Einzelheiten zur Berufshaftpflichtversicherung anwaltlicher Berufsausübungsgesellschaften. 

Dokumentation der Hauptverhandlung: Das Bundesjustizministerium hat seinen Referentenentwurf zur audiovisuellen Aufzeichnungen erstinstanzlicher Hauptverfahren an Land- und Oberlandesgerichten vorgelegt. Das Vorhaben war bereits Gegenstand des Koalitionsvertrages, erinnert die FAZ (Helene Bubrowski). Der Entwurf sieht vor, dass die Dokumentationspflicht nach einer Übergangsphase ab 2030 zwingend gelten soll. 

Bürgergeld: Der Verzicht auf eine sechs-monatige Vertrauenszeit ohne Sanktionen für die Verletzung von Mitwirkungspflichten verstößt nicht gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, stellt die taz (Christian Rath) anlässlich des Kompromisses zwischen Ampel-Koalition und CDU/CSU zum Bürgergeld fest. In seinem Urteil von 2019 zu den Hartz IV-Sanktionen hatte das BVerfG drei Vorgaben für Sanktionen gemacht, die in das Existenzminimum eingreifen: Begrenzung der Leistungskürzung auf 30 Prozent, Ausnahmen für Härtefälle und die Sanktion muss nach Erfüllung der Pflicht enden. Diesen Vorgaben werde der Kompromiss gerecht. 

Justiz  

RDiG Berlin zu Birgit Malsack-Winkemann: Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano kritisiert auf dem Verfassungsblog die Entscheidung des Richterdienstgerichts Berlin im Fall der früheren Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann (AfD). Das Gericht hatte im Oktober den Antrag von Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) abgelehnt, Richterin Malsack-Winkemann auf Grundlage von § 31 Deutsches Richtergesetz in den Ruhestand zu versetzen. Der Autor moniert eine "verzerrte Maßstabsbildung" und "groteske Feststellungen", die ein "Vorgehen gegen Rechtsextremist*innen im öffentlichen Dienst" wesentlich erschweren. Das Gericht habe den Umfang der Verfassungstreuepflicht bei "verfassungssensiblen" Ämtern "nicht einmal im Ansatz" erkannt. Gleiches gelte für den prognostischen Charakter des Verfahrens nach § 31 DRiG, dem der Indemnitätsschutz für Abgeordnete nach Art. 46 Abs. 1 Grundgesetz nicht im Wege stehe. Nur so habe das Gericht die Frage vermeiden können, ob sich Malsack-Winkemann "den rechtsextremen Verfassungsfeinden in der AfD in einer Weise entgegengestellt hat, die Zweifel an ihrer Verfassungstreue ausräumen" kann.

Völkermord an Jeziden vor Gericht: LTO (Claudia Kornmeier) weist auf Verurteilungen der Oberlandesgerichte Frankfurt/M. und Hamburg wegen Völkermordes bzw. Beihilfe hierzu hin. Im vergangenen November bzw. im Juli wurden einen Mann und eine Frau verurteilt, weil sie versklavte Angehöriger der jesidischen Religionsgemeinschaft misshandelt hatten. Diese Taten seien von den Gerichten als Handlungen mit dem Willen zur Zerstörung der jesidischen Gemeinschaft gewertet worden. Ob diese Argumentation haltbar ist, müsse noch der Bundesgerichtshof klären, bei dem die Revision des Frankfurter Falls anhängig ist. Das Oberlandesgericht Koblenz bereite derweil die nächste Verhandlung einer IS-Rückkehrerin vor, der Beihilfe zum Völkermord vorgeworfen wird.  

EuGH zu Abschiebungshindernis Krankheit: Ausreisepflichtige dürfen nicht abgeschoben werden, wenn im Zielland keine schmerzstillende Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Dies entschied der Europäische Gerichtshof nach Berichten von LTO und tagesschau.de (Kerstin Anabah/Max Bauer) im Falle eines in den Niederlanden abgelehnten russischen Asylbewerbers. Der Mann leide an einer seltenen Blutkrebsart und müsse medzinisches Cannabis zur Schmerzbekämpfung anwenden. Weil Cannabis in Russland jedoch unter keinen Umständen legal sei, verstoße seine Abschiebung dorthin gegen die Menschenwürde. 

EuGH zu Transparenz und Geldwäsche: Bestimmungen der Geldwäsche-Richtlinie, nach denen Angaben zu wirtschaftlichen Eigentümern von Gesellschaften stets allgemein zugänglich sein müssen, verstoßen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen Unionsrecht. Die mit einem solchen Register verbundenen Grundrechtseingriffe seien weder auf das absolut Erforderliche beschränkt noch stünden sie in angemessenem Verhältnis zum verfolgten Zweck. Über den auf Vorlage eines luxemburgischen Gerichts entschiedenen Fall berichten LTO und FAZ (Corinna Budras/Marcus Jung).

BGH zu "sale and rent back"-Praxis: Das Urteil des Bundesgerichtshofs, das dem Unternehmen Pfando vorige Woche in mindestens einem Fall Wucher bescheinigte, ist Thema im SWR-RadioReportRecht (Klaus Hempel/Philip Raillon).

OLG Düsseldorf zu Aufnahmen von Polizeieinsätzen: Den "rund ein Dutzend" Entscheidungen zur Strafbarkeit von Aufnahmen von Polizeineinsätzen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun eine weitere hinzugefügt, hierbei aber eine grundsätzliche Klärung vermieden, bedauert LTO (Markus Sehl). Eine Strafbarkeit nach § 201 Strafgesetzbuch scheide aus, wenn die Aufnahme in einer "faktischen Öffentlichkeit" geschehe und Aufgenommene damit rechnen müssten, dass ihre Worte an die Öffentlichkeit gelangen. Wie sich die Schaffung abgeschirmter Situationen durch Polizisten oder der Einsatz von Bodycams auf die Strafbarkeit auswirke, bleibe indes einer Einzelfallbewertung unterworfen. Ob der Bundesgerichtshof eine Klärung herbeiführe, sei nicht abzusehen und wegen des Instanzenzuges nur bei divergierender Rechtsprechung von OLGs zu erwarten.   

LG Itzehoe – KZ-Sekretärin Stutthof: In ihrem Abschlussplädoyer hat die Staatsanwaltschaft eine "Schlüsselstellung" der Angeklagten Irmgard Furchner beschrieben, deren Bürotätigkeit von "essenzieller Bedeutung" für die Abläufe im KZ Stutthof gewesen sei. Die jetzt 97-jährige Angeklagte sei daher wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen, die "symbolischen Charakter" habe, gleichsam aber "unabdingbar" sei, so spiegel.de (Julia Jüttner) und Welt (Per Hinrichs)

LG Kaiserslautern – Polizistenmorde von Kusel: Auch am Landgericht Kaiserlautern wurde plädiert. Die Staatsanwaltschaft beantragte für Andreas S. als Haupttäter eine lebenslange Freiheitsstrafe und für den Mitangeklagten Florian V. ein Absehen von Strafe, weil er bei der Aufklärung der Morde geholfen habe. Die Verteidigung von Andreas S. forderte, die Tat solle als Körperverletzung mit Todesfolge eingestuft werden. Die SZ (Gianna Niewel) berichtet. 

LG Darmstadt – Goldhandel: Nach knapp zwei Jahren Verhandlungszeit steht am Landgericht Darmstadt das Strafverfahren gegen einen Goldhändler vor dem Abschluss. So soll die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer am nächsten Mittwoch beginnen, schreibt die FAZ (Marcus Jung). Mit einem Urteil gegen den Angeklagten, dem der betrügerische Betrieb eines Schneeballsystems vorgeworfen wird, sei noch vor Weihnachten zu rechnen. 

LG München I zu "Gollum": Auch die SZ (Ronen Steinke) berichtet nun in ihrem Panorama über den vom Landgericht München I erlassenen Beschluss zur Untersagung der Bezeichnung "Gollum", wenn sie ohne jeden Bezug zu einer sachlichen Auseinandersetzung erfolgt. Erwähnt werden weitere Beleidigungsfälle mit Namen aus der Literatur.

LG Potsdam – Horst Mahler: Wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung und der Leugnung des Holocausts muss sich Ex-Anwalt Horst Mahler ab dem nächsten Dienstag vor Gericht verantworten. Das Landgericht Potsdam hat wegen der eingeschränkten Verhandlungsfähigkeit des 86-Jährigen 14 Verhandlungstermine bis in den Januar angesetzt, schreibt spiegel.de. Mahler solle sich während seiner Haftzeit in Buchmanuskripten und E-Mails in strafbarer Weise geäußert haben. 

VG Frankfurt/M. – KfW-Auskunft: Am Verwaltungsgericht Frankfurt/M. unternehmen die Menschenrechtsorganisation FIAN und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) den Versuch, die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu einer Auskunft zu bewegen. Die Organisationen begehren Informationen über Umwelt- und Sozialaktionspläne eines von der KfW geförderten Agrarinvestors. Diesem werde vorgeworfen, in Südamerika an der Vertreibung Indigener verwickelt zu sein, schreibt die taz (Leila van Rinsum)

Recht in der Welt

EU/Ungarn - Rechtsstaatlichkeit: Nach Informationen von spiegel.de (Markus Becker) wird die EU-Kommission dem Rat empfehlen, der ungarischen Regierung Fördergelder zu kürzen. Offenbar seien im Zusammenhang des neuen finanziellen EU-Rechtsstaatmechanismus gemachte Zusagen Budapests nicht eingehalten oder nur unzureichend umgesetzt worden. 

USA – Julian Reichelt: Der Axel-Springer-Verlag entgeht nach einem Bericht von spiegel.de in den USA einer juristischen Auseinandersetzung mit einer früheren Mitarbeiterin der Bild-Zeitung. Im September hatte die Frau in den USA eine Zivilklage erhoben, die mit dem Verhalten des früheren Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt und der Verantwortlichkeit des Verlag im Zusammenhang stand. Nun hätten die Parteien eine nicht näher bekannte "einvernehmliche Lösung" gefunden. 

Südafrika – Mörder von Chris Hani: Das südafrkanische Verfassungsgericht hat bekanntgegeben, dass der Mörder des ANC-Politikers Chris Hani nach fast drei Jahrzehnten nun auf Bewährung entlassen wird. Die FAZ (Claudia Bröll) erinnert an die nach der Tat 1993 im Land herrschende Unsicherheit über den Fortgang des Demokratisierungsprozesses. Bisherige Gnadengesuche des aus Polen stammenden Täters hätten die Justizminister regelmäßig abgewiesen. Die jüngste derartige Ablehnung sei nach Auffassung des Gerichts jedoch "irrational" und außerhalb eines "vernünftigen Zusammenhangs" mit dem Zweck der ministeriellen Befugnisse.

Sonstiges 

One Love-Armbinden: Die FIFA hat den Kapitänen von sieben europäischen Fußball-Nationalmannschaften untersagt, bei der jetzt begonnenen Weltmeisterschaft wie geplant mit einer Armbinde mit dem Aufdruck "One Love" aufzutreten. Im Gespräch mit LTO (Hasso Suliak/Franziska Kring) erklärt Richter Jan F. Orth mögliche Rechtsgrundlagen der Anordnung. Der Sportrechtsexperte kritisiert, dass sich der DFB wie die anderen Verbände der Anordnung gebeugt hatten, anstatt "es drauf ankommen" zu lassen und einen theoretisch denkbaren Ausschluss vom Turnier zu riskieren. Erforderlich sei, den Fußball-Weltverband internationaler rechtlicher Kontrolle zu unterwerfen.

WM-Fußball und Arbeitsrecht: Die SZ (Benedikt Peters) informiert auf der Titelseite, wie WM-Spiele während der Arbeitszeit legal verfolgt werden können. Am einfachsten sei es, wenn eine Erlaubnis des Arbeitgebers vorliege. Auch Radio-Übertragungen dürfen in der Regel während der Arbeit gehört werden. Eine flexible Mittagspause könne zumindest für einen Teil des Spiels genutzt werden.

Frauenparkplätze: Wer als Mann sein Auto auf Frauenparkplätzen abstellt, hat kein staatliches Bußgeld zu befürchten, versichert swr.de (Michael-Matthias Nordhardt/Lea Kerpacs). Anders als etwa Behindertenparkplätze seien Frauen vorbehaltene Parkmöglichkeiten in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen. Zuwiderhandlungen könnten somit nur mit dem Hausrecht der Parkplatzbetreiber geahndet werden. 

Missbrauch des Urheberrechts: In einem Gastbeitrag für die FAZ nennt Viktoria Kraetzig, Habilitandin, Beispiele für Versuche, mit dem Urheberrecht unliebsame Veröffentlichungen zu verhindern. Besonders "zynisch" sei dies, wenn der Staat versuche, exekutiven Geheimschutz auf diesem Wege durchzusetzen. Tätsächlich könne Urheberrechtschutz nur dann bestehen, wenn dessen Verletzung widerrechtlich geschehe. 

Das Letzte zum Schluss 

Preisträger: Der Einsatz für das Gute, Schöne und die Menschenrechte ist immer preiswürdig. Das dachte sich wohl auch die US-amerikanische Robert F. Kennedy-Stiftung, die ihren "Ripple of Hope Award" in diesem Jahr an den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selinskyi verlieh und darüber hinaus auch noch ein Paar bedachte, dass ungeachtet der Konsequenzen zu einem "heroischen Schritt" bereit gewesen sei und hierdurch "die älteste Institution der britischen Geschichte" herausgefordert habe: den Herzog und die Herzogin von Sussex (auch bekannt als Harry und Meghan). Die FAZ (Jochen Buchsteiner) berichtet vorwiegend über die irritierten Reaktionen im Vereinigten Königreich.  

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. November 2022: . In: Legal Tribune Online, 23.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50249 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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