Die juristische Presseschau vom 7. Oktober 2021: BGH zu Prä­mi­en­spar­ver­trägen / EuGH zu Ist­anbul-Kon­ven­tion / VGH Bayern zu Aus­gangs­sperren

07.10.2021

Der Bundesgerichtshof macht Vorgaben für die Nachforderung variabler Zinsen. Die EU kann der Istanbul-Konvention per Mehrheitsbeschluss beitreten und die bayerischen Corona-Ausgangssperren waren unverhältnismäßig.

Thema des Tages

BGH zu Prämiensparverträgen: Der Bundesgerichtshof hat erneut entschieden, dass die in älteren Prämiensparverträgen häufig enthaltenen Klauseln zu variablen Zinssätzen unzulässig sind. Die in den Prämiensparverträgen enthaltenen Klauseln berechtigten die Banken die als variabel angegebenen Zinssätze einseitig anzupassen. Nach Ansicht des BGH weisen solche Klauseln nicht das gesetzlich erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen auf und seien deshalb unwirksam. Betroffene Bankkund:innen können nun Zinsnachforderungen stellen. Der BGH schloss die entstandene Regelungslücke durch ergänzende Vertragsauslegung und machte zur korrekten Berechnung der Zinsen Vorgaben. Hierzu sei ein Referenzzinssatz der Bundesbank für langfristige Spareinlagen zugrundezulegen. Welcher Zinssatz dies genau sein wird, muss das Oberlandesgericht Dresden als Vorinstanz noch klären. Jedenfalls ist aber der "anfängliche relative Abstand des Vertragszinssatzes zum Referenzzinssatz" beizubehalten. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt laut BGH erst zu laufen, wenn der Sparvertrag beendet ist. So können Nachzahlungsansprüche bis zurück in die 1990er-Jahre erhoben werden. Dem Verfahren lag eine Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig zugrunde. Bereits 2004 hat­te der BGH erstmals ein­sei­ti­ge Zins­an­pas­sungs­klau­seln für unwirksam er­klärt. Es berichten FAZ (Christian Siedenbiedel), Hbl (Elisabeth Atzler), SZ (Ha­rald Frei­ber­ger/Wolf­gang Ja­nisch), LTO, spiegel.de sowie tagesschau.de (Max Bauer).

Christian Siedenbiedel (FAZ) kommentiert: "Das Hickhack ist damit noch keineswegs vorbei." Denn eine verbindliche Aussage über den nachzufordernden Zinsbetrag erhalten die an der Klage beteiligten Bankkund:innen erst mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden.

Rechtspolitik

Arbeitnehmervertretung und Homeoffice: Die SZ (Alex­an­der Ha­ge­lü­ken) berichtet über ein Gutachten, das der emeritierte Rechtsprofessor Wolf­gang Däub­ler im Auftrag der Gewerkschaften erstellt hat. Däubler kommt zum Schluss, dass bereits die gel­ten­de Rechts­la­ge Betriebsräten und Gewerkschaften di­gi­ta­le Zu­gangs­rech­te zu den Arbeitnehmer:innen ein­räumt. Es sei kein Verstoß gegen Datenschutzrecht, wenn Betriebe den Arbeitnehmervertreter:innen die betrieblichen Email-Adressen der Beschäftigten zur Verfügung stellen. Dennoch sei eine ge­setz­li­che Klar­stel­lung sinnvoll. Während der Pandemie wurden Betriebsräte und Gewerkschaften in vielen Unternehmen daran gehindert, auf digitalem Wege mit den im Home Office arbeitenden Beschäftigten Kontakt aufzunehmen.

Soziale Netzwerke: Über die derzeitige rechtspolitische Diskussion um eine gesetzliche Regulierung des Internetkonzerns Facebook im Anschluss an die Aussage einer Whistleblowerin vor dem US-Kongress berichtet die taz. Heinrich Wefing (Zeit) fordert zum Schutz der Bürgerrechte im digitalen Raum gegen die Macht des Facebook-Konzerns ein Tätigwerden des neuen Gesetzgebers. Da eine Regulierung seitens der US-Regierung nicht zu erwarten sei, sieht er Deutschland in der Pflicht: "Was in der Bun­des­re­pu­blik pas­siert, setzt den Stan­dard für Eu­ro­pa."

Straßenverkehr: Das EU-Parlament fordert, dass europaweit künftig eine Grenze von null Promille im Straßenverkehr gelten soll sowie eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern in Wohngebieten. In Deutschland wird der Bundesrat an diesem Freitag über den neuen Bußgeldkatalog entscheiden. Es berichtet spiegel.de (Felix Wadewitz).

Justiz

EuGH zur Istanbul-Konvention: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Europäische Union der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt beitreten kann, ohne dass dies einer vorherigen einstimmigen Entscheidung der Mitgliedstaaten bedarf. Die Istanbul-Konvention wurde 2011 vom Europarat als europaweiter Rechtsrahmen geschaffen. Die EU hat das Abkommen 2017 unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Laut EuGH ist die Konvention ein "gemischtes Abkommen", das teilweise in die Zuständigkeit der EU und teilweise in die der Mitgliedstaaten fällt, sodass diese es einzeln zeichnen müssen. Dabei dürfe laut EuGH kein "hybrider Entscheidungsprozess" eingeführt werden, der den Beitritt der EU von der Zustimmung jedes einzelnen Mitgliedstaates in dem in seine Zuständigkeit fallenden Bereich anhängig mache. Vielmehr sei im Rat die qualifizierte Mehrheit ausreichend. Es berichtet lLTO.

EuGH zu Ausweispflicht: Nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müssen Unionsbürger:innen bei Reisen innerhalb der EU ein Ausweisdokument mitführen; ein Führerschein reiche nicht aus. Dies schränke das Recht auf Freizügigkeit nicht ungerechtfertigt ein. Allerdings dürfe die Einreise nicht verwehrt werden, sofern kein Ausweisdokument vorgelegt werden könne. Es berichten spiegel.de und LTO.

EuGH zu Fluggastrechten bei Streik: Nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs steht Flugreisenden auch dann eine Entschädigung zu, wenn ihr Flug wegen eines Streiks des Kabinenpersonals gestrichen wurde. Bei einem Streik handele es sich nicht um ein für die Fluggesellschaft unvorhersehbares oder nicht beherrschbares Ereignis, das Entschädigungsansprüche ausschließt. Es berichtet spiegel.de (Antje Blinda).

EuGH zu Beihilfen für Fehmarnbelttunnel: Im Rechtsstreit um die Finanzierung des geplanten Eisenbahn- und Straßentunnels durch die Ostsee zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil des Europäischen Gerichts bestätigt. Danach hat die EU-Kommission Einwände gegen dänische Staatshilfen für das Bauprojekt nicht gründlich genug geprüft. Geklagt hatten u.a. zwei Reedereien, die eine Wettbewerbsverzerrung geltend machen, so LTO. Es drohe ein jahrelanger Prozess.

EuGH – Grenzkontrollen: Nach Auffassung des Generalanwalts Hendrik Saugmandsgaard Øe verstößt die mehrfache Verlängerung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum nicht gegen den Schengener Grenzkodex, sofern bei jeder Verlängerung die Voraussetzungen der Verhältnismäßigkeit besonders streng geprüft werden. Hintergrund des Vorabentscheidungsverfahrens auf Vorlage des Landesverwaltungsgerichts Steiermark (Österreich) ist die mehrfache Verlängerung der Grenzkontrollen an der slowenisch-österreichischen Grenze durch Österreich ab September 2015. Es berichtet LTO.  

BGH – Werbung für Telemedizin: Der Bundesgerichtshof wird an diesem Donnerstag darüber verhandeln, ob Werbung für digitale Arztbesuche gegen § 9 Heilmittelwerbegesetz verstößt. Dort ist ein Fernbehandlungsverbot normiert. Geklagt hat ein Wettbewerbsverband gegen einen Versicherer. Die Klage hatte in den Vorinstanzen Erfolg. Die Entscheidung des BGH wird sich wohl mit der inzwischen neuen Rechtslage befassen, wonach die Fernbehandlung möglich sein soll, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist. Es berichtet SZ (Wolf­gang Ja­nisch). Auch Rechtswanwalt Thomas Utzerath beleuchtet auf LTO die relevanten Fragen.

VGH Bayern zu Corona-Ausgangssperre: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Hauptsacheverfahren die Verhängung einer "vorläufigen Ausgangssperre" in Bayern im März und April 2020 für unrechtmäßig erklärt. Die damalige Regelung in § 4 Abs. 2 und 3 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hielt der Gerichtshof nun für zu unbestimmt und unverhältnismäßig. Danach durfte die eigene Wohnung nur aus triftigem Grund verlassen werden, im Freien durften sich maximal zwei Personen treffen. Der VGH hatte die Regelung im Eilverfahren noch aufrechterhalten. Es berichten LTO (Markus Sehl) und Welt (Thorsten Jungholt).

VGH Hessen zu Sputnik V-Impfung: Laut einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen ist ein EU-Mitgliedsstaat nicht verpflichtet, ein Impfzertifikat für eine Person auszustellen, die mit einem Impfstoff geimpft wurde, der in seinem Hoheitsgebiet nicht zugelassen ist. Im konkreten Fall hatte der Bundestagsabgeordnete der Linken Diether Dehm beantragt, aufgrund einer vollständigen Impfung mit dem russischen, in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoff Sputnik V ein Impfzertifikat in Deutschland zu erhalten. Über den Beschluss von vorigem Freitag berichtet nun vertieft auch spiegel.de (Dietmar Hipp).

LG Neuruppin – KZ-Wachmann Sachsenhausen: Die SZ (Re­na­te Mein­hof) berichtet in einer Seite 3-Reportage über den bevorstehenden Prozess gegen den hundertjährigen Jo­sef S., der sich als ehemaliges Mitglied des SS-Wachbataillons im KZ Sach­sen­hau­sen vor dem Landgericht Neuruppin wegen Bei­hil­fe zum Mord in 3518 Fällen verantworten muss. Die Verhandlung wird in einer Sporthalle in Brandenburg an der Havel stattfinden. Erläutert werden die Zustände im KZ Sachsenhausen sowie der der Hintergrund der späten Verfahren, ausgelöst durch die Neubewertung im Anschluss an den Pro­zess ge­gen John Dem­jan­juk, wonach auch "funktionelle Beihilfe" zum Mord möglich ist.

LG Itzehoe – KZ-Sekretärin Stutthof: Nun befasst sich auch die Zeit (Thilo Adam) mit dem KZ-Mordprozess vor dem Landgericht Itzehoe gegen die heute 96-jährige Irm­gard Furchner. Hierzu bringt die Zeit (Hein­rich We­fing) auch ein Interview mit dem Strafrechtler und Nebenklägeranwalt im Dem­jan­juk-Prozess Cor­ne­li­us Nest­ler zur Sinnhaftigkeit der späten Strafverfolgung.

LG Münster – Kindesmissbrauch Münster: Das Landgericht Münster hat die Mutter eines Opfers im Missbrauchskomplex Münster, Sabrina K., wegen Beihilfe durch Unterlassung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten verurteilt, da sie nicht verhindert habe, dass ihr damaliger Lebensgefährte ihren Sohn vielfach vergewaltigt habe. Es berichten FAZ (Reiner Burger), SZ (Kerstin Lottritz) und spiegel.de.

Kerstin Lottritz (SZ) meint, die kürzlich beschlossenen höheren Haftstrafen gegen Täter reichten nicht aus, wenn nicht auch Frauen als mögliche Mittäterinnen stärker von Jugendämtern und Gesellschaft in den Blick genommen würden. Das Vertrauen auf die Mutterliebe reiche nicht aus.

StA Dresden – Juwelendiebstahl: Die Zeit (To­bi­as Timm) befasst sich ausführlich mit dem Vorgehen der mutmaßlichen Täter rund um den Diebstahl der Diamanten aus dem Grü­nen Ge­wöl­be Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft den Beschuldigten, u.a. Wis­sam R. und Ah­med R., die wegen des Diebstahls der Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum in Haft sitzen, in ihrer kürzlich erhobenen An­kla­ge schwe­ren Ban­den­dieb­stahl, Brand­stif­tung und be­son­ders schwe­re Brand­stif­tung vor. Es wird erwartet, dass die Ju­gend­kam­mer des Land­ge­richts Dres­den in den kommenden Wochen über die Eröffnung des Verfahrens entscheidet.

AG Gelsenkirchen: Das Amtsgericht Gelsenkirchen hat einen 30-Jährigen u.a. wegen Volksverhetzung zu einer Gesamthaftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt, da dieser im Mai 2021 im Rahmen einer Demonstration von rund 180 Menschen vor der Synagoge Gelsenkirchen Hassparolen gegen Juden gerufen hatte. Es berichten spiegel.de (Florian Pütz).

Recht in der Welt

EuGH/Polen – Justizreform: Der Europäische Gerichtshof hat im Ringen um die Rechtsstaatlichkeit in Polen erneut eine Entscheidung gegen Polen getroffen. Darin hat der EuGH noch unabhängig ernannte Richter ermächtigt, die Rechtswidrigkeit der 2018 eingerichteten Kontrollkammer am Obersten Gericht wegen Zweifel an deren Unabhängigkeit festzustellen und bereits getroffene Entscheidungen der Kontrollkammer zu missachten. Es berichten FAZ, SZ (Florian Hassel) und taz (Christian Rath).

Österreich – Ermittlungen gegen Kurz: Laut SZ (Cathrin Kahlweit), spiegel.de (Alexander Sarovic), Welt (Stefan Schocher) und zeit.de haben wegen des Verdachts der Un­treue und Be­stechung sowie Beihilfe zur Bestechlichkeit Er­mitt­ler in Wien das Bun­des­kanz­ler­amt, die Par­tei­zen­tra­le der ÖVP, das Fi­nanz­mi­nis­te­ri­um, meh­re­re Ge­schäfts­räu­me und Woh­nun­gen durch­sucht. Beschuldigt sind enge Berater des Kanz­lers Se­bas­ti­an Kurz sowie er selbst. Es geht um Presse-Anzeigen des ÖVP-kontrollierten Finanzministerium, mit denen Kurz-freundliche Berichterstattung erwirkt wurde.

USA – Bayer: Der Chemiekonzern Bayer hat in den USA erstmals einen Prozess um Schadensersatz wegen der möglichen Verursachung von Krebs durch das Pestizid Glyphosat gewonnen. Ein Geschworenengericht in Kalifornien sah den Unkrautvernichter Roundup nicht als Ursache der Krebserkrankung eines Jungen an. Die Mutter des Klägers strebt die Aufhebung des Urteils vor dem Supreme Court der USA an. Es berichten FAZ (Jonas Jansen/Roland Lindner), Hbl (Bert Fröndhoff), taz (Jost Maurin), LTO und spiegel.de (Johannes Korge).

Schweiz – Sepp Blatter und Michel Platini: Nach Bericht der SZ im Sportteil steht dem ehemaligen Fußball-Weltverbands-Präsidenten Sepp Blatter und dem ehemaligen Uefa-Chef Michel Platini eine Anklage durch die schweizerische Bundesanwaltschaft bevor. Es geht um den Verdacht des Betrugs, der Untreue und ungetreuen Geschäftsbesorgung.

Afghanistan – Taliban-Gerichtsbarkeit: spiegel.de (Christoph Reuter) berichtet (in englischer Sprache) über die gewaltsame Landnahme der Taliban gegenüber Angehörigen der Minderheit der Hazara. Hierzu nutzten diese teilweise gerichtliche Entscheidungen einer provisorisch erichteten Taliban-Gerichtsbarkeit, welche die neuen Machthaber als Eigentümer der Ländereien ausweisen und der Landnahme einen rechtmäßigen Anstrich geben sollen.

China – WIPO und Wikimedia: Laut FAZ hat China wiederholt einen Antrag der Wikimedia Foundation auf Beobachterstatus bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), einer der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen, verhindert. Innerhalb der WIPO werden internationale Abkommen zum Marken-, Patent- und Urheberrecht ausgehandelt.

Sonstiges

StA Dresden – Antisemitismus: Im Fall des Musikers Gil Ofarim, in dem dieser am Montag im Leipziger Hotel Westin aufgefordert worden sein soll, seine Halskette mit Davidstern zu verbergen, um einchecken zu können, haben die Staatsanwaltschaft Leipzig und die Kriminalpolizei die Ermittlungen aufgenommen. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft habe jedoch der von Ofarim geschilderte Vorfall "höchstwahrscheinlich keine strafrechtliche Relevanz". Der Hotelmitarbeiter habe Anzeige wegen Verleumdung gegen Ofarim erstattet. Es berichten FAZ (Kevin Hanschke), taz (Rieke Wiemann) und spiegel.de (Florian Pütz).

spiegel.de (Maren Hoffmann) spricht mit der Fachanwältin Sonja Riedemann über Möglichkeiten als Arbeitgeber auf derartige Vorgänge zu reagieren.

beA: Eine Gruppe von Anwälten behauptet in einer Petition, das elektronische Anwaltspostfach erlaube nicht mehr, den Versand von Nachrichten nebst elektronischer Signatur rechtssicher zu übermitteln. Die BRAK gibt in einer Stellungnahme an, die Signatur habe für die Rechtssicherheit keine Relevanz. LTO (Hasso Suliak) berichtet in einer Update-Fassung.

Verwaltung: Rechtsprofessor Hermann Hill plädiert in der Rubrik Staat und Recht der FAZ für eine innovative, moderne, partizipative Verwaltung. Die Transformation dürfe jedoch keine Eintagsfliege bleiben, sondern solle "ein selbsttragender Prozess werden und nachhaltig wirken."

Katastrophenschutz: Ebenfalls in der FAZ beleuchtet Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, das Kompetenzgefüge des Grundgesetzes im Hinblick auf den Katastrophenschutz und fordert in diesem Zusammenhang eine Stärkung des Ehrenamts.


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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Oktober 2021: . In: Legal Tribune Online, 07.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46229 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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