Andreas Voßkuhle spricht mit der Zeit über BVerfG-Themen. Berliner Senat korrigiert neue 2G-Regelung und Martin Winterkorn fehlt beim Auftakt des Betrugsprozesses wegen Hüftproblemen.
Thema des Tages
Voßkuhle im Interview: Die Zeit (Heinrich Wefing) interviewte den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Andreas Voßkuhle. Angesprochen auf die Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht, hält Voßkuhle die Frage für entscheidend, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass auch Geimpfte die Krankheit noch weiter übertragen können. Sollte dies der Fall sein, wäre es "schwierig". Persönlich würde er jedoch lieber auf Anreize als auf Zwang setzen, wobei er zum Beispiel mit dem 2G-Modell sympathisiert. Angesprochen auf die Neutralität von Richter:innen, die zuvor Politiker:innen waren, versichert er absolute Neutralität, die sich aus einem "enorm hohen sozialen Anpassungsdruck" am Gericht ergebe. Die Parteiloyalitäten zählten nicht mehr und die Robe mache die Personen innerhalb weniger Wochen zu anderen Personen. Ein Denken in Quoten bei der Besetzung des BVerfG lehnt Voßkuhle ab. Maßstäbe müssten "herausragende juristische Qualität und die Persönlichkeit der betroffenen Person sein". Hinsichtlich des Kompetenzkonflikts zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten äußert er, dass es noch keine Lösung gebe und man die Frage "vielleicht doch letztlich offenlassen" müsse. Der EuGH solle jedenfalls nicht darüber entscheiden, da er sonst Richter in eigener Sache wäre. Die Tatsache, dass das polnische Verfassungsgericht in diesem Konflikt jüngst aus dem BVerfG-Urteil zu den Anleihekäufen der EZB zitierte, sieht Voßkuhle als "plakativen Missbrauch" der deutschen Rechtsprechung. Schließlich sprach er anekdotisch über das Spannungsverhältnis von Politik und BVerfG und schließt das Interview mit einer Antwort auf die Frage, ob er es ausschließen könne, selber mal politisch aktiv zu werden: "Zurzeit schon. Es gehört aber zu den Klugheitsregeln des Lebens, niemals nie zu sagen".
Rechtspolitik
Corona – 2G: Nach Protesten führt der Berliner Senat die 2G-Regel mit einer Ausnahme für Kinder ein. Neben Genesenen und Geimpften sollen auch Kinder unter zwölf Jahren Zutritt zu Einrichtungen erhalten, die sich für die 2G-Option entscheiden. Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) hatte dies noch am Dienstag unter Verweis auf ein höheres Ansteckungsrisiko abgelehnt. Kinder ab sechs Jahren müssen dabei einen negativen Test vorweisen, falls sie nicht schon in der Schule getestet wurden. Nach breitem Protest durch die Öffentlichkeit und durch die Berliner SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey änderte der rot-rot-grüne Senat seine Corona-Verordnung noch einmal. Es berichten Tsp (Sonja Wurtscheid) und taz (Stefan Alberti).
Angelika Slavik (SZ) hält eine 2G-Regelung ohne Ausnahme für Kinder unter 12 Jahren für "Irrsinn", weist jedoch auf unterschätzte Gefahren der 2G-Regelung hin. Auch wenn die Regelung in der Summe die beste Option sei, müsse ihr spalterisches Potential beachtet werden, da uneinsichtige Bevölkerungsgruppen durch den Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben noch mehr abgeschottet würden. Dies sei ein "verdammt hoher Preis".
Die taz (Christian Rath) arbeitet heraus, warum es keine juristischen Probleme mit der 2G-Regelung gebe: Wenn Gastronomen die Wahlmöglichkeit zwischen 2G und 3G gelassen werde (auch in faktischer Hinsicht), könnten etwaige Grundrechtseingriffe nicht dem Staat zugerechnet werden. Und im Fall einer obligatorischen 2G-Regelung dürfte es zumindest in Berlin keine Schwierigkeiten geben, da das Verwaltungsgericht Berlin selbst die Einführung von 2G bei Clubs und Diskotheken erzwungen habe. Ende August urteilte das VG, dass Clubs mit Blick auf das Infektionsrisiko nicht mit 3G-, aber mit 2G-Konzepten öffnen dürfen.
Corona – Lohnfortzahlung: In Baden-Württemberg bekommen Ungeimpfte bei quarantänebedingten Fehlzeiten ab diesem Donnerstag keine Entschädigungen mehr für Verdienstausfälle, andere Länder wollen folgen. In der kommenden Woche werden die Gesundheitsminister von Bund und Ländern über einen bundeseinheitlichen Umgang mit dem Thema beraten. Ver.di-Chef Frank Werneke sieht in der Regelung eine "Impfpflicht durch die Hintertür", DGB-Chef Reiner Hoffmann bezeichnet sie als "Impfpflicht durch die Vordertür". Es würden Konflikte in die Betriebe hineinverlagert und der entstehende Zwang stehe in keinem Verhältnis zu einer potentiellen Erhöhung der Impfquote. Es berichten spiegel.de (Maria Marquart), deutschlandfunk.de (Sandra Schulz) und taz (Pascal Beucker).
Wahlrecht: In einem Interview mit deutschlandfunk.de (Sandra Schulz) plädiert die Staatsrechtlerin Sophie Schönberger für eine grundsätzliche Überarbeitung des Wahlsystems. Den Wahlkreis solle man nicht nur nach relativem Stimmergebnis gewinnen. Sie schlägt ein Modell vor, bei dem es zwar Wahlkreiskandidaten gibt, der Bundestag aber strikt nach Zweitstimmenergebnis zusammengesetzt wird. Dabei solle jedes Sitzkontingent einer Partei jeweils abwechselnd aus der Landesliste und aus aus einer Wahlkreis-Bestenliste besetzt werden.
Unternehmenssanktionen: Nach dem Scheitern eines Gesetzes über Unternehmenssanktionen in dieser Wahlperiode gehen Rechtsprofessor Matthias Jahn und Juniorprofessorin Charlotte Schmidt-Leonardy auf LTO davon aus, dass der Gesetzentwurf auch bei künftigen Reformvorstößen aufgegriffen wird. Sie schlagen u.a. vor, die angestrebte Flexibilität "über ein gebundenes Verfolgungsermessen von Staatsanwälten mit klar vorgegebenen Leitlinien der Ermessensausübung" zu erreichen. Dies sei effizienter als ein "nur symbolisch wirkendes Legalitätsprinzip als Drohkulisse".
Justiz
LG Braunschweig – Dieselskandal/Ex-VW-Chef Winterkorn: Nach zweimaliger Verschiebung des Prozessauftakts beginnt an diesem Donnerstag in der Braunschweiger Stadthalle das Betrugsverfahren im VW-Abgasskandal gegen vier ehemalige Spitzenmanager. Nicht dabei sein wird der frühere Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn. Der 74-Jährige ist laut medizinischen Gutachten nach drei Hüftoperationen physisch nicht in der Lage, vor Gericht zu erscheinen. Zur Vermeidung einer weiteren Verzögerung hat das Gericht Winterkorns Verfahrensteil abgetrennt. Die Abtrennung sei auch deshalb vertretbar, weil Winterkorn laut Anklagevorwurf nicht an der Entwicklung der illegalen Abschalteinrichtung beteiligt gewesen ist und verhältnismäßig spät von den Manipulationen erfahren hat. Die Staatsanwaltschaft hatte beim OLG Braunschweig Beschwerde gegen die Abtrennung eingelegt, die jedoch keine aufschiebende Wirkung hat. An 133 angesetzten Verhandlungstagen soll nun das Fehlverhalten der VW-Manager strafrechtlich aufgearbeitet werden. Die anderen vier Angeklagten Heinz-Jakob Neußer, Jens H., Hanno J. und Thorsten D. sind wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und mit strafbarer Werbung beziehungsweise wegen Beihilfe zu diesen Delikten angeklagt. Ihre Aussagen zu Winterkorns Person und zu betriebsinternen Abläufen dürften auch in Bezug auf das abgetrennte Verfahren hohe Relevanz haben. Es berichten SZ (Thomas Fromm/Max Hägler), FAZ (Carsten Germis/ Marcus Jung) und das Hbl (René Bender/Volker Votsmeier).
StA Osnabrück – FIU und Strafvereitelung: Die SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke) liefert Informationen zu internen Abläufen im Zusammenhang mit den Durchsuchungen in den Bundesministerien der Justiz und der Finanzen. Die StA Osnabrück ermittelte gegen die Spezialeinheit des Zollkriminalamts "Financial Intelligence Unit" (FIU) wegen Strafvereitelung im Amt und stieß dabei auf Hinweise zu "risikobasierten Ansätzen" bei der Bekämpfung von Geldwäsche, die zwischen Finanz- und dem Justizministerium besprochen worden sein sollen. Die StA fragte beim zuständigen Referatsleiter im Justizministerium nach Informationen hierzu. Dieser stellte eine Herausgabe in Aussicht, wenn ein förmliches Ersuchen vorliege. Dies interpretierte die StA jedoch als Ablehnung und veranlasste die Durchsuchungen in den Bundesministerien, die insofern wohl nicht das mildere Mittel gewesen sei. In einem separaten Kommentar weist Cerstin Gammelin (SZ) vor dem Hintergrund des Bundestagswahlkampfs darauf hin, dass der Chef der StA Osnabrück ein langjähriger CDU-Kommunalpolitiker und "nicht zum ersten Mal für überschießendes Temperament bekannt" geworden sei.
StA Osnabrück – BMF-Staatssekretär und § 353d StGB: Anlässlich eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Veröffentlichung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bei Twitter wird Finanz-Staatsekretär Wolfgang Schmidt (SPD) von FAZ (Peter Carstens) und taz (Tobias Schulze) als jahrzehntelanger politischer Begleiter und Vertrauter von Finanzminister Olaf Scholz portraitiert. Die SZ (Cerstin Gammelin/Ronen Steinke), stellt zudem in Frage, ob § 353d Strafgesetzbuch (StGB) tatsächlich verletzt ist, wenn der Betroffene des Strafverfahrens zu seiner Verteidigung Dokumente veröffentlicht.
Cerstin Gammelin (SZ) interpretiert die Veröffentlichung des Durchsuchungsbeschlusses als "größtmögliche Rettungstat" des Staatssekretärs für Finanzminister Scholz. Ohne seinen Tweet hätte die Wählerschaft nicht erfahren, dass nicht gegen Scholz – wie es die Ermittler in einer Pressemitteilung nahegelegt hatten – ermittelt werde.
*StA Köln – Cum-Ex/Freshfields: Die Staatsanwaltschaft Köln durchsuchte in dieser Woche Büros der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in Frankfurt. Die erneuten Durchsuchungen stehen im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Aktiengeschäften zur Mehrfacherstattung der Kapitalertragssteuer. Wie das Hbl (René Bender/Sönke Iwersen u.a.) berichtet, wird ehemaligen Freshfields-Anwälten vorgeworfen, durch die Beratung von Banken Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Ein Sprecher von Freshfields hat die Kooperationsbereitschaft der Kanzlei geäußert und betont, dass die Ermittlungen sich nicht gegen Freshfields selber richteten. Das Hbl deutet aus den erneuten Durchsuchungen, dass die Sozietät "womöglich noch umfangreicher und tiefer in den Skandal verwickelt sein könnte als angenommen". Ein Strafverfahren und Schadensersatzklagen seien möglich.
BAG-Präsidentin Schmidt im Interview: Die SZ (Detlef Esslinger) interviewt die scheidende Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt. Sie ist seit 2005 in dieser Funktion und geht Ende September in den Ruhestand. Schmidt erläutert den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Streiks anhand des aktuellen Bahnstreiks und legt dar, warum es kein Streikgesetz gibt. Die Notwendigkeit der Kurzfristigkeit von Streiks mache es unmöglich, die Streik-Situation nach dem Gedanken des "One size fits all" gesetzlich abzubilden. Außerdem bezieht sie Stellung zu der angeheizten Debatte um Lohnfortzahlungen für Ungeimpfte, die in Quarantäne müssen. Schmidt erinnert an § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG): Danach erhalten Personen Verdienstausfälle nicht ersetzt, wenn sie in Quarantäne müssen, weil sie eine allgemein zugängliche und empfohlene Impfung nicht in Anspruch genommen haben. Da mittlerweile genügend Impfstoff zur Verfügung stehe, entfiele eine Erstattung in jedem Fall. Die Länder hätten demnach schon seit Wochen keine Erstattungen mehr zahlen müssen. Schließlich appelliert sie an die Politik, ihrer Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Bundesjustiz bewusst zu werden und die Auswahlverfahren für ihre Nachbesetzung und die Nachbesetzung von zwei weiteren Präsidentenstellen bei den obersten Gerichtshöfen unverzüglich einzuleiten oder zu Ende bringen.
Recht in der Welt
Polen/Ungarn – EU-Rechtsstaatsverfahren: Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte im EU-Parlament an, sie werde in den kommenden Wochen erste schriftliche Mitteilungen an EU-Staaten verschicken und damit das neue EU-Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit anwenden, bei dem Mitgliedstaaten Mittel aus dem Gemeinschaftsbudget gekürzt werden können. LTO berichtet.
Mexico – Drogenkartell-Chef verurteilt: Vicente Carrillo Fuentes ("El Viceroy") ist von einem mexikanischen Gericht wegen Drogendelikten, Geldwäsche und des Hortens von Schusswaffen zu 28 Jahren Haft verurteilt worden. Er war jahrelanger Anführer des Juárez-Kartells, das gegen das Sinaloa-Kartell von Joaquin Guzmán ("El Chapo") um die Vorherrschaft im Drogenhandel kämpfte. Fuentes wurde 2014 wegen organisiertem Verbrechen und Drogenhandel festgenommen. spiegel.de berichtet.
Großbritannien – Boris-Becker-Insolvenz: Das Verfahren gegen Boris Becker wegen Insolvenzverschleppung verschiebt sich auf März 2022. Es hätte diese Woche vor dem Southwark Crown Court in London beginnen sollen. Die Richterin Deborah Taylor begründet die Verschiebung damit, dass Becker seine Anwälte ausgetauscht hat. Wie Bild (John Puthenpurackal) berichtet, habe die Richterin zudem die Auflagen des ehemaligen Tennisprofis verschärft: Bisher musste Becker die Behörden 48 Stunden vor jeder Auslandsreise über sein Reiseziel informieren. Nun muss er die Behörden auch informieren, wenn er innerhalb eines Landes auf eine Insel reist. Becker hatte im August während eines Ibiza-Urlaubs ohne Anmeldung seinen Sohn auf Mallorca besucht.
Haiti – Mordermittlungen gegen Premier: Rund zwei Monate nach dem Mord an Haitis Präsidenten Jovenel Moïse wird nun wahrscheinlich auch der Premier der Übergangsregierung, Ariel Henry, angeklagt. Die mutmaßlichen Mörder wurden nur wenige Stunden nach der Tat festgenommen, jedoch sucht die Staatsanwaltschaft nach den Hintermännern. Dabei gab es in einem unübersichtlichen Ermittlungsverfahren mehr als ein Dutzend Festnahmen, unter anderem des ehemaligen Mitarbeiters des Justizministeriums Joseph Felix Badio. Ihm wird vorgeworfen, die Mörder des Präsidenten mit Waffen versorgt zu haben. Mit diesem soll Premier Henry kurz nach der Tat zweimal telefoniert haben, was für die Staatsanwaltschaft ausreichte, um Ermittlungen zu veranlassen. Es berichten SZ (Christoph Gurk), taz (Katja Maurer) und spiegel.de (Alexander Sarovic).
Sonstiges
Funkzellenabfrage: In Berlin muss die Polizei künftig Betroffene per SMS darüber informieren, wenn Handynummern bei einer Funkzellenabfrage erfasst wurden. Mithilfe der Funkzellenabfrage kann ermittelt werden, wer sich zu einer bestimmten Zeit in einer Funkzelle aufgehalten hat, in der zum Beispiel ein Tatort lag. Die Justizverwaltung rechnet bei rund einer Million betroffener Personen mit einer nur vierstelligen Zahl von Benachrichtigungen pro Jahr, weil sich die Betroffenen hierfür vorher bei der Polizei anmelden müssen. LTO berichtet.
Urheberrecht/Auskunftsanspruch: Der Anwalt Stanislaus Jaworski stellt auf LTO den neuen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch gemäß § 32d Urheberrechtsgesetz (UrhG) vor. Die Neufassung regelt seit Juni, dass Vertragspartnerinnen und Vertragspartner von Urhebern und ausübenden Künstlern diesen mindestens einmal jährlich Auskunft über den Umfang der Nutzung der Werke des Urhebers zu erteilen haben. Die Regelung findet aber erst auf ab dem 7. Juni 2022 erfolgende Nutzungen Anwendung. Der Autor appelliert an die Gerichte, den Anspruch eng auszulegen, um unnötigen Aufwand zu vermeiden, der auch den Urheber:innen nicht nutze.
Markenrecht – "Oktoberfest": Nach fünfjähriger Prüfung hat die EU-Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) auf Antrag der Stadt München das Oktoberfest zur geschützten Marke erklärt. Der Schutz gilt zunächst bis zum Jahr 2026. An zahlreichen anderen Orten profitierten Veranstalter von der Verwendung des Begriffs "Oktoberfest", wobei jüngst sogar in Dubai ein Großevent unter diesem Namen geplant wurde, aber durch das LG München untersagt wurde. Der Markenschutz ist sehr weitgehend und erstreckt sich unter anderem auf die Begriffe "Münchner Oktoberfest", "Oktoberfest München", "Wiesn", "Oide Wiesn", "Oktoberfest Oide Wiesn München" und auf 22 Produktklassen inklusive Tourismuswerbung, Erzeugnissen und Dienstleistungen. Rund um das Verfahren bei der EUIPO war in München umstritten, ob die weltweiten Nachahmungen dem Münchener Original schaden oder sogar förderlich sind. Es berichten spiegel.de und LTO.
Dinosaurier-Fossil: Ein etwa 115 Millionen altes Fossil des Sauriers Ubirajara jubatus wurde in Brasilien gefunden, liegt aber in einem Karlsruher Museum. Brasilien macht nun Eigentumsansprüche geltend. Das Museum sowie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg stellen sich dagegen. LTO berichtet über fehlende gesetzliche Grundlagen, Ausfuhrgenehmigungen und vertauschte Kisten.
Das Letzte zum Schluss
Lange Flucht: 30 Jahre nach seiner Flucht aus einem australischen Gefängnis stellte sich der einstige Häftling in Sydney der Polizei. Der heute 64-Jahrige ist 1992 mithilfe einer Säge und eines Bolzenschneiders geflohen. Es berichten spiegel.de und SZ.
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lto/tr
(Hinweis für Journalist:innen)
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*Im Abschnitt "StA Köln – Cum-Ex/Freshfields" wurde in der ursprünglichen Fassung des Artikels angegeben, dass die Dauer der Durchsuchung vier Tage betragen habe. Diese Information ist unzutreffend und wurde am 17. September um 10.45 Uhr ersatzlos gestrichen.
Die juristische Presseschau vom 16. September 2021: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46026 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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