Die juristische Presseschau vom 9. September 2021: Ham­ba­cher Forst-Räu­mung rechts­widrig / Pro­zess um Anschläge von Paris / Pro­zess­be­ginn gegen Links­ex­t­re­misten

09.09.2021

Das Verwaltungsgericht Köln erklärt die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst für rechtswidrig. In Paris beginnt der Prozess um die Anschläge von 2015. Linksextremisten stehen in Dresden wegen Angriffen auf Rechtsextremisten vor Gericht. 

Thema des Tages

VG Köln zu Hambacher Forst: Die Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst im Herbst 2018 war rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln auf die Klage eines ehemaligen Baumhaus-Bewohners entschieden, berichten FAZ (Reiner Burger), taz (Bernd Müllender)LTOzeit.de und spiegel.de. Die damals als Begründung genannten Brandschutzbestimmungen seien nur vorgeschoben gewesen, tatsächlich habe die Aktion der Entfernung von Braunkohlegegnern aus dem Hambacher Forst gedient. Dies sei etwa an der damaligen Weisung des NRW-Bauministeriums an die Stadt Kerpen erkennbar, welche gegen deren Willen erfolgte und ohne genaue Prüfung, welche Anlagen überhaupt bauliche Anlagen im Rechtssinne seien und von den Brandschutzbestimmungen erfasst seien.

Rechtspolitik

Hasskriminalität im Internet: Im Interview mit LTO (Hasso Suliak) stellt Rechtsprofessorin Elisa Hoven eine von ihr mitverfasste Studie zu Hasskommentaren auf den Facebook-Seiten deutscher Massenmedien in den Jahren 2018 und 2020 vor. Dabei kommt sie zu dem Schluss, dass Hasskommentare auf Facebook in dieser Zeit zurückgegangen seien, was sie u.a. damit erklärt, dass das im Jahr 2020 dominierende Thema der Corona-Pandemie zwar äußerst emotional diskutiert wurde, aber nicht so viel Hasskommentare auslöste wie die im Jahr 2018 dominierenden Themen Flucht und Einwanderung sowie Rechtsextremismus. Es gebe aber Anhaltspunkte dafür, dass sich der digitale Hass von den eher transparenten Facebook-Seiten etwa in Telegram-Chats verlagere, die schwieriger zu kontrollieren seien. Hoven spricht sich auch für eine Erweiterung des Straftatbestandes der Volksverhetzung in § 130 Strafgesetzbuch aus, ebenso wie für die Schaffung eines Qualifikationstatbestand der sexualbezogenen Beleidigung in § 185 StGB.

Flutkatastrophe: Der Bundestag hat Zahlungen von insgesamt rund 30 Milliarden Euro als Unterstützung für den Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen beschlossen, berichtet LTO. Die Zahlungen werden zusätzlich zu den schon im Juli beschlossenen Soforthilfen gewährt, die bei der Überbrückung von akuten Notlagen direkt nach der Starkregen- und Flutkatastrophe helfen sollten. Am Freitag soll der Bundesrat die Neuregelungen in einer Sondersitzung billigen.

EU-Corona-Aufbaufonds: In der FAZ kritisieren Gregor Kirchhof, Jörg Mittelsten Scheid, Andreas Rödder, Reiner Schmidt und Franz-Christoph Zeitler die Schaffung eines EU-Sonderhaushalts in Höhe von 750 Milliarden Euro mit der Bezeichnung "Next Generation EU", mit dem die ökonomischen Folgen der Corona-Krise abgefedert werden sollen. So sei die Verwendung der Mittel "an so gut wie keine Bedingungen geknüpft." Den Mitgliedstaaten werde ermöglicht, die Mittel für öffentliche Investitionen einzusetzen, die ohnehin geplant gewesen seien. Die Autoren gehen davon aus, dass "voraussichtlich wieder dem Bundesverfassungsgericht die undankbare Aufgabe übertragen" werde, die Fundamente des Europäischen Rechts zu wahren. 

Justiz

OLG Dresden – militante Antifa/Lina E.: Vor dem Oberlandesgericht Dresden hat der Prozess gegen vier mutmaßliche Linksextremist:innen um die Studentin Lina E. begonnen, berichten SZ (Antonie Rietzschel), FAZ (Stefan Locke), taz (Konrad Litschko), LTOzeit.de und spiegel.de (Wiebke Ramm). Ihnen wird vorgeworfen, als kriminelle Vereinigung zwischen 2018 und 2020 verschiedene Menschen aus der rechten Szene überfallen und zusammengeschlagen zu haben und dabei zwei von ihnen lebensgefährlich verletzt zu haben. Die Verteidigung bestreitet die Existenz einer kriminellen Vereinigung und sprach zu Prozessbeginn von einer "willkürlichen Auswahl von Einzeltaten."

BVerfG zu psychiatrischer Unterbringung: Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Jugendlichen stattgegeben, der sich gegen seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Jahr 2020 gewehrt hatte. Das Oberlandesgericht München habe die Beschwerden des damals 15-Jährigen vorschnell abgewiesen und damit sein Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, befand das BVerfG laut LTO. Der Jugendliche hatte zunächst gegen zwei Unterbringungsbeschlüsse Beschwerde eingelegt, dann aber in einem Schreiben an das OLG erklärt, diese zurückziehen zu wollen, wenn er dafür die Einrichtung wechseln könne. Das BVerfG sah nun "Anhaltspunkte" dafür, dass sich der Jugendliche, dem zwei Ärzte die Rücknahme der Beschwerde nahegelegt hatten, sich dabei "in einer Drucksituation wähnte", welche das OLG nicht ausreichend berücksichtigt habe.

BAG zu Krankschreibung: Arbeitnehmer:innen, die direkt nach einer Kündigung eine Krankschreibung vorlegen und der Arbeit so bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fernbleiben, können nicht automatisch mit einer Gehaltsfortzahlung rechnen. Wenn der Zeitraum der Krankschreibung passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasse, könne der Beweiswert der Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit ("gelber Schein") erschüttert sein. Dies hat das Bundesarbeitsgericht nach einem Bericht von LTO entschieden. Die Klägerin im zugrundeliegenden Fall hätte daher darlegen und beweisen müssen, dass sie tatsächlich nicht arbeiten konnte, insbesondere durch Vernehmung des behandelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der Schweigepflicht – was jedoch nicht erfolgte.

BGH – Vertragsgenerator Smartlaw: Die Zeit (Paul Stegemann) berichtet über die für Donnerstag anberaumte Verkündung vor dem Bundesgerichtshof über eine Klage der Hamburger Rechtsanwaltskammer gegen das Legal Tech-Unternehmen Smartlaw. Das Unternehmen bietet einen digitalen Vertragsgenerator an, der Dokumente wie Mietverträge, Testamente und Vollmachten erstellt. Die Anwaltskammer argumentiert, dass die Gestaltung komplexer Verträge eine individuelle anwaltliche Beratung erfordere, wohingegen Smartlaw sein Geschäftsmodell eher mit einer Steuer-Software vergleicht. 

BGH zu Fristversäumnis: beck-aktuell (Oliver Elzer) bespricht eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Juli 2021 zur Fristversäumnis und Wiedereinsetzung bei Einlegung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht. Ein Rechtssuchender dürfe darauf vertrauen, dass ein mit der Sache bereits befasstes Gericht einen bei ihm eingereichten, aber für das Rechtsmittelgericht bestimmten Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang dorthin weiterleiten werde. Gehe der Schriftsatz so zeitig ein, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, dürfe die Partei auch darauf vertrauen, dass er noch fristgerecht bei dem Rechtsmittelgericht eingehe. Geschehe dies nicht, sei der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.

OVG MV zu Kampfjet bei G8-Gipfel: Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat den Überflug eines Bundeswehrkampfflugzeuges über ein Camp von Gegner:innen des G8 Gipfels 2007 in Heiligendamm für rechtswidrig erklärt, berichten LTO und zeit.de. Der Flug in teilweise nur 114 Metern Höhe habe ungerechtfertigt in die Versammlungsfreiheit eingegriffen, so das Gericht. 

OLG Düsseldorf zu Bierkartell: Drei Kölsch-Brauereien und zwei ihrer Manager sind vom Oberlandesgericht Düsseldorf vom Vorwurf illegaler Preisabsprachen freigesprochen worden, berichten LTO und spiegel.de. Das Bundeskartellamt hatte gegen die drei Brauereien Bußgelder von mehr als acht Millionen Euro verhängt, da sie im Rahmen einer Sitzung des Wettbewerbsausschusses des Brauereiverbandes NRW im September 2007 kartellrechtswidrige Preisabsprachen getroffen hätten. Das OLG fand hierfür nun jedoch keine hinreichenden Belege, da nur zwei von 14 Zeugen angaben, sich an das Treffen erinnern zu können und ihre Aussagen nicht belastbar gewesen seien.

LG Itzehoe – KZ-Sekretärin Stutthof: Vor dem Landgericht Itzehoe beginnt am 30. September der Prozess gegen Irmgard F. wegen Beihilfe zum Mord in 11.430 Fällen, da sie im Konzentrationslager Stutthof als Schreibkraft für den Lagerkommandanten Paul-Werner Hoppe tätig gewesen sein soll. Die taz (Klaus Hillenbrand) berichtet ausführlich über den Fall und stellt ihn in eine Reihe mit anderen Gerichtsverfahren gegen hochbetagte Beschuldigte von NS-Verbrechen, über denen "ständig das Damoklesschwert der Verhandlungsunfähigkeit oder des Todes" schwebe. 

LG Braunschweig – VW-Betriebsratsvergütung: FAZ (Carsten Germis) und LTO berichten über den Prozess vor dem Landgericht Braunschweig wegen möglicherweise überhöhten Gehalts- und Bonuszahlungen an Betriebsräte bei VW. Die Staatsanwaltschaft legt den vier teilweise ehemaligen Personalmanagern Untreue zu Last, da sie von 2011 bis 2016 die Bezahlung bewusst unangemessen hoch angesetzt und dadurch Gewinn und Ertragssteuern von VW geschmälert und einen Gesamtschaden von rund fünf Millionen Euro verursacht hätten. Die Angeklagten sagten nun aus, die Festlegung der Vergütung sei ein "minutiöser" Prozess gewesen, der von den Konzernjuristen für in Ordnung erachtet worden sei. 

LG Heidelberg – Paketbombe: Vor dem Landgericht Heidelberg hat der Prozess gegen einen 66 Jahre alten Rentner begonnen, dem vorgeworfen wird, im Februar 2021 Pakete mit versteckter Sprengladung gebaut und an drei große Lebensmittelfirmen geschickt zu haben. Der Angeklagte bestreitet laut SZ (Claudia Henzler), die Person auf den Aufnahmen einer Überwachungskamera in der Postannahmestelle in Ulm zu sein, in der die drei Pakete aufgegeben wurden.

AG Neuss zu Ferrari-Diebstahl: Ein 45-Jähriger, der 2019 bei einer vorgetäuschten Probefahrt in Düsseldorf einen 2,35 Millionen teuren Ferrari gestohlen hatte, ist vom Amtsgericht Neuss zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, berichten spiegel.de und LTO. Der Mann war gefasst worden, da sich nur wenig Benzin im Tank des Fahrzeugs befand und er es daher wenig später in einer Garage unterstellen musste, deren Eigentümer in der Zwischenzeit erfahren hatte, dass nach dem Ferrari gefahndet wurde.

70 Jahre BVerfG: Zum 70. Jahrestag des ersten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts gibt die FAZ (Corinna Budras) eine Übersicht über seine bedeutendsten Entscheidungen, darunter das Lüth-Urteil von 1958 zur Drittwirkung der Grundrechte und das Volkszählungsurteil von 1983, welches das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung schuf. Jost Müller-Neuhof (Tsp) würdigt das Gericht als "mindestens europaweit anerkannte Institution". Es habe in all den Jahren nicht die Balance verloren, weder winke es Regierungsentscheidungen durch noch lasse es sich von einer unterlegenen Opposition instrumentalisieren. Dabei warnt er jedoch davor, dass die veränderten Mehrheitsverhältnisse im Bundestag dazu führen könnten, dass der bisherige von Union und SPD getragene Konsens zur Besetzung der Richterposten bröckeln und das Gericht verstärkt politisiert werden könnte.

Justiz und Digitalisierung: Nur sieben der insgesamt 55 Sitzungssäle der sechs Bundesgerichte sind mit Videotechnik für die Durchführung von Videoverhandlungen ausgestattet. Dies hat laut einem Bericht der FAZ (Marcus Jung) eine Antwort des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag ergeben.

Recht in der Welt

Frankreich – Bataclan-Anschlagsserie: In Paris hat der Prozess um die Terroranschläge vom November 2015 begonnen, in deren Verlauf die Attentäter bei den Angriffen im Konzertsaal Bataclan und an anderen Orten der Stadt 130 Menschen töteten. Angeklagt sind 20 Verdächtige, von denen zwölf lebenslange Haft droht. Gegen sechs wird der Prozess in Abwesenheit geführt, von einigen davon vermutet die Staatsanwaltschaft, dass sie nicht mehr leben. 1.765 Nebenklägerinnen und Nebenkläger sind zugelassen und hunderte Zeugen geladen, darunter Ermittler aus Frankreich und Belgien sowie der damalige französische Präsident François Hollande, berichten SZ (Nadia Pantel)taz (Rudolf Balmer)LTOzeit.de und spiegel.deZu Prozessbeginn erklärte der Hauptangeklagte Salah Abdeslam auf die Frage nach seinem Beruf, er sei "ein Diener des Islamischen Staates."

zeit.de (Annika Joeres) beleuchtet die langfristigen Folgen der Anschläge auf die französische Gesellschaft ebenso wie die in der Folge verstärkte Antiterrorgesetzgebung. 

Österreich – "Ibiza"-Detektiv: Der Produzent des sogenannten "Ibiza-Videos" steht seit Mittwoch im niederösterreichischen Sankt Pölten vor Gericht. Dabei geht es jedoch nicht um die ursprünglich gegen Julian H. vorgebrachten Vorwürfe in Zusammenhang mit dem heimlich gedrehten Film, der unter anderem den ehemaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) zum Rücktritt zwang, sondern um den Vorwurf des Kokainhandels. Dies berichtet FAZ (Stephan Löwenstein). Verschiedene Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty International, kritisieren den Prozess laut SZ (Johannes Korsche) als politisch motiviert und beklagen, dass an dem Angeklagten – der für das "Ibiza-Video" nicht strafrechtlich belangt werden könne – nun aufgrund anderer Vorwürfe ein abschreckendes Exempel für potenzielle Informanten und Whistleblower statuiert werden solle.

Mexiko – Abtreibungen: Der Oberste Gerichtshof Mexikos hat ein absolutes Abtreibungsverbot im Bundesstaat Coahuila für verfassungswidrig erklärt. Die Kriminalisierung der Abtreibung verletzte die Rechte von Frauen auf eine freie Entwicklung der Persönlichkeit, auf Nicht-Diskriminierung und auf den Zugang zur gesundheitlichen Versorgung. Das Urteil hat laut taz (Wolf-Dieter Vogel) Auswirkungen auf ganz Mexiko, wo Schwangerschaftsabbrüche derzeit noch in den meisten Regionen strafbar sind. 

Türkei – Schriftsteller vor Gericht: In Istanbul steht der kurdisch-türkische Schriftsteller Yavuz Ekinci vor Gericht, dem die Unterstützung einer Terrororganisation nach dem Antiterrorgesetz vorgeworfen wird. Wie die taz (Jürgen Gottschlich) berichtet, werden derartige Vorwürfe gegen viele kritische Intellektuelle erhoben. 

Sonstiges

Corona – Quarantäne für Ungeimpfte: Auf beck-community skizziert Rechtsanwalt Martin Biebl die Rechtslage bei der behördlichen Verhängung einer Quarantäne für Arbeitnehmer. Grundsätzlich könne der Arbeitnehmer – je nach Dauer der Quarantäne – vom Arbeitgeber eine Entschädigung erhalten und der Arbeitgeber sich bei den Behörden schadlos halten. Allerdings sehe die Bestimmung des § 56 Abs. 1 S. 4 Infektionsschutzgesetz eine Ausnahme von der Entschädigungspflicht für den Fall vor, dass die betreffende Person die Quarantäne durch die Vornahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung hätte vermeiden können – zu einer solchen könne auch die Corona-Impfung gehören. Wie FAZ (Julia Löhr) berichtet, haben einige Bundesländer wie Baden-Württemberg und Hessen auf dieser Grundlage beschlossen, keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte im Quarantänefall zu zahlen. 

 

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lto/mps

(Hinweis für Journalisten)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. September 2021: . In: Legal Tribune Online, 09.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45960 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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