OVG NRW erklärte Bebauungsplan des Kohlemeilers Datteln IV für unwirksam. BayVerfGH hält AfD-Klage zur Wahl ins Verfassungsschutz-Kontrollgremium für unzulässig. Schüler:innen haben keinen Anspruch auf Distanzunterricht.
Thema des Tages
OVG NRW zu Datteln IV: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass auch der zweite Bebauungsplan unwirksam ist, mit dem der Dattelner Stadtrat 2014 versucht hatte, das schon seit 2007 errichtete Kohlekraftwerk nachträglich abzusichern. Ein erster Bebauungsplan war vom OVG bereits 2009 beanstandet worden. Am zweiten Bebauungsplan bemängelte das Gericht, dass bei dessen Aufstellung zu wenige alternative Standorte in Betracht gezogen worden waren, weil der Suchraum zu eng bestimmt wurde. "Es sollte eine Planungsgrundlage geschaffen werden für etwas, was da schon stand", stellte der Vorsitzende Richter Detlev Klein Altstedde fest. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen, der Kraftwerksbetreiber Uniper prüft nun aber eine Nichtzulassungsbeschwerde. Der seit 2020 laufende Betrieb des Kraftwerks kann vorerst weitergehen. Gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung sind aber auch noch Klagen anhängig. Es berichten FAZ (Jonas Jansen), SZ und taz (Andreas Wyputta).
Aus Sicht von Jonas Jansen (FAZ) ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vor allem für den CDU-Kanzlerkandidaten Armin Laschet misslich, da dieser sich als NRW-Ministerpräsident mehrfach für die Inbetriebnahme des Kraftwerks ausgesprochen hatte. Durch die Flutkatastrophe im Westen Deutschlands sei das Thema Klimawandel und damit verbunden der Kohleausstieg nun aber auch im Wahlkampf wieder von größter Bedeutung.
Rechtspolitik
Corona-Einschränkungen: Corinna Budras (FAZ) kommentiert die Verlängerung der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" durch den Bundestag. Sie hält dies bei mittlerweile über 50 Millionen geimpften Menschen in Deutschland für nicht mehr gerechtfertigt und verweist auf den sogenannten "Freedom Day", eine Idee aus Großbritannien. Die FDP habe den 3. Oktober dafür vorgeschlagen, um eine Kehrtwende zu vollziehen. Dann lägen Masken, Abstand und Obergrenzen wieder in der Hand der Bürger.
Mietrecht: Ein bundesweites Bündnis fordert unter anderem, dass Mieten für sechs Jahre eingefroren werden sollen. Hierfür soll sich auch eine Großdemonstration am 11. September einsetzen, berichtet die taz (Gareth Joswig). Es werden die verschiedenen Positionen der Parteien zu Mietendeckel, Mietpreisbremse und Mietenstopp vorgestellt und verschiedene Koalitionsszenarien durchdacht.
§ 218 StGB: In einem Gastbeitrag anlässlich des Fachkongresses "150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch" fordert Rechtsprofessorin Ulrike Lembke in der taz die Abschaffung des Strafparagrafen, der Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert. Die Regelung begründe unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe und sei eine Gefahr für Gesundheit und Gleichberechtigung. Das Bundesverfassungsgericht habe zwar 1975 und 1993 geurteilt, dass alle ungewollt Schwangeren eine "Austragungspflicht" treffe, die Rechtsansichten zu körperlicher Integrität und Gleichberechtigung hätten sich mittlerweile aber stark verändert, insbesondere mit Blick auf reproduktive Menschenrechte. Strafwürdig sei daher allein ein Abbruch gegen den Willen der Schwangeren.
Energiecharta-Vertrag: Wie die FAZ (Hendrik Kafsack) berichtet, stellt aus Sicht der EU-Kommission der Investorenschutz im europäischen Energiecharta-Vertrag ein Problem für den Klimaschutz dar, da die auf ihn gestützten Klagen die Energiewende in Europa nachhaltig ausbremsen könnten. Die EU will daher die Regeln zum Investorenschutz und die Klagen vor Schiedsgerichten reformieren, sowie den Schutz von fossilen Energieträgern schrittweise abschaffen.
Justiz
VerfGH Bayern zu AfD/Verfassungsschutzkontrolle: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag der bayerischen AfD zur Besetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums als unzulässig abgelehnt, wie LTO berichtet. Das Parlamentarische Kontrollgremium des bayerischen Landtags kontrolliert unter anderem die Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz. Seine sieben Mitglieder werden vom Landtag gewählt, das Vorschlagsrecht haben die Parteien je nach Fraktionsstärke. Die von der AfD vorgeschlagenen wurden allerdings nicht gewählt, so dass der Platz unbesetzt blieb. Im Verfahren der "Meinungsverschiedenheit", das in der Bayerischen Verfassung vorgesehen ist, wollte die Partei die verfassungskonforme Auslegung der gesetzlichen Regeln zur Wahl des Gremiums klären lassen. Dies sei aber nicht möglich, so das bayerische Verfassungsgericht, weil der Dissens nicht schon im Gesetzgebungsverfahren aufgetreten war.
Marlene Grunert (FAZ) stellt das Urteil in eine Reihe mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahl des Bundestagsvizepräsidenten, wobei die AfD dort mit ihrem Eilantrag ebenfalls bereits an der Zulässigkeit scheiterte. Sie sieht aber gerade bei der Besetzung des parlamentarischen Kontrollgremiums gewichtige Gründe gegeben, die gegen die Aufnahme von Abgeordneten einer Partei sprechen, die selbst derartig im Fokus des Verfassungsschutzes steht. Jost Müller-Neuhof (Tsp) erörtert, dass auf die von der AfD aufgeworfenen Fragen wohlmöglich noch sehr differenzierte Antworten gefunden werden müssten. Letztlich erweise die Partei mit ihren Klagen somit dem Gemeinwesen sogar einen Dienst.
VG Düsseldorf zu Corona/Präsenzunterricht: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Eilantrag eines Schülers abgelehnt, der verlangt hatte, wegen der aktuell hohen Corona-Inzidenz von über 100 vom Präsenzunterricht in seiner weiterführenden Schule befreit zu werden, wie LTO schreibt. Er habe nicht belegen können, dass für ihn oder seine Angehörigen bei einer Corona-Infektion eine besondere Gefahr bestehe. Daher habe der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag grundsätzlich Vorrang.
OLG Düsseldorf zu Nord Stream 2: Die FAZ (Hendrik Kafsack) analysiert die Folgen des am Mittwoch verkündeten Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf, wonach die neuen EU-Gasmarkt-Regeln auch für die Nord-Stream-2-Pipeline gelten. Am heikelsten sei nun die Pflicht, den Betrieb der Pipeline und die Gaslieferung zu trennen. Nord Stream 2 hat bereits bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Anerkennung als von der Mutter Gazprom unabhängiger Netzbetreiber gestellt. Wenn die Netzagentur das akzeptiere, wofür es Indizien gebe, drohe ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Den Betrieb der Pipeline werde all das aber nicht hindern. Notfalls müsse Nord-Stream 2 die Pipeline an einen anderen Betreiber verkaufen.
OLG Koblenz zu Staatshaftung im Dieselskandal: Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem kürzlich veröffentlichem Urteil vom Mai bestätigt, dass die Bundesrepublik Deutschland im Dieselskandal nicht haftet, wie LTO schreibt. Weder habe der Gesetzgeber versagt noch sei es zu einem Versäumnis des Kraftfahrt-Bundesamtes bei der Erteilung und Überwachung der Typengenehmigung von VW-Diesel-Pkw gekommen. Eine VW-Kundin wollte die Bundesrepublik aus unionsrechtlicher Staatshaftung in Anspruch nehmen, da ein qualifizierter Verstoß gegen die EU-Typengenehmigungsrichtlinie vorliege. Das Oberlandesgericht hingegen bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, dass aus der Richtline keine subjektive Rechte für einzelne Käufer:innen erwachsen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
LG Braunschweig – Ex-VW-Chef Winterkorn: Nun berichtet auch die FAZ (Marcus Jung/Christian Müßgens) über die angekündigte Verschiebung des Prozesses gegen den Ex-VW-Chef Winterkorn vor dem Landgericht Braunschweig. Sein Verfahren soll von dem der übrigen vier Angeklagten abgetrennt werden, sodass er sich wohl erst 2024 vor Gericht verantworten müsste.
Klaus Ott (SZ) fürchtet, dass in einem der größten Industrieskandale Deutschlands die Frage aufgeschoben werde, in welchem Umfang die Konzernspitze versagt habe. Es sei daher wünschenswert, wenn der VW-Prozess insgesamt so lange verschoben würde, bis Winterkorn wieder fit für den Gerichtssaal ist, anstatt sein Verfahren abzutrennen. Marcus Jung (FAZ) findet, dass das Landgericht Braunschweig mit der Verschiebung des Verfahrens von Winterkorn seiner Fürsorgepflicht nachkomme. Das führe jedoch dazu, dass Menschen "den Eindruck bekommen könnten, dass die einflussreichen Manager im größten Industrieskandal Deutschlands davonkommen, während erkrankte Normalbürger vergleichsweise weniger geschont werden". Gerade solche unpopulären Schritte zeigten, wie breit der Graben zwischen Justiz und Bürgern sein könne.
LG Darmstadt zu Goldbetrug: Vor dem Landgericht Darmstadt hat der Zeuge, der mit seiner Anzeige das Verfahren gegen zwei ehemalige leitende Angestellte des insolventen Goldhändlers PIM wegen schweren Betrugs überhaupt erst ins Rollen gebracht hatte, die Aussage verweigert, da gegen ihn selbst nun mehrere nicht näher beschriebene Ermittlungsverfahren anhängig seien. Die FAZ (Marcus Jung) berichtet.
LG Berlin – Kannibalismus: spiegel.de (Wiebke Ramm) beschreibt einen Prozesstag im Verfahren gegen den Lehrer Stefan R., der einen anderen Mann bei einem Sexdate getötet und anschließend teilweise aufgegessen haben soll. Ein Zeuge schildert, wie er sich einige Wochen zuvor mit Stefan R. getroffen hatte und es in ihren gemeinsamen Phantasien auch um Hodenamputationen, den Einsatz von Lötkolben und das Aufessen von Menschen ging.
AG Paderborn zu LKW-Massenunfall: Das Amtsgericht Paderborn hat einen LKW-Fahrer zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er mit einer Geschwindigkeit von 87 Kilometern pro Stunde ungebremst auf ein Stauende auf der Autobahn 44 in Ostwestfalen aufgefahren war. Bei dem dadurch verursachten Unfall kamen vier Personen ums Leben, insgesamt waren acht schon im Stau stehende Fahrzeuge betroffen, wie die FAZ berichtet.
StA Hanau – Anschlag von Hanau: Die Staatsanwaltschaft Hanau hat die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen die Betreiber einer Shisha-Bar eingestellt, die im Februar 2020 ein Tatort des rassistischen Anschlags von Hanau war. Überlebende hatten angegeben, dass der Notausgang aufgrund einer Absprache mit der Polizei verschlossen war, damit bei Razzien niemand fliehen kann, was auch jeder gewusst habe. Die Staatsanwaltschaft stellte nun aber fest, dass sich solche Absprachen nicht belegen ließen und auch nicht sicher sei, ob der Notausgang zum Tatzeitpunkt wirklich verschlossen war. Es könne auch nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden, dass Opfer des Anschlags durch einen unverschlossenen Notausgang die Flucht geglückt wäre. spiegel.de (Julia Jüttner) stellt die Verfügung der Staatsanwaltschaft ausführlich dar.
Recht in der Welt
Polen/Belarus – EGMR/Geflüchtete: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Eilanträge einer sich an der Grenze zwischen Polen und Belarus befindenden Gruppe auf Einlass nach Polen zurückgewiesen. Die rund dreißig Personen stammen mutmaßlich aus Afghanistan und Irak und wollen in die EU einreisen, um dort Asyl zu beantragen. Die Grenze wurde jedoch vom polnischen Grenzschutz abgeriegelt. Auf der anderen Seite hindern belarussische Uniformierte eine Rückkehr nach Belarus, so dass die Personen nun weder vor noch zurück können. Der Gerichtshof verfügte allerdings, dass die Geflüchteten mit Nahrung, medizinischer Hilfe und "falls möglich, vorrübergehender Unterkunft" versorgt werden müssten. Es berichtet die FAZ (Gerhard Gnauck/Thomas Gutschker).
Österreich – Ibiza-Affäre: Das Landgericht für Strafsachen im 8. Wiener Bezirk soll heute ein Urteil im Korruptionsverfahren gegen Heinz-Christian Strache und Walter Grubmüller sprechen, wie die SZ (Cathrin Kahlweit) ankündigt. Sie sind wegen Bestechung, Bestechlichkeit und Gesetzeskauf angeklagt. Dieses Urteil wäre das erste in den sogenannten Ibiza-Ermittlungen und hätte Signalwirkung für zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle.
Sonstiges
Verbotsverfahren gegen rechten Terror: Staatsanwalt Eike Fesefeldt nimmt auf LTO den 100. Todestag des Reichsfinanzministers Matthias Erzberger, der von Mitgliedern der rechtsterroristischen Vereinigung Organisation Consul erschossen wurde, zum Anlass, Verbotsverfahren gegen rechte Terrorgruppen von damals bis heute aufzuzählen.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ls
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Die juristische Presseschau vom 27. August 2021: . In: Legal Tribune Online, 27.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45849 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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