Die juristische Presseschau vom 28. Juli 2021: Palandt wird umbe­nannt / BVerfG lässt DKP zur Bun­des­tags­wahl zu / Adresse von bedrohter Anwältin geleakt

28.07.2021

Mehrere Standardwerke werden wegen der NS-Vergangenheit ihrer Namensgeber umbenannt. Das Bundesverfassungsgericht gibt einer Beschwerde der DKP statt. Die geheime Adresse von Seda Basay-Yildiz ist hessischen Landtagsmitgliedern zugänglich.

 

Thema des Tages

Umbenennung von Standardwerken: Der BGB-Kommentar "Palandt", der Grundgesetz-Kommentar "Maunz/Dürig" und die Gesetzessammlung "Schönfelder", deren Namensgeber in der Zeit des Nationalsozialismus für das NS-Regime als Juristen aktiv waren, werden vom C.H. Beck-Verlag mit der jeweils nächsten geplanten Auflage umbenannt, berichten SZ (Ronen Steinke), FAZ (Alexander Haneke), LTOspiegel.de und zeit.de. Zunächst habe man die Namen beibehalten wollen, da man Geschichte nicht ungeschehen machen könne, so Verleger Hans-Dieter Beck, sich nun aber zur Umbennung entschieden, "um Missverständnisse auszuschließen". Der "Palandt" soll künftig den Namen des aktuellen Koordinators der Kommentierung tragen – derzeit ist dies der Richter am Bundesgerichtshof Christian Grüneberg –, der "Maunz/Dürig" künftig "Dürig/Herzog/Scholz" heißen und der "Schönfelder" nach dem Herausgeber und Vorsitzenden der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages Mathias Habersack benannt werden.

Die Welt (Sven Felix Kellerhoff) skizziert die unterschiedlichen Biographien der Namensgeber. Otto Palandt sei als Hauptverantwortlicher für die Juristenausbildung im nationalsozialistischen Deutschland "Stütze des Regimes" gewesen, Heinrich Schönfelder ein Teil der nationalsozialistischen Militärjustiz und Theodor Maunz habe als Rechtsprofessor Beiträge veröffentlicht, die "klar von der nationalsozialistischen Ideologie geprägt" gewesen seien. LTO (Pauline Dietrich) hat Stimmen zu der geplanten Namensänderung zusammengestellt, unter diesen Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), nach der es "höchste Zeit" für die Umbenennung gewesen sei.

Ronen Steinke (SZ) begrüßt den Schritt. Zwar solle man Geschichte nicht ausradieren, aber wer Nazi-Namen als vermeintliche Traditionsmarke nutze, ehre die Falschen. Reinhard Müller (FAZ) sieht als Hauptgrund der Umbenennung den öffentlichen Druck, der für den Verlag geschäftsschädigend werden könne. "Das passt: Der Verlag ist schließlich zur Marke geworden, weil er sich in seiner langen Geschichte stets gut an die gerade herrschende politische Wetterlage angepasst hat."

Rechtspolitik

Whistleblower: Deutschland wird die Hinweisgeber-Richtlinie der Europäischen Union wohl nicht fristgemäß bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umsetzen. In der FAZ erklärt Rechtsanwalt Fabian Quast dies mit Uneinigkeiten in der Regierungskoalition über die Reichweite: Die SPD setze sich für eine "überschießende Umsetzung" und die Anwendung der Richtlinie auch auf Verstöße gegen nationales Recht ein, die Union hingegen wolle allein Verstöße gegen das Unionsrecht umfasst sehen. Die fehlende Umsetzung habe eine erhebliche Rechtsunsicherheit für Unternehmen und in Teilen auch für die Verwaltung zur Folge.

Deepfakes: Der Privatdozent Dimitrios Linardatos spricht sich auf LTO für eine entschiedene Regulierung von sogenannten Deepfakes aus, bei denen Bild-, Ton- oder Videoinhalte täuschend echt erzeugt oder manipuliert werden. Die Absicht der Europäischen Kommission, dem Anwender in einer EU-Verordnung lediglich eine Offenlegungspflicht aufzuerlegen, reiche nicht aus und könne einen juristisch schwer angreifbaren "Freibrief für manipulative Medieninhalte" darstellen.

Verjährung: Der Präsident des baden-württembergischen Landeskriminalamtes, Andreas Stenger, hat sich dafür ausgesprochen, bei schweren Straftaten die Verjährung abzuschaffen. So sei es nicht einleuchtend, warum derzeit nur der Mord nicht verjähre, der Totschlag hingegen schon. Laut BadZ (Christian Rath) sprechen für die Verjährung von Taten vor allem pragmatische Gründe, da sich die Polizei auf aktuelle Fälle konzentrieren solle, bei denen die Aufklärung einfacher und wahrscheinlicher sei. Von Seiten der Politik habe Stengers Vorstoß bisher noch keine Unterstützung erfahren.

Corona – Impfen: In der Diskussion um eine mögliche Corona-Impfpflicht stellt die FAZ (Corinna Budras) den Einfluss von Falschinformationen in den sozialen Netzwerken in den Mittelpunkt, welche für eine sinkende Impfbereitschaft sorgten. Bundesjustizministerin Lambrecht (SPD) hege Zweifel an einer rechtlichen Zulässigkeit einer Impfpflicht und setze gegen Desinformation auf "verlässliche Informationsangebote."

Corinna Budras (FAZ) gibt in einem separaten Kommentar zu bedenken, dass nüchterne Hinweise in sozialen Netzwerken nicht helfen, weil die Überzeugungskraft auf den Plattformen eigenen Regeln folge. Die Politik habe bisher "völlig ignoriert, welche Sprengkraft soziale Netzwerke entfalten."

Justiz

BVerfG zur Wahlzulassung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) zur Bundestagswahl im September zugelassen und damit eine ablehnende Entscheidung des Bundeswahlausschusses aufgehoben, berichten FAZ (Marlene Grunert), LTO, spiegel.de und zeit.de. Der Umstand, dass die Partei in den vergangenen Jahren mehrere Rechenschaftsberichte verspätet eingereicht hatte, reiche entgegen der Ansicht des Bundeswahlausschusses nicht aus, um der DKP die Parteieigenschaft abzusprechen. Vielmehr lasse der Umfang ihrer Organisation, die Zahl ihrer Mitglieder und ihr Hervortreten in der Öffentlichkeit darauf schließen, dass sie in der Lage sei, ernsthaft an der politischen Willensbildung des Volkes für den Bereich des Bundes oder eines Landes mitzuwirken, hieß es zur Begründung. Beschwerden anderer Parteien, wie beispielsweise der Republikaner und der Klimaschutzpartei, gegen ihren Ausschluss von der Wahl blieben dagegen erfolglos.

BVerfG zu IT-Sicherheitslücken: Im Verfassungsblog nimmt Rechtsprofessor Johannes Buchheim die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, eine Verfassungsbeschwerde gegen § 54 Abs. 2 Polizeigesetz Baden-Württemberg nicht zur Entscheidung anzunehmen, zum Anlass, die verfassungsprozessualen Hintergründe zu erläutern. Das Bundesverfassungsgericht habe in den letzten Jahren die "Zügel gegenüber Rechtssatzverfassungsbeschwerden zunehmend enger" gezogen, weil gewichtige Gründe für eine verfassungsgerichtliche Verschärfung der Darlegungsanforderungen in Schutzpflichtkonstellationen bestünden. Es gehe nicht darum, Beschwerdeführende und deren rechtliche Vertretung zu gängeln und zu länglichen Ausführungen zu zwingen, vielmehr solle das Erfordernis dafür sorgen, dass im verfassungsgerichtlichen Verfahren feststeht, worum es gehe, wogegen genau sich eine Beschwerde richte und aus welchen Gründen. Denn nur eine halbwegs explizierte und geformte Sorge bzw. Beschwer könne man gerichtlich verhandeln und gegebenenfalls ausräumen. 

BGH zu DSGVO-Informationsanspruch: Die Rechtsanwältin Susanne Werry bespricht in der FAZ eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Juni zum Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs, welchen das Gericht beachtlich weit ausgelegt habe. Auch interne Vermerke und interne Kommunikation des Verantwortlichen, die einen Bezug zum Betroffenen aufwiesen, seien umfasst. Dies werde dem Auskunftsanspruch als prozesstaktisches Mittel zu noch größerer Relevanz verhelfen, indem Arbeitnehmer den Anspruch nutzen, um sich Vorteile in Gerichtsverfahren mit ihren ehemaligen Arbeitgebern zu verschaffen.  

LG München I zu Franck Ribery: Der frühere FC-Bayern-Star Franck Ribery ist laut SZ (Stephan Handel) und LTO wohl Opfer einer versuchten Millionenmanipulation geworden. So wies das Landgericht München I am Dienstag die Klage seines früheren Beraters Bruno Heiderscheid ab, der von Ribery gut drei Millionen Euro Provision für die Vermittlung des Wechsels zum FC Bayern im Jahr 2007 forderte. Ein vom Gericht beauftragter Schriftgutachter kam dabei zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem vom Berater dem Gericht vorgelegten Vertrag mit dem Fußballprofi sehr wahrscheinlich um eine "Blankettfälschung" handele, bei der eine Autogrammunterschrift Riberys mutmaßlich erst nachträglich hinzugefügt worden sei.

VG Köln – YouTube/NetzDG: Google wehrt sich gerichtlich gegen die durch eine Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes geschaffene künftige Verpflichtung von Plattformen, die IP-Adressen von Nutzern an eine Zentralstelle beim BKA weiterzuleiten, wenn ein Post wegen des Verdachts strafbarer Inhalte entfernt oder gesperrt wurde. Wie FAZ (Michael Hanfeld) und spiegel.de berichten, hat das Unternehmen Feststellungsklage zum Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Auf dem Verfassungsblog erläutert der Richter Daniel Holznagel die Rechtslage und geht auf Kritikpunkte an der Meldepflicht ein, etwa den Umfang der gesammelten Datenmenge und die Frage, ob auch Anbieter mit Sitz im Ausland wie YouTube zur Datenweitergabe gezwungen werden können.

VG Trier zu Sektflaschen-Verpackung: Vor dem Verwaltungsgericht Trier ist ein Winzer mit seiner Klage gescheitert, der sich gegen die Verpflichtung aus einer EU-Verordnung wehrte, Sektflaschen nur mit Folienumkleidung um Korken und Flaschenhals verkaufen zu dürfen. Das Gericht sah diesen Eingriff in seine unternehmerische Freiheit als gerechtfertigt an, berichtet LTO. Die EU-Verordnung bezwecke den Schutz des Verbrauchers vor Irreführung ebenso wie den Schutz der Schaumweinhersteller im Sinne eines fairen Wettbewerbs: Die einheitliche Aufmachung von Sektflaschen gehe auf eine mehr als 100 Jahre währende Tradition zurück, welche bis heute der Sicherheit des Verbrauchers beim Kauf diene.

Klaus Rennert im Interview: Im Gespräch mit swr.de (Klaus Hempel/ Philip Raillon) kritisiert der ehemalige Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Klaus Rennert, eine fehlende Vereinheitlichung der Rechtsprechung in der Corona-Pandemie. Des Weiteren äußert er Verständnis für die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Suizidhilfe 2017 zu ignorieren, da dies "Gewissensfragen" berühre. Überdies kritisiert er Pläne des Bundesjustizministeriums, wonach auch externe Kandidaten Senatsvorsitzende in Bundesgerichten werden können, ohne wie bisher bereits fünf Jahre an dem Bundesgericht gearbeitet zu haben. 

Recht in der Welt

Hongkong – Sicherheitsgesetz: In Hongkong ist erstmals ein Urteil auf Grundlage des umstrittenen Sicherheitsgesetzes gesprochen worden, berichten WeltLTO, spiegel.de und zeit.de. Der 24-jährige Tong Ying Kit wurde wegen Terrorismus und Anstiftung zum Separatismus verurteilt, weil er im Juli 2020 bei Protesten mit seinem Motorrad in eine Polizeisperre gefahren sei und dabei eine Flagge mit dem Slogan der Protestbewegung "Befreit Hongkong – Revolution unserer Zeit" dabeigehabt habe. Die Verkündung des Strafmaßes steht noch aus, ihm droht jedoch lebenslange Haft. Das Sicherheitsgesetz richtet sich vage gegen Aktivitäten, die als umstürzlerisch, separatistisch, terroristisch oder verschwörerisch angesehen werden, und dient den chinesischen Behörden dazu, gegen die Demokratiebewegung in der früheren Kronkolonie vorzugehen. 

Bosnien-Herzegowina – Genozid-Leugnung: Die Hintergründe des Ende vergangener Woche erlassenen bosnischen Gesetzes, das die Leugnung des Völkermordes von Srebrenica im Jahr 1995, bei dem serbische Einheiten nahezu alle männlichen Muslime des Ortes töteten, künftig unter Strafe stellt, beleuchten SZ (Tobias Zick) und taz (Erich Rathfelder). Es sei vom Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina, Valentin Inzko, erlassen worden, welcher die Umsetzung des Friedensvertrages von Dayton 1995 überwachen solle. Der Hohe Repräsentant könne Gesetze erlassen und politische Amtsträger absetzen, habe aber von dieser Möglichkeit die letzten elf Jahre lang keinen Gebrauch gemacht. Hintergrund des neuen Gesetzes sei das Verhalten des Serbenführers Milorad Dodik, der ein friedliches Zusammenwachsen Bosnien-Herzegowinas zu einem funktionsfähigen Staat unterminiere und seit Jahren äußere, dass es sich bei dem Massaker von Srebrenica keineswegs um einen Völkermord gehandelt habe.

Sonstiges

Anwältin Seda Basay-Yildiz: Die geheime neue Adresse der unter Polizeischutz stehenden Anwältin Seda Basay-Yildiz, die seit Jahren von Rechtsradikalen bedroht wird, ist in Unterlagen des Lübcke-Untersuchungsausschusses im hessischen Landtag zu finden, berichten taz (Gareth Joswig) und SZ. Wie es angesichts der Gefahrenlage dazu kommen konnte und welchen Bezug die Daten überhaupt zum Gegenstand des Untersuchungsausschusses haben, sei ungeklärt.

Annette Ramelsberger (SZ) nennt dies eine "neue Qualität des Versagens." Auch Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten, welche in der Vergangenheit immer wieder durch Kontakte in die rechtsextremistische Szene aufgefallen seien, hätten Zugriff. Damit biete der Staat den rechtsradikalen Verfolgern ihre Ziele quasi auf dem Silbertablett dar.

Genfer Flüchtlingskonvention: Zum 70. Jahrestag der Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention erläutert die Welt (Klaus Geiger) die Kernelemente der Konvention. Sie enthalte erstens eine – allerdings vage – Definition des Begriffs "Flüchtling", zweitens das Gebot zur rechtlichen und finanziellen Gleichbehandlung von Flüchtlingen mit der einheimischen Bevölkerung, drittens das Gebot der Nicht-Zurückweisung in das Herkunftsland. Die Geschichte der Konvention sei indes auch die Geschichte ihrer "erfindungsreichen Missachtung", sowohl von westlichen Demokratien als auch von Autokratien und Diktaturen. Auch die SZ (Andrea Bachstein/Nina von Hardenberg/Thomas Kirchner/Tobias Zick) beleuchtet Einfluss und praktische Umsetzung ihrer Versprechen. Dabei wird Rechtsprofessor Daniel Thym zitiert, der auf Lücken und Schwachpunkte der Konvention verweist – so verspreche sie keinen Schutz für Menschen, die vor Umweltkatastrophen oder den Folgen des Klimawandels flöhen.

Beihilfe für Condor: Die Europäische Kommission hat die Staatshilfen der Bundesrepublik Deutschland für den angeschlagenen Ferienflieger Condor in Höhe von 550 Millionen genehmigt, berichten Hbl (Jens Koenen) und LTO. Die Corona-Pandemie als außergewöhnliches Ereignis rechtfertige außergewöhnliche Interventionen, so die Kommission. Eine frühere Genehmigung hatte das Europäische Gericht im Juni 2021 noch auf eine Klage des irischen Billigfliegers Ryanair hin kassiert, weil die Kommission ihre Zustimmung nicht ausreichend begründet hatte.

EU-Vertragsverletzungsverfahren/EZB-Urteil: Im FAZ-Einspruch kritisiert die europapolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Franziska Brantner, das EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 und nennt den Schritt der EU-Kommission, im Juni 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, folgerichtig. Wenn die nationalen Höchstgerichte in einen Wettstreit mit dem Europäischen Gerichtshof träten, werde die europäische Rechtsordnung zum Flickenteppich und die Autorität aller Höchstgerichte leide. "Um Doppelstandards und weiteres Gerangel zwischen den Gerichten zu vermeiden, sollten wir deshalb den Vorrang europäischen Rechts bei uns stärker verankern und im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens Klarheit schaffen."

Das Letzte zum Schluss

Ein Mann, ein Wort: Einen Pakt per "Männer-Wort" sollen die drei zuletzt verbliebenen Teilnehmer der Reality-TV-Show "Get the f*ck out of my house" im Jahr 2018 geschlossen haben, wonach der Gewinner den beiden anderen 20.000 Euro seiner Prämie in Höhe von insgesamt 100.000 Euro abgebe – egal wer gewinne. Kaum gewonnen, konnte sich der glückliche Erstplatzierte an kein Wort mehr erinnern und fand sich nun vor dem Landgericht Düsseldorf vom Dritten verklagt wieder. Eine derartige Absprache habe es nie gegeben, beteuerte der 36-Jährige – um die Sache aber "vom Tisch zu haben", stimmte er dann doch einem Vergleich in Höhe von 15.000 Euro zu. Es berichtet spiegel.de.

 

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lto/mps

(Hinweis für Journalisten)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Juli 2021: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45580 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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