Die juristische Presseschau vom 23. Juli 2021: BGH ver­han­delte über Face­book-Löschungen / "Black Friday" nicht geschützt / EGMR zu Polens Jus­tiz­re­form

23.07.2021

Der BGH verhandelte über die Gemeinschaftsstandards von Facebook. Er entschied zudem, dass die Wortmarke "Black Friday" weitgehend zu löschen ist. Der EGMR verurteilte Polen nun auch wegen der Disziplinarkammer für Richter:innen.

 

Thema des Tages

BGH – Facebooks "Gemeinschaftsstandards": Der Bundesgerichtshof verhandelte darüber, ob Facebook in seinen "Gemeinschaftsstandards" selbst festlegen darf, welche Inhalte unerwünscht und zu löschen sind. Die SZ (Wolfgang Janisch), Rechtsprofessor Rolf Schwartmann auf FAZ-Einspruch und LTO berichten, dass zwei Nutzer:innen geklagt hatten, die nach ausländerfeindlichen, aber wohl nicht strafbaren Äußerungen von Facebook gesperrt und deren fragliche Beiträge gelöscht wurden. Zu Beginn der Verhandlung schilderte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann die vorläufige Einschätzung seines Senats, dass Facebook aufgrund der unternehmerischen Freiheit grundsätzlich dazu berechtigt sei, auch nicht strafbare Inhalte zu löschen. Allerdings sei es kritisch zu bewerten, dass es vor Sperrungen und Löschungen keine Anhörung der Betroffenen gebe. Ein Urteil wird in spätestens drei Wochen verkündet.

Wolfgang Janisch (SZ) stellt in einem separaten Kommentar fest, dass die Demokratie ein Problem hat, wenn ein gewinnorientiertes Unternehmen mit einer so gewaltigen Marktmacht wie Facebook die Grenzen des Sagbaren definieren darf. Er rät dem Bundesgerichtshof, darauf zu achten, dass Persönlichkeitsrechte und Meinungsfreiheit in der richtigen Balance bleiben, "auch dort, wo der kommerzielle Druck der sozialen Medien herrscht".

Rechtspolitik

Verfassungsrichterwahl Ba-Wü: Im dritten Wahlgang hat der Landtag von Baden-Württemberg den Kandidaten der AfD-Landtagsfraktion Bert Gärtner als stellvertretendes Mitglied des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs gewählt. Gärtner erhielt 37 Ja-Stimmen, 32 Nein-Stimmen und 77 Enthaltungen, wie SZ (Claudia Henzler), taz (Benno Stieber) und LTO (Markus Sehl/Alexander Cremer) schreiben. Politiker:innen der SPD und der Grünen reagierten auf die Wahl mit Empörung. Es ist allerdings üblich, dass die Richter am Stuttgarter Verfassungsgerichtshof nach Proporz von allen Landtagsfraktionen nominiert werden. Gärtner ist deshalb nicht der erste AfD-Vorschlag, der in Baden-Württemberg zum Verfassungsrichter gewählt wird. Gärtners Wahl sorgte nun allerdings für Aufsehen, weil er vor wenigen Wochen bei einer ersten Abstimmung im Landtag noch gescheitert war.

Justiz

BGH zur Marke "Black Friday": Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Wortmarke "Black Friday" für Handelsdienstleistungen im Bereich Elektro- und Elektronikwaren sowie eine Vielzahl im Zusammenhang mit Werbung stehender Dienstleistungen aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes gelöscht werden muss. LTO (Franziska Kring) berichtet, dass zahlreiche Online-Händler die Löschung der Wortmarke beantragt hatten, nachdem sie vom Inhaber der Wortmarke abgemahnt wurden. Der BGH befand, dass eine Bezeichnung, die eine Rabattaktion zu bestimmten Dienstleistungen schlagwortartig benenne, nicht als Marke für diese Dienstleistungen schutzfähig sei.

BGH zu Dieselskandal/VW: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass im Dieselskandal geschädigte Käufer:innen eines mangelhaften Neufahrzeugs ihren Anspruch auf Nachlieferung innerhalb von zwei Jahren ab Vertragsschluss geltend machen müssen. Die klagenden Käufer:innen hatten ihren Anspruch auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs in den nun entschiedenen Fällen erst jeweils nach rund sieben Jahren geltend gemacht. Dies sei viel zu spät, da beim Neuwagenkauf durch die Nutzung schnell ein deutlicher Wertverlust auftrete.

BGH – "Diesel-Senat": Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat einen vorübergehenden Hilfsspruchkörper, den VIa. Zivilsenat, eingerichtet, der nun alle neu eingehenden Verfahren in "Diesel-Sachen" übernehmen soll, wie FAZ (Corinna Budras) und LTO berichten. Bislang seien etwa 1.700 "Diesel-Verfahren" beim Bundesgerichtshof eingegangen. Etwa 900 davon seien bereits erledigt, nach wie vor kämen aber viele neue Verfahren dazu.

OLG München – Rechtsterroristin Susanne G.: Wie die SZ berichtet, hat die Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht München sechs Jahre Haft für Susanne G. gefordert. Ihr werden die Vorbereitung eines Terrorakts gegen Kommunalpolitiker:innen und Todesdrohungen gegen Muslim:innen und Helfer:innen von Geflüchteten vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft bezeichnete die Angeklagte als "überzeugte Nationalsozialistin", vor ihrer Festnahme habe ein Terrorakt unmittelbar bevorgestanden. Das Urteil soll am Freitag der nächsten Woche fallen.

OLG Hamburg zu IS-Rückkehrerin Omaima A.: Das Oberlandesgericht Hamburg hat Omaima A. (Witwe von Ex-Rapper Denis Cuspert) wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Völkerstrafgesetzbuch zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. A. hatte 2016 ihre Wohnung in der syrischen Stadt Rakka von versklavten jesidischen Frauen reinigen lassen, wie die SZ meldet.

LG Frankenthal zum Pflichtteil im Erbrecht: Das Landgericht Frankenthal hat entschieden, dass auch einem Sohn, der seine Mutter mehrfach geschlagen haben soll, im Erbfall nicht der Pflichtteil verweigert werden darf, wie LTO berichtet. Nicht jede Körperverletzung könne als schweres Vergehen gegen die Erblasserin gewertet werden, insbesondere wenn die Hintergründe der körperlichen Auseinandersetzung nicht nachvollziehbar seien.

LG München I – Missbrauch im Theater: Der Intendant der Komödie im Bayerischen Hof, Thomas Pekny, ist vor dem Landgericht München I angeklagt, weil er schlafende Frauen sexuell missbraucht haben soll, wie spiegel.de schreibt. Er habe die bereits betrunkenen Frauen auf dem Münchner Oktoberfest angesprochen und sie dann mit in die Proberäume seines Theaters genommen, um sie dort zu vergewaltigen.

StA Stuttgart zu Steuern von Porsche: Wegen fahrlässiger Verletzung von Aufsichtspflichten im Unternehmen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Porsche eine Geldbuße in Höhe von 40 Millionen Euro verhängt. Dabei beträgt der Abschöpfungsanteil des Bußgelds 30,1 Mio. Euro. Der Bußgeldbescheid wurde rechtskräftig, weil Porsche keine Rechtsmittel ein legte, wie LTO berichtet. Von 2009 bis 2016 waren bei Porsche steuerliche Sachverhalte unvollständig oder falsch verbucht worden, was dazu führte, dass der Autobauer weniger Steuern zahlten musste. Ein Bußgeldverfahren gegen sechs aktuelle und ehemalige Vorstandsmitglieder von Porsche wegen des Verdachts der Verletzung der Aufsichtspflicht wurde jedoch eingestellt.

Recht in der Welt

EGMR/Polen – Justizreform: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, dass in Polen die Ernennung der Mitglieder der umstrittenen Disziplinarkammer am polnischen Obersten Gericht "in unzulässiger Weise von der Legislative und Exekutive beeinflusst" werde, wie tagesschau.de berichtet. Aufgrund einer Klage der Europäischen Kommission hatte bereits der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass die Disziplinarkammer gegen EU-Recht verstoße.

EGMR/Russland/Ukraine – Flug MH17: Russland klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Ukraine. Unter anderem wirft Russland der Ukraine vor, für den Abschuss des Passagierflugzeugs MH17 über der Ostukraine vor sieben Jahren verwantwortlich zu sein, wie die FAZ meldet. International gilt bisher eher Russland als Urheber der Tat.

USA – Harvey Weinstein: In Los Angeles hat ein neuer Prozess gegen Harvey Weinstein wegen Vergewaltigung, erzwungenem Oralverkehr und anderen sexuellen Übergriffen begonnen, wie die SZ berichtet. Der 69-Jährige wurde 2020 bereits in New York wegen ähnlicher Vorwürfe zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Seine Anwälte hatten bis zuletzt wegen des angeblich schlechten Gesundheitszustandes von Weinstein eine Überstellung nach Kalifornien verhindern wollen. Der Angeklagte plädierte, wie auch schon in früheren Verfahren, auf nicht schuldig.

USA – Opioid-Vergleich: Vier große US-Pharmakonzerne haben einen milliardenschweren Vergleichsentwurf mit zahlreichen Klagenden in dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit um süchtig machende Schmerzmittel akzeptiert. Zahlreiche US-Bundesstaaten, Städte und Landkreise müssen noch zustimmen. Die Konzerne könnten zusammen bis zu 26 Milliarden Dollar zahlen müssen, würden durch den Vergleich aber weiterer Strafverfolgung entgehen, wie die SZ berichtet. Den Konzernen wird vorgeworfen, mit den Schmerzmitteln zur grassierenden Medikamentenabhängigkeit und Drogensucht in den USA beigetragen zu haben.

USA – Transsexuelle: Laut spiegel.de hat ein Richter im US-Bundesstaat Arkansas vorerst ein Gesetz blockiert, welches weitreichende Regeln gegen die Selbstbestimmung von Transpersonen einführen soll. Insbesondere sollen Hormonbehandlungen und geschlechtsangleichende Operationen für Transjugendliche verboten werden. Dadurch würden aber sich bereits in Behandlung befindende Menschen irreparablen Schäden ausgesetzt, wenn Ihnen durch das Gesetz die medizinische Versorgung entzogen würde.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ls

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Juli 2021: . In: Legal Tribune Online, 23.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45548 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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