Die juristische Presseschau vom 24. Juni 2021: Kritik an unga­ri­schem Anti-LGBTQ-Gesetz / Dis­kri­mi­nie­rung am Fischertag? / Bewusst­loser Jura­stu­dent

24.06.2021

Die EU-Kommission könnte rechtliche Schritte gegen Ungarn einleiten. Das Landgericht Memmingen verhandelte über den Ausschluss von Frauen bei einem Fest in Memmingen. In Bonn ist ein Examenskandidat in der Prüfung bewusstlos geworden.

Thema des Tages

Ungarn – Anti-LGBTQ-Gesetz: Mit deutlichen Worten hat sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gegen das in Ungarn verabschiedete Gesetz zu Homosexualität ausgesprochen und rechtliche Schritte in Aussicht gestellt. Das melden FAZ (Thomas Gutschker/Stephan Löwenstein), SZ (Karoline Meta Beisel), taz (Eric Bonse), Welt (Philipp Fritz) und LTO. Das Gesetz verbietet unter anderem Bücher, Filme und andere Inhalte für Kinder und Jugendliche, in denen Sexualität dargestellt wird, die von der heterosexuellen abweicht. Die Kommission könnte ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Reinhard Veser (FAZ) begrüßt die klaren Worte: "Es ist richtig, dass die EU-Kommission rasch auf dieses Gesetz reagiert, und es ist ein gutes Zeichen, dass sie dabei eine Mehrheit der EU-Staaten hinter sich weiß."

Rechtspolitik

Hass und Meinungsfreiheit: Am heutigen Donnerstag wird der Bundestag voraussichtlich ein weiteres Anti-Hass-Gesetz verabschieden, mit dem unter anderem die "verhetzende Beleidigung" und das Verbreiten von "Feindeslisten" unter Strafe gestellt wird. Ronen Steinke (SZ) begrüßt die Reform als "überfällige Ansage, dass niemand das Recht hat, andere Menschen durch Niederbrüllen vom Diskurs auszuschließen". Hass im Netz sei reaktionär und richte sich in der Regel nicht gegen weiße Männer. Der Staat müsse zum Schutz der Meinungsfreiheit in diese eingreifen.

Klimaschutz: Das neue Klimagesetz, das an diesem Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll, könnte wieder in Karlsruhe landen. Umweltverbände kritisieren, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht umgesetzt würden und prüfen eine neue Verfassungsbeschwerde, so die Welt (Daniel Wetzel). Der Industrie geht das Gesetz hingegen zu weit.

Ökozid am IStGH: Eine Kommission aus zwölf Völkerstrafrechtler:innen und Umweltjurist:innen hat eine Definition für Ökozide erarbeitet, mit der der Internationale Strafgerichtshof künftig schwere Umweltverbrechen ahnden könnte, berichtet nun auch die taz (Christian Rath). Strafbar wären danach "rechtswidrige oder mutwillige Handlungen, die in dem Wissen begangen werden, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch diese Handlungen schwere und entweder weit verbreitete oder langfristige Schäden an der Umwelt verursacht werden". Um das Statut des Gerichtshofs zu ergänzen, wäre die Zustimmung von zwei Dritteln der Vertragsstaaten, also von 82 Staaten, erforderlich.

Justiz

LG Memmingen – Diskriminierung beim Fischertag: Das Landgericht Memmingen hat über die Klage einer Frau verhandelt, die beim traditionellen Ausfischen in Memmingen teilnehmen will. Der Verein, der den Fischertag organisiert, lässt bisher nur Männer zu. Das Amtsgericht sah darin eine unzulässige Diskriminierung und gab der Klage statt. Vor dem Landgericht konnten sich die beiden Parteien nicht einigen. Ein Urteil soll am 28. Juli verkündet werden. Die taz (Patrick Guyton) und die Welt (Per Hinrichs) berichten.

Im Interview mit der FAZ (Karin Truscheit) legt Michael Ruppert, Vorsitzender vom Fischertagsverein, seine Sicht der Dinge dar. Er ist der Auffassung, dass die Vereinsautonomie höher wiegt als die Interessen der Klägerin, und betont, dass sich ihr bislang keine anderen Memmingerinnen erkennbar angeschlossen hätten.

Andreas Voßkuhle und der EuGH: Nun berichtet auch die BadZ (Christian Rath) über den Vortrag von Ex-BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle über die "Europäische Rechtsgemeinschaft in der Krise?" Er kritisierte, dass sich der Europäische Gerichtshof in einem "Husarenstreich" Kompetenzen zur Kontrolle der Rechtsstaatlichkeit in den EU-Mitgliedsstaaten verschafft habe, obwohl die Justiz nicht harmonisiert ist. 

BVerfG zu Subsidiarität: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Bent Stohlmann untersucht auf juwiss.de die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde insbesondere zur Nichtigkeitsfeststellungsklage, die vor den Verwaltungsgerichten zu erheben ist. Er beobachtet eine flexible Anwendung des Grundsatzes durch das Bundesverfassungsgericht, die sich zuletzt in der Eilentscheidung zur Bundesnotbremse gezeigt habe. Darin liege letztlich "ein Kompetenzgewinn des Gerichts durch die erweiterte Steuerungsfähigkeit über die zu entscheidenden Verfahren".

BVerfG zu Klimaschutz: Der emeritierte Rechtsprofessor Dietrich Murswiek kritisiert in der Welt den Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die Annahme, dass Emissionseinschränkungen mit Freiheitsverkürzungen einhergingen, sei falsch, da die Verbrennung von Kohlestoffträgern insbesondere durch die Atomkraft substituierbar sei. Für den Atomausstieg gebe es keine verfassungsrechtlich zwingenden Gründe.

BGH zu überlangem Verfahren: Wenn ein Prozess zum Umgangsrecht eines getrennt lebenden Elternteils mit seinem Kind überlange dauert, muss die Entschädigung hierfür besonders hoch sein. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil, meldet die SZ

BAG zu DHV-Gewerkschaft: Die Gewerkschaft DHV ist nicht tariffähig, weil sie nicht über ausreichend Mitglieder im Verhältnis zu Gesamtzahl der Arbeitnehmenden verfügt. Das hat am Dienstag das Bundesarbeitsgericht entschieden, wie nun auch die FAZ (Dietrich Creutzburg) berichtet. Rechtsanwalt Sven Lohse analysiert auf LTO das Urteil und sieht kleine Gewerkschaften in einem Dilemma: Der Versuch, die Mitgliederzahl durch die Ausweitung der Zuständigkeitsbereiche zu erhöhen, führe zu einer Verringerung des Organisationsgrads insgesamt und damit zur Aberkennung der Tariffähigkeit.

OLG Stuttgart – Gruppe S: Im Prozess um die rechtsterroristische Gruppe S geht es maßgeblich um die Aussagen eines Gruppenmitglieds, das die anderen Angeklagten belastet. Die Verteidigung zweifelt die Glaubwürdigkeit des Mannes an, der früher bereits wegen einer diagnostizierten Borderlinestörung in Sicherungsverwahrung war. Zudem steht der Verdacht im Raum, dass es sich um einen Agent Provocateur handelte. Der Gruppe wird vorgeworfen, Anschläge auf Moscheen geplant zu haben, um einen nationalsozialistischen Umsturz anzuzetteln. blog.zeit.de (Sophie Schädel) berichtet.

OVG NRW zu Tagespflege und vorbestraftem Ehemann: Eine Tagesmutter besitzt nicht mehr die erforderliche Eignung für die Kindertagespflege, wenn sie ihren wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Ehemann mit technischen Tätigkeiten in den Betrieb einer Großtagespflegestelle einbindet und er dabei Kontakt zu Kindern hat. Dies entschied laut LTO das Oberverwaltunsgericht Nordrhein-Westfalen.

LSG BaWü zu Dirigent: Der Chefdirigent des Philharmonieorchesters Konstanz wird nach Abwägung aller Indizien als selbständig eingestuft und unterliegt somit nicht der Sozialversicherungspflicht. Das entschied laut LTO das Landessozialgericht Baden-Württemberg.

LG Berlin – Abou-Chaker/Bushido: Im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker vor dem Landgericht Berlin hat Anna-Maria Ferchichi, die Frau von Rapper Bushido, ausgesagt. Nach ihrer Darstellung bestimmte Abu-Chaker vollständig das Leben von Bushido. Die Verteidigung stellt ihre Glaubwürdigkeit in Frage, wie spiegel.de (Wiebke Ramm) und bild.de (Karin Hendrich) berichten.

LG Ulm zu Urkundenprozess im elektronischen Rechtsverkehr: Mit einem Urteil des Landgerichts Ulm aus dem Mai befasst sich zpoblog.de (Benedikt Windau). Danach ist eine Klage im Urkundenprozess auch dann zulässig, wenn eine digitale Kopie der Urkunde als elektronisches Dokument eingereicht wird.

AG Köln zu Angriff auf AfD-Gegner: Das Amtsgericht Köln hat einen Jura-Studenten verurteilt, der mit seinem Auto in eine Gruppe AfD-Gegner:innen gefahren ist. Der 24-Jährige, der selbst an der AfD-Veranstaltung teilgenommen hatte, wurde wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie Unfallflucht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er hatte sich vergeblich auf sein Notwehrrecht berufen, so spiegel.de.

StA Berlin – Jörg Meuthen: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nach Informationen von spiegel.de (Markus Becker u.a.) beim Europäischen Parlament die Aufhebung der Immunität von Jörg Meuthen beantragt. Es gehe um verschleierte Wahlkampfhilfen der Schweizer PR-Firma Goal AG. Die Bundestagsverwaltung hatte wegen des Vorgangs bereits Sanktionen gegen die AfD verhängt, die auch vom Verwaltungsgericht bestätigt wurden. Die AfD habe damals eine offenkundig gefälschte Spenderliste vorgelegt.

Strafvollzug NRW – verhungerter Häftling: NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) bezeichnete den Tod des Häftlings, der in der JVA Fröndenberg verhungert und verdurstet war alsunvermeidbar. Der Mann habe sich bewusst für ein Todesfasten entschieden. Weil er einen selbstverantwortlichen Beschluss gefasst hatte, sei eine Zwangsernährung nicht möglich gewesen. Der Anwalt des Mannes glaubt, dass dieser in die Psychiatrie gehört hätte. LTO berichtet. 

Recht in der Welt

EU – Rechtsstaatsmechanismus: Der Präsident des Europäischen Parlaments David Sassoli hat die EU-Kommission aufgefordert, gegen Mitgliedsstaaten vorzugehen, die gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Das Schreiben liegt spiegel.de vor. Der Rechtsstaatsmechanismus sehe die Kürzung von Haushaltsmitteln vor. Wenn die Kommission nicht innerhalb von zwei Monaten reagiert, könnte das Parlament ein Untätigkeitsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof einleiten.

Brasilien – Pressefreiheit und Militärjustiz: Die Rechtsprofessoren Ulisses Levy Silvério dos Reis und Rafael Lamera Giesta Cabral schreiben auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) über ein Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof Brasiliens. Darin vertritt die Regierung die Auffassung, dass auch Zivilpersonen vor Militärgerichten angeklagt werden können, wenn die angebliche Straftat sich gegen das Militär richtet. Die Autoren sehen in diesem Vorgehen einen weiteren Angriff auf die Pressefreiheit durch die Bolsonaro-Regierung.

Juristische Ausbildung

Bewusstloser Student bei Examensklausur: Während einer Klausur für das 1. Staatsexamen ist in Bonn ein Student bewusstlos zusammengebrochen. Die Aufsichtspersonen mussten erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst rufen. Die Prüfung wurde nicht abgebrochen, aber die anderen Studierenden erhielten eine Schreibzeitverlängerung von 20 Minuten. Der Prüfungsrechtler Christian Reckling, der auf LTO-Karriere.de (Pauline Dietrich) zu Wort kommt, hält dieses Vorgehen für rechtmäßig.

Examenspanne in Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg ist es erneut zu einer Panne bei einer Examensklausur gekommen. Wie LTO-Karriere (Pauline Dietrich) berichtet, sei der Raum für die Prüfungen im zweiten Staatsexamen zu heiß gewesen. Während die Prüfungsteilnehmenden umgezogen seien, hätten sie sich über den bereits ausgeteilten Sachverhalt austauschen können, weshalb die Klausur schließlich abgebrochen wurde. Inzwischen wurde sie wiederholt.

Sonstiges

Corona-Umfrage der BRAK: Die Anwaltschaft erholt sich nur langsam von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Das ist das Ergebnis der dritten Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer zur Situation von Anwältinnen und Anwälten in der Pandemie. Von wirtschaftlichen Schwierigkeiten sei besonders betroffen, wer im Sozialrecht oder Strafrecht tätig sei. Bemängelt werden zudem die unzureichende Digitalisierung der Justiz und der langsame Impffortschritt. LTO (Hasso Suliak) gibt die wesentlichen Ergebnisse der Umfrage wieder.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Juni 2021: . In: Legal Tribune Online, 24.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45287 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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