Die juristische Presseschau vom 3. bis 4. Juni 2021: EuGH rügt Luft­ver­sch­mut­zung / Wei­tere IfSG-Eil­an­träge abge­lehnt / Han­dy­aus­wer­tung Geflüch­teter rechts­widrig

04.06.2021

EuGH stellt jahrelangen Verstoß gegen EU-Luftqualitätsrichtlinie fest. Das BVerfG lehnt weitere Eilanträge gegen die IfSG-Bundesnotbremse ab und das VG Berlin erklärt die routinemäßige Handyauswertung bei Geflüchteten für rechtswidrig.

Thema des Tages

EuGH zu Luftverschmutzung: Die Bundesrepublik Deutschland hat in den Jahren 2010 bis 2016 in vielen Ballungsgebieten die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid "systematisch und anhaltend" erheblich überschritten und damit gegen die Luftqualitätsrichtlinie verstoßen. Zu diesem Ergebnis kam der Europäische Gerichtshof in einem Vertragsverletzungs-Verfahren, das die EU-Kommission 2018 eingeleitet hatte. In dem Urteil selbst wurde lediglich der Verstoß gegen EU-Recht festgestellt, Strafzahlungen oder andere konkrete Handlungsanweisungen enthält es nicht. Strafzahlungen kämen laut Fr-taz (Christian Rath) auch erst in Betracht, wenn die EU-Kommission erneut einen Antrag bei Gericht stellt. Dies strebe die Kommission derzeit wohl nicht an, weil die Grenzwerte inzwischen weitgehend eingehalten werden. Die Kommission hat Deutschland jedoch aufgefordert, alles zur Einhaltung der Grenzwerte zu tun und nannte in diesem Zusammenhang auch die hohe Emissionsbelastung durch ältere Dieselfahrzeuge. tagesschau.de (Gigi Deppe) berichtet ebenfalls. Die FAZ (Corinna Budras) und LTO (Markus Sehl) haben zudem Reaktionen auf das Urteil zusammengetragen. spiegel.de (Dietmar Hipp/Emil Nefzger) hat das Urteil und dessen mögliche Folgen im Frage-und-Antwort-Format aufbereitet.

Für Malte Kreutzfeld (Fr-taz) ist mit dem Urteil das Versagen der CSU-Verkehrsminister Peter Ramsauer und Alexander Dobrindt nunmehr höchstrichterlich bestätigt. Auch wenn die direkte Verantwortung für die Einhaltung der Grenzwerte bei den Kommunen und Ländern liege, habe das Bundesverkehrsministerium viel dafür getan, wirksame Maßnahmen gegen klimaschädliche Abgase zu erschweren.

Rechtspolitik

Erfolgshonorare für Anwält:innen: Neben weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen für Legal-Tech-Unternehmen, die Rechtsdienstleistungen anbieten, soll nun auch für die Anwaltschaft die Möglichkeit geschaffen werden, Erfolgshonorare zu vereinbaren. Damit könne der erhebliche Wettbewerbsvorteil von Legal-Tech-Anbietern gegenüber der Anwaltschaft ausgeglichen werden, freut sich der CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak über die in der Koalition getroffene Einigung. Das Gesetz soll laut LTO (Hasso Suliak) noch in dieser Wahlperiode im Bundestag verabschiedet werden.

Religiöse Bekleidung im Staatsdienst: Im FAZ-Einspruch spricht sich der Verwaltungsrichter Doron Rubin gegen pauschale Verbote religiöser Bekleidung im Staatsdienst aus. Im Richteramt sei die absolut neutral auszuübende Entscheidungsfunktion zentral, was eher noch ein Verbot religiöser Kleidung rechtfertige, während etwa an Schulen der kommunikative Austausch im Vordergrund stehe, was wiederum eine liberalere Handhabung erlaube. Rubin gibt jedoch auch zu bedenken, dass das gesetzlich geforderte Vertrauen in die neutrale Ausübung der Staatsgewalt vornehmlich durch die staatliche Ausbildung und nicht durch das Tragen bestimmter Kleidungsstücke gewährleistet sein sollte.

Frauenquoten: Neben den in der öffentlichen Wahrnehmung viel beachteten Frauenquoten für Vorstände in der Privatwirtschaft finden sich im Zweiten Führungspositionen-Gesetz auch zahlreiche Regelungen, die den öffentlichen Dienst betreffen. Im JuWissBlog hebt die Rechtsreferendarin Tessa Hillermann die wichtigsten Regelungen hervor und geht dabei insbesondere auf die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten ein.

Cannabis: Die SZ (Christoph Koopmann) beschreibt, wie insbesondere die SPD und in Teilen auch die CDU ihre Haltung zur Strafbarkeit von Cannabis-Besitz verändert haben. So sprach sich etwa der CDU-Bundestagsabgeordnete Marian Wendt für eine "kontrollierte Freigabe" aus. Die allermeisten Nutzer:innen seien Gelegenheitskonsument:innen, die Cannabis als Genussmittel verstünden. Durch Lockerungen könne zudem die Justiz entlastet werden. Die Bundesdrogenbeauftrage Daniela Ludwig (CSU) hingegen bevorzugt einen dem portugiesischen Modell ähnlichen Ansatz, der bei Besitz kleinerer Mengen eine Suchtberatung zur Folge hätte und im Wiederholungsfall ein Bußgeld.

Mietendeckel: Die rot-rot-grüne Koalition in Berlin hat eine Bundesratsinitiative beschlossen, die den am Bundesverfassungsgericht gescheiterten Mietendeckel nun doch noch möglich machen soll. Konkret strebt die Initiative an, es Ländern und Kommunen zu ermöglichen, "von den Regelungen des sozialen Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Miethöhe bei Mietverhältnissen über ungebundenen Wohnraum auf angespannten Wohnungsmärkten mietpreisbegrenzend abzuweichen". Kritik kommt laut Fr-taz (Stefan Alberti) aus der Opposition, die auch Zweifel an der materiellen Verfassungsmäßigkeit des Mietendeckels hat.

Pflege: Wie LTO berichtet, billigte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, der die Löhne und Arbeitsbedingungen von Pflegekräften verbessern soll. Nach den Plänen des Gesundheitsministeriums sollen unter anderem ab September 2022 Pflegekräfte nach Tariflohn bezahlt werden müssen. Der Bundestag soll diese Pflegereform noch im Juni beschließen. Die Do-taz (Wolfgang Mulke) stellt die wesentlichen Eckpunkte im Frage-und-Antwort-Format dar.

Ulrike Winkelmann (Do-taz) begrüßt die Pläne in ihrem Kommentar, weist jedoch auch darauf hin, dass insbesondere kirchliche Träger kurz zuvor den Abschluss eines einheitlichen Tarifvertrages verhindert hätten. Die damit verbleibende Unübersichtlichkeit der bestehenden Tarifverträge führe nun dazu, dass die angestrebte Pflegereform "nur die zweitbeste Lösung" sei.

Steuertransparenz: Multinationale Konzerne müssen künftig offenlegen, in welchem EU-Staat sie wie viel Steuern zahlen und wie viel in Steueroasen. Auf dieses sogenannte Country-by-Country-Reporting haben sich die 27 EU-Staaten und das Europaparlament nach fünfjährigen Verhandlungen geeinigt. Die Do-taz (Eric Bonse) berichtet.

Für Jan Hildebrand (Hbl) ist die getroffene Vereinbarung jedoch trotz der berechtigten Euphorie "nur ein weiterer Schritt auf dem sehr langen und mühsamen Weg zur Vermeidung von Steuerdumping".

Justiz

BVerfG zu IfSG/Bundesnotbremse: Erneut hat das Bundesverfassungsgericht Eilanträge gegen die Corona-Notbremse des Bundes abgelehnt. Darunter sind acht Anträge, die sich unter anderem gegen die Regelungen im Infektionsschutzgesetz zu Kontaktbeschränkungen, zur Ausgangssperre, zum Amateursport, zur Beschränkung von Freizeit- und kulturellen Einrichtungen sowie den Schulschließungen richten. Weitere 51 Verfassungsbeschwerden nahm es wegen unzureichender Begründung sowie anderweitiger Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung an. LTO gibt einen Überblick über die Verfahren.

VG Berlin – Handydaten von Geflüchteten: Handys von Geflüchteten dürfen nicht anlasslos ausgewertet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin auf Klage einer Afghanin, die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt wurde. Eine routinemäßige Auswertung der Handys durch das Bamf sei trotz dessen Bemühungen um eine datenschutzfreundliche Handhabung nicht erforderlich. Die Identitätsfeststellung bei Asylsuchenden, die keine Ausweispapiere vorlegen, müsse zuvor durch mildere Mittel erfolgen, etwa durch einfache Nachfrage. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das VG Berlin eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu. sz.de (Berit Kruse), die Do-taz (Christian Rath) und netzpolitik.org (Anna Biselli) berichten.

BVerfG – Verfassungsschutz: Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Konstantin Kuhle, will mit seiner Fraktion von der Bundesregierung erfahren, wie viele Mitarbeitende des Verfassungsschutzes in den vergangenen fünf Jahren ins Ausland entsandt worden waren und was das für die Aufgabenverteilung zwischen Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst bedeutet. Weil die Anfrage an das Bundesinnenministerium (BMI) zuvor mit einem pauschalen Verweis auf "schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen" abgelehnt wurden, will Kuhle mit seiner Fraktion nun ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengen. Kuhle sieht in der Reaktion des BMI laut FAZ (Helene Bubrowski) eine Verletzung des parlamentarischen Befragungsrechts.

BVerfG – Polizeigesetz MV: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat laut netzpolitik.org (Pia Stenner) zusammen mit dem Bündnis "SOGenannte Sicherheit" und weiteren Einzelpersonen eine Verfassungsbeschwerde gegen Mecklenburg-Vorpommerns Sicherheits- und Ordnungsgesetz eingereicht. Die Initiator:innen der Verfassungsbeschwerde sehen in den geschaffenen Überwachungsbefugnissen tiefe Eingriffe in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger, ohne dass eine konkrete Gefahr vorliegen muss und damit einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Das Gesetz ermöglicht den Einsatz von Staatstrojanern, das heimliche Eindringen in die Wohnung, Fahrzeugkontrollen und Rasterfahndung.

LG Bonn zu Cum-Ex/Warburg-Bank: Die Do-Welt (Anne Kunz) trägt einige Reaktionen auf die Verurteilung von Christian S. (Ex-Generalbevollmächtigter der Warburg-Bank) im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal zusammen. Während zahlreiche Politiker:innen die erste Haftstrafe in einem Cum-Ex-Verfahren begrüßten, wird auch Rechtsprofessor Matthias Jahn zitiert, der davor warnt, aus Symbolpolitik Manager zu hart zu bestrafen. faz.net (Marcus Jung) bringt die wichtigsten Informationen zum Urteil im Frage-und-Antwort-Format.

Die SZ (Klaus Ott u.a.) gibt einen Überblick über die derzeit laufenden Cum-Ex-Verfahren. Allein bei der Staatsanwaltschaft Köln werde gegen etwa 1.000 Beschuldigte ermittelt.

LG Erfurt – Landolf Ladig/Björn Höcke: Vor dem Landgericht Erfurt hat ein Zivilprozess zur Frage begonnen, wer unter dem Pseudonym "Landolf Ladig" immer wieder Artikel in einer als rechtsextrem geltenden Zeitschrift veröffentlicht. Der Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke, der verdächtigt wird, selbst hinter dem Pseudonym zu stecken, hatte in einem MDR-Sommerinterview 2019 behauptet, hinter dem Namen "Landolf Ladig" verberge sich die evangelische Junge Gemeinde Stadtmitte Jena. Die Gemeinde wies den Vorwurf zurück und reichte eine Unterlassungsklage ein. Das Urteil soll laut LTO am 25. Juni verkündet werden.

LG Koblenz zu irreführender Werbung/5 G-Netz: Das Landgericht Koblenz hat die Weihnachtswerbung eines Telekommunikationsanbieters für seine Dienstleistung im 5G-Netz für unzulässig erklärt. Auf Klage eines Konkurrenten nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellte das Gericht fest, dass unter anderem nicht deutlich gemacht worden sei, dass der Service mit 5G-Netz nicht flächendeckend verfügbar sei. LTO berichtet.

AG Würzburg zu Kirchenasyl: Das Amtsgericht Würzburg hat die Ordensschwester Juliana S. wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt verwarnt. Sie muss 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation bezahlen, berichtet spiegel.de. Die Schwestern im Kloster Oberzell hatten zwei Nigerianerinnen, deren Asylverfahren nach den Dublin-Regeln in Italien stattfinden sollte, vor einer Zurückweisung bewahrt, weil ihnen in Italien die Zwangsprostitution drohe.

Klimaklagen: Die FAZ (Marlene Grunert) beschreibt die Präzedenzwirkung des Den Haager Urteils gegen Shell für die weltweite Klima-Rechtsprechung und hebt dabei insbesondere die Unterschiede zum Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom April dieses Jahres hervor. In den Niederlanden sei erstmals ein privater Konzern zur Einhaltung menschenrechtlicher Verpflichtungen in Klimafragen verurteilt worden, obwohl er – anders als Staaten – weder das Pariser Klimaabkommen von 2016 noch andere internationale Klimaschutz-Vereinbarungen unterzeichnet hat.

Corona – Betrug und Fälschungen: focus.de (Göran Schattauer) gibt einen Überblick über betrügerische Straftaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und ihre Behandlung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Im Einzelnen geht es um Betrug bei Corona-Hilfen, beim Kurzarbeitergeld und bei der Finanzierung von Testzentren sowie um die Fälschung von Impfausweisen und Test-Zertifikaten.

Tödliche Schüsse vor dem AG Celle: Unmittelbar vor dem Amtsgericht Celle hat ein Mann eine Frau und anschließend sich selbst erschossen. Beide sollten zu einer Verhandlung in einem Mietrechtsstreit vor dem AG erscheinen. Gegenüber LTO (Markus Sehl/Annelie Kaufmann) erklärte Amtsgerichtsdirektor Klass, dass es um eine "ganz normale" Räumungsklage ging, der Mann war Mieter, die Frau Vermieterin der Wohnung. Anlass für besondere Schutzmaßnahmen habe es nicht gegeben.

Recht in der Welt

USA – Floyd-Prozess: Im Prozess wegen der Tötung des Afroamerikaners George Floyd forderte die Staatsanwaltschaft 30 Jahre Haft für den bereits verurteilten Polizisten Derek Chauvin und begründete dies mit der besonderen Schwere der Tat. Die Verteidigung forderte eine Bewährungsstrafe. Laut spiegel.de soll das Strafmaß am 25. Juni verkündet werden.

Österreich – Ischgl: Im Tiroler Urlaubsgebiet Ischgl wurden von der Staatsanwaltschaft numehr fünf Beschuldigte identifiziert, die im März 2020 möglicherweise in strafbarer Weise die Verbreitung von Covid-19 herbeigeführt oder beschleunigt haben. Namen wurden nicht genannt. Laut LTO liegen auch noch keine Anklagen vor.

EuGH/Ungarn – Rechtsstaatlichkeits-Verfahren: Ungarn ist mit einer Klage gegen das laufende EU-Rechtsstaatlichkeits-Verfahren gescheitert. Der Europäische Gerichtshof urteilte laut faz.net, dass die zu dem Verfahren gegen Ungarn führende Entscheidung des Europaparlaments aus dem Jahr 2018 rechtmäßig getroffen wurde. Bei der Frage, ob die erforderliche Mehrheit erreicht wurde, seien die Enthaltungen laut EuGH nicht zu berücksichtigen gewesen.

Sonstiges

Naidoo-Konzert in Rostock: Rostocks Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen (parteilos) hat laut spiegel.de Widerspruch gegen die Entscheidung der Bürgerschaft eingelegt, das Konzert des umstrittenen Sängers Xavier Naidoo im August in der Rostocker Stadthalle nicht zuzulassen. Aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes dürfe ein Künstler nicht wegen unliebsamer politischer Ansichten ausgeschlossen werden. Sollte die Bürgerschaft bei ihrer Meinung bleiben, könnte der Fall dem Innenministerium als Kommunalaufsicht vorgelegt werden. Die Bürgerschaft warf Naidoo vor, den Reichsbürgern und der QAnon-Bewegung nahezustehen und rassistische Ressentiments zu schüren.

Bundesdatenschutzbeauftragter Kelber: Die FAZ (Corinna Budras) porträtiert den Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber und hebt dabei hervor, dass der Diplom-Informatiker bereit sei, sich immer wieder einzumischen, wenn der Datenschutz als Sündenbock für Versäumnisse etwa in der Digitalisierung oder beim Impffortschritt herhalten müsse. Rückendeckung erhalte Kelber diesbezüglich sogar aus Anwaltskanzleien, die regelmäßig vor Gericht mit Datenschutzbehörden streiten.

Fronleichnam: Für LTO erklärt der Kommunalbeamte Marius Möller, welche Rolle das Kirchenrecht sowie das weltliche Gefahrenabwehrrecht im Zusammenhang mit dem Fronleichnamstag spielen.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jpw

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. bis 4. Juni 2021: . In: Legal Tribune Online, 04.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45117 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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