Die juristische Presseschau vom 21. Mai 2021: Bun­destag besch­ließt neues Urhe­ber­recht / Kein Eil­rechts­schutz gegen Bun­des­not­brem­se / Erster Pro­zesstag von Franco A.

21.05.2021

Novelliertes Urheberrecht nimmt Plattformen wie Youtube in die Pflicht. Das BVerfG hat weitere Eilanträge gegen Bundesnotbremse abgewiesen. Der Terror-Prozess gegen Oberleutnant Franco A. hat in Frankfurt begonnen.

Thema des Tages

Urheberrecht: Der Bundestag hat zur Umsetzung zweier EU-Richtlinien die Reform des Urheberrechts beschlossen. Kern der Reform ist das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz, welches insbesondere regelt, dass Upload-Plattformen künftig für alle Inhalte, die sie zugänglich machen, auch urheberrechtlich verantwortlich sind. Inhalte auf den Plattformen müssen deshalb entweder von den Rechteinhabern lizensiert oder gesetzlich erlaubt werden. Das Hochladen nicht-lizensierter Inhalte muss dann mit Uploadfiltern verhindert werden. Das Gesetz bestimmt allerdings eine Bagatellgrenze von 15 Sekunden oder 160 Zeichen. Als mutmaßlich erlaubte Inhalte gelten Zitate, Parodien und Pastiches/Memes, die von den hochladenden Nutzer:innen als solche gekennzeichnet werden können. Dieser Preflagging-Mechanismus soll aber auf Wunsch der Rechte-Inhaber zum Beispiel bei Live-Events bis zum Ende der Erstaustrahlung ausgesetzt werden. Es berichten SZ (Andrian Kreye), taz (Christian Rath), spiegel.de (Torsten Kleinz) und LTO (Annelie Kaufmann).

Laut Carsten Knop (FAZ) könne bei der Neuregelung von einem fairen Interessenausgleich zwischen Rechteinhaber:innen, Kreativen und Plattformanbietenden keine Rede sein. Der Gesetzgeber verheddere sich in dem Bemühen, die Rechte von Urhebenden zu stärken "in einem Gestrüpp aus Kompromissen, das niemandem wirklich nütze, nur den Plattformen". In einem Gastbeitrag auf netzpolitik.org befürchtet Tom Jennissen, Mitarbeiter bei Digitale Gesellschaft, dass Uploadfilter nun nicht nur zur automatisierten Durchsetzung des Urheberrechts zum Einsatz kommen, sondern zum universalen Regulierungswerkzeug werden.

Die FAZ (Heike Schmoll) widmet sich der Funktionsweise der ebenfalls neu eingeführten sogenannten Forschungsklauseln. Sie sollen Forschenden in Zukunft einen Anspruch darauf geben, Zugang zu Daten über die Wirkung von Algorithmen zu bekommen, welche die Nachrichtenzufuhr von Social-Media-Plattformen regeln.

Rechtspolitik

Lambrecht statt Giffey: Nach dem Rücktritt von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) wurde Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) nun zusätzlich auch zur Bundesfamilienministerin ernannt, taz.de (Christian Rath) portraitiert die Politikerin und ihre bereits bestehenden Verbindungen zu den Themen des Familienministeriums. Die SZ (Henrike Rossbach/Mike Szymanski) berichtet über die Überreichung der Entlassungsurkunde an Giffey durch den Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier und stellt fest, dass es nicht überall gut ankomme, dass die neue Familienministerin bereits einen Vollzeitjob habe.

Mike Szymanski (SZ) hält diese Personalentscheidung der SPD für ein fatales Signal und insbesondere für ein Zeichen, dass die Partei wohl davon ausgehe, Familienpolitik mache sich schon irgendwie von selbst. Die SPD müsse jetzt die Nöte von Kindern in den Mittelpunkt stellen, findet Anna Lehmann (taz). Dazu sollte der Posten der zuständigen Ministerin umgehend wieder fachgerecht besetzt werden.

Justiz: Laut LTO fordern der Deutsche Richterbund (DRB) und der Deutsche Anwaltsverein (DAV) mit Blick auf die Bundestagswahl im September dieses Jahres die Parteien dazu auf, die Digitalisierung an den Gerichten und die Stellenbesetzung in der Justiz weiter voranzutreiben, wie aus einem gemeinsamen Positionspapier der Berufsverbände hervorgeht.

Corona – Patentrecht: Wie SZ meldet, hat sich das Europäische Parlament für die vorübergehende Aussetzungen von Patenten auf Corona-Impfstoffe, Covid-Behandlungen und Behandlungsgeräte ausgesprochen. So könnten Unternehmen in aller Welt ohne Lizenzgebühren Impfstoffe produzieren. In einem separaten Beitrag stellt SZ (Isabel Pfaff) dar, welche Auswirkung die Forderung nach der Aussetzung von Patenten auf die großen Schweizer Pharmaunternehmen hat. Auch in der Schweiz gebe es zwar Stimmen für eine Öffnung der Patente, bislang bleibe das Land aber auf Linie mit seinen Pharma-Akteuren.

Datenschutz/Datentransfers: Das Europäische Parlament hat über eine praktikable Rechtsgrundlage für den Transfer von persönlichen Daten von EU-Bürger:innen in die USA diskutiert, wie die FAZ (Hendrik Kafsack) schreibt. In seinen Grundsatzurteilen "Schrems I" und "Schrems II" hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass in der aktuellen Situation die Daten nicht ausreichend vor dem Zugriff der amerikanischen Behörden geschützt seien. Der EU-Justizkommissar Didier Reynders führt seit März Gespräche mit der US-Handelsministerin Gina Raimondo zu der Frage. Alle vom Europäischen Gerichtshof gerügten Punkte werden aber wohl nicht geklärt werden können.

Bilanzmanipulation: Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, welches die Finanzmarktintegrität stärken soll, um Bilanzmanipulationen wie im Fall Wirecard in Zukunft zu vermeiden. Insbesondere sollten die neuen Regelungen einem kollektiven Aufsichtsversagen entgegenwirken. Im Vergleich zum Regierungsentwurf kam es im Parlament noch zu gravierenden Änderungen des Gesetzes, wie das Hbl (Frank Drost) berichtet.

Justiz

BVerfG zu IfSG/Bundesnotbremse: Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt und eine Verfassungsbeschwerde zur Bundesnotbremse nicht zur Entscheidung angenommen. Gegenstand der Anträge waren die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu Kontaktbeschränkungen, Beschränkungen im Einzelhandel, der Schließung kultureller Einrichtungen wie Theatern, Museen, Clubs und Kinos und Schulschließungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Mai bereits Eilanträge gegen die nächtliche Ausgangssperre abgelehnt. Das Gericht betonte, dass es bei Eilanträgen auf die aktuelle Lage ankomme. Dabei haben die aktuell sinkenden Inzidenzwerte und Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen sowie die Aussicht auf weitere Lockerungen eine entscheidende Rolle gespielt. Für Klarheit über die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Regelungen muss nun das Hauptsacheverfahren abgewartet werden. Es berichten FAZ, LTO (Annelie Kaufmann) und tagesschau.de (Gigi Deppe).

OLG Frankfurt/M. – Franco A.: Am gestrigen Donnerstag begann der Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. gegen den Oberleutnant Franco A. Das Oberlandesgericht hatte zunächst die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, musste nun aber nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Sache das Verfahren eröffnen. Aus der Sicht des Verteidigers von Franco A. sei er ein Verfechter der Rechtsstaatlichkeit, der mit seiner gefälschten Identität als Geflüchteter lediglich Mängel im System aufzeigen wollte. Diese Feststellung scheint jedoch nicht recht zu Ermittlungsfunden zu passen, die bei Franco A. Munition, Sprengsatzteile und Hitlers "Mein Kampf" zutage förderten. SZ (Gianna Niewel), FAZ (Julian Staib), taz (Sebastian Erb/Daniel Schulz), spiegel.de (Julia Jüttner) und LTO (Felix Zimmermann) berichten vom ersten Prozesstag, den Hintergründen der Anklage, beleuchten die Vergangenheit von Franco A. und wie er trotz offen rechtsextremistischer Weltanschauung in der Bundeswehr Karriere machen konnte. Rechtsextremistische Gesinnung sei in der Bundeswehr kein Einzelfall. Das Gericht hat insgesamt zwölf Prozesstage angesetzt. Beim nächsten Termin will Franco A. sich selbst äußern.

EuGH zu Norwegen/Asylanträgen: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Asylanträge, die in Deutschland gestellt, aber zuvor schon in Norwegen abgelehnt wurden, nicht als Folgeantrag behandelt werden dürfen. Norwegen sei in diesem Fall nicht wie ein EU-Mitgliedstaat, sondern als Drittstaat zu behandeln. Der Gerichtshof stellte fest, dass Norwegen und Island zwar an Teilen des europäischen Asylsystems teilnehmen, sie könnten aber nicht mit EU-Mitgliedstaaten gleichgestellt werden, wie LTO schreibt.

BVerfG zu Verständigung im Strafprozess: Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass es bei einem "Deal" im Strafprozess zwingend erforderlich ist, dass die Staatsanwaltschaft der Verständigung ausdrücklich zustimmt, bevor die/der Angeklagte etwas gesteht. Dem Bundesgerichtshof hatte bisher eine konkludente Zustimmung der Staatsanwaltschaft zu einer Verständigung ausgereicht, wie LTO berichtet. Die Verfassungsbeschwerde war aber aufgrund eines Formfehlers unzulässig.

BVerfG zu Berliner Mietendeckel: In einem Gastbeitrag kommentiert der Rechtsprofessor Martin Häublein in der FAZ den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das den Berliner Mietendeckel wegen einer fehlenden Gesetzgebungszuständigkeit des Landes für nichtig erklärt hat. Er sieht bei dem Gesetz das gleiche Denken am Werk wie bei der CSU im Maut-Debakel, da es sich in beiden Fällen um Zuständigkeitskonflikte handle. Anstatt nun zu versuchen, die Berliner Regelung auf den Bund zu übertragen, sollte Berlin lieber "eigene Bodenreserven durch Vergabe preisgünstiger Erbbaurechte mobilisieren".

BVerwG – Bafög-Sätze: Laut spiegel.de hat das Bundesverwaltungsgericht im Verfahren um die Klage einer Studentin dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die intransparente Berechnung von Bafög-Sätzen mit dem Recht auf chancengleiche Teilhabe vereinbar sei. Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge könne man nach der aktuellen Berechnungsmethode nicht einmal erkennen, zu welchen Teilen Ausbildungs- und Lebensunterhaltskosten vom Grundbedarfssatz gedeckt werden sollen.

VGH Bayern zu Kultur und Corona: JuWissBlog (Benjamin Stibi) analysiert einen Eilbeschluss des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, wonach es sich bei den Corona-bedingten beruflichen Einschränkungen für Kunstschaffende voraussichtlich nicht bzw. wenn dann nur mittelbar um einen Verstoß gegen die Kunstfreiheit handeln könne. Dies nimmt der Autor als Anlass, auf die Petition "Kultur ins Grundgesetz" hinzuweisen, die neben staatlichen Schutz und Förderpflichten auch ein auf "Kultur" bezogenes Grundrecht fordert.

ArbG München – Home-Office-Pflicht: Vor dem Arbeitsgericht München wird der Fall der Mitarbeiterin einer bayerischen Landesbehörde verhandelt, die durchsetzen möchte, im Home-Office zu arbeiten. Diesen Fall nimmt die SZ (Paulina Würminghausen) zum Anlass, die rechtliche Situation der Home-Office-Pflicht und die Aussichten von diesbezüglichen Klagen zu erörtern.

LG München I – Claassen vs. Maschmeyer: In einem Verfahren um Schadensersatz in Höhe von sechs Millionen Euro treffen sich die beiden Wirtschaftsgrößen Utz Claassen und Carsten Maschmeyer vor dem Landgericht München I. Claassen hat Maschmeyer verklagt, da dieser mit öffentlichen Äußerungen, Interviews, Äußerungen von Anwält:innen und Strafanzeigen eine negative Kampagne gegen Claassens Unternehmen Syntellix betrieben habe, wie SZ (Marc Beise) schreibt.

LG Berlin zu Totschlag an 13-Jährigem: Wie in SZ und taz-berlin (Jacqueline Dinser) zu lesen ist, hat das Landgericht Berlin einen türkischen Metzger wegen Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung zu zwölf Jahren Haft verurteilt, da er nach einer Rempelei in einem Park einen syrischen Flüchtlings-Jungen mit einem Messer erstochen hatte. 

AG Coesfeld zu § 219a StGB: Das Amtsgericht Coesfeld hat wegen Werbung zum Abbruch der Schwangerschaft nach § 219a Strafgesetzbuch (StGB) eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro gegen den Arzt Detlef Merchel verhängt. Das Urteil wurde unter anderem mit der Uneinsichtigkeit Merchels begründet, der die Informationen zu Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen nicht von seiner Homepage und einem Merkblatt entfernen wolle, wie die taz (Gaby Mayr) berichtet. Das Urteil reiht sich ein in ähnlich gelagerte Fälle gegen andere Gynäkolog:innen, die ebenfalls nach der Reform des § 219a StGB noch verurteilt wurden. 

StA Saarbrücken – Bombe in PDS-Geschäftsstelle: Die taz (Christoph Schmidt-Lunau) berichtet über die nach 30 Jahren wieder neu aufgenommen Ermittlungen der Saarbrücker Staatsanwaltschaft im Fall eines Bombenfundes in Saarbrücken vor der damaligen PDS-Geschäftsstelle im Jahre 1990. Das Verfahren wurde vor allem aufgrund der anhaltenden Bemühungen des damaligen PDS-Parteimitglieds Bernd Rausch wieder aufgerollt, der den missglückten Anschlag unter anderem mit den Anschlägen des NSU in Verbindung bringt.

Recht in der Welt

USA – Bayer/Glyphosat: In einem milliardenschweren Vergleich hat der zuständige US-Bezirksrichter Vince Chhabria erklärt, dass die Einigung über den Umgang mit künftigen Glyphosat-Klagen gegen den Bayer-Konzern noch nachgebessert werden müsse, wie SZ und FAZ (Jonas Jansen) berichten. Es ist schon das zweite Mal, dass das Unternehmen aus Leverkusen das Paket nachbessern muss. Für Bayer ist der Vergleich über die künftigen Glyphosat-Klagen wichtig, da so das finanzielle Risiko gemindert werden soll, ohne den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup vom Markt zu nehmen.

Polen – EuGH/Befugnisse des Justizministers: Nach Ansicht des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs verstoßen die Befugnisse des polnischen Justizministers teilweise gegen EU-Recht, wie spiegel.de und LTO schreiben. Insbesondere die Rolle des Ministers bei der Abordnung von Richter:innen sei "Anlass zu großer Sorge", die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative sei nicht ausreichend garantiert.

Frankreich – Brustimplantate: Erneut hat ein Gericht in Frankreich den TÜV Rheinland im Skandal um mangelhafte Silikon-Implantate des Herstellers Poly Implant Prothèse zu Schadensersatz verurteilt, wie die FAZ (Marcus Jung) berichtet. Mindestens 300.000 Frauen hatten Brustimplantate erhalten, die die mittlerweile insolvente Firma mit günstigem Industriesilikon befüllt hatte. Die Höhe und der Zeitpunkt der Zahlung des Schadenersatzes müsse noch festgelegt werden.

Juristische Ausbildung

Jurist:innen im Strafvollzug: LTO-Karriere (Franziska Kring) beleuchtet die Karrierewege, die Volljurist:innen zu einem Arbeitsplatz im Justizvollzug führen können. Die Leiterin der JVA Remscheid betont in diesem Kontext, dass man für einen Job im Vollzug authentisch sein und Menschen mögen müsse.

Sonstiges

Bankkartell: Die EU-Kommission hat gegen vier Banken eine Strafe von zusammen 371 Millionen Euro verhängt, da diese vor allem während der Finanzkrise 2008 ein Bankkartell gebildet hatten. Keine der Banken muss die Strafe jedoch zahlen, wie LTO berichtet. Bei einer Bank greift eine Kronzeugenregelung, zwei Banken hatten sich frühzeitig aus dem Kartell zurückgezogen, so dass Ansprüche bereits verjährt waren und eine Bank hatte im vergangen Geschäftsjahr keinen Nettoumsatz gemacht.

Online-Parteitage: Der Rechtsreferendar Alexander Hobusch erklärt im Verfassungsblog, warum die Veranstaltung von Online-Parteitagen im Zuge der Corona-Pandemie nicht nur ein Fortschritt für die innerparteiliche Demokratie bedeuten muss. Er hält langfristig das Onlineformat für Parteitage ungeeignet, diese sollten bei verbesserter Pandemielage wieder in den "Normalbetrieb" übergeleitet werden.

 

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Am Dienstag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ls

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Mai 2021: . In: Legal Tribune Online, 21.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45024 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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