Die juristische Presseschau vom 7. Mai 2021: Ja zu Frei­heit für Geimpfte / Aus­set­zung des Pa­tent­schutzes für Corona-Impf­stoffe / Ermitt­lungen über Palandt und Schön­felder

07.05.2021

Der Bundestag billigt Corona-Lockerungen für Geimpfte und Genesene. Die USA befürworten die Freigabe von Impfstoffpatenten. Das Bayerische Justizministerium will Vergangenheit von Namensgebern juristischer Standardwerke durchleuchten.

Thema des Tages

Corona – Rechte von Geimpften: Der Bundestag hat eine Verordnung der Bundesregierung mit großer Mehrheit gebilligt, wonach viele Corona-Beschränkungen für vollständig Geimpfte und genesene Menschen zurückgenommen werden sollen. Insbesondere sollen für diesen Personenkreis die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie die Quarantänepflicht wegfallen. Abgeordnete der CDU und SPD begrüßten die Lockerungen als einen ersten Schritt zurück in die Normalität, weitere würden folgen. Die FDP forderte sofort weitere Öffnungen, etwa die Öffnung von Restaurants nur für Geimpfte. Die Linke wünschte die vorrangige Impfung von Menschen, die in beengten Verhältnissen leben und arbeiten. Die AfD verlangte ein Ende des Lockdowns für alle, weil er nutzlos sei. Es berichten SZ (Angelika Slavik), FAZ (Friederike Haupt), taz (Ulrich Schulte), LTO und spiegel.de.

Christian Rath (BadZ) kommentiert, dass Art und Zeitpunkt der Lockerung für Geimpfte und Genesene nicht alternativlos waren. Es hätte länger gewartet oder mutiger gelockert werden können. Letztlich habe es sich um eine politische Entscheidung gehandelt.

Rechtspolitik

Corona – Patentrecht: Die USA haben angekündigt, vorübergehend auf geistige Eigentumsrechte für die Corona-Impfstoffe verzichten zu wollen. Sie folgen damit der Forderung von über hundert Staaten an die Welthandelsorganisation, angeführt von Indien und Südafrika, die den Patentschutz für Corona-Impfstoffe aussetzen wollen, wie SZ (Marc Beise u.a.), FAZ (Corinna Budras u.a), taz (Andreas Zumach), taz (Eric Bonse), Hbl (Bert Fröndhoff u.a.) und spiegel.de (Michael Brächer u.a.) schreiben. Bundeskanzlerin Angela Merkel reagierte skeptisch auf den Vorstoß des US-Präsidenten Joe Biden, wie SZ (Elisabeth Dostert u.a.) schreibt. Der Schutz geistigen Eigentums sei eine Quelle von Innovation und müsse es auch in Zukunft bleiben. Im Interview mit spiegel.de (Nicola Abé u.a.) legt der Bundesentwicklungsminister Gerd Müller dar, warum er den Vorstoß ebenfalls kritisch sieht. Eine Patentfreigabe allein reiche nicht, um genug Impfstoff für alle zu produzieren. Vielmehr solle mehr gezielte Lizenzproduktion und ein Technologietransfer stattfinden.

Marc Beise (SZ) weist darauf hin, dass die USA bis zuletzt selbst Masken beschlagnahmt und Impfstoff gehortet hätten. Trotzdem hält der Autor den Vorstoß von Präsident Biden für erwägenswert. Allerdings wäre es noch erstrebenswerter, in dieser Frage auf Kooperation statt auf Zwang in der internationalen Staatengemeinschaft zu setzen. Reinhard Müller (FAZ) stellt fest, dass ein Aussetzen des Patenschutzes allein noch nichts bringe, es habe bislang vielmehr an Geld und Willen gefehlt, vorhandenen Impfstoff besser zu verteilen. Andreas Zumach (taz) geht davon aus, dass Deutschland innerhalb der EU der Hauptbremser im Streit um die Aussetzung des Patentschutzes sein werde.

Der Rechtswissenschaftler Axel Metzger legt in der FAZ dar, wie das geltende Patentrecht in der Coronapandemie angepasst werden könnte, um besseren weltweiten Zugang zu Impfstoffen zu gewährleisten, und welche anderen rechtlichen Mittel dafür brauchbar wären. Corinna Budras (FAZ) nimmt die Debatte um die Impfpatente zum Anlass, die Modernisierung des Patenrechts in Deutschland zu thematisieren. Dabei sollte bedacht werden, wie schwerwiegend die Folgen sein können, wenn der Patentschutz allzu leichtfertigt geopfert werde.

Whistleblower: LTO (Annelie Kaufmann) beschreibt den Stand der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtiline, die bis zum 17. Dezember erfolgen muss. Zwischen CDU/CSU und SPD ist vor allem umstritten, ob Whistleblower nur geschützt werden sollen, wenn es um Verstöße gegen EU-Recht gehe oder auch bei Verstößen gegen deutsches Recht. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hatte dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Verstöße gegen EU-Recht und deutsches Recht abdeckte. Er schaffte es jedoch nicht ins Bundeskabinett. Sollte ein deutsches Gesetz zum Hinweisgeberschutz nicht bald kommen, könnten sich Whistleblower auch direkt auf die EU-Richtlinie berufen.

Suizidhilfe: Nun berichtet auch die taz (Barbara Dribbusch) über die Entscheidung des Deutschen Ärztetages, das Verbot der ärztlichen Sterbehilfe aus der Berufsordnung zu entfernen.

In einem getrennten Kommentar unterstreicht Barbara Dribbusch (taz) die weiterhin wichtige Rolle von Sterbehilfeorganisationen sowie die Belange der Leidenden selbst, die immer im Mittelpunkt der Debatte stehen sollten.  

EU-Vertragsrecht: Auf FAZ-Einspruch stellt die Rechtsanwältin Viktoria Kraetzig die im Mai 2019 beschlossene EU-Richtlinie "über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen" (diD-Richtlinie) vor, einen ersten Schritt in Richtung eines einheitlichen europäischen Vertragsrechts, jedenfalls für digitale Güter. Die Autorin erörtert die verschiedenen Möglichkeiten, wie die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden könnte.

Justiz

EuGH zu Insektiziden: Der Europäische Gerichtshof hat die Berufung des Bayer-Konzerns gegen eine Entscheidung des EU-Gerichts abgewiesen, welches Beschränkungen beim Einsatz von drei Insektiziden – Neonicotinoide Imidacloprid, Clothianidin sowie Thiamethoxam – verhängt hatte. Während die Industrie das Urteil kritisierte, begrüßten Umweltverbände wie Greenpeace und der BUND die Entscheidung, wie spiegel.de berichtet. Laut SZ gelten inzwischen strengere Normen, die von Bayer nicht angegriffen wurden.

BVerfG zu IfSG/Ausgangssperre: Die SZ (Wolfgang Janisch) schildert vertieft den Beschluss des Bundesverfassungserichts von Dienstagabend, mit dem fünf Eilanträge gegen die Ausgangssperre der Bundesnotbremse abgelehnt wurden. Das Gericht sei etwas schüchtern gewesen und habe stark die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers betont. Der Autor widmet sich auch den über 300 Verfassungsbeschwerden, die zur sogenannten Bundesnotbremse außerdem eingegangen sind und grundsätzlich weiterhin Erfolgschancen hätten. In der FAZ (Johannes Leithäuser) ist zu lesen, wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Eilanträge zur Ausgangssperre nicht zur Entscheidung anzunehmen, in Koalitions- bzw. Oppositionsparteien aufgenommen wurde.

Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) stellt fest, dass die Hürden für das Bundesverfassungsgericht sehr hoch liegen, wenn es im Eilverfahren ein Gesetz aus dem Bundestag "kassieren" will. Die Ausgangssperre sei jedoch nicht ausreichend begründet, daher hätte sich die Autorin mehr Mut von den Verfassungsrichter:innen bei der Entscheidung gewünscht. Jost Müller-Neuhof (Tsp) hält die Entscheidung des Gerichts hingegen für angenehm nüchtern und richtig, da die Ausgangssperre zumindest dabei helfen könnte, Kontaktbeschränkungen wirksam durchzusetzen.

BVerfG zu Klimaschutz: Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz von vergangener Woche will die Bundesregierung bis 2030 statt 55 nun 65 Prozent weniger Treibhausgase gegenüber 1990 ausstoßen, wie laut spiegel.de (Susanne Götze) aus einem Entwurf für die Novelle des Klimaschutzgesetzes hervorgehe. Dabei setze die Regierung jedoch nicht nur das Urteil aus Karlsruhe um, sondern insbesondere auch die Vorgaben der vor wenigen Wochen beschlossenen EU-Klima-Verordnung.

Laut FAZ (Dietrich Creutzburg) hält der Präsident des Bundessozialgerichts Rainer Schlegel diese neue Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zum Schutz künftiger Generationen auch für die Zukunft von Sozialleistungen für anwendbar. Bundessozialminister Heil teilte die Auffassung Schlegels jedoch nicht, da sozial-politische Entscheidungen, anders als Versäumnisse im Klimaschutz, revidierbar seien.

BVerfG zu Mietendeckel: In der taz-berlin (Timm Kühn) ist ein Interview mit dem Rechtsprofessor Florian Rödl zu lesen, der sich als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel dafür ausspricht, dass der Bund nun den Ländern ihre Kompetenz für Mietpreisgrenzen zurückgeben sollte. Darüber hinaus hält er den Mietendeckel auch für materiell verfassungskonform.

BGH zu Partnervermittlung: Der Bundesgerichtshof hat einer Frau Recht gegeben, die mit dem Mitarbeiter einer Partnervermittlungsagentur in ihrer Wohnung einen Vertrag abschloss, der als "Hauptleistung" 21 Partnervorschläge beinhaltete, den sie aber nach einer Woche und drei Vorschlägen seitens der Agentur wieder kündigte, wie LTO berichtet. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Widerruf der Frau wirksam sei, da der Vertrag erst durch die vollständige Zusendung der ausführlichen Partnervorschläge mit Namen und Kontaktdaten erfüllt worden wäre. Außerdem sei der Wertersatz, den die Frau leisten müsse, nicht von der Zahl der Vorschläge der Agentur abhängig, sondern von der abgelaufenen Vertragslaufzeit.

BSG – Unfallversicherung im Homeoffice: Nachdem das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen kürzlich entschieden hat, dass Wege innerhalb der eigenen Wohnung generell nicht unfallversichert seien, geht der Streit nun in die nächste Instanz vor das Bundessozialgericht, wie spiegel.de berichtet. In dem Fall hatte ein Mann geklagt, der auf dem Weg in sein sich im selben Haus befindlichen Büro auf der Wendeltreppe stürzte und einen Brustwirbeltrümmerbruch erlitt.

BSG – Unfallversicherung bei Rettungssanitäter: Das Bundessozialgericht hat einen Sachverständigen mit der Prüfung beauftragt, ob Rettungssanitäter besonders häufig an posttraumatischen Belastungsstörungen leiden. Dies wäre eine Voraussetzung für die Anerkennung seiner psychischen Leiden als Berufskrankheit. Ein entsprechendes Verfahren wurde einstweilen ausgesetzt, berichtet spiegel.de.  

OLG München – Rechtsterroristin Susanne G.: Die SZ (Annette Ramelsberger) berichtet von der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht München, wo die Rechtsextremistin Susanne G. angeklagt ist, weil sie gegenüber mehreren bayerischen Lokalpolitikern, deren Familien und einer örtlichen türkischen Gemeinde Todesdrohungen per Brief und Telefon geäußert habe. Bei der Befragung der Zeug:innen wurde deutlich, wie sehr die Drohungen den Alltag der Betroffenen verändert haben. Bei Susanne G. wurde außerdem Ausrüstung für einen Brandanschlag gefunden. Laut Bundesanwaltschaft ist davon auszugehen, dass ein Anschlag auf eines der bedrohten Ziele unmittelbar bevorstand.

LG Hannover zu getötetem Ehemann: Das Landgericht Hannover hat eine Frau freigesprochen, die wegen Mordes an ihrem Ehemann angeklagt war, wie spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet. Als der Mann eines abends betrunken nach Hause kam, kam es wie schon häufig zuvor zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit seiner Frau, wobei die Frau zur Selbstverteidigung ein Küchenmesser in der Hand hatte. Ohne es zu bemerken, habe sie ihrem Mann damit einen Messerstich zugefügt. Sie wurde freigesprochen, da nicht widerlegt werden konnte, dass sie in Notwehr getötet habe.

VG Münster zu Corona-Tests an Schule: Das Verwaltungsgericht Münster hat in einem Eilbeschluss entschieden, dass Lehrer:innen dazu verpflichtet werden können, Schüler:innen bei der Durchführung von Corona-Selbsttests zu beaufsichtigen, wie spiegel.de berichtet. Eine Lehrerin hatte geklagt, da sie die öffentliche Gesundheitspflege nicht zu ihren beruflichen Aufgaben zähle und sie außerdem nicht geimpft sei und somit durch die Beaufsichtigung einer unzumutbaren Gesundheitsgefährdung ausgesetzt werde.

StA Frankfurt/M. – NSU 2.0: Die SZ (Ronen Steinke) berichtet über den Verdacht der Ermittelnden der Staatsanwaltschaft Frankfurt/M., dass der "NSU 2.0"-Täter wohl einfach bei der Polizei angerufen, sich als Kollege ausgegeben und so die gewünschten privaten Daten erlangt haben könnte. In vielen Bundesländern seien die Polizeidatenbanken nicht ausreichend geschützt.

Gerichtsumsiedlung in Brandenburg: Wegen rückläufiger Zahlen bei Fällen vor den Arbeitsgerichten in Brandenburg sollen die sechs Standorte im Land auf vier zusammengestrichen werden. Außerdem sollen die Behörden in Randregionen verlagert werden, um strukturschwache ländliche Räume zu stärken. Im Rahmen der Umsiedlung soll das Arbeitsgericht von Potsdam nach Brandenburg an der Havel umgesiedelt werden, obwohl in Potsdam die Zahl der Gerichtsprozesse zuletzt gestiegen war. Gegen diese Pläne der Landesregierung hatten mehrere Richter:innen vor dem Brandenburgischen Landtag in Robe protestiert, wie die SZ (Jan Heidtmann) schreibt.

Recht in der Welt

EuGH/Polen – Justizreform: In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt des Europäsichen Gerichtshof laut taz.de (Christian Rath)LTO und spiegel.de festgestellt, dass die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts in Polen die Unabhängigkeit von Richter:innen in dem Land gefährde. Darüber hinaus sei auch die Kammer selbst nicht unabhängig genug. In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hatte der Europäische Gerichtshof bereits im April 2020 entschieden, dass die 2018 gegründete Disziplinarkammer bis zu einem endgültigen Urteil ihre Arbeit aussetzen müsse, was Polen bisher ignoriert.

IStGH/Uganda – LRA-Kommandant: Der Internationale Strafgerichtshof hat den Kommandanten der berüchtigten ugandischen Terrormiliz LRA, Dominic Ongwen, zu 25 Jahren Haft verurteilt, wie FAZ (Claudia Bröll), LTO und spiegel.de schreiben. Bereits im Februar war Ongwen für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in 61 Fällen schuldig gesprochen worden, etwa wegen Mord, Verstümmelung, sexueller Gewalt und dem Einsatz von Kindersoldaten. Nun wurde noch das Strafmaß festgelegt. Als mildernden Umstand erkannte das Gericht an, dass Ongwen selbst mit neun Jahren verschleppt und als Kindersoldat eingesetzt worden war. Opfer der LRA hatten auf eine längere Freiheitsstrafe von mindestens 30 Jahren gehofft.

Sonstiges

Palandt und Schönfelder: Wie LTO schreibt, hat das Bayerische Justizministerium das Münchner Institut für Zeitgeschichte beauftragt, in einer Studie die NS-Vergangenheit von Otto Palandt und Heinrich Schönfelder zu untersuchen. Nach den beiden Männern sind juristische Standardwerke benannt: die Gesetzessammlung "Schönfelder" und der wohl wichtigsten Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, der "Palandt". Sie werden vom Münchner Verlag C.H. Beck herausgegeben, der bis heute an den Titeln festhält. Laut Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sei bislang nur wenig dazu bekannt, in welchem Umfang Palandt und Schönfelder mit ihren Tätigkeiten in das NS-Unrechtsregime verwickelt waren.

Corona – Impfpriorität/Anwält:innen: In NRW werden Anwält:innen nicht, wie viele andere Jurist:innen, in die nun eröffnete Impfgruppe 3 einbezogen, wie LTO (Tanja Podolski) berichtet. Impfberechtigt sind nun unter anderem Richter:innen, Staatsanwält:innen sowie andere Beschäftigte der Gerichte und Justizbehörden, so auch Referendar:innen. Andere Bundesländer hingegen haben Anwält:innen in ihrer Priorisierung erfasst.

Raubkunst: Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier schreibt in der FAZ zur jüngsten Empfehlung der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts. Die Kommission hatte festgestellt, dass Kurt Grawi das Gemälde "die Füchse" des Künstlers Franz Marc 1939 als verfolgter Jude keineswegs freiwillig veräußert habe, sondern sich durch den Verkauf dieses einzigen ihm noch verbliebenen Vermögensgegenstands die Möglichkeit eines Neuanfangs erhoffte. Papier, der seit 2016 die Beratenden Kommission leitet, stellt sich hinter diese jüngste Entscheidung der Kommission und verteidigt sie gegen die zuletzt ebenfalls in der FAZ geäußerten Kritik, dass die Kommission mit der Entscheidung "zum Rechtsbruch aufrufe".
 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ls

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Mai 2021: . In: Legal Tribune Online, 07.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44906 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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