Die juristische Presseschau vom 23. April 2021: Corona-Not­brem­se pas­siert Bun­desrat / EU-Kom­mis­sion will gegen Astra Zeneca klagen / Exa­mens­panne nach Exa­mens­panne

23.04.2021

Die Bundes-Notbremse wirkt ab Samstag. Astra Zeneca hat laut EU-Kommission zu wenig Impfdosen geliefert und damit Vertragsbruch begangen. In Baden-Württemberg kam es bei der Wiederholung einer Examensklausur zu neuen Pannen.

Thema des Tages

Corona – Infektionsschutzgesetz: Die Änderungen am Infektionsschutzgesetz inklusive der Corona-Notbremse haben trotz massiver Kritik von Seiten der Länder den Bundesrat passiert. In einer Sondersitzung hat der Bundesrat darauf verzichtet, zu dem Gesetz, das am vergangenen Mittwoch vom Bundestag verabschiedet worden war, Einspruch zu erheben und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Alle sechs Ministerpräsident:innen, die sich bei der Aussprache zu Wort meldeten, äußerten jedoch erhebliche Bedenken gegenüber dem Gesetz. Inzwischen hat der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet und es wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz tritt damit am heutigen Freitag in Kraft. Die Notbremse-Maßnahmen gelten ab Samstag. Es berichten SZ (Angelika Slavik), FAZ (Heike Schmoll), taz (Christian Rath), deutschlandfunk.de (Gudula Geuther u.a.) und LTO.

Die FAZ (Corinna Budras) beleuchtet die vier zentralen Punkte, an denen sich die geplanten Verfassungsbeschwerden gegen die "Bundes-Notbremse" entzünden: die Kompetenz des Bundes, Ausgangssperren, fehlende Ausnahmen für Geimpfte und Geschäftsschließungen. Auf LTO widmet sich der Rechtsprofessor Michael Fuhlrott genauso wie tagesschau.de (Christoph Kehlbach) den geänderten Regelungen zum Arbeitsschutz im Infektionsschutzgesetz. Anders als Schüler:innen unterliegen Arbeitnehmende weiterhin keiner Testpflicht. Arbeitgebende müssen ihren Beschäftigten jedoch zweimal pro Woche einen Test anbieten. Neu sei außerdem, dass Beschäftigte nun verpflichtet seien, das Homeoffice-Angebot des Unternehmens anzunehmen.

Wolfgang Janisch (SZ) kommentiert die angekündigten Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das geänderte Infektionsschutzgesetz, die wohl hauptsächlich auf die dort festgelegten Ausgangssperren zielten. Die Pandemie könne grundsätzlich zur Rechtfertigung dieser Maßnahme geeignet sein. Trotzdem sei die Verhältnismäßigkeit der Ausgangssperre zumindest bezweifelbar. Der Autor stellt fest, dass bei einer fundierten verfassungsrechtlichen Prüfung zwar die ein oder andere Einschränkung verloren gehen könnte, dafür ließe sich aber vielleicht die Akzeptanz der bestehenden Maßnahmen zurückgewinnen. Reinhard Müller (FAZ) hält wiederum fest, dass weder Klagen noch eine Karlsruher Entscheidung ein Ersatz seien für eine gute Pandemiepolitik.

Rechtspolitik

Suizidhilfe: LTO nimmt die Bundestagsdebatte um die gesetzliche Regelung der Suizidhilfe vom Mittwoch zum Anlass, die Vorgeschichte der Debatte zu beleuchten. Ausgangspunkt der Diskussion sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2020, welches das seit 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe kippte.

Kinder- und Jugendhilfe: Der Bundestag hat eine umfassende Reform der Kinder- und Jugendhilfe verabschiedet, die unter anderem anlasslose Kontrolle in Heimen, niederschwellige Hilfe für Familien, mehr Rücksicht auf Geschwister und dauerhafte Perspektiven für Kinder in Pflegefamilien ermöglichen soll, wie die FAZ (Helene Bubrowski) schreibt.

Laut Henrike Roßbach (SZ) stelle sich weniger die Frage, ob diese Regelungen sinnvoll seien, sondern vielmehr, warum sie erst jetzt kämen.

Künstliche Intelligenz: Die EU-Kommission hat einen Entwurf für Regeln zum Umgang mit künstlicher Intelligenz vorgestellt, wie nun auch das Hbl (C. Herzartz/M. Koch) berichtet. Mit den Regelungen wolle die EU zu einem attraktiven Ort für Anbieter künstlicher Intelligenz werden, den Vorsprung der USA und China in diesem Bereich aufholen, und dabei die weltweiten Regeln für die Zukunftstechnologie prägen. Laut netzpolitik.org (Pia Stenner) gehe der Entwurf aus Sicht einiger zivilgesellschaftlicher Organisationen jedoch nicht weit genug, insbesondere mit Blick auf den Schutz vor Diskriminierung und Überwachung durch künstliche Intelligenz.

Jannis Brühl (SZ) ist der Meinung, die Kommission wolle das Verhältnis von Menschen und Maschine ordnen – zugunsten der Menschen. Jedoch dürfe sich die Kommission ihre Regeln nicht von Polizei- und Konzernlobbyisten verwässern lassen. Außerdem sollten sie so formuliert werden, dass US-Präsident Biden sich in Zukunft an ihnen orientieren kann, im Wettbewerb zwischen den KI-Supermächten USA und China.

Justiz

EU-Klage gegen Astra Zeneca: Wie die SZ (Björn Finke), FAZ (Werner Mussler) und Hbl (Christoph Herwartz) schreiben, bereitet die EU-Kommission eine Klage gegen Astra Zeneca vor, da der Pharmakonzern deutlich weniger Corona-Impfstoff geliefert habe, als er zugesagt hatte. Von Dezember bis März hätte das Unternehmen bis zu 120 Millionen Dosen Impfstoff an die EU-Staaten liefern sollen, es wurden aber nur 30 Millionen Dosen geliefert. Laut dem Vertrag zwischen Astra Zeneca und der EU-Kommission ist der Gerichtsstand Brüssel, angewendet wird belgisches Recht.

BVerfG zu EU-Corona-Aufbaufonds: Im Verfassungsblog analysiert der Rechtsprofessor Hanno Kube den am Mittwoch veröffentlichten Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichts, durch den das Gericht den Weg zur deutschen Ratifikation des EU-Eigenmittelbeschlusses 2020 ebnete. Der Autor sieht es als bleibendes Verdienst des Bundesverfassungsgerichts an, dass es die demokratische Willensbildung und die daraus hervorgehende, rechtsstaatlich verlässliche Kompetenz- und Maßstäbeordnung einfordere.

BVerfG zum Mietendeckel Berlin: Auf beck-aktuell erläutern die Rechtsanwälte Wolf-Rüdiger Bug und Nikolay Pramataroff das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel vom vergangenen Donnerstag. Die Entscheidung gegen den Mietendeckel sei absehbar gewesen, besonders gravierend sei sie aber für die betroffenen Mietenden, die nun die zu wenig gezahlten Mieten zurückzahlen müssten und ihnen sonst die fristlose Kündigung drohe.

Die FAZ (Jan Hauser/Michael Psotta) nimmt das Urteil zum Anlass, die zentrale Rolle des Mietspiegels in der weiteren Debatte um die Kontrolle von Wohnraummieten zu beleuchten. Die dem Mietspiegel zugrundeliegenden Daten seien regional stark unterschiedlich und teilweise ausbaufähig.

VerfGH Bayern zu Corona-Maßnahmen in Schulen: Wie SZ und LTO berichten, hat der bayerische Verfassungsgerichtshof es abgelehnt, Regelungen in der bayerischen Corona-Verordnung per einstweiliger Anordnung außer Vollzug zu setzen, die die Testpflicht an bayerischen Schulen und die Regelungen zu Distanz- und Wechselunterricht vorsehen. Insbesondere sahen die Richter:innen keinen offensichtlichen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz oder eine offensichtlich verfassungswidrige Einschränkung von Grundrechten durch die Regelungen.

LG Berlin zur Marke "Black Friday": Laut LTO hat das Landgericht Berlin in einem Urteil die Wortmarke Black Friday für verfallen erklärt. Die Markeninhaberin, die Super Union Holdings Ltd und ihre Lizenznehmerin die Black Friday GmbH, hatte den Kläger, den Inhaber der Website Black-Friday.de, in der Vergangenheit wegen der Benutzung der Marke "Black Friday" abgemahnt. Die Berliner Richter:innen urteilten nun jedoch, dass die Benutzung des Begriffs "Black Friday" in der Werbung keine rechtserhaltende markenmäßige Benutzung darstelle, weil sie nicht auf die Markeninhaberin hindeute. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Bonn – gesund.bund.de: Der Wort & Bild Verlag hat beim Landgericht Bonn Klage gegen das Bundesgesundheitsministerium eingereicht, da das Ministerium durch das Betreiben des Gesundheitsportals des Bundes gesund.bund.de gegen das Gebot der Staatsfreiheit der Presse gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) verstoße, wie FAZ meldet. In dem Medium finde eine vollwertige redaktionelle Berichterstattung zu Gesundheitsthemen statt. Andere Verlage hatten mit einer Klage gegen die Zusammenarbeit von Google mit dem Ministerium vor dem Landgericht München I Erfolg.

LG Gießen – Drogenhandel im Darknet: Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität hat vor dem Landgericht Gießen Anklage gegen die Betreiber des bereits 2017 abgeschalteten illegalen Marktplatz "Hansa Market" im sogenannten Darknet erhoben, wie die FAZ (Marcus Jung) berichtet. Die beiden angeklagten jungen Männer müssen sich wegen des Vorwurfs des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten.

VG Gießen zu Soldaten-Entlassung: Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Klage eines ehemaligen Bundeswehrsoldaten abgewiesen, der gegen seine fristlose Entlassung geklagt hatte, wie auf LTO zu lesen ist. Die Bundeswehr hatte ihn entlassen, weil er auf einem Felsplateau auf der griechischen Insel Kreta an einem Fahnenmast die griechische Flagge gegen eine deutsche ausgetauscht hatte. Das Gericht bestätigte, dass dies einen "schweren Affront" darstelle, der das Ansehen der Bundeswehr schwer verletzt habe und somit die Kündigung rechtfertige.

Recht in der Welt

Hongkong – Urteil gegen Journalistin: In Hongkong hat ein Gericht die Journalistin Bao Choy im Zusammenhang mit ihren Recherchen zu einer Geldstrafe von ca. 800 Euro verurteilt, wie die FAZ (Friederike Böge) schreibt. Der Fall ist deshalb bedeutsam, da sich die Recherchen der Journalistin auf einen Wendepunkt der Protestbewegung 2019 in Hongkong bezogen. Dutzende Angreifende hatten auf Aktivist:innen mit Stangen eingeschlagen, 45 Personen wurden verletzt. Die Polizei hatte nur sehr zögerlich auf die Angriffe reagiert.

Juristische Ausbildung

Examenspanne nach Examenspanne: Nachdem es in der Frühjahrskampagne 2021 des ersten Staatsexamens in Baden-Württemberg zu einer Panne bei einer Strafrechtsklausur gekommen war, aufgrund derer das Landesjustizprüfungsamt die Wiederholung dieser Klausur angeordnet hatte, scheint nun auch die Nachklausur, die am vergangenen Montag stattfand, nicht ohne Zwischenfälle abgelaufen zu sein. Wie LTO Karriere (Pauline Dietrich) und swr.de (Milena Wassermann) berichten, kam es bei der Prüfung in Heidelberg zu Problemen. Einmal bei der Zuweisung des Prüfungsortes aber auch bei der Belichtung und Belüftung der vom Landesjustizprüfungsamt angemieteten Hallen. Außerdem habe keine Maskenpflicht bestanden. Den betroffenen Examenskandidat:innen sei zwar eine Schreibzeitverlängerung von 45 Minuten gewährt worden, dies könnte nun aber erneut Bedenken in Hinblick auf die Fairness der Prüfung insgesamt wecken.

Sonstiges

Wirecard-Untersuchungsausschuss: Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz hat im Wirecard-Untersuchungsausschuss als wichtigster Zeuge ausgesagt, wie SZ (Cerstin Gammelin/Mike Szymanski), FAZ (Manfred Schäfers), taz (Finn Mayer-Kuckuk), Hbl (Martin Greive/Felix Holtermann) und spiegel.de (David Böcking) schreiben. Scholz wies alle persönliche und dienstliche Verantwortung innerhalb des Bundesfinanzministeriums für den Wirecard-Skandal zurück. Während der knapp zweistündigen Befragung wurde Scholz zunächst vorgeworfen, dienstliche E-Mails von seinem Privataccount versendet zu haben. Später habe sich aber herausgestellt, dass es "keine Regelung für die Verwendung dienstlicher oder privater E-Mail-Adressen" für Mitglieder der Bundesregierung gebe.

Cerstin Gammelin (SZ) stellt in einem separaten Kommentar fest, dass der größte Bilanzskandal in der jüngeren deutschen Geschichte gewaltig am Image von Scholz kratze. Im Angesicht des Auftrittes von Scholz im Wirecard-Ausschuss stellt die Autorin fest: "Er taugt wohl als Kanzler. Aber als Kanzlerkandidat?".

Raubkunst: Der Verwaltungsrichter Friedrich Kiechle erläutert in der FAZ einen Fall, in dem eine Kommission, die in Fragen der Rückgabe von NS-Raubkunst insbesondere aus jüdischem Besitz berät, der Landeshauptstadt Düsseldorf empfohlen hat, das im öffentlichen Eigentum stehende Gemälde "Füchse" von Franz Marc aus dem Jahr 1913 an die Erbengemeinschaft zu restituieren. Der Autor kommt zum Schluss, dass die Kommission eine rechtswidrige Schenkung empfehle.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ls

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. April 2021: . In: Legal Tribune Online, 23.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44791 (abgerufen am: 08.11.2024 )

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