Die juristische Presseschau vom 22. April 2021: BVerfG zu EU-Auf­bau­fonds / Corona-Not­brem­se ver­ab­schiedet / EU-Vor­schläge zu Künst­li­cher Intel­li­genz

22.04.2021

BVerfG lehnt Eilantrag gegen deutsche Beteiligung am EU-Wiederaufbaufonds ab. Bundestag beschließt Bundes-Notbremse gegen Corona und die EU-Kommission schlägt Regeln zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz vor.

Thema des Tages

BVerfG zu EU-Corona-Aufbaufonds: Deutschland darf an dem 750 Milliarden Euro schweren EU-Konjunkturpaket zur Linderung der Corona-Folgen mit dem verheißungsvollen Namen "Next Generation EU" vorerst mitwirken. Das entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts und lehnte dabei den Eilantrag des AfD-Gründers Bernd Lucke ab. Lucke, der von einem "Bündnis Bürgerwille" und 2.281 Bürger:innen unterstützt wurde, hatte kritisiert, die EU überschreite mit dem Wiederaufbaufonds ihre Kompetenzen und verletze das "Verschuldungsverbot" aus Artikel 311 des EU-Arbeitsvertrags (AEUV) sowie das "Beistandsverbot" aus Artikel 125 AEUV. Könnte die EU am Ende ihre Schulden nicht begleichen, müssten die Mitgliedstaaten einspringen, wobei eventuell nur Deutschland zahlungsfähig sei, so seine Befürchtung. Der Bundestag hätte mit der Zustimmung zum Konjunkturpaket deshalb seine "haushaltspolitische Gesamtverantwortung" verletzt und damit auch die "Verfassungsidentität" Deutschlands. Das BVerfG kam bei einer "summarischen Prüfung" jedoch zu dem Schluss, dass die Verfassungsidentität voraussichtlich nicht verletzt ist. Zudem ergab die gerichtliche Folgenabwägung, dass ein Abwarten mit der Unterzeichnung bis zum Hauptsacheverfahren gravierendere Folgen hätte, als wenn Deutschland im unwahrscheinlichen Extremfall alle EU-Schulden allein zurückzahlen müsste. Als im März Luckes Antrag einging, verboten die Karlsruher Richter:innen dem Bundespräsidenten per einstweiliger Anordnung zunächst die Unterzeichnung des deutschen Zustimmungsgesetzes bis zur jetzigen Entscheidung über die Eilanträge, was zu Unmut innerhalb der EU führte. Ob die Verfassungsidentität berührt ist und ob ein ultra vires-Akt vorliegt, will das BVefG im Hauptsacheverfahren weiter prüfen. Es berichten die SZ (Wolfgang Janisch), die FAZ (Corinna Budras/Hendrik Kafsack), das Hbl (M. Greive/M. Koch), LTO (Christian Rath) und tagesschau.de (Christoph Kehlbach). Zudem ist eine Organklage der AfD-Bundestagsfraktion gegen den Wiederaufbaufonds in Karlsruhe anhängig, wozu sich laut Welt (Tobias Kaiser u.a.) das BVerfG aber bisher nicht äußerte.

Dass sich das BVerfG im Hauptsacheverfahren noch ausführlich mit dem "Rettungsfond" befassen wird, findet Corinna Budras (FAZ) beruhigend, schließlich sei der Wiederaufbaufonds ein großer Schritt in Richtung Haftungsunion, gegen die sich Deutschland zu Recht gewehrt habe. Wolfgang Janisch (SZ) begrüßt die Schnelligkeit und Klarheit der Entscheidung, dies nehme "dem Rest Europas die Sorge", dass Karlsruhe als "europapolitischer Geisterfahrer unterwegs" ist, vor allem nach dem EZB-Urteil vom vergangenen Jahr.

Professor Martin Nettesheim befasst sich auf dem Verfassungsblog näher mit der Argumentation der Karlsruher Richter:innen und antizipiert den eventuellen Ausgang des Hauptsacheverfahrens. Es sei "nicht undenkbar", dass das BVerfG dann deutlich mache, "dass künftige Ausweitungen und Fortentwicklungen der Verschuldensbefugnis der EU nicht mehr auf einer so wackeligen Konstruktion" wie dem Konjunkturpakt basieren dürfen. 

Rechtspolitik

Corona – Infektionsschutzgesetz: Der Bundestag hat das vierte Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet und damit die bundeseinheitliche Corona-Notbremse als neuen § 28b ins Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgenommen. Die FAZ (Heike Schmoll), LTO, SZ (Philipp Saul), die taz (Pascal Beucker/Erik Peter) und spiegel.de (Milena Hassenkamp) geben einen Überblick zur durchaus emotional geführten Debatte im Bundestag und den Inhalten der Novellierung. FDP-Chef Christian Lindner hält die Ausgangssperre für "nicht notwendig zur Bekämpfung der Pandemie" und bemängelt zudem die fehlende Unterscheidung zwischen Geimpften und Nichtgeimpften. Gegenüber dem RND (Markus Decker) kündigte er an, gegen das Gesetz deshalb Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen. Zudem sei es verfassungsrechtlich bedenklich, dass der Gesetzgeber keine genauen Kriterien zur Grundrechtsausübung von Geimpften vorgegeben hat, kritisierte Verfassungsrechtler Christoph Möller in seinem Rechtsgutachten vor dem Gesundheitsausschuss. Die Bundesregierung ist nun lediglich ermächtigt besondere Regelungen für Geimpfte zu erlassen. Ähnlich kritisch sieht es auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und bereitet entsprechende Klagen vor, wie nun auch tagesschau.de (Claudia Kornmeier) und das Hbl (Jürgen Klöckner) berichten. 

In einem Gastbeitrag für FAZ-Einspruch kritisiert Rechtsprofessor Franz Reimer, dass "an erster Stelle der verfassungsrechtlichen Kritikpunkte" "die abwägungslose Kumulierung der Grundrechtseingriffe" stehe. Die Norm sehe "keinerlei Entschließungs- und Auswahlermessen" vor und stelle "eine Abweichung von den hergebrachten Strukturen des Gefahrenabwehr- und Gefahrenvorsorgerechts" dar. Neben redaktionellen Schwächen bestünden zudem Rechtsschutzdefizite, da die "als künftige Rechtsschutzmöglichkeit genannte verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage" lediglich eine "fragwürdige Behelfskonstruktion" sei, die sich gerade nicht auf die verfassungsrechtlichen Bedenken richte, womit nur der Gang nach Karlsruhe bleibe. "Kümmerlicher Ausdruck einer großen Rat- und Tatenlosigkeit" sei die Novelle des IfSG, meint Henrike Roßbach (SZ). Es sei kein Wunder, dass nach all den Debakeln der letzten Monate den Menschen die Kraft fehle weiter gegen die Pandemie "mitkämpfen" zu wollen. Das IfSG schließlich löse "die drängenden Probleme nicht, schafft aber neue." Christian Rath (taz.de) verteidigt die Inzidenzwerte 100/150/165: "Kompromisse sind in der Demokratie nicht verboten (auch wenn das immer wieder auf Erstaunen stößt)."

Die Welt (Christine Haas) und die FAZ (Dietrich Creutzburg) befassen sich näher mit den verschärften Homeoffice-Regeln. So wurde sowohl die bisher per Verordnung geregelte Pflicht von Arbeitgeber:innen, Büro-Arbeitenden die Arbeit im Homeoffice anzubieten, im IfSG verankert, auch sind Arbeitnehmer:innen jetzt verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Damit können Arbeitgeber:innen nun haftbar sein, sollte eine mit Corona infizierte Beschäftigte einen anderen anstecken, erläutert Arbeitsrechtler Georg Thüsing gegenüber der Welt. Mit starken Kontrollen sei aber nicht zu rechnen. Dies dürfte nicht zuletzt daran liegen, "dass die Koalition wohl vergessen hat, diese Regeln mit Rechtsfolgen wie Geldbußen zu verknüpfen", kommentiert Dietrich Creutzburg (FAZ) und zeigt sich irritiert, ob der sich scheinbar täglich ändernden Corona-Vorgaben aus dem Arbeitsministerium.

Künstliche Intelligenz: Die EU-Kommission hat ein neues Gesetzespaket zur Regulierung im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) vorgelegt. Es gelte das Prinzip "je größer das Risiko, desto strenger die Regeln". Danach soll insbesondere die biometrische Videoüberwachung an öffentlichen Orten mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich verboten und hochriskante Anwendungen wie selbstfahrende Autos sollen genehmigungspflichtig werden. Nach Berichten von netzpolitik.org (Alexander Fanta), FAZ (Hendrik Kafsack), taz (Eric Bonse) und SZ (Björn Finke) erhofft sich die Kommission damit das Vertrauen in KI zu fördern und zugleich Innovationen nicht zu hindern.  

Suizidhilfe: Im Bundestag begannen die Beratungen zum Thema Suizidhilfe. Auch wenn bereits ein interner Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vorliegt, legen die Abgeordneten laut der FAZ (Marlene Grunert) selbst großen Wert darauf, dass die gesetzgeberische Debatte ihren Ausgang im Bundestag nimmt und zuerst eigene Eckpunkte gesammelt werden.

Der emeritierte Rechtsprofessor Bernhard Schlink sieht in einem Gastbeitrag in der FAZ hingegen den Gesundheitsminister und die Bundesregierung in der Pflicht, eine Gesetzesvorlage einzubringen, wozu diese aber "keine Anstalten" mache. Die zwei von Abgeordneten eingebrachten Gesetzesentwürfe würden "die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verkennen" und allerlei juristische Unschärfen enthalten.

Telekommunikationsgesetz: Am heutigen Donnerstag will der Bundestag die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschließen, nachdem der Wirtschaftsausschuss noch einige Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen hatte, welche netzpolitik.org (Tomas Rudl) einzeln erläutert. Eine Neuerung wird die Verteilung der TV-Anschlusskosten zwischen Mieter:in und Vermieter:in sein, denn die Kosten für alte Breitbandanschlüsse sollen nicht mehr auf Mietende umgelegt werden können, schreibt die SZ (Benedikt Müller-Arnold).

Elternschutz: Mütter und Väter müssen stärker vor Diskriminierung im Arbeitsleben geschützt werden, weshalb die Gründe für Benachteiligungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) um "Elternschaft" oder den weiteren Begriff "Fürsorgearbeit" erweitert werden sollen. Das fordert Arbeitsrechtsanwältin Sandra Runge und stellt im Wissens-Teil der Zeit ihre Initiative mit dem Namen "Proparents" vor.

Justiz

EuG zu Chanel-Logo: Zwischen den Marken-Logos von Chanel und Huawei bestehen zwar gewisse Ähnlichkeiten, sie unterscheiden sich aber auch erheblich, entschied das Europäische Gericht und wies die Klage des chinesischen Technologie-Konzerns Huawei im Markenstreit mit der französischen Edelmarke Chanel ab. Wie LTO berichtet, musste das EuG sich dafür mit der Dicke und Rundung von Linien auseinandersetzen.

BAG – Betriebliches Eingliederungsmanagement: Das Bundesarbeitsgericht hat über die Frage zu entscheiden, ob Beschäftigte von Arbeitgeber:innen die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) i.S.v. § 167 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) verlangen können. Sollte dem so sein, würde das fehlende Angebot eines BEM zu Schadensersatzansprüchen der Arbeitnehmenden aus § 280 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) führen können, erläutert Jürgen vom Stein, Präsident des Landesarbeitsgerichts Köln in einem Kurzinterview mit beck-community (Tobias Füllbeck). Die Rechtsprechung ist sich bisher uneins.

BAG zu Konzernbetriebsrat in Mischkonzernen: Ein Konzernbetriebsrat kann in einem öffentlich-privatrechtlichen Mischkonzern errichtet werden. § 130 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) steht dem nicht entgegen. So lautet ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von Ende August vergangenen Jahres, mit dem sich Arbeitsrechtsanwalt Thomas Niklas im Handelsblatt-Rechtsboard ausführlich befasst.

OVG Bremen zu Corona-Maßnahmen an Grundschulen: Die in Bremen geltende Maskenpflicht an Grundschulen ist vorerst ausgesetzt. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Bremen und gab damit laut LTO einem Eilantrag statt. Die Masken-Regelung sei zu unbestimmt. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht hat laut OVG aber weiterhin Bestand, da der hierdurch erfolgende Eingriff nur gering sei.

LG Bonn zu Masken-Lieferungen: Das Gesundheitsministerium muss die Kaufpreisforderung eines Münchener Corona-Masken-Herstellers von über 1,7 Millionen Euro begleichen. Auch wenn ein nicht unbeachtlicher Teil der gelieferten Masken mangelhaft war, sei eine Nacherfüllung nicht möglich gewesen, da es sich um ein Fixgeschäft gehandelt habe, begründet das Landgericht Bonn seine Entscheidung. Wie die FAZ (Marcus Jung) schreibt, liegt aber zunächst nur ein Vorbehaltsurteil im Urkundenprozess vor, so dass es im Nachverfahren noch zu einem anderen Ergebnis kommen könnte.

VG Aachen zu Impfstoff-Auswahl: Über-60-Jährige haben kein Anrecht darauf, nur mit dem Corona-Impfstoff von Biontech geimpft zu werden. Damit lehnt das Verwaltungsgericht Aachen einen entsprechenden Eilantrag eines 61-Jährigen ab, wie das RND schreibt. Weder aus den Grundrechten noch aus der Corona-Impfverordnung ergebe sich ein Wahlrecht für einen bestimmten Impftstoff, auch sei die Zuteilung von Impfstoffen an verschiedene Altersgruppen angesichts der Impfstoffknappheit zulässig.

LSG Hessen – Jahresbilanz: Der Großteil der Corona-bedingten Streitfälle betreffe wohl das Sozialrecht, schätzt Alexander Seitz, Präsident des Landessozialgerichts Hessen bei der Jahrespressekonferenz, über die die FAZ berichtet. Einige hundert Verfahren mit Corona-Bezug gab es bereits im vergangenen Jahr, Seitz rechnet aber damit, dass der Großteil noch bevorstehe. Aufgrund der Corona-Pandemie bestehe das "Spannungsverhältnis zwischen Gesundheitsschutz und Justizgewährleistungsanspruch", wobei die Gewährleistung des Rechtswegs "gut gelungen" sei.

Recht in der Welt

USA – Floyd-Prozess: Nach dem Schuldspruch für den früheren Polizisten Derek Chauvin wegen der Tötung von George Floyd, jubelten tausende Menschen auf den Straßen von Minneapolis. Auch US-Präsident Joe Biden begrüßte das Urteil als einen ersten Schritt im Kampf gegen systemischen Rassismus und mahnte, der Kampf ginge weiter. Das genaue Strafmaß soll in acht Wochen verkündet werden, so LTO, FAZ (Maijd Sattar) und taz (Dorothea Hahn). Zudem hat der US-Justizminister ein Untersuchungsverfahren gegen die Polizei in Minneapolis eingeleitet, bei dem untersucht werden soll, ob es dort ein Muster von "verfassungswidriger oder ungesetzlicher" Polizeiarbeit gebe, schreibt spiegel.de.

Ein Fortschritt sei das Urteil, meint Alan Cassidy (SZ), vor allem, weil die Polizeiführung sich nicht hinter Chauvin stellte, sondern aussagte, und damit den sonst unter Polizeikolleg:innen üblichen Schweigepakt brach.

Malta – EuGH/Richterernennung: Auf dem Verfassungsblog erläutert der Doktorand Mathieu Leloup (in englischer Sprache) das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum maltesischen Verfahren zur Ernennung von Richterinnen und Richtern. Der Verein Rebubblika hatte geklagt, da er glaubt, das maltesische Ernennungssystem verletzte das im EU-Recht verankerte Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit. Der EuGH entschied nun jedoch, das System sei in Einklang mit EU-Recht.

Südkorea – "Trostfrauen": Die Klage von 20 sogenannten Trostfrauen – koreanischen Frauen, die während des Zweiten Weltkriegs von japanischen Militärs zum Sex gezwungen worden waren – und deren Hinterbliebenen auf Entschädigungen von Japan ist gegenstandslos. So urteilte das Bezirksgericht in Seoul – anders als zuvor ein anderer Richter des selben Gerichts – und lehnte die Klage der Südkoreanerinnen gegen Japan mit Verweis auf das Prinzip der Staatenimmunität als nicht zulässig ab. Laut der FAZ (Patrick Welter) kündigten die Klägerinnen bereits an, in Berufung gehen zu wollen.

Sonstiges

Wirecard-Untersuchungsausschuss: Über die Vernehmung der Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und des Finanzstaatssekretärs Jörg Kukies (SPD) im Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestags berichten die FAZ (Manfred Schäfers) und die SZ (Cerstin Gammelin/Simon Greß). Lambrecht wurde vorgeworfen, sie habe die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), für die das Justizministerium zuständig sei, nicht ausreichend beaufsichtigt. Lambrecht argumentierte, sie habe keine Rechts- und Fachaufsicht über die DPR gehabt. Am heutigen Donnerstag wird Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz angehört. Einen Überblick zum Wirecard-Betrugsskandal gibt die taz (Finn Mayer-Kuckuk).

Uiguren/Menschenrechtsausschuss: Der Menschenrechtsausschuss des Bundestages will sich Mitte Mai mit der "Völkerrechtlichen Bewertung der Menschenrechtsverletzungen an den Uiguren" auseinandersetzen. Aufgrund der Genozid-Vorwürfe gegen China haben das kanadische und das niederländische Parlament diese in entsprechenden Resolutionen bereits als "Völkermord" bezeichnet, meldet die FAZ.


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lto/ali

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. April 2021: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44780 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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