Die Verlängerung des Corona-Lockdowns könnte rechtlich angreifbar sein. EuGH-Generalanwalt hält deutsche Rechtsprechung zu subsidiärem Schutz für EU-rechtswidrig. EY-Mitarbeitende dürfen im Wirecard-Untersuchungsausschuss aussagen.
Thema des Tages
Corona – Beschränkungen: Die FAZ (Corinna Budras u.a.) beleuchtet die wirtschaftlichen Auswirkungen des verlängerten Corona-Lockdowns. Die jüngsten Beschlüsse der Bund-Länder-Runde hätten insbesondere im Mittelstand Entsetzen ausgelöst. Aber auch rechtlich seien die Corona-Maßnahmen angreifbar, etwa wegen der Ungleichbehandlung von Friseurinnen und Friseuren im Gegensatz zu anderen Dienstleistenden, oder wegen der nun eingeführten Fixierung auf eine Inzidenz von 35, welche im Widerspruch zum Infektionsschutzgesetz stehen könnte. Auch tagesschau.de (Christoph Kehlbach/Frank Bräutigam) beschäftigt sich mit den rechtlichen Implikationen der Verlängerung des Lockdowns und weist darauf hin, dass es durch abweichende rechtliche Einschätzungen der Gerichte in den Bundesländern zu einer unterschiedlichen Rechtsprechung in Bezug auf die Corona-Regeln kommen könnte.
Im Interview auf spiegel.de (Melanie Amann/Lydia Rosenfelder) diskutiert Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Verlängerung des Lockdowns und Privilegien für Geimpfte. Lambrecht betonte, dass es das oberste Ziel der Bundesregierung sei, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Die Verlängerung des Lockdowns sei verhältnismäßig. Eine Regelung der Corona-Beschränkungen allein durch Bundesgesetz nannte sie eine "theoretische Diskussion". Außerdem bekräftigte die Ministerin, dass Grundrechte keine Sonderrechte oder Privilegien seien.
Corona und Grundgesetz: LTO (Hasso Suliak) interviewt den Rechtsprofessor Alexander Thiele zu seinem neuen Buch zur deutschen Verfassungsgeschichte. Den geschichtlichen Verfassungsrückblick nimmt er zum Anlass, das Verhältnis von Lebensschutz und Freiheitsrechten in Zeiten der Pandemie zu diskutieren und äußert Bedenken: "Die Impfreihenfolge nicht gesetzlich zu regeln, ist aus meiner Sicht verfassungsrechtlich nicht haltbar". Auch rät er dem Bundesverfassungsgericht, den Ball öfter "an den Gesetzgeber zurückzuspielen, statt für ihn zu entscheiden". Außerdem seien insbesondere föderale Strukturen "ein Schutzwall gegen autoritäre Entwicklungen".
Rechtspolitik
Digitalisierung der Justiz/Illegaler Internet-Handel: Die LTO berichtet über die Sitzung des Bundeskabinetts, das mehrere Gesetzentwürfe des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs sowie zur Bestrafung von Betreibern krimineller Online-Plattformen beschloss. Demnach muss man künftig für die Gründung einer GmbH und den Eintrag ins Handels- oder Vereinsregister nicht mehr persönlich beim Notar erscheinen und der Internethandel mit Waffen, Drogen und Kinderpornographie soll konsequenter bestraft werden.
Datenstrategie: Im Bundestag wurde über die von der Bundesregierung vorgestellte Datenstrategie diskutiert, wie die FAZ (Corinna Budras) schreibt. Durch die Nutzung von bereits existierenden Daten könnte laut Dorothee Bär, der Staatsministerin für Digitales, ein erheblicher gesellschaftlicher Nutzen entstehen. Die Opposition kritisierte die Strategie jedoch scharf. Die enthaltenen Maßnahmen seien zusammenhanglos, außerdem werde wohl kaum noch etwas davon in dieser Legislaturperiode als Gesetz umgesetzt werden können. Grundsätzlich käme der Vorstoß der Bundesregierung zu dem Thema viel zu spät.
Sanierungs- und Insolvenzrecht: In einem Gastbeitrag diskutieren die Anwälte Stephan Kolmann und Birgit Kurz auf LTO das neue Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz. Aus ihrer Sicht hat der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz "eine große Chance vertan, den Geschäftsleitern für ihre Entscheidungen im Feld der widerstreitenden Gesellschafter- und Gläubigerinteressen einen konkreteren Rahmen und damit mehr Rechtssicherheit im Rahmen von schwierigen Management-Entscheidungen mitzugeben".
Gesetzgebung: Robert Rossmann (SZ) kommentiert einen aktuellen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, in dem ein redaktioneller Fehler in der Nummerierung eines Gesetzestexts berichtigt wird. Weder im Justizministerium noch beim Deutschen Bundestag werden Statistiken darüber geführt, wie häufig solche redaktionellen Fehler bei der Gesetzgebung vorkommen. Dies nimmt der Autor zum Anlass, die Rolle des Bundespräsidenten im Gesetzgebungsverfahren zu erörtern. Seine Aufgabe sei es, Gesetze nicht auf redaktionelle Korrektheit, sondern auf Verfassungsmäßigkeit hin zu prüfen. Sowohl Frank-Walter Steinmeier wie auch sein Vorgänger Horst Köhler hätten von dieser Möglichkeit mehrfach Gebrauch gemacht.
Geldwäsche: Laut spiegel.de wurde im Bundestag der grundlegend überarbeitete Straftatbestand der Geldwäsche beschlossen. Demnach soll es nicht mehr relevant sein, durch welche Vortat das fragliche Vermögen erworben wurde. Laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) könne so organisierte Kriminalität noch intensiver bekämpft werden.
Leihmutterschaft: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert den Vorstoß der FDP, die "altruistische" Leihmutterschaft in Deutschland zu erlauben. Schon jetzt könnten sich Kinderlose im Ausland helfen und die Elternschaft dann in Deutschland ganz legal anerkennen lassen. Der Autor mutmaßt, dass sich die Vorbehalte gegen die Legalisierung der Leihmutterschaft aus religiöser Tradition, gesellschaftlichen Konventionen und einem "weithin konsentierten Mutterbild, das der gebärenden Frau eine fast heilige Unberührbarkeit zuspricht", speisen.
Justiz
EuGH – Subsidiärer Schutz: Laut taz (Christian Rath) und LTO hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in seinen Schlussanträgen befunden, dass die Gewährung von subsidiärem Schutz nicht allein davon abhängig gemacht werden kann, wie viele zivile Todesopfer es in einer Konfliktregion im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung gibt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte die Frage dem EuGH vorgelegt, da er über die Anträge auf subsidiären Schutz von zwei Afghanen entscheiden muss. Die bisher vom Bundesverwaltungsgericht vorgenommene rein quantitative Prüfung der zivilen Opfer bei der Gewährung von subsidiärem Schutz stellt nach Ansicht des Generalanwalts eine falsche Anwendung von EU-Recht dar.
BGH zu Wirecard-Untersuchungsausschuss: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young im Untersuchungsausschuss zum Wirecard-Bilanzskandal befragt werden können, wie SZ (Klaus Ott), FAZ (Manfred Schäfers), LTO (Markus Sehl) und spiegel.de (Gerald Traufetter) berichten. Das Gericht stellte fest, dass wer als Wirtschaftsprüfer ein Berufsgeheimnis zu tragen habe, grundsätzlich nur von seinem Auftraggeber von der Verschwiegenheitspflicht entbunden werden könne. Im Fall von Wirecard reiche dazu eine Entbindung vom Berufsgeheimnis durch den bestellten Insolvenzverwalter aus. Nachdem nun juristisch geklärt sei, dass Wirtschaftsprüfer im Untersuchungsausschuss aussagen dürfen, bleibe aber abzuwarten, was sie überhaupt aussagen wollen.
BGH – Waffenexporte: Der Bundesgerichtshof verhandelte über 4700 Sturmgewehre, die das schwäbische Unternehmen Heckler & Koch vor ungefähr 15 Jahren mit Hilfe von erschlichenen Genehmigungen nach Mexiko exportierte, wie SZ (Wolfgang Janisch) und swr.de (Gigi Deppe) schreiben. Einer der Anwälte der Angeklagten versuchte, das Augenmerk auf die Bundesregierung zu lenken, die durch sogenannte "Endverbleib-Erklärungen" versucht habe, "heikle Geschäfte gegen Kritik abzuschotten". Neben den Strafen für die Mitarbeiter von Heckler & Koch geht es auch um die Zulässigkeit der Einziehung des Kaufpreises in Höhe von 3,7 Millionen Euro bei dem Unternehmen.*
BGH – Internethandel: Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, wie präzise Online-Händler über Garantien aufklären müssen. Insbesondere soll geklärt werden, unter welchen Umständen eine Informationspflicht besteht und wie umfangreich die Angaben sein müssen, berichtet LTO.
OLG Dresden – Messer-Attacke: Laut spiegel.de (Jörg Diehl/Wolf Wiedmann-Schmidt) hat die Bundesanwaltschaft einen Syrer wegen Mordes und versuchten Mordes aus islamistischen und homophoben Motiven angeklagt. Er soll im Oktober 2020 ein schwules Paar in Dresden mit einem Messer angegriffen haben. Ein Mann überlebte schwer verletzt, der andere erlag seinen Verletzungen. Der mutmaßliche Täter war erst fünf Tage vor der Tat aus der Strafhaft entlassen worden und wurde zeitweise vom sächsischen Verfassungsschutz observiert.
LG Hamburg – Angriff auf jüdischen Studenten: Am heutigen Freitag beginnt vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen einen Mann, der im Oktober 2020 einen jüdischen Studenten vor dem Gelände einer Hamburger Synagoge mit einem Klappspaten schwer verletzt haben soll, wie die SZ (Peter Burghardt) schreibt. Die Anklage könne jedoch kein antisemitisches Motiv beim Täter erkennen, was unter anderem die Jüdische Gemeinde Hamburg irritiere.
LG Leipzig – KSK: In einem Prozess vor dem Landgericht Leipzig gegen einen ehemaligen Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr wurde aufgedeckt, dass es Anfang 2020 für KSK-Soldaten möglich war, gestohlene Munition an die Bundeswehr zurückzugeben, wie in der taz (Sarah Ulrich/Sebastian Erb) zu lesen ist. Der Angeklagte hatte von dieser Munitionsamnestie berichtet, von der er jedoch selbst keinen Gebrauch gemacht habe. Die mutmaßlich rechtsextreme Gesinnung des Angeklagten, der in seinem Garten Munition, Sprengstoffe und eine Kalaschnikow vergraben hatte, kam vor Gericht nur am Rande zur Sprache.
StA Konstanz – antiziganistische Polizeigewalt: Nun berichtet auch die taz (Franziska Schindler) über Polizisten in Baden-Württemberg, die ein elfjähriges Kind in Handschellen abgeführt haben sollen. Einer der Polizeibeamten soll das Kind in gebrochenem Romanes rassistisch beleidigt und bedroht haben.
Virtuelle Zivilprozesse: Die FAZ (Marcus Jung) berichtet über den Einsatz von Videotechnik im Zivilprozess, die schon seit 2002 gemäß der Zivilprozessordnung möglich ist. Seit Beginn der Corona-Pandemie sei es zu einem sprunghaften Anstieg von virtuellen Zivilprozessen gekommen, wobei manche Gerichte in digitaler Hinsicht wesentlich fortschrittlicher seien als andere. Problematisch bleibe jedoch, wie die Öffentlichkeit künftig an virtuellen Prozessen teilnehmen könne.
Recht in der Welt
USA – Impeachment: Nun berichten auch SZ (Alan Cassidy), FAZ (Majid Sattar) und taz (Dorothea Hahn) über den zweiten Verhandlungstag im US-Senat zum Impeachment-Verfahren gegen Donald Trump, wobei sich die Anklagenden auf erschreckende, bisher unveröffentlichte Videos von Überwachungskameras im Kapitol stützten. Am heutigen Freitag wird die Antwort der Anwälte von Trump erwartet.
Frankreich – Brustimplantate: Das Berufungsgericht von Aix-en-Provence in Frankreich hat entschieden, dass der TÜV Rheinland Tausenden Frauen Schadensersatz zahlen muss, weil ihnen gesundheitsschädliche Brustimplantate eingesetzt wurden, wie die FAZ (Christian Schubert/Marcus Jung) schreibt. Es wäre die Pflicht des TÜV gewesen, die Herkunft der Rohmaterialien der Implantate zu prüfen. Ihm hätte so auffallen müssen, dass das längst aufgelöste französische Unternehmen Poly Implant Prothèse jahrelang billiges Industriesilikon für die Brustimplantate benutzt hatte. Rund 400 000 Frauen haben die Implantate wohl eingesetzt bekommen. Die Entscheidung ist auch für die deutsche Justiz relevant, da ein ähnlich gelagertes Verfahren gegen den TÜV Rheinland vor dem Oberlandesgericht Nürnberg geführt wird.
Libanon – Frauenrechte: Das libanesische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, welches Frauen vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz schützen soll. Das nimmt die FAZ (Lena Bopp) zum Anlass, die Lage von Frauenrechten in Libanon und anderen arabischen Ländern wie Saudi-Arabien ausschnitthaft zu beleuchten.
Brasilien – Ökozid und IStGH: Wie die taz (Christian Mihatsch) berichtet, haben die Anführer zweier indigener Gruppen in Brasilien beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag Klage gegen den brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro eingereicht. Ihm werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen, da er systematisch den Amazonas-Regenwald zerstöre, für die Ermordung von Umweltaktivisten und Indigenen verantwortlich sei und die Behörden für den Schutz der Umwelt und der Indigenen unterminiere. Durch die Klage soll ein Präzedenzfall zum Tatbestand "Ökozid" vor dem Internationalen Strafgerichtshof geschaffen werden.
Sonstiges
Rüdiger Zuck und Rassismus: Der Beck-Verlag hat sich von rassistischen Aussagen distanziert, welche der Rechtsprofessor Rüdiger Zuck in einem am Mittwoch veröffentlichten Aufsatz in der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht getätigt hatte. Wie LTO (Pia Lorenz) schreibt, zeigen sich sowohl Kritiker in den sozialen Medien wie auch der Deutsche Anwaltsverein "entsetzt über die Veröffentlichung des von rassistischen Aussagen durchzogenen Textes". Zuck hatte den "Ugah-Ugah"-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts besprochen.
Überwachung im Homeoffice: In einem Gastbeitrag erklärt die Rechtsanwältin Joanna Zoglewek auf FAZ-Einspruch, welche Maßnahmen ein Arbeitgeber ergreifen darf, um Arbeitnehmer im Homeoffice zu überprüfen. So sei eine Überwachung per Webcam oder der Tastaturanschläge praktisch immer verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen könne aber auf die Surfhistorie oder E-Mails der Beschäftigten zugegriffen werden. Auch Zeiterfassungssysteme seien zulässig.
Ehrendoktorwürde: Nun berichtet auch die FAZ (Alexander Haneke) über die Verleihung der Ehrendoktorwürde an Benjamin Ferencz, den letzten noch lebenden Ankläger der Nürnberger Prozesse.
(* Letzter Satz verändert am 13. 2. 2021.)
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.
Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ls
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 12. Februar 2021: . In: Legal Tribune Online, 12.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44256 (abgerufen am: 25.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag