Die EuGH-Vizepräsidentin ermöglicht die Vereidigung des neuen Generalanwalts. Bundestag beschließt Gesetz gegen Abmahnungs-Missbrauch. Ferdinand von Schirachs neues Stück diskutiert Suizidhilfe.
Thema des Tages
EuGH – Nachfolge Generalanwältin Sharpston: Die Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs Rosario Silva de Lapuerta entschied in zweiter Instanz eines Eilverfahrens, dass der von den EU-Mitgliedstaaten bestimmte neue Generalanwalt Athanasios Rantos sein Amt doch antreten kann. Der dagegen gerichtete Antrag seiner Vorgängerin Eleanor Sharpston habe keine Erfolgsaussicht, weil derartige Entscheidungen der EU-Mitgliedstaaten nicht gerichtlich überprüfbar seien. Die Vizepräsidentin hob damit auf Antrag der EU-Staaten den eine Woche zuvor gefassten vorläufigen Beschluss des EuG-Richters Anthony Collins auf, der den Amtsantritt von Rantos zunächst gestoppt hatte. Die Rechtsprofessoren Dimitry Kochenov und Graham Butler schildern den Beschluss auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) und kritisieren ihn. Die Mitgliedstaaten hätten offensichtlich EU-Recht missachtet, als sie Sharpston wegen des Brexit vor Ablauf ihrer sechsjährigen Amtszeit ersetzten. Lapuerta habe auch Verfahrensrechte Sharpstons missachtet. Der Beschluss sei kaum noch rückgängig zu machen, da Rantos sofort danach vereidigt wurde.
Rechtspolitik
Abmahnungen: Der Bundestag hat in der vergangenen Woche Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb beschlossen, die missbräuchlichen Geschäftsmodellen die Grundlage entziehen sollen. So sieht das neue Gesetz höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen vor, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen. Die FAZ (Kerstin Schwenn) berichtet.
Haftentschädigung: Wie nun auch LTO meldet, hat der Bundestag vorige Woche eine Erhöhung der Haftentschädigung beschlossen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass jemand zu Unrecht inhaftiert war, muss der Staat ihn künftig mit 75 statt bisher mit 25 Euro entschädigen. Damit bleibt die pauschale Entschädigung für Nichtvermögensschäden allerdings weiterhin unter den vom Deutschen Anwaltverein geforderten 100 Euro pro Tag.
Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen: Fingerabdrücke sollen künftig obligatorisch auf dem Chip des Personalausweises gespeichert werden. Das sieht der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vor, den der Bundestag in erster Lesung beraten hat und den taz.de (Christian Rath) vorstellt. Außerdem soll die Nutzung von Ausweispapieren durch mehrere Personen verhindert und deshalb das so genannte Morphing, das heißt das digitale Zusammenfügen mehrere Passbilder zu einem neuen Bild, ausgeschlossen werden.
Umwandlung von Mietwohnungen: Der Rechtsanwalt Patrick Heinemann setzt sich kritisch im FAZ-Einspruch mit den Plänen der Bundesregierung auseinander, in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt ein Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen zu ermöglichen. Es bestünden gravierende Zweifel, ob der Bund überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für eine solche Regelung habe, so der Autor.
Insolvenzantragsfrist: Die Sa-FAZ (Corinna Budras) widmet sich der Verlängerung der Insolvenzantragsfrist für überschuldete Unternehmen, die vom Bundeskabinett in der vergangenen Woche beschlossen wurde. Im Text wird dabei auch auf die Warnungen vor möglichen "Zombieunternehmen" hingewiesen. Es bestehe die Gefahr, dass Unternehmen, die am Markt eigentlich gar keinen Bestand mehr hätten, nur deshalb weitermachen, weil sie niemand daran hindere. Das sei vor allem deshalb ein Problem, weil sie damit ihre wirtschaftlich gesunden Geschäftspartner mit in den Strudel reißen könnten.
Kommunalfinanzen und Grundgesetz: Am kommenden Donnerstag sollen im Bundestag zwei Grundgesetzänderungen beschlossen werden, die den Koalitionskompromiss zur finanziellen Entlastung der Kommunen ermöglichen. So soll in Art. 143h erlaubt werden, dass sich der Bund direkt an der finanziellen Entlastung der Kommunen beteiligt. In Art. 104a soll eine Ausnahmeregelung aufgenommen werden, die verhindert, dass bei der Übernahme von 75 Prozent der Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Bezieher die Bundesauftragsverwaltung einsetzt. In dieser Woche will Finanzminister Olaf Scholz noch die FDP-Fraktion überzeugen, die ebenso wie die Grünen für die Zwei-Drittel-Mehrheit gebraucht wird, berichtet die Mo-FAZ (Manfred Schäfers).
Aufnahme von Flüchtlingen: Der Innensenator von Berlin Andreas Geisel (SPD) hat angekündigt, in der kommenden Woche eine Bundesratsinitiative einzubringen, die das Zustimmungserfordernis des Bundesinnenministeriums in § 23 Aufenthaltsgesetz abschaffen soll. Das schreibt tagesschau.de (Kolja Schwarz) in einem Text, der erklärt, warum den Ländern die Zuständigkeit fehlt, eigenständig Flüchtlinge aus dem Lager Moria aufzunehmen: Mehrere Kommunen und Bundesländer hatten das vorgeschlagen, der Bundesinnenminister verweigerte jedoch seine Einwilligung mit dem Argument, er wolle nicht, dass die Bundesländer in gewisser Weise eine parallele Asylpolitik betrieben.
Lobbyregister: Über die Diskussion zur Einführung eines Lobbyregisters schreibt die Sa-taz (Tobias Schulze). Der Gesetzentwurf, den der Bundestag in der vergangenen Woche in erster Lesung beraten hat, sieht vor, dass sich Lobbyisten künftig in einem Register anmelden müssen, bevor sie Einfluss auf Abgeordnete nehmen. Nicht enthalten war die mögliche Einflussnahme auf die Regierung, was für Kritik bei der Opposition sorgte. Die Koalition kündigte einen entsprechenden Änderungsantrag an.
Waffenrecht: Der Münchener Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hat laut Spiegel gefordert, das Waffenrecht zu ändern: Kommunale Behörden sollen sich künftig verpflichtend darüber austauschen, wer in ihrem Zuständigkeitsbereich Waffen verwahrt. Anlass der Initiative ist der mangelnde Informationsfluss im Fall des Hanauer Attentäters Tobias R., der im Februar zehn Menschen und sich selbst erschoss und zuvor mehrere Jahre in München gewohnt und hier auch seine Schusswaffen verwahrt hatte, ohne aber in München melderechtlich erfasst zu sein.
Suizidhilfe: Heribert Prantl (Sa-SZ) beklagt, dass der Gesetzgeber noch immer nicht auf die Karlsruher Entscheidung zur Suizidhilfe reagiert habe. Das Urteil brauche ein Auslegungs-, Umsetzungs- und Ausführungsgesetz, so Prantl. Der Gesetzgeber müsse entscheiden, wie er dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben auf menschenwürdig-fürsorgliche Weise zu seinem Recht verhilft.
Personenkennzeichen: Das Spannungsverhältnis zwischen Verwaltungseffektivierung und Datenschutz beleuchtet der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Hans Peter Bull auf dem Verfassungsblog. Anlass ist die wiedererweckte Diskussion um ein allgemeines Personenkennzeichen, das für verschiedene Verwaltungszwecke genutzt werden kann. Kritiker befürchten, dass es den Behörden leicht gelingen werde, darüber an alle Daten aller Personen zu gelangen. Der Meinungsstreit um die richtigen Methoden der Sicherheitspolitik (und des Datenschutzes allgemein) sei jedoch nicht durch noch so energische Entscheidungen des Gesetzgebers oder der Gerichte zu lösen, meint Bull, sondern lasse sich von Fall zu Fall entschärfen, indem man nach der Eignung und Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit) der umstrittenen Mittel für den jeweils angestrebten Zweck fragt und die Antworten genauer überprüfe.
Vorratsdatenspeicherung: Mecklenburg-Vorpommern hat im Bundesrat einen Antrag gestellt, dass sich die Bundesregierung jetzt schon auf die "Einführung" der Vorratsdatenspeicherung für Telekom- und Internetdaten vorbereiten soll – für den Fall, dass der Europäische Gerichtshof von seiner bisher ablehnenden Haltung abrückt. Über den Antrag soll am Freitag im Bundesrat diskutiert werden, berichtet netzpolitik.org (Andre Meister).
Justiz
BGH zu Nils Högel: Der Bundesgerichtshof hat laut spiegel.de die Verurteilung von Nils Högel wegen Mordes bestätigt. Das Landgericht Oldenburg hatte den früheren Pfleger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen des Mordes an 85 Patienten verurteilt.
OVG Berlin-Brandenburg – Klimapolitik: Die Deutsche Umwelthilfe (DHU) hat beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht, wie LTO meldet. Die DHU wirft der Bundesregierung vor, dass sie nicht genügend unternehme, um die 2019 im Klimaschutzgesetz festgelegte jährliche Menge an Treibhausgasen einzuhalten. Konkret fordert die DHU zusätzliche Sofortmaßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen, den Stopp der Dieselsubventionierung und ein Ende der Dienstwagenförderung bei spritdurstigen Fahrzeugen wie Plug-In-SUV.
LG Mönchengladbach zu Kindesmissbrauch Bergisch-Gladbach: Wie Sa-SZ und spiegel.de berichten, hat das Landgericht Mönchengladbach zwei Männer im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen von Bergisch-Gladbach zu Haftstrafen von dreizehneinhalb beziehungsweise vierzehneinhalb Jahren verurteilt. Einer der beiden Angeklagten hatte in dem Verfahren gestanden, zunächst seine heute elfjährige Tochter und später dann gemeinsam mit dem weiteren Angeklagten auch dessen mittlerweile zwölfjährige Nichte regelmäßig schwer sexuell missbraucht zu haben.
LG München – Doping im Spitzensport: Der Spiegel (Thilo Neumann/Antje Windmann) gibt einen Ausblick auf den Prozessbeginn gegen den Arzt Mark Schmidt, dem vorgeworfen wird, mindestens 23 Sportler aus acht Ländern vorwiegend mit Eigenblut gedopt zu haben.
LG Berlin zu Berichterstattung über ärztliche Übergriffe: Der Spiegel (Jürgen Dahlkamp) schreibt ausführlich über eine Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts Berlin vom Herbst vergangenen Jahres, die weitreichende Auswirkungen auf die Verdachtsberichterstattung insbesondere bei Vorwürfen zu sexuellen Übergriffen haben könnte. Die Darstellung einer erdrückenden Beweislage führe zur Vorverurteilung. Das Gericht hat deshalb die Veröffentlichung zweier Artikel verboten, in denen über die Vorwürfe gegen einen bekannten homosexuellen Berliner Arzt berichtet wurde, er habe sich an schwulen Patienten vergriffen.
LG Hamburg – Maffay vs. NDR: Die Sa-SZ (Peter Burghardt) berichtet über eine Klage des Sängers Peter Maffay gegen den NDR. Maffay wendet sich gegen eine Berichterstattung über eine von ihm in Rumänien gegründete Stiftung, gegen die Vorwürfe, der Verwalter vor Ort habe Roma rassistisch beleidigt, erhoben wurden.
VG Neustadt zur Maskenpflicht an Schule: Ein sogenanntes Gesichtsvisier bietet weniger Schutz als eine Mund-Nasen-Bedeckung und kann daher eine Maske nicht ersetzen, hat das Verwaltungsgericht Neustadt im Falle eines Schülers entschieden, der aus gesundheitlichen Gründen auf dem Schulgelände keine Maske, sondern lieber ein Gesichtsvisier tragen wollte. LTO berichtet über die Entscheidung, die im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erging.
Recht in der Welt
Frankreich – Prozess Charlie Hebdo: Die FAS (Anabelle Hirsch) berichtet vom Prozess gegen die Attentäter, die den Anschlag auf die Satirezeitschrift Charlie Hebdo geplant und durchgeführt haben sollen. Elf Hintermänner müssen sich wegen Beihilfe oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gegenüber der Staatsanwaltschaft und zweihundert Nebenklägern verantworten. Die drei Haupttäter wurden nach dem Anschlag bei einem Polizeieinsatz getötet. In den ersten Prozesstagen wurden Bilder und Überwachungsvideos gezeigt, die vorführen, wie die Täter in die Redaktion eindringen und fast zwei Minuten lang mit einer Kalaschnikow auf Redaktionsmitglieder schießen. Die Überlebenden erzählten eindringlich, was sie erlebt haben, wie es roch, wie es sich anfühlte, was sie dachten und vor allem, wie sie seitdem überleben, heißt es im Text.
Polen – Justizreform: Die Sa-SZ (Florian Hassel) fasst die bisherigen Schritte der Justizreform in Polen zusammen: von der Entmachtung des Verfassungsgerichtes über Zuständigkeitsänderungen im Sinne der regierenden PiS-Partei bis hin zu personellen Änderungen. Aktuell sei vorgesehen, dass das Oberste Gericht – etwa durch die Zusammenlegung bisher getrennter Kammern – von aktuell 97 Richtern auf 20, höchstens 30 Richter – mutmaßlich Gefolgsleute der Regierung – reduziert wird.
EU-Kommission – Bulgarien: Die Dozentin Radosveta Vassileva kritisiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass die EU-Kommission den beim EU-Beitritt Bulgariens auferlegten Rechtstaats-Überprüfungs-Mechanismus einstellt. Die rechtsstaatlichen Probleme des Landes seien keineswegs überwunden. Anlass des Beitrags ist eine Diskussion mit Kommissarin Vera Jourova im Libe-Ausschuss des Europäischen Parlaments in der vorigen Woche.
Taiwan – rechtsstaatliche Entwicklung: Martin Rath beschreibt auf LTO die wenig beachtete taiwanesische Entwicklung in Bezug auf rechtstaatliche Strukturen in der Justiz, die nicht zuletzt auf durchsetzungsstarke Richter zurückgeht.
Sonstiges
Suizidhilfediskussion auf der Bühne: Patrick Bahners (Sa-FAZ) und Egbert Tholl (Sa-SZ) besprechen das neue Stück "Gott" von Ferdinand von Schirach, das in der vergangenen Woche in Düsseldorf und Berlin Premiere hatte. Wie schon in dessen ersten Stück "Terror" geht es um eine verfassungsrechtliche Diskussion – diesmal um die Frage der Suizidhilfe. Genauso wie bei "Terror" sollen die Zuschauer am Ende ihre Stimme abgeben. Patrick Bahners meint, das Stück sollte besser 'Karlsruhe' heißen, denn das Bundesverfassungsgericht sei hier die unsichtbare Instanz, die alles so herrlich regiere – und zwar gerade dadurch, dass sie den Bürger in die Freiheit entlasse. Welchen Gebrauch die Bürger von der Freiheit machten, soll wiederum nach Karlsruher Maßstäben bewertet werden.
Rechtslinguistik: LTO (Anja Hall) hat sich mit Friedemann Vogel, Professor für Sozio- und Diskurslinguistik, über die Rechtssprache unterhalten. Er untersucht mit computergestützten Verfahren den Sprachgebrauch im Recht und seine Entwicklung über die Zeit hinweg.
Nord Stream II: Bei einem Stopp von Gaslieferungen über die fast fertiggestellte Erdgaspipeline Nord Stream II müsste wohl kein finanzieller Ausgleich gezahlt werden, wenn dies in Wirtschaftssanktionen gegen Russland einzubezogen würde, erläutert Christian Rath nun ausführlich auf LTO.
Arbeitsrecht vs. Meinungsfreiheit: Rechtsprofessor Arnd Diringer erläutert in seiner Kolumne in der WamS, ob und wenn ja wie weit sich Meinungen des Arbeitnehmers auf die arbeitgeberseitigen Möglichkeiten, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen, auswirken können. Arbeitsrecht sei das Schutzrecht der Arbeitnehmer. Dieser Schutz wäre nicht gewährleistet, wenn ein Beschäftigter allein wegen der Teilnahme an einer Demonstration oder einer privaten Meinungsäußerung, die seinem Arbeitgeber nicht gefällt, um seine soziale Existenz bangen müsste, betont der Autor.
Mehrfachtötung in Solingen: Die mediale Berichterstattung über die mutmaßliche Tötung von fünf Kindern durch ihre Mutter kritisiert Ex-Bundesrichter Thomas Fischer in seiner Kolumne auf spiegel.de. Am Beispiel der Zuschreibung eines "Mitnahmesuizids" beschreibt Fischer, wie emotional aufgeladen und wertend die Berichterstattung oft ist, auch wenn die notwendigen Fakten noch gar nicht erwiesen sind.
Untersuchungsausschuss zu Wirecard: Auf Antrag der Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen will der Bundestag die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschliessen, der das Verhalten der Bundesregierung und ihrer Geschäftsbereichsbehörden im Zusammenhang mit den Vorkommnissen bei Wirecard untersuchen soll. Dies ergibt sich aus der ersten Lesung eines entsprechenden Antrags am vergangenen Freitag im Bundestag, über die LTO (Anja Hall) berichtet. Erste Sitzungen des Untersuchungsausschusses könnten im Oktober stattfinden, erste Zeugen im November angehört werden.
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lto/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. September 2020: . In: Legal Tribune Online, 14.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42784 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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