Der Gesetzgeber muss die Studienplatzvergabe im Fach Medizin neu regeln. Außerdem in der Presseschau: Die Hamburger Polizei erfährt Kritik für Öffentlichkeitsfahndung und das Bundeskartellamt knüpft sich Facebook vor.
Thema des Tages
BVerfG zu Numerus Clausus: Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Medizin für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgetragen bis Ende 2019 eine Neuregelung zu treffen. Die Richter beanstandeten nicht, dass die Abiturnote bei der Vergabe eine wesentliche Rolle spielt. Jedoch müssen länderspezifische Abweichungen ausgeglichen und das Verfahren um weitere Eignungskriterien ergänzt werden, weil die Abiturnote nichts über die sozial-kommunikative oder empathische Kompetenz des Bewerbers aussage. Die Kriterien dürfen jedoch nicht von den Hochschulen festgelegt werden, sondern müssen gesetzlich bestimmt sein. Außerdem muss die Vergabe so gestaltet werden, dass die Ortspräferenzen sich nicht nachteilig auswirken. Eine Vergabe nach Wartezeit ist laut Karlsruhe ebenfalls zulässig, jedoch muss sie gedeckelt sein, weil mit zunehmender Wartezeit der spätere Lernerfolg abnehme. Grundsätzlich verschaffe das Recht auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot keinen Anspruch auf Schaffung zusätzlicher Kapazitäten. Über das richtungsweisende Urteil schreiben die SZ (Wolfgang Janisch), die FAZ (Hendrik Wieduwilt), die taz (Christian Rath) und der Tsp (Jost Müller-Neuhof) sowie Rechtsanwalt Arne-Patrik Heinze auf lto.de.
Gigi Deppe (tagesschau.de) sieht in dem Urteil einige positive Impulse, merkt jedoch an, dass vieles offen bleibt. Die Noten würden auch in Zukunft das entscheidende Kriterium sein. Reinhard Müller (FAZ) mahnt, dass der Zweck des Verfahrens nicht vergessen werden darf: Es gehe darum, gute Ärzte zu finden. Anna Lehmann (taz) schlägt vor, Personen vorrangig zu berücksichtigen, die eine Ausbildung in der Pflege absolviert haben.
Die FAZ (Heike Schmoll) und spiegel.de tragen Reaktionen auf das Urteil zusammen. Die SZ (Susanne Klein) befasst sich in einem gesonderten Beitrag mit dem Ärztemangel.
Rechtspolitik
Innere Sicherheit: Vor einem Jahr ereignete sich der Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin. Seither wurden zahlreiche Sicherheitsgesetze geändert und verabschiedet. zeit.de (Frida Thurm) zieht Bilanz. spiegel.de (Jörg Diehl) geht der Frage nach, wie die Behörden auf den Anschlag und die Terrorgefahr reagiert haben.
Glücksspielstaatsvertrag: Weil Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein den neuen Glücksspielstaatsvertrag nicht ratifizieren, kann dieser nicht zum Jahresbeginn in Kraft treten. Laut FAZ-Einspruch (Helmut Schwan) ist dafür die an den Regierungen in Düsseldorf und Kiel beteiligte FDP verantwortlich, die den Wettbewerb gefährdet sieht. Weil der bisherige Staatsvertrag kaum durchgesetzt werden könne, blühe insbesondere das Geschäft mit Sportwetten.
Rückkehrförderung: Der Rechtsreferendar David Werdermann kritisiert auf verfassungsblog.de die staatlichen Programme zur Förderung der freiwilligen Ausreise von Ausländern. Indem die Rücknahme des Asylantrags mit Rückkehrhilfen prämiert werde, verletze der Staat das Asylgrundrecht.
Strafprozessrecht: Der Rechtsanwalt Eren Basar äußert in der FAZ Bedenken hinsichtlich der vom 2. Strafkammertag und der Justizministerkonferenz formulierten Überlegungen zur Reform des Strafprozessrechts. Manche Äußerungen würden die Annahme stützen, dass es vorrangig darum gehe, der Justiz Aufwand zu ersparen. Stattdessen solle der Strafkammertag besser Vorschläge unterbreiten, wie sich die Qualität der Wahrheitsfindung verbessern ließe.
Kostentragung bei Großveranstaltungen: Der Rechtsprofessor Felix Ekardt befasst sich im FAZ-Einspruch mit möglichen Kostentragungspflichten der Veranstalter von Weihnachtsmärkten oder Fußballspielen. Bis auf in Sachsen würden die Landesgesetze keine Umwälzung der Kosten vorsehen. Eine Sonderabgabe wäre jedoch verfassungsrechtlich zulässig, jedoch nicht bei Veranstaltungen, die unter die Versammlungsfreiheit fallen.
Die juristische Presseschau vom 20. Dezember 2017: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26111 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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