Die juristische Presseschau vom 24. Dezember 2015: Not­stands­re­ge­lung in Fran­k­reich – Polens Ver­fas­sungs­ge­richt – Rolf Bossi ges­torben

24.12.2015

Justiz

EuGH – Tabakrichtlinie: Die Tabakindustrie wird wohl einen Rückschlag in ihrem Kampf gegen Warnbilder auf Zigarettenschachteln und das Verbot von Mentholzigaretten einfahren: Die EU überschreite mit diesen Maßnahmen nicht ihre Kompetenzen, so das Ergebnis der Generalanwältin vor dem Europäischen Gerichtshof im Verfahren um die Tabakrichtlinie. Hierzu die SZ (Björn Finke).

BVerfG zu BaFin-Umlage: lto.de berichtet über eine im November ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Umlage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Danach darf die BaFin Vorauszahlungen erheben, in denen die Kosten für die Deckung von Amtshaftungsansprüchen wegen leichter Fahrlässigkeit einberechnet sind.

EuGH zu Mindestpreisen für Alkohol: Mitgliedstaaten dürfen keine Mindestpreise für Whisky und Wein einführen – auch nicht zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden und dies auf die Warenverkehrsfreiheit gestützt. Das Verfahren geht auf ein entsprechendes Gesetz aus Schottland zurück. Hierzu etwa welt.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Dezember 2015: . In: Legal Tribune Online, 24.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17976 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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