Der erste Prozesstag im Verfahren um den Göttinger Transplantationsskandal wird von den Medien akribisch begleitet. Außerdem in der Presseschau: EU will Zahlungsdienste reformieren, Beweis-Verkauf keine Erpressung, 30 Meter Ausparken, warum Drohnen die Rechtsstaatlichkeit gefährden und wie man sich arbeitsrechtlich an seiner Braut verheben kann.
LG Göttingen – Transplantationsskandal: Auf ihrer "Seite Drei" berichtet die SZ (Christina Berndt/Annette Ramelsberger) vom ersten Tag des Transplantationsskandal-Prozesses vor dem Landgericht Göttingen. Der Artikel porträtiert den wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung mit Todesfolge angeklagten Chirurgen, berichtet von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und den ersten Einlassungen des Angeklagten.
Auch die FAZ (Andreas Nefzger) berichtet und betont die über den konkreten Fall hinausgehende Bedeutung des Prozesses. Mit dem Vorwurf, der vorsätzliche Verstoß gegen die Transplantationsrichtlinien der Bundesärztekammer sei als versuchter Totschlag zu bewerten, betrete die Staatsanwaltschaft rechtliches Neuland.
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Reform der Zahlungsdiensterichtlinie: Über einen Vorschlag der EU-Kommission zur Weiterentwicklung der Zahlungsdiensterichtlinie informiert der Rechtsanwalt Matthias Terlau auf dem Handelsblatt Rechtsboard. Wesentliche Neuerungen beträfen vor allem den Anwendungsbereich der Richtlinie und damit die Zulassungspflicht von Dienstleistern als Zahlungsinstitut.
Die juristische Presseschau vom 20. August 2013: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9390 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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