Weitere Themen - Justiz
OLG Stuttgart zu Verena Becker: Auch Die Welt (Sven Felix Kellerhoff) analysiert nun die schriftliche Urteilsbegründung im Fall der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker. Die "eigentlich spannenden Dinge" seien dabei nicht geklärt worden, insbesondere die Rolle des Verfassungsschutzes und die Frage, wer tatsächlich den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschoss. Becker war im Juli vorigen Jahres vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen Beihilfe zum Mord zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
AG Bonn zu Ebay-Bewertungen: Das Amtsgericht Bonn hat eine Verkäufer-Bewertung auf Ebay für unzulässig erklärt. Der Käufer hätte zwar schreiben dürfen, dass er ein defektes Gerät erhalten hatte – sein Kommentar "Vorsicht!!!! Steuergeräte defekt. Lieber woanders kaufen!!!" verknüpfe dies jedoch mit einer unsachlichen Kaufwarnung und erwecke fälschlicherweise den Anschein, der Verkäufer sei nicht zur Rücknahme und Nachbesserung bereit. Das berichtet die FR (Karin Billanitsch). Gegen das Urteil vom Januar wurde Berufung eingelegt.
Verwaltungsgerichte zu Lebensmittelpranger: Gastwirte und Lebensmittelhersteller wehren sich dagegen, dass Behörden Verstöße gegen Hygienevorschriften im Internet veröffentlichen. Die Verwaltungsgerichte erklärten solche Internet-Pranger mehrfach für unzulässig. Das Handelsblatt (Daniel Delhaes) gibt einen Überblick über die Rechtsprechung und die Forderungen nach einer gesetzlichen Regelung.
VG Stuttgart zu Tintenpatronen: Auf Tintenpatronen muss nicht angegeben werden, wie viel Tinte darin enthalten ist – das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart im Januar und gab damit einem Hersteller Recht, der sich gegen eine entsprechende Ordnungsverfügung der Behörde gewehrt hatte. So lawblog.de (Udo Vetter).
Die juristische Presseschau vom 15. Februar 2013: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8156 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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