Die juristische Presseschau vom 12. März 2021: BGH zu VW-Ther­mo­fenster / Rechts­staats­me­cha­nismus zum EuGH / VG Potsdam zu Impf­rei­hen­folge

12.03.2021

Laut Bundesgerichtshof führt das VW-Thermofenster nicht zu Schadensersatzansprüchen. Polen und Ungarn klagen gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus. Das Verwaltungsgericht Potsdam entscheidet gegen die Impfpriorisierungs-Verordnung.

Thema des Tages

BGH zu VW-Thermofenster: So genannte Thermofenster, die die Abgasreinigung von Dieselmotoren nur bei bestimmten Temperaturen ordnungsgemäß funktionieren lassen, sind keine sittenwidrige Schädigung der PKW-Käufer. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Beschluss. Der klagende Käufer habe daher keinen Schadensersatzanspruch gem. § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gegen den Hersteller VW. Der Kläger hatte 2016 einen gebrauchten VW-Diesel-Pkw gekauft und das von VW nach dem Dieselskandal angebotene Software-Update aufspielen lassen, das auch ein Thermofenster enthielt. Der BGH unterstellte zwar zugunsten des Klägers, dass das Thermofenster eine unzulässige Abschaltvorrichtung darstelle, dennoch sei das Gesamtverhalten von VW nicht als sittenwidrig zu qualifizieren. Das Thermofenster sei nicht mit der früheren Manipulationssoftware vergleichbar, die die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand einschaltete. Eine derartige Täuschung liege hier nicht vor. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Marcus Jung), LTO und spiegel.de.

Rechtspolitik

Kriminelle Handelsplattformen: Rechtsprofessor Mark Zöller kritisiert auf LTO den im Februar im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet. Danach sollen in einem neuen § 127 Strafgesetzbuch das Betreiben derartiger Plattformen und das Bereitstellen einer entsprechenden Server-Infrastruktur mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Zusätzlich sollen Ermittlungsbefugnisse ausgeweitet werden. Das alles sei unverhältnismäßig und rieche nach "blindem Aktionismus".

Urheberrecht und Internetsperren: Nun schreibt auch spiegel.de (Torsten Kleinz) über die geplante "Clearingstelle Urheberrecht im Internet", die mit Billigung von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt für die Sperrung von Internetseiten sorgen soll, auf denen systematisch Urheberrechtsverletzungen begangen werden, indem etwa illegal kopierte Serien angeboten werden. In dem Beitrag kommt auch die Internetaktivistin Julia Reda zu Wort, die die Clearingstelle für "grundrechtlich hochbedenklich" hält.

Markus Beckedahl (netzpolitik.org) kritisiert, der Einsatz von Netzsperren in demokratischen Staaten normalisiere das gefährliche Instrument der DNS-Sperren, die eines der beliebtesten Mittel beim Aufbau einer Zensurinfrastruktur darstellten. Netzsperren seien nicht die Lösung für das Problem der missbräuchlichen Nutzung fremder Inhalte, sondern schüfen selbst noch größere Probleme.

Datensicherheit im Gesundheitssektor: Die Rechtsanwälte Gunnar Sachs, Thomas Voland und Christian Vogel erläutern auf LTO ausführlich geplante Maßnahmen des nationalen und des europäischen Gesetzebers zum Schutz von Daten des Gesundheitswesens. Derartige Daten böten besondere Angriffspunkte für den unberechtigten Zugriff Dritter und erforderten auch im Hinblick auf die Sicherung kritischer Infrastrukturen die Schaffung eines rechtlichen Rahmens. Konkret geht es um den Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT SiG 2.0) und den Vorschlag der EU-Kommision für eine Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie).

Justiz

EuGH – Rechtsstaatsklausel: Ungarn und Polen klagen vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die neue EU-Rechtsstaatsklausel. Die beiden Länder befürchten, dass ihnen wegen umstrittener politischer Projekte durch diesen Mechanismus EU-Mittel gekürzt werden, weshalb sie, wie FAZ (Thomas Gutschker) und LTO berichten, nun vom EuGH dessen Zulässigkeit prüfen lassen wollen. Der Sanktionsmechanismus wird vorläufig nicht angewendet, bis der EuGH über die Klagen entschieden hat.

Die Klagen und ihre Begründungen seien "eine erneute Absage an die Grundwerte der EU und die Bindung an rechtsstaatliche Prinzipien" kommentiert Florian Hassel (SZ) das Vorgehen Polen und Ungarns.  

VG Potsdam zu Impfpriorisierung: Rechtsprofessorin Anna Leisner-Egensperger und Rechtsanwalt Jascha Arif stellen auf LTO ausführlich eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam von Mitte Februar vor, wonach Schwerstkranke entgegen der aktuellen Coronavirus-Impfverordnung eine vorgezogene Schutzimpfung erhalten können. Die staatliche Fürsorgepflicht nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz schließe es aus, schwerkranke Personen hinter solchen einzuordnen, für die ein erhöhtes Risiko nur aufgrund abstrakter Annahmen gelte. 

EuGH – Istanbul-Konvention: Die Europäische Union kann nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof als Ganzes der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beitreten. Dies gelte auch, wenn die Konvention nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert worden sei, so Generalanwalt Hogan laut LTO. Zudem sei auch die Aufspaltung des Übereinkommens in zwei Beschlüsse mit EU-Recht vereinbar.

EuGH - EEA/Finanzamt: Nach Auffassung von EuGH-Generalanwalt Sánchez-Bordona kann das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahnung in Münster in Steuerstrafsachen nicht selbstständig eine Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) erlassen, sondern muss sie zuvor von einer Justizbehörde validieren lassen. Das Finanzamt sei als Verwaltungsorgan anzusehen. Es berichtet LTO

BVerfG - EZB/PEPP: Ein Gruppe um den Finanzwissenschaftler Markus Kerber hat beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das Pandemie-Nothilfe-Programm PEPP der Europäischen Zentralbank eingereicht, berichtet welt.de (Holger Zschäpitz). Die EZB handele jenseits ihres Mandats, weil das Programm keine geldpolitischen Ziele verfolge, sondern die Euro-Zone wirtschaftspolitisch zusammenhalten wolle.

BSG zur Rentenversicherungspflicht eines Ex-Anwalts: Einer Entscheidung des Bundessozialgerichts zufolge hat ein vormals angestellter Rechtsanwalt keinen Anspruch darauf, dass die ihm im Jahr 1999 erteilte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf die ab 2015 ausgeübte, befristete Beschäftigung als Sachbearbeiter für Grundsicherung bei einem Landkreis erstreckt wird. Ein Erstrecken der Entbindung von der Beitragspflicht komme nur dann in Betracht, wenn der ursprünglich zur Befreiung führende Sachverhalt weiterhin vorliege, so das BSG laut beck-aktuell (Joachim Jahn).  

OLG Düsseldorf – IS-Rückkehrerin Nurten J.: zeit.de (Christian Parth) schreibt über den Prozess gegen die IS-Rückkehrerin Nurten J. vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Am dritten Verhandlungstag sagte eine vom IS versklavte Jesidin aus, die von der Angeklagten etwa zwei Jahre lang als Haushaltshilfe in Anspruch genommen worden sein soll. Am vergangenen Mittwoch hatte die Angeklagte eine Erklärung verlesen, in der sie ihre Gründe erklärte, sich dem IS anzuschließen. Mit dem Umstand der Sklaverei habe sie sich damals nicht beschäftigt. 

OVG Berlin-Brandenburg – Klima: Mit einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg will die Deutsche Umwelthilfe die Bundesregierung verpflichten, die Einhaltung der Klimaziele in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft sicherzustellen. Bislang liege kein wirkungsvolles Programm vor, um die Höchstmengen klimaschädlicher Treibhausgase in den einzelnen Bereichen einzuhalten. Es berichtet LTO.

VG Berlin zu Corona-Präsenzunterricht: Einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zufolge ist ein ausnahmsloser Ausschluss einzelner Klassenstufen von der Präsenzbeschulung im Wechselmodell rechtswidrig. Dass für die mittleren Klassenstufen Sieben bis Neun keine Möglichkeit besteht, mit Einzelfallentscheidungen den Wechselunterricht zu ermöglichen, sei laut VG "gleichheits- und deshalb rechtswidrig", berichten taz (Anna Klöpper), FAZ (Heike Schmoll) und LTO.

Reinhard Müller (FAZ) meint, Fragen zum Präsenzunterricht oder Ladenöffnungen seien keineswegs "luftige Gerechtigkeitsgefühlsfragen". Dass sich Gerichte mit diesen staatlichen Eingriffen beschäftigen und diese auch mal korrigieren, sei vielmehr der rechtsstaatliche Normalfall, dürfe aber die Legislative und Exekutive nicht entlasten, stets verhältnismäßig zu handeln und jede Maßnahme überzeugend zu begründen. 

VG München – BFH-Spitze: Zwei unterlegene Bewerber gehen mit Konkurrentenklagen und entsprechenden Eilanträgen vor dem Verwaltungsgericht München gegen die Entscheidung von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) vor, die Spitze des Bundesfinanzhofs mit externen Kandidatinnen und Kandidaten zu besetzen. tagesschau.de (Philip Raillon) berichtet. 

VG Stuttgart – Luftreinhalteplan: Anlässlich der Wahlen in Baden-Württemberg zieht die taz (Christian Rath) Bilanz über den Umgang von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) mit der Justiz. Nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart (bestätigt vom Bundesverwaltungsgericht), das Land zur Verschärfung des Luftreinhalteplans für die Stadt Stuttgart verurteilte, setzte das Land das notwendige Fahrverbot für bestimmte Diesel-PKW nicht um. Seitdem wurde das Land bereits drei Mal vom VG Stuttgart zu Zwangsgeldzahlungen verurteilt. Auf Druck der mitregierenden CDU hat Hermann inzwischen eine Vollstreckungsabwehrklage erhoben. Ein dazugehöriger Eilantrag wurde im Juli 2020 jedoch vom VG Stuttgart abgelehnt. 

LG Berlin – Ku'damm-Raser: Laut bild.de (Anne Losensky) hat der als "Ku'damm-Raser" bekanntgewordene Robert S. zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Berlin einen Deal geschlossen: für ein Geständnis soll eine Strafe zwischen drei Jahren und acht Monaten bis zu vier Jahren herauskommen. Sein Verteidiger verlas eine Erklärung, wonach S. das Gaspedal voll durchgedrückt habe, um seine Beifahrerin zu beeindrucken. Den Unfall habe er aber nicht gewollt. Zudem wurde laut spiegel.de eines der beiden Opfer, eine 17-jährige Schülerin, befragt. 

LG Gießen zu Online-Casinos: Das Landgericht Gießen hat den Betreiber der Online-Glücksspiel-Webseite "casinoclub.com" zu einer Rückzahlung von circa 12.000 Euro verlorener Einsätze an einen klagenden Spieler verurteilt. Der Anbieter habe zwar eine maltesische Lizenz, aber keine deutsche Glücksspiel-Erlaubnis, weshalb der zugrundeliegende Vertrag nichtig sei. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte dies laut SZ (Jan Willmroth) in Deutschland zu einer Klagewelle führen.   

AG Schöneberg zu Spahn-Villa: Laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg von Mitte Januar durfte das Grundbuchamt beim AG Schöneberg recherchierenden Journalisten Auskunft zu privaten Immobiliengeschäften von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erteilen. Nun fordert Spahn "aufsichtsbehördliche Maßnahmen" der Berliner Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Grundbuchamt. Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet.

StA Gera – Neonazis und Drogenhandel: Wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Rauschgifthandel und Geldwäsche hat die Staatsanwaltschaft Gera Ende Februar acht Haftbefehle gegen Personen aus der rechten Szene vollstreckt, darunter auch einen der bekanntesten Szene-Anwälte, Dirk Waldschmidt. Ihm soll Geld aus den Aktivitäten der rechtsradikalen "Turonen" zugeflossen sein. Wie die SZ (Annette Ramelsberger) berichtet, soll der frühere Vorsitzende der NPD in Hessen mit dem Geld insbesondere den im NSU-Prozess verurteilten Ralf Wohlleben unterstützt haben. 

Juristisches Machtzentrum Karlsruhe: Im Dossier zur BaWü-Landtagswahl beschreibt die taz (Christian Rath) das juristische Machtzentrum Karlsruhe mit dem Bundesverfassungsgericht. Dabei werden die bedeutsamen Urteile des Gerichts vorgestellt, die dieses Jahr geplant sind. Die räumliche Trennung vom politischen Machtzentrum in Berlin sei wichtig, um interpersonelle Verwicklungen zu vermeiden. Karlsruhe habe sich nach dem Krieg als Sitz des Bundesgerichtshofs und der Bundesanwaltschaft gegen Köln durchgesetzt.

Verkehrsbußgelder und Datenschutz: spiegel.de (Dietmar Hipp) berichtet über die Entscheidung eines nicht näher bezeichneten Gerichts in Rheinland-Pfalz, das ein Verkehrsbußgeld wegen Nicht-Einhaltung des Abstandes auf der Autobahn mit Blick auf einen Datenschutzverstoß der Bußgeldbehörde reduzierte. Anfragen an das Flensburger Register dürften erst gestellt werden, wenn feststeht, wer der Fahrer des Fahrzeugs war.

Recht in der Welt

USA – Floyd-Prozess: Im Verfahren gegen den Polizisten Derek Chauvin wegen der Tötung des Schwarzen George Floyd hat der Richter nun auch die Anklage wegen "Mord dritten Grades" zugelassen. Ein Berufungsgericht und auch das oberste Gericht von Minnesota hatten Richter Cahill zuvor angewiesen, den zunächst von ihm verworfenen Anklagepunkt erneut zu prüfen, wie spiegel.de berichtet. 

Belarus - Anwälte: Die SZ (Daniel Brössler/Frank Nienhuysen) berichtet über die in Belarus zunehmende Repression gegen Anwältinnen und Anwälte, insbesondere wenn sie Oppositionelle vertreten.

Polen – Holocaustforscher vor Gericht: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Anna Wójcik schreibt auf dem Verfassungsblog ausführlich (in englischer Sprache) über ein Urteil des Warschauer Bezirksgerichts von Februar dieses Jahres, nach dem zwei Holocaustforscher sich öffentlich für einzelne falsche Details entschuldigen müssen, die sie in einem Buch über die Judenvernichtung in Polen während des Zweiten Weltkriegs veröffentlicht hatten.

Hongkong – Reform Wahlsystem: Der chinesische Nationale Volkskongress hat eine Änderung der Hongkonger Verfassung beschlossen, darunter auch eine Reform des Hongkonger Wahlsystems. So soll ein Überprüfungsausschuss die Wahlkandidaten für das Hongkonger Parlament und für das Komitee zur Wahl der Hongkonger Regierungschefin auf ihre Tauglichkeit testen, damit nur noch "Patrioten" ins Hongkonger Parlament gewählt werden können. In den kommenden zwölf Monaten stehen die Nachholung der Parlamentswahlen und die Wahl des Regierungschefs an. FAZ (Frederike Böge) und SZ (Lea Deuber) berichten.

Sonstiges

Massenabfrage Handydaten: Der emeritierte Kriminologieprofessor Thomas Feltes und der Referent Dirk Burczyk legen auf dem Verfassungsblog dar, wieso aus ihrer Sicht eine im Februar erfolgte Massendatenabfrage der Polizei Nordrhein-Westfalens von mehr als 12.700 Rufnummern zur "Erkenntnisverdichtung" rechtswidrig gewesen ist. Das Bundesverfassungsgericht solle sich mit derartigen Vorfeldermittlungen unterhalb der Verdachtsschwelle beschäftigen und der Polizei rechtsstaatliche Grenzen aufzeigen. 

Abgeordnetenbestechlichkeit/Nebentätigkeiten: Im Zusammenhang mit der so genannten Maskenaffäre befasst sich ein Beitrag auf tagesschau.de (Kolja Schwartz) mit den Grenzen zwischen erlaubter Nebentätigkeit und strafrechtlich relevanter Bestechlichkeit. In Reaktion auf die Affäre sollen alle Abgeordneten der CDU/CSU eine Erklärung darüber unterzeichnen, sich nicht an Geschäften im Zusammenhang mit Covid-19 bereichert zu haben. 

Jost Müller-Neuhof (Tsp) meint, die "so spontane wie ungewöhnliche Maßnahme" zeige, wie schwer es manchen falle, "im Kraftfeld öffentlicher Moral" ihren Standort zu bestimmen. Dabei könne das gerade noch so juristisch Erlaubte und schweigend Akzeptierte plötzlich als anstößig gelten.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums. 

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ali/jng

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. März 2021: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44481 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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