Die juristische Presseschau vom 12. Januar 2016: Ver­ant­wor­tung für Köln / Ver­fas­sungs­richter zu Flücht­lingen / Zeugen zu Rauch

12.01.2016

Justiz

BVerfG – Minderheitenrechte: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch zu einem von der Bundestagsfraktion der Linkspartei angestrengten Organstreitverfahren. Die Linke wende sich dagegen, dass bestimmte quorumsabhängige Rechte von Oppositionsparteien zu Beginn der Legislaturperiode nur durch Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments und nicht gesetzlich geregelt wurden, schreibt die FAZ (Reinhard Müller). Die Klägerin sehe hierin einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip und die Grundsätze des parlamentarischen Regierungssystems.

LG Düsseldorf – Rauchbelästigung: Der mittlerweile wieder beim Landgericht Düsseldorf anhängige Mietrechtsstreit über unzumutbare Geruchsbelästigungen durch Zigarettenrauch eines hochbetagten Mieters wurde mit der Vernehmung von Zeugen fortgesetzt. Diese äußerten sich zur Beweisfrage widersprüchlich, schreibt die SZ (Ulrich Hartmann). Ob das Verfahren wie geplant Anfang März seinen Abschluss findet oder etwa noch ein Gutachten eingeholt werden müsse, sei gegenwärtig offen.

LG Traunstein – Brandkatastrophe: Bei einem Betriebsausflug auf einem oberbayerischen Bauernhof starben im vergangenen Mai sechs Menschen durch einen Brand. Vor dem Landgericht Traunstein muss sich nun der Eigentümer des Hofs wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der Angeklagte räumte ein, dass er keine Genehmigung für die Beherbergung von Gästen besessen habe, berichtet die FAZ (Karin Truscheit). Die lokalen Behörden seien über den Betrieb aber tatsächlich informiert gewesen.

Feinstaubbelastung: Nach Bericht der Welt (Matthias Kamann) stehen viele Kommunen vor der Verhängung "verkehrsbeschränkender Maßnahmen" wie Fahrverbote zur Eindämmung der Feinstaubbelastung. Grund hierfür seien häufig erfolgreiche Klagen von Bürgern und Umweltverbänden wegen Überschreitung entsprechender Grenzwerte. So habe ein Berliner Kläger erst kürzlich vor dem Verwaltungsgericht Berlin die Verpflichtung erstritten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer Hauptverkehrsstraße auf 30 km/h zu begrenzen.

Mindestlohn: Das HBl (Heike Anger) zieht ein Jahr nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ein Resümee zu gerichtlichen Auseinandersetzungen hierzu. Zwar sei ein ganz großer Ansturm auf die Gerichte ausgeblieben, arbeitsrechtliche Spruchkammern hätten jedoch auch so "ganz gut zu tun". Die meisten Auseinandersetzungen beträfen die Frage, inwieweit andere oder zusätzliche Gehaltsbestandteile  zur Berechnung des Mindestlohns herangezogen werden könnten. Von ausländischen Transportunternehmen erhobene Verfassungsbeschwerden habe das Bundesverfassungsgericht wegen mangelnder Rechtswegerschöpfung als unzulässig verworfen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Januar 2016: . In: Legal Tribune Online, 12.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18101 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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