Die juristische Presseschau vom 15. Mai 2015: Bessere EU-Bürokratie – Bild im Hintergrund – Verfassungswidrige Gefahrengebiete

15.05.2015

 

Justiz

BVerfG – NPD-Verbotsverfahren: Die FAZ (Helene Bubrowski) beschreibt, wie die Bundesländer im NPD-Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht beweisen wollen, dass sie alle V-Leute abgeschaltet haben. Nach Informationen der Zeitung soll unter anderem eine Liste vorgelegt werden, aus der hervorgeht, wie viele V-Leute sich am 1. Dezember 2011 noch in der NPD-Parteispitze befanden; auch interne Vermerke und Weisungen zur Abschaltung sollen zum Beweis dienen.

BGH zu Fotos im Hintergrund: Darf ein Möbelhaus, das in seinen Geschäftsräumen Kunst ausstellt, seine Möbel vor diesem Hintergrund fotografieren und die Fotos zu Werbezwecken veröffentlichen – oder verstößt das gegen das Urheberrecht des Künstlers? Das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln hielten das für zulässig, der Bundesgerichtshof hat die Entscheidungen aufgehoben und zurückverwiesen. Wie internet-law.de (Thomas Stadler) erklärt, geht es vor allem um die Frage, ob ein Hintergrundbild nur "unwesentliches Beiwerk" ist. Der BGH fordert dabei eine strengere Auslegung.

BGH zu getöteter Studentin: Totschlag, nicht Mord – das Urteil im Prozess um die 2013 auf Juist getötete Studentin Alexandra Wehrmann, ist rechtskräftig. Das Landgericht Aurich hatte den Aushilfskellner Patrick S. im März 2014 wegen Totschlags zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sein Verteidiger ging in Revision, um ein niedrigeres Strafmaß zu erreichen. Die Familie Wehrmann wollte eine Verurteilung wegen Mordes erreichen. Der Bundesgerichtshof wies beide Anträge ab. spiegel.de (Benjamin Schulz) schildert den Fall.

BAG zu Mindestlohn bei Krankheit: Auch die Krankengeldzahlung muss sich nach dem Mindestlohn richten. Das entschied das Bundesarbeitsgericht und gab damit drei Beschäftigten eines Unternehmens im Bildungsbereich Recht. Die Entscheidung bezog sich auf einen Tarifvertrag für pädagogisches Personal von 2011, dürfte aber auch für andere Fälle richtungsweisend sein. Das berichtet die taz (Christian Rath). Im Detail erläutert der Rechtsanwalt Ulrich Sittard auf lto.de, inwiefern die Entscheidung auf das neue Mindestlohngesetz übertragbar ist. Der Rechtsprofessor Markus Stoffels berichtet auf blog.beck.de.

OVG Hamburg zu Gefahrengebiet: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hält die "Gefahrengebiete" für verfassungswidrig. Die Regelung sollte der Polizei ermöglichen, Personen ohne Anlass zu kontrollieren. Eine Bewohnerin des Schanzenviertels hatte gegen eine solche Kontrolle geklagt und Recht bekommen. Wie die taz (Viktoria Morasch/Christian Rath) erklärt, kam es im konkreten Fall zwar nicht auf die Verfassungswidrigkeit an, trotzdem betonte das Gericht, dass § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei verfassungswidrig sei. Ein weiterer Bericht der taz (Christian Rath) erläutert die Begründung des Gerichts: Die Regelung verstoße gegen das rechtsstaatliche Bestimmheitsgebot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

LG Lüneburg – Gröning-Prozess: Die taz (Andreas Speit) berichtet von dem Prozess gegen den SS-Unterscharführer Oskar Gröning vor dem Landgericht Lüneburg. Als letzte der Zeugen und Zeuginnen, die Auschwitz überlebt hatten, sagte nun die 84-jährige Susan Pollack aus.

Kunduz-Fall: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Philipp Stöckle schreibt auf juwiss.de über den Staatshaftungsprozess um den ISAF-Angriff bei Kunduz im September 2009, bei dem Zivilisten getötet wurden. Das Landgericht Bonn und das Oberlandesgericht Köln erklärten zwar, der Amtshaftungsanspruch aus § 839 Abs. 1 BGB iVm Art. 34 S. 1 GG sei grundsätzlich auch auf Militärhandlungen anwendbar, verneinten aber eine Völkerrechtsverletzung. Eine Verurteilung Deutschlands sei auch vor dem Bundesgerichtshof nicht zu erwarten – der Prozess zeige aber, dass Haftungsansprüche von Opfern bewaffneter Konflikte "handhabbare Realität" geworden seien.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Mai 2015: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15549 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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