Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. November 2021: Polen ohne Dis­zi­p­li­nar­kammer / Deut­sch­land ohne "epi­de­mi­sche Lage" / USA ohne Impfpf­licht

08.11.2021

Die Abschaffung der polnischen Disziplinarkammer wird mit einer Entmachtung des Obersten Gerichts verbunden. Die Ampel-Koalition will heute Änderungen des Infektionsschutzgesetzes vorstellen. Ein US-Gericht stoppte die geplante Impfpflicht.

Thema des Tages

Polen – Justizreform: Die Sa-FAZ (Reinhard Veser) und verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) analysieren einen polnischen Gesetzentwurf zur Abschaffung der umstrittenen Disziplinarkammer am Obersten Gericht als lediglich "scheinbares Entgegenkommen" in der Auseinandersetzung mit dem Europäischen Gerichtshof. Zwar werde nach dem bislang nur aus Presseberichten bekannte Entwurf die umstrittene Kammer tatsächlich abgeschafft, gleichzeitig aber auch das Oberste Gericht wesentlich umgestaltet. Dieses solle von fünf auf zwei Kammern verkleinert werden. Die 94 Richter:innen des Obersten Gerichts sollen eine Erklärung darüber abgeben, ob sie ihr Amt weiter ausüben wollen. Wenn ja, sollen sie durch den – regierungsabhängigen – Landesjustizrat evaluiert werden, der sodann Empfehlungen über den zukünftigen Einsatz der Richter an die Regierung abgeben soll. Wer keine Empfehlung bekommt, soll unter Erhalt der vollen Bezüge in Rente gehen. 

Wolfgang Janisch (Mo-SZ) wertet den Konflikt um die polnische Justizreform als europäische Krise von gravierendem Ausmaß. Er wundert sich, warum es am EuGH keine Klagen von anderen EU-Staaten gegen Polen gibt. Illiberale Kräfte versuchten auch in anderen EU-Staaten, die Justiz als Kontrollinstanz auszuschalten. 

Rechtspolitik

Corona – Beschränkungen: Bevor die "epidemische Lage nationaler Tragweite" am 25. November ausläuft, will die geplante Ampel-Koaltion ein erstes gemeinsames Gesetz einbringen, das im Infektionsschutzgesetz übergangsweise gewisse Corona-Beschränkungen auch ohne "epidemische Lage" ermöglicht, Die Novelle soll an diesem Montag den Fraktionen vorgestellt und am Donnerstag erstmals im Bundestag diskutiert werden, woraufhin ein noch einzusetzender Hauptausschuss den Gesetzentwurf beraten soll. Am 18. November werde die zweite und dritte Lesung folgen, der Bundesrat schließlich am 19. November ggf. zustimmen, schreibt die Sa-FAZ (Johannes Leithäuser/Helene Bubrowski). In einem Interivew mit focus.de (Sara Sievert) erläutert der FDP-Rechtspolitiker Marco Buschmann das Vorhaben. An die epidemische Lage von nationaler Tragweite seien Instrumente geknüpft, "mit denen wir heute nicht mehr arbeiten wollen. Wir wollen keine Ausgangssperren mehr, keine Lockdowns, keine pauschalen Schulschließungen und keine branchenweiten Betriebsschließungen." Den Ländern solle ein neuer "grundrechtschonender" Maßnahmenkatalog zur Verfügung gestellt werden. 

In einem Interview mit der WamS (Susanne Gaschke/Jacques Schuster) widerspricht der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio der Vorstellung, während des coronabedingten Lockdowns seien Grundrechte pauschal und undifferenziert außer Kraft gesetzt worden. Beschränkungen seien hinreichend legitimiert und im Rahmen der grundgesetzlichen Kompetenzen beschlossen worden. 

Über die Gesundheitsministerkonferenz, die am Freitag in Lindau zu Ende ging berichten Sa-taz (Christian Rath) und LTO. Die Minister sprachen sich dafür aus, dass jeder nach sechs Monaten eine dritte Impfung erhalten soll. Eine Impfpflicht wurde abgelehnt, auch wenn sie auf Pflegekräfte beschränkt wäre, denn es bestehe die Gefahr, dass ein erheblicher Teil der ungeimpften Pflegekräfte nicht mehr zur Arbeit käme. Stattdessen sollen Personal und Besucher:innen von Pflegeheimen getestet werden, auch wenn sie geimpft sind. Für Regionen mit besonders hoher Covid-19-Belastung werden 2G-Regelungen empfohlen.

Corona – Impfpflicht: Im Spiegel (Annette Großbongardt/Maik Großekathöfer) ist ein kontroverses Interview mit der Rechtsprofessorin Frauke Rostalski, die Mitglied im Deutschen Ethikrat ist, und dem Vorsitzenden des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, zu lesen. Letzterer hält eine Impfpflicht aus medizinischer Sicht für notwendig, um Leben zu retten, "wo immer es geht". Rostalski weist auf die verfassungsrechtlichen Grenzen eines solch erheblichen Eingriffs hin, insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie betont, dass der Staat aus seiner Verantwortung entlassen sei, wenn er der Bevölkerung durch die Impfung ermögliche, sich selbst zu schützen.

Bürgerräte: In einem Gastbeitrag für die Sa-SZ begrüßt es Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin von Mehr Demokratie e.V., dass die designierten Regierungsparteien in ihren Sondierungen auch die Installation sogenannter Bürgerräte diskutiert haben. "Als Wegweiser für die Urteilsfindung im Parlament" könnten derartige Räte, bestehend aus nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Bürger:innen, wertvolle Anstöße für die Gesetzgebung bieten und den Gemeinsinn stärken. Hierzu müssten die in den Gremien gefundenen Ergebnisse aber auch nach klaren Regeln parlamentarisch bearbeitet werden.

Klimacheck für Gesetze: Laut spiegel.de fordert die Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock für die Zukunft eine Überprüfung von Gesetzesvorhaben daraufhin, ob diese mit dem 1,5°-Ziel des Pariser Klimaabkommens vereinbar sind. So wie Gesetzesvorhaben auf Finanzierbarkeit hin überprüft werden, solle dies auch für die Klimaverträglichkeit erfolgen.

Abtreibungen: spiegel.de (Sophie Garbe) stellt ausführlich die Kontroversen der voraussichtlichen Ampel-Koalitionsparteien um die Zukunft des Abtreibungsrechts in Deutschland dar. So sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach wie vor rechtswidrig und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. SPD und Grüne strebten eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuchs an, die FDP wolle aber einer Streichung des § 218 Strafgesetzbuch (StGB) wohl nicht zustimmen und argumentiere dabei insbesondere mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Eine Abschaffung des Werbeverbots nach § 219a StGB sei aber von allen Parteien angestrebt.

Fahrradgesetz NRW: LTO berichtet über das Fahrradgesetz NRW, das auf eine Volksinitiative zurückgeht und seitens des Landtags vergangene Woche beschlossen wurde. Mit diesem Gesetz soll der Rad- und Fußverkehr dem motorisierten Verkehr gleichgestellt werden und damit der Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen auf 25 Prozent gesteigert werden.

Justiz

BGH zu Korruption in Regensburg: Der Bundesgerichtshof hat am vorigen Donnerstag ein Urteil des Landgerichts Regensburg aufgehoben. Das Landgericht hatte zwar den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wegen Vorteilsannahme verurteilt, jedoch von einer Strafe gegen ihn abgesehen. Das vom LG berücksichtigte mediale Interesse an den gegen den Politiker erhobenen Vorwürfen stufte der BGH als "typische Tatfolge" ein, berichtet LTO.

Sebastian Beck (Sa-SZ) begrüßt die Entscheidung des BGH. Offenbar bedurfte es erst eines Bundesgerichts, um die von engen Verflechtungen zwischen Wirtschaft und Politik geprägten Maßstäbe in Regensburg wieder zurecht zu rücken. 

BGH zu DFB-Sanktionen: Jost Müller-Neuhof (Tsp) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs von vergangenem Donnerstag, wonach der Deutsche Fußballbund (DFB) Geldstrafen gegen Vereine verhängen darf, deren Fans im Stadion randalieren – auch wenn den Verein an sich keine Schuld trifft. "Die Vereine trifft die Pflicht, den Auflauf so zu organisieren, dass sich Zuschauer und Spieler sicher fühlen können vor Horden, die ihre Dynamik auf das Stadion übertragen wollen." Im Zweifel könne eine Frauenquote helfen: Einlass für Männer nur in Begleitung einer Frau.

BGH zu Banken-AGBs: Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom April zur Unwirksamkeit von Gebührenerhöhungen, die Banken durch fiktive Zustimmung ihrer Kundschaft durchsetzten, zeigt sich ein unterschiedliches Bild bei Rückstellungen, die Banken zur Bedienung möglicher Rückforderungen gebildet haben, schreibt die Sa-FAZ (Christian Siedenbiedel). Vor allem Sparkassen verträten die Ansicht, dass sie das fragliche Urteil nicht betreffe. 

LG Neuruppin – KZ-Wachmann Sachsenhausen: Im Verfahren gegen den mutmaßlichen früheren KZ-Wachmann Josef S. schilderte der 92-jährige Holocaust-Überlebende Emil Farkas dem Landgericht Neuruppin in der vergangenen Woche sein Schicksal im KZ Sachsenhausen. WamS (Per Hinrichs) und Mo-SZ (Renate Meinhof) berichten über die Aussage des "wahrscheinlich letzten Überlebenden, der zu einem NS-Prozess nach Deutschland kommen kann". Der Angeklagte kam der Aufforderung Farkas, endlich zu reden und um Entschuldigung zu bitten, nicht nach. Er beharrt darauf, gar nicht im KZ Sachsenhausen gearbeitet zu haben.

VG Berlin zu Geheimnisverrat durch Wolfgang Schmidt: Nach Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin auf Eilantrag des Tagesspiegels muss das Bundesfinanzministerium öffentlich Auskunft darüber erteilen, ob Staatssekretär Wolfgang Schmidt (SPD) den Gerichtsbeschluss zur Durchsuchung des Ministeriums den Medien zugespielt hat. Darin könnte eine strafbare Veröffentlichung amtlicher Dokumente aus einem laufenden Strafverfahren liegen. Das Verwaltungsgericht sieht diesen Verdacht als gegeben und die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt in der Sache. Den Verweis des Ministeriums, die Sache falle als Öffentlichkeitsarbeit in den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung, wies das Verwaltungsgericht zurück. Das Ministerium hat Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Es berichtet der Tsp (Jost Müller-Neuhof).

LG Hamburg – Rolling-Stones-Affäre: Wie LTO berichtet, muss sich ab Mittwoch der damalige Bezirksamtsleiter von Hamburg-Nord, Harald Rösler (SPD), sowie der stellvertretende Bezirksamtsleiter und Mitarbeiter des Konzertveranstalters u.a. wegen Bestechung, Bestechlichkeit und Untreue vor dem Landgericht Hamburg im Zusammenhang mit einem vor vier Jahren im örtlichen Stadtpark veranstalteten Konzert der Rolling Stones verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, im Rahmen der Genehmigungsverhandlungen ein geringeres Nutzungsentgelt im Gegenzug für 300 Kauf- und 100 Freikarten, die u.a. an Mitarbeiter gingen, gewährt zu haben bzw. entsprechend den Nutzungsvertrag manipuliert zu haben. 

LG Köln – schießender CDU-Politiker: Vor dem Landgericht Köln hat der Prozess gegen den ehemaligen CDU-Lokalpolitiker Hans-Josef B. begonnen, dem gefährliche Körperverletzung, rassistische Beleidigung und unerlaubter Waffenbesitz vorgeworfen werden. Er hatte im Dezember 2019 Jugendliche beschimpft und dann auf diese geschossen, als diese trinkend und mit Musik an seinem Haus am Kölner Rheinufer vorbeiliefen. Es berichtet ausführlich spiegel.de (Christian Parth).

VG Cottbus zu Waffenverbot für Rechtsextremist:innen: In einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden, dass Mitglieder der Partei "Der III. Weg" waffenrechtlich regelmäßig als unzuverlässig einzustufen seien, da diese nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden als Vereinigung einzustufen sei, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung wendet. Der Beschluss bestätigte die sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs einer Waffenbesitzkarte eines Fördermitglieds der Partei. Es berichtet LTO.

LG Frankfurt/M. – NSU 2.0: Der Spiegel (Matthias Bartsch) berichtet ausführlich über die Anklage und den zugrundeliegenden Ermittlungserfolg gegen den mutmaßlichen Versender der Drohbriefe unter dem Pseudonym NSU 2.0., den 53-jährigen Berliner Alexander M. Angeklagt wurde er nun nicht nur wegen Volksverhetzung und versuchter Nötigung, sondern auch wegen illegalen Waffenbesitzes und Besitz von Kinderpornografie.

AG Berlin-Tiergarten zu Missbrauch durch Arzt: In der vergangenen Woche hat das Berliner Amtsgericht Tiergarten einen weltweit anerkannten HIV-Experten wegen sexuellen Missbrauchs im Rahmen einer Behandlung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. In einem Schwerpunkt rekapituliert die Sa-taz (Martin Reichert) das Verfahren und beschreibt auch dessen Wirkung für den Szenekiez, in der die betroffene Praxis beheimatet ist.

StA Berlin – Geheimnisverrat durch Verschwörungstheoretikerin: Der Spiegel (Adrian Altmayer u.a.) nimmt anlässlich der an den Verschwörungstheoretiker Attila Hildmann weitegegebenen Informationen durch eine IT-Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Berlin die Thematik von Verschwörungstheoretikern im Staatsdienst in den Blick. Gegen die Mitarbeiterin werde wegen Geheimnisverrats und der versuchten Strafvereitelung ermittelt. 

Wiederaufnahmeverfahren: LTO (Hasso Suliak) interviewt die Rechtsprofessorin Kirstin Drenkhahn über eine Initiative, in deren Rahmen Rechtswissenschaftler gemeinsam mit Strafverteidiger:innen und Jurastudierenden der FU Berlin und Uni Göttingen Fehlurteile systematisch untersuchen und gegebenenfalls Wiederaufnahmeverfahren erwirken will. Laut Drenkhahn ginge es insbesondere darum, durch systematische Auswertung und statistische Erfassung mehr über das "Phänomen des Fehlurteils" zu erfahren.

"Rechte Richter": Nun bespricht auch Rolf Lamprecht (SZ) das Buch "Rechte Richter" des Journalisten Wolfgang Wagner, das er zur "Pflichtlektüre für Juristen" erklärt. Extremistische Richter seien besonders gefährlich, weil sie auf Lebenszeit berufen werden und mit einer von der Verfassung garantierten Unabhängigkeit ausgestattet sind.

Recht in der Welt 

USA – Corona/Impfpflicht: Ein Bundes-Berufungsgericht in New Orleans hat die Umsetzung einer bundesweiten Impf- und Testpflicht wegen verfassungsrechtlicher Bedenken vorläufig gestoppt. Die US-Regierung hatte per Verordnung eine bundesweite Impfpflicht bzw. wöchentliche Testpflicht für Mitarbeiter von Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten und bestimmte Arbeitnehmer im Gesundheitswesen eingeführt, die ab Anfang Januar gelten sollte. Geklagt hatten Unternehmen sowie republikanisch regierte Bundesstaaten. Es berichtet spiegel.de

USA – Wahlrecht in Texas: Das Justizministerium der USA hat den republikanisch regierten Bundesstaat Texas wegen der dort beschlossenen Wahlrechtsänderungen mit dem Argument verklagt, durch die Neuerungen werde das Wahlrecht einzelner Wählergruppen, wie im Ausland lebender Wahlberechtigte oder älterer Menschen, beschränkt. Es berichtet spiegel.de (Johannes Korge).

Frankreich – Bataclan-Anschlagsserie: Bevor demnächst die Angeklagten im Strafprozess zu den Anschlägen vom 13. November 2015 in Paris die Möglichkeit haben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, berichteten seit September Überlebende und Hinterbliebene von ihren Erlebnissen. Die FAS (Michaela Wiegel) schildert besonders bedrückende Aussagen.

Griechenland/Malta/Italien – Kriminalisierung von Flüchtlingen und Helfern: Die Mo-taz (Christian Jakob) schildert vier Fälle: In Griechenland stehen Flüchtlinge vor Gericht, die das von Schleppern überlassene Boot selbst durch die Ägais steuerten. In Malta sind Flüchtlinge angeklagt, die durch "friedliche Notwehr" ein Rettungsschiff daran hinderten, sie nach Libyen zurückzubringen. Griechenland und Italien werfen Flüchtlingshelfern Schlepperei und Beihilfe zur illegalen Einwanderung vor. 

Völkertribunal – Klima: Laut spiegel.de (Anton Rainer) hat parallel zur Klimakonferenz in Glasgow der viertägige "People's Summit" begonnen, in dessen Rahmen u.a. ein "Tribunal der Völker" abgehalten wird, das über die Klimapolitik der Industriestaaten sowie der Vereinten Nationen – fiktiv – gerichtlich verhandeln will. Die Forderungen des Bündnisses sind danach nicht nur radikaler Klimaschutz, sondern auch eine umfassende Entschuldung aller Entwicklungsländer sowie Reparationszahlungen der Industriestaaten. 

Sonstiges

Psychisch kranke Gewalttäter: Nachdem ein psychisch kranker Syrer in einem ICE vier Menschen mit einem Messer verletzte, interviewt die Mo-SZ (Ronen Steinke) den Polizeipräsidenten von Münster, Falk Schnabel. Die Polizei müsse mehr Informationen über gefährliche psychische Kranke erhalten, auch zum Selbstschutz. In einem separaten Kommentar fordert Ronen Steinke (Mo-SZ), dass "ein kleiner Teil der riesigen Ressourcen, die bislang auf das Aufspüren und Bekämpfen von Terrorgruppen verwendet werden, in die Prävention psychischer Eskalationen gesteckt" werden soll. 

Sicherheitsbericht: Reinhard Müller (Sa-FAZ) kommentiert den am Freitag von Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium vorgelegten Periodischen Sicherheitsbericht. Auch wenn es erfreulich sei, dass die im Bericht erfassten Straftaten seit 2005 um 15 Prozent zurückgegangen sind, müsse bemerkt werden, dass der Anteil ausländischer Tatverdächtiger zwischen 2009 und 2019 von 21 auf 34 Prozent gestiegen ist – und der Regierung hierzu nichts einfalle. Die geschäftsführende Bundesregierung könne nicht mehr dafür sorgen, "dass sich 2015 nicht wiederholen darf", die künftige wolle "eher das Gegenteil".

Friedhofspflicht: Die Bestattungsgesetze der Länder verbieten es – von wenigen Ausnahmen abgesehen – immer noch, die Totenasche verstorbener Angehörige außerhalb von Friedhöfen beizusetzen oder aufzubewahren. Wer kreativere Bestattungsformen bevorzugt, müsse einiges an bürokratischem Aufwand auf sich nehmen, die Sa-SZ (Violetta Simon) führt Beispiele an.

Recht auf Faulheit: Martin Rath (LTO) zeichnet in seinem sonntäglichen Feuilleton nach, wie ein "Recht auf Faulheit" in der Rechtsprechung der Bundesrepublik Niederschlag gefunden hat. 

Nachhaltigkeit in Kanzleien: LTO (Franziska Kring/Stefan Schmidbauer) sprechen im Interview mit der Anwältin Lisa Duwald, die in der Kanzlei Schalast als SDG ab sofort dafür verantwortlich ist, die Umsetzung der Ziele der Vereinigten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu fördern und zu überwachen. Es geht dabei um die Verankerung der Ziele in der Kanzleikultur und bei der Annahme von Mandaten.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi/cc/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. November 2021: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46578 (abgerufen am: 23.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen