Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. November 2020: Noch ist Biden nicht Prä­si­dent / Dis­kus­sion um Infek­ti­ons­schutz­ge­setz / Bewer­bung­s­an­for­de­rungen für oberste Gerichte

09.11.2020

Trump hat die Wahl verloren, geht aber weiter gegen das Ergebnis vor. Der Bundestag diskutierte über eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes und das BMJV will die Anforderungen für Vorsitzende Richter an Bundesgerichten lockern.

Thema des Tages

US-Präsidentschaftswahl: Seit Samstag ist bekannt, wer in den nächsten vier Jahren voraussichtlich die USA regieren wird. Der derzeitige Präsident Donald Trump hat allerdings bisher seine Niederlage noch nicht eingeräumt, sondern angekündigt, gerichtlich gegen die Ergebnisse vorgehen zu wollen. Die Mo-taz (Bernd Pickert) beschreibt, wie Trumps Anwälte jetzt agieren, um die von ihm erhobenen Betrugsvorwürfe zu untermauern. Das eigentliche Ziel sei, dass die Wahlergebnisse in manchen Staaten nicht bis zum 8. Dezember geklärt sind und dann die (republikanisch dominierte) Parlamente dieser Staaten die Wahlleute bestimmen. In der BamS werden die neun Richter des US-Supreme Court vorgestellt, auf den Trump, so heißt es in der Zeitung, seine Hoffnung auf eine "Korrektur" setzt und die FAS (Daniel C. Schmidt) erklärt, aus welchen rechtlichen Gründen die Auszählung der Stimmen in Pennsylvania so lange gedauert hat.

Rechtspolitik

Corona – Infektionsschutzgesetz: Am vergangenen Freitag beriet der Bundestag über Nachbesserungen im Infektionsschutzgesetz, um so für Coronaschutzmaßnahmen eine bessere gesetzliche Legitimation zu schaffen. So sollen künftig in einem neuen Paragrafen 28a fünfzehn Maßnahmen als Beispiele für "notwendige Schutzmaßnahmen" ausdrücklich erwähnt werden. taz.de (Christian Rath), Sa-FAZ (Alexander Haneke) und Sa-Welt (Ricarda Breyton) berichten über die Plenardebatte.

tagesschau.de (Frank Bräutigam) analysiert die Knackpunkte des Infektionsschutzgesetzes und beantwortet die Frage, warum es wichtig ist, wer über die Coronaeinschränkungen entscheidet.

Ricarda Breyton (Sa-Welt) kritisiert, dass der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu wage bleibt und fordert eine Nachschärfung der Regelungen. Jasper von Altenbockum (Sa-FAZ) setzt sich mit der Kritik des FDP-Fraktionsvorsitzenden Christian Lindner auseinander, der die Novelle als "rechtspolitisches Feigenblatt" bezeichnet hatte. Aus Lindners Verdikt spreche allerdings weniger der Vorsitzende einer liberalen Rechtsstaatspartei, als der er dem Gesetz eigentlich sofort zustimmen müsste, als vielmehr der verletzte Stolz der Opposition, die bei "Parlamentsbeteiligung" allzu gern ans Mitregieren denke, so der Autor.

Anwaltsvergütung: Nach heftigem Protest der Anwaltsorganisationen gegen eine Verschiebung der geplanten Erhöhung der Anwaltsvergütung, hat der Bundesrat entgegen dem Votum seines Finanzausschusses in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf von einer solchen Forderung Abstand genommen. Wie LTO (Hasso Suliak) schreibt, hatte der Finanzausschuss der Länderkammer wegen der durch die Corona-Pandemie angespannten Finanzlage in den Ländern für eine Verschiebung plädiert und damit die Anwaltsverbände in helle Aufregung versetzt. Die Sa-FAZ (Marcus Jung) zitiert den schleswig-holsteinischen Justizminister Claus Christian Claussen (CDU) mit den Worten: "Wer jetzt über das Inkrafttreten des Gesetzes verhandeln will, muss über das gesamte Gesetz neu verhandeln."

Terrorismusbekämpfung: Kai Biermann (zeit.de) kommentiert die beschlossene Entfristung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes, indem er die Anti-Terror-Politik insgesamt kritisiert. Diese Politik verändere die Gesellschaft, sie schwäche die Abwehrkräfte der Bürger, heißt es im Artikel. Die immer neuen Terrorgesetze hätten die Menschen offensichtlich längst mürbe gemacht.

EU-Rechtsstaatlichkeit: Künftig soll die EU die Möglichkeit haben, die Vergabe von Geldern an die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards zu knüpfen. Offiziell soll so der Missbrauch von EU-Geldern verhindert werden, in Wahrheit habe das Instrument das Potenzial, Regierungen von Populisten wie Orbán und Kaczyński abzustrafen, heißt es in einem Artikel des Spiegel (Markus Becker/Jan Puhl).

Justiz

Richterbesetzung: Das Bundesjustizministerium will die Bewerbungsanforderungen für Vorsitzende Richter an den obersten Bundesgerichten lockern, berichtet tagesschau.de (Philip Raillon). Das bisherige Erfordernis einer vorherigen mehrjährigen Richtertätigkeit an dem jeweiligen Gericht soll danach künftig entfallen. Kritiker befürchten, dass die Politik Juristen zu Bundesrichtern wählt und dann zeitnah zu Vorsitzenden bestimmen könnte, die zwar nicht die nötige Erfahrung haben, aber dafür einer bestimmten politischen Linie entsprechen.

Corona-Verordnungen: Über die steigende Zahl von Eilverfahren gegen die jeweiligen Corona-Verordnungen schreibt der Spiegel (Dietmar Hipp/Timo Lehmann u.a.). So zählte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bis Donnerstag 55 Eilverfahren zur dortigen Corona-Verordnung, beim Verwaltungsgericht Berlin waren bis Donnerstag etwa 80 Eilverfahren anhängig.

Wie LTO meldet, hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mehrere Eilanträge gegen die coronabedingten Schließungen von Gastronomiebetrieben und Fitnessstudios abgewiesen. Mit Blick auf die gravierenden Folgen eines weiteren Anstiegs von Ansteckungen und Erkrankungen sowie der Gefahr, dass das Gesundheitswesen überlastet wird, ergebe die Folgenabwägung für beide Bereiche, dass Schließungen gegenwärtig hinzunehmen seien, so das Gericht.

BVerfG – Fragen zur PKW-Maut: Wegen der gescheiterten PKW-Maut zieht laut zeit.de die FDP-Bundestagsfraktion vor das Bundesverfassungsgericht. Die Fraktion will sich mit einer Organklage dagegen wehren, dass aus ihrer Sicht die Bundesregierung schriftliche Einzelfragen nicht vollständig oder falsch beantwortet hat.

BGH zum fiktiven Schadensersatz: Der Rechtsprofessor Heiko Fuchs befasst sich auf LTO mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum fiktiven Schadensersatz. Anlass ist eine Entscheidung des VII. Zivilsenates, der Ende Oktober daran festhielt, dass der Schadensersatz nicht anhand der voraussichtlich erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten ("fiktiven") Mängelbeseitigungskosten bemessen werden darf.

OLG Naumburg – Angriff auf Synagoge: Der Spiegel (Beate Lakotta) berichtet ausführlich über die Befragung des Angeklagten Stephan B. Er zeige sich redefreudig, uneinsichtig und ohne jedes Mitgefühl.

In der FAS (Mona Jaeger) wird die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens porträtiert. Mertens sei Richterin, aber sie sei auch mal empört, ratlos, ringe mit sich. Auch jetzt beim Prozess gegen Stephan B. sei der Mensch Mertens in der Richterinnenrobe immer wieder zu erkennen.

OLG Frankfurt/M. – Mord an Walter Lübcke: Im Dezember soll das Verfahren wegen des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke zu Ende gehen. Für Marlene Grunert (Sa-FAZ) dürfe es aber - unabhängig davon, zu welchem Urteil das Gericht kommt, bei einer juristischen Aufarbeitung allein nicht bleiben. Gesellschaft, Politik und Sicherheitsbehörden seien gefragt, die komplexen Formen des Rechtsterrorismus zu durchdringen und im Blick zu haben, damit Morde wie dieser künftig verhindert würden.

LG Augsburg zum tödlichen Angriff auf Feuerwehrmann: Das Landgericht Augsburg hat ein Jahr nach dem tödlichen Angriff auf dem Augsburger Königsplatz den 17-jährigen Haupttäter zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Die Tat hatte für bundesweite Aufmerksamkeit gesorgt, weil das Opfer ein Feuerwehrmann war, der privat unterwegs war. spiegel.de und Sa-FAZ (Timo Frasch) berichten über die Entscheidung.

LG Bonn zu Cum-Ex: Die Sa-FAZ (Marcus Jung) weist auf den demnächst beginnenden nächsten Cum-Ex-Prozess hin. Vom 17. November an muss sich vor dem Landgericht Bonn ein früherer Generalbevollmächtigter der M.M.-Warburg-Gruppe wegen Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall verantworten. Er soll durch die Aktiengeschäfte einen Steuerschaden von 325 Millionen Euro verursacht haben.

StA Köln – Cum-Ex: Bei der Staatsanwaltschaft Köln sind derzeit im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Steuerbetrug 69 Ermittlungsverfahren anhängig mit 927 natürlichen Personen als Beschuldigten. Das geht laut der Mo-SZ aus der Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Düsseldorfer Landtag hervor.

LG Bremen zum "BAMF-Skandal": Das Landgericht Bremen hat im so genannten BAMF-Skandal den größten Teil der Anklage nicht zur Verhandlung zugelassen, heißt es in der Mo-taz (Benno Schirrmeister). Die 250-seitige Anklageschrift beruhte auf im Jahr 2018 erhobenen Vorwürfen gegen die beurlaubte Leiterin der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Mittlerweile sind aber mehrere der als Straftaten gewerteten Bescheide von Verwaltungsgerichten bestätigt worden.

VG Schleswig zu Trauung und Corona: Wie spiegel.de und LTO melden, hat das Verwaltungsgericht Schleswig den Ausschluss von Eltern und Trauzeugen von einer Trauung bestätigt. Das Standesamt hatte die Zahl der erlaubten Teilnehmer auf die zwingend erforderlichen Personen beschränkt und das mit dem Schutz vor Coronaansteckungen begründet. Die Gemeinde habe dabei, so das Gericht, ihr bestehendes weites Ermessen nicht fehlerhaft ausgeübt.

StA Berlin – Rechtsanwalt Fromm: Die Sa-FAZ (Marcus Jung) berichtet über die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den Rechtsanwalt Hartmut Fromm, Inhaber der Kanzlei Heberer, Buse, Fromm wegen eines dringenden Tatverdachtes der Untreue zu Lasten des Kunstmäzens Erich Marx. Den Schaden für den schwerreichen Kunstsammler, der vor wenigen Wochen im Alter von 99 Jahren verstarb, beziffern die Staatsanwälte auf 38 Millionen Euro.

StA Frankfurt/M. – Lottoland: Die Sa-SZ (Jan Willmroth) schildert ausführlich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. gegen Verantwortliche des Anbieters Lottoland, der seinen Sitz auf Gibraltar hat. Den Beschuldigten wird die Veranstaltung illegaler Glücksspiele vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hält die Duldungsvereinbarung der Bundesländer mit Blick auf den nächstes Jahr in Kraft tretenden Glücksspielstaatsvertrag für strafrechlich irrelevant.

Sonstiges

Corona und Schul- bzw. Kitabetrieb: LTO (Tanja Podolski) fasst einige der Entscheidungen von Verwaltungen und Gerichten zu Maßnahmen des Coronaschutzes für Schulen und Kitas zusammen und erläutert, was Eltern ggf. tun können.

Behandlungskapazitäten und Triage: Im Verfassungsblog beleuchtet die wissenschaftliche Mitarbeiterin Anne Streng-Baunemann eine Vorfrage zur Triage, nämlich bis wann eigentlich eine Verpflichtung besteht, bei Engpässen zunächst für eine Erhöhung der Behandlungskapazitäten zu sorgen, bevor Patienten bei einer Knappheit priorisiert werden.

Coronaschutz und Unverletzlichkeit der Wohnung: Der Diskussion, ob zur Kontrolle der coronabedingten Kontaktbeschränkungen auch Ordnungsbehörden oder Polizei in Privatwohnungen eindringen dürfen, widmet sich Rechtsprofessor Sebastian Kluckert im Verfassungsblog. Der Autor meint, dass das zwar rechtlich möglich ist, es sich behördliche Entscheidungsträger angesichts weiterhin bestehender Vollzugsdefizite aber zweimal überlegen sollten, ob sie ausgerechnet in den Wohnungen anfangen zu zeigen, wie schlagkräftig die Ordnungsverwaltung ist.

Religionsfreiheit: Mit dem Schutzbereich der grundgesetzlich gewährleisteten Religionsfreiheit befasst sich Rechtsprofessor Arnd Diringer in der WamS. Im Zusammenhang mit dem Islam würden die Gerichte verkennen, dass es allzu oft eben nicht um Glaubensausübung gehe, sondern darum, dass unter dem Deckmantel der Religion ein neues Gesellschaftssystem etabliert werden soll, wird die Berliner Rechtsanwältin Seyran Ateş zitiert, die das Land im Rechtsstreit um das Neutralitätsgesetz vertrat. Der Staat habe hier die Definitionskompetenz, sagt Diringer, um zwischen religiösen und religiös verbrämten, politischen Forderungen zu unterscheiden.

Kinder im Strafrecht: Mit der Schutzbedürftigkeit von Kindern, wenn sie zu Opfern von Sexualstraftaten werden und der Strafwürdigkeit, wenn sie (später) zu Tätern werden, befasst sich Ex-Bundesrichter Thomas Fischer auf spiegel.de. In demselben Atemzug, in welchem die "lebenslangen" Traumatisierungen und Leiden der Kinderopfer beklagt und ein ums andere Mal beschworen werden, verkläre man die tatsächlichen oder mutmaßlichen Täter zu Monstern der Finsternis, denen nur mit möglichst frühzeitiger, möglichst konsequenter und möglichst langer Ausgrenzung, Kontrolle und härtester Abschreckungsstrategie beizukommen sei, sagt Fischer.

Rechtspodcast: LTO (Annelie Kaufmann) hat sich den Podcast "The first Year" angehört, in dem Arne Fischer Karrieretipps gibt und Interviewgäste aus den verschiedensten Rechtsgebieten mit ihrem beruflichen Werdegang vorstellt.

Rechtsgeschichte – BVerfG zur Werbung für Kirchenaustritt: Martin Rath erinnert auf LTO an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der ein Strafgefangener sich vergeblich gegen die Versagung einer vorzeitigen Haftentlassung wandte. Die Justizvollzugsanstalt hatte dies abgelehnt, weil der Beschwerdeführer seine Mitgefangenen zum Austritt aus der Kirche bewegen wollte und ihnen dafür Tabak versprach.

Rechtsgeschichte – Nürnberger Chefankläger im Interview: Der Spiegel (Felix Bohr) hat sich mit Benjamin Ferencz darüber unterhalten, wie er Deutschland bei seiner ersten Begegnung 1945 wahrgenommen hat und wie er sich an die Nürnberger Prozesse erinnert.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. November 2020: . In: Legal Tribune Online, 09.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43354 (abgerufen am: 25.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen