Die juristische Presseschau vom 22. November 2023: Anhörung zur Haus­halts­krise / BGH zur Riester-Rente / Ökozid in der Ukraine?

22.11.2023

Experten halten auch den Bundeshaushalt 2023 für verfassungswidrig. Der BGH hält eine gängige Gebühren-Klausel in Riester-Verträgen für unwirksam. Fördert der Krieg in der Ukraine die Anerkennung des Ökozids? 

 

Thema des Tages

Schuldenbremse: Der Haushaltsausschuss des Bundestags hörte Sachverständige zu den unmittelbaren haushaltsrechtlichen Konsequenzen des Schuldenbremsen-Urteils des Bundesverfassungsgerichts  aus der vergangenen Woche. Die Experten waren sich einig, dass der laufende Bundeshaushalt derzeit verfassungswidrig ist, weil nach den vom BVerfG entwickelten neuen Verbuchungsmaßstäben die aufgenommenen Schulden des Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Jahr 2023 zu verbuchen sind, so dass in diesem Jahr entgegen der Vorstellung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) die Schuldenbremse nicht eingehalten ist. Um die Verfassungsmäßigkeit des laufenden Haushalts zu verhindern, müsse der Bundestag noch in diesem Jahr einen Notlagenbeschluss gem. Art.115 Abs. 2 Satz 6 GG fassen, so die juristischen Experten. Eine Notlage könne sich nach dem BVerfG-Urteil auch über mehrere Jahre erstrecken. Ob angesichts der herrschenden Ungewissheiten der Haushalt 2024 wie geplant in der kommenden Woche verabschiedet werden kann, war umstritten. Die ökonomischen Experten kritisierten, dass es für den Staat schwer sei, nach einer Notlage Investorenerwartungen zu stabilisieren, wenn die Notlage jedes Jahr neu festgestellt werden muss. Über die Anhörung berichten SZ (Claus Hulverscheidt) und LTO (Christian Rath).

Übersichten zu den politischen Diskussionen und den drängendsten Fragen finden sich bei LTO, FAZ (Manfred Schäfers), FAZ (Helene Bubrowski u.a.), zeit.de (Tina Groll/Jurik Caspar Iser). Die Welt (Nikolaus Doll) interviewt Rechtsprofessor Kyrill-Alexander Schwartz zum Thema. In einer Analyse bestreitet Mark Schieritz (zeit.de), dass Deutschland ein Schuldenproblem habe. Angesichts einer geringeren Staatsschuldenquote als alle anderen G7-Staaten ließen sich Kreditneuaufnahmen jedenfalls ökonomisch vertreten. Scheitere die Regierung an einem Problem, "das es eigentlich nicht gibt", werde dies den "genug Problemen, die es gibt", nicht gerecht. Haushaltsrechtliche Grundbegriffe sowie jene der aktuellen Diskussion stellt spiegel.de (Matthias Fett/Matthias Kaufmann) dar.

Nach Ansicht von Thomas Sigmund (Hbl) eröffnet der "finanzpolitische Super-GAU" des Urteils der Ampelregierung die Chance, "sich die maßlose Subventionspolitik wieder" abzugewöhnen und "auch wieder das Sparen" zu lernen. Als Beispiel für Maßnahmen, "die erst mal nichts oder kaum etwas kosten", nennt der Autor: "Bürokratieabbau mit der Machete, Atomkraftwerke wieder anfahren, Milliardensubventionen für amerikanische Unternehmen streichen." Henrike Roßbach (SZ) beschreibt in ihrem Kommentar die Verantwortung des Bundesfinanzministers "für das gewählte Konstrukt, das jetzt in sich zusammengefallen ist wie ein abgekühltes Soufflé." Dass sich die Regierung so schwer damit tue, "das Desaster zu erklären, ist selbst eines."

BVerfG zu Schuldenbremse/Nachtragshaushalt 2021: Der Doktorand Lennart Starke unternimmt auf dem Verfassungsblog eine ausführliche Kritik des Schuldenbremsen-Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus der vergangenen Woche. Die vom Zweiten Senat eröffneten haushaltsverfassungsrechtlichen Gestaltungsspielräume seien dermaßen eng, dass der vom Ersten Senat in dessen Klimabeschluss vom März 2021 eröffnete Blick auf Fragen der Generationengerechtigkeit vestellt worden sei, ohne dass die nun vom Gericht vorgebrachten Argumente wirklich zwingend seien.

Rechtspolitik

Datenaustausch zur Strafverfolgung: Nach Bericht der FAZ (Thomas Gutschker) haben sich EU-Ministerrat und Europäisches Parlament politisch darauf verständigt, den Datenaustausch nationaler Strafverfolgungsbehörden schneller und umfangreicher als bislang zu gestalten. So solle es künftig auch möglich sein, Gesichtsbilder und Kriminalakten Verdächtiger auszutauschen. Die Abfragen sollen durch eine neue zentralisierte Infrastruktur beschleunigt werden. Damit werde die sogenannte Prüm-II-Verordnung beschlossen.

EU-Kompetenzgericht: In einem Gastbeitrag für den Recht und Steuern-Teil der FAZ spricht sich Rechtsprofessor Matthias Ruffert gegen den Vorschlag aus, die anhaltenden Konflikte zwischen den Obersten Gerichten der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Gerichtshof durch einen einzurichtenden Kompetenzgerichtshof schlichten zu lassen. Auch eine solche "Große Kammer der Höchsten Gerichte der EU" wäre als "Teil der supranationalen Ebene" nicht in der Lage, die bestehende "mehrdimensionale Spannungslage" wegzuprozedualisieren, von praktischen Schwierigkeiten ganz zu schweigen. Vorzugswürdig wäre ein fortlaufender kritischer Dialog zwischen EuGH und den obersten nationalen Gerichten, wie dies im Grundrechtsbereich schon gelungen sei.

Justiz

BGH zu Riester-Rente: Eine in zahlreichen älteren Riester-Renten-Verträgen enthaltene Klausel, nach der Riester-Sparer:innen im Fall der späteren Vereinbarung einer Leibrente "gegebenfalls" mit zusätzlichen Kosten für Abschluss oder Vermittlung zu rechnen hätte, ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs unwirksam. "Für den durchschnittlichen Sparer" sei die Formulierung "nicht klar und verständlich", hatte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger in der mündlichen Verhandlung erklärt. Dabei wäre es der beklagten Sparkasse ohne Weiteres möglich gewesen, die angefallenden Kosten tatsächlich zu beziffern. Welt  und swr.de (Gigi Deppe/Milena Wassermann) berichten.

BGH zu Fluggastrechten: Nach der Annullierung eines Fluges müssen Fluggesellschaften betroffenen Passagieren den frühestmöglichen Ersatz anbieten und anderenfalls eine Entschädigung leisten. Dies entschied nach Bericht von LTO der Bundesgerichtshofs in einer nun veröffentlichten Entscheidung vom Oktober. Im Gegensatz zur Ansicht der Vorinstanzen ist laut BGH die EU-Fluggastrechteverordnung, so zu verstehen, dass Ersatzflüge auch nach Ablauf der dreistündigen Verspätungsfrist anzubieten sind.

BGH zu Untervermietung: Wer einen Teil seiner Wohnung aus finanziellen Gründen untervermieten will, kann sich damit auf ein berechtigtes Interesse berufen und hieraus einen Genehmigungsanspruch gegenüber dem Vermieter ableiten. Dies entschied nach Meldung von spiegel.de der Bundesgerichtshof in einem Berliner Fall. Das dortige Landgericht müsse nun erneut über die Sache entscheiden.

BAG zu Urlaubsabgeltung: Auf LTO stellen Michaela Felisiak und Dominik Sorber, Rechtsanwältin und Rechtsanwalt, ein Ende Juli verkündetes Urteil des Bundesarbeitsgerichts vor, in dem die europarechtsfreundliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Urlaubsabgeltung zur Anwendung kam. Die Klägerin war ursprünglich als Geschäftsführerin beschäftigt und damit im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie eine Arbeitnehmerin. Aus diesem Grund hätte sie von der hierfür zuständigen Gesellschafterversammlung über den drohenden Verfall nicht genommenen Urlaubs unterrichtet werden müssen. Da dies nicht geschehen ist, hat die Klägerin Anspruch auf eine Abgeltung.

BVerwG zu Kita-Zuzahlungen: Rechtsanwältin Beate Schulte zu Sodingen begrüßt im Recht und Steuern-Teil der FAZ das Ende Oktober verkündete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die in Berlin geltenden Obergrenzen für elterliche Kita-Zuzahlungen für  rechtswidrig erklärte. Es sei nicht einsichtig, dass freien Kita-Trägern durch finanzielle Obergrenzen für Eltern bislang praktisch vorgeschrieben wurde, wie sie die Ausbildung der Kinder ausgestalten dürften.

OLG Stuttgart zu Radio Dreyeckland: Die Durchsuchungen der Privaträume zweier Angestellter des linken Senders Radio Dreyeckland erfolgen laut Oberlandesgericht Stuttgart zu Recht. Anders noch als die Vorinstanz habe das OLG keinen Einschüchterungseffekt durch die polizeiliche Maßnahme erkennen können, schreibt netzpolitik.org (Sebastian Meineck) Die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung habe sich allenfalls daraus ergeben können, dass es den Ermittlungsteams gerade darum gegangen wäre, etwa die Namen von Informant:innen in Erfahrung zu bringen.

LG Düsseldorf – Brandanschlag auf Einsatzkräfte: Am nächsten Freitag beginnt am Landgericht Düsseldorf der Prozess gegen einen 57-Jährigen, dem vorgeworfen wird, im vergangenen Mai einen neunköpfigen Einsatztrupp  aus Feuerwehrleuten, Rettungskräften und Polizist:innen durch einen Brandanschlag schwer verletzt zu haben. Der Einsatz galt der Überprüfung einer vermuteten hilflosen Person in einer Ratinger Wohnung. Die SZ (Christian Wernicke) stellt in den Mittelpunkt ihres Vorberichts den schwierigen Umgang der betroffenen Feuerwehrleute mit dem Vorfall und betont gleichzeitig die Bedeutung, die die Anteilnahme der Bevölkerung für die Betroffenen hatte.

AG München zu Grabpflege-Auflage: Bereits Ende Oktober entschied das Amtsgericht München, dass eine testamentarisch verfügte Vermächtnis-Auflage, das Grab der Erblasserin zu pflegen, zwar grundsätzlich vererbbar ist, aber nicht wenn sie höchstpersönlichen Charakter hat. Damit wies das Gericht die Klage des Alleinerben der Erblasserin ab. Dieser hatte erreichen wollen, dass die in der Auflage erteilten Hinweise über die Grabpflege auch über den mittlerweile eingetretenen Tod der Erbin auf deren Kinder übergeht. LTO berichtet.

Recht in der Welt

Ukraine – Ökozid: Zu den Begleitumständen des russischen Überfalls auf die Ukraine gehört auch die Vernichtung bzw. dauerhafte Beschädigung ökologisch besonders wertvoller Lebensräume. Die SZ (Nicolas Freund) führt Beispiele an und macht darauf aufmerksam, dass im Strafrecht der Ukraine "Ökozid", verstanden als "Massenvernichtung von Flora und Fauna" bzw. das "Vergiften von Luft und Wasser", unter Strafe steht. Nicht zuletzt deshalb habe sich das Land einer Bewegung angeschlossen, die dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) eine Zuständigkeit für Umweltzerstörungen geben will. Hierbei wäre dann aber auch zu berücksichtigen, dass gewisse Maßnahmen der ukrainischen Streitkräfte wie etwa die großflächige Verminung ganzer Landstriche gleichfalls als Ökozid eingestuft werden könnten.

Großbritannien – Menschenrechte: Der Sonderberichterstatter des UN-Menschenrechtsrat für Menschenrechte im Klimawandel, Ian Fry, hat beim britischen Innenministerium um Stellungnahme gebeten, warum Haftstrafen gegen verkehrsblockierende Klimaaktivisten deutlich härter ausfielen als in vergleichbaren früheren Fällen. Daneben habe Fry auch im Sommer in Gesetzesform gegossene Restriktionen bei Straßenprotesten kritisiert. Dies schreibt die FAZ (Johannes Leithäuser) und geht im Weiteren auf den wohl noch nicht entschiedenen Umgang der Regierung mit den Konsequenzen des Ruanda-Urteils des britischen Supreme Courts ein. Der neue Außenminister David Cameron habe hierzu vorgeschlagen, zu erwartende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu ignorieren. Als Ministerpräsident habe er dies gegenüber einer Entscheidung des Gerichts über den Ausschluss vom aktiven Wahlrecht für Strafgefangene getan.

Die Haftstrafen für Klimaproteste hält Peter Sturm (FAZ) für "kritikwürdig". Aus ihnen abzuleiten, dass in Großbritannien "das Demonstrationsrecht als Ganzes" gefährdet sei, schieße aber "über das Ziel hinaus."

Dänemark – Cum-Ex/Großkanzlei: Weil sie die wegen Steuerrückforderungen mittlerweile insolvente deutsche North Channel-Bank bei deren Cum-Ex-Geschäften in Dänemark beraten hatte, haftet die Großkanzlei Bech-Bruun für Verluste der Steuerbehörden in Höhe von gut 50 Millionen Euro. Dies entschied der Oberste Gerichtshof des Landes. Der Kanzlei sei es im Prozessverlauf gelungen, die geforderte Summe zu halbieren, schreibt die FAZ (Marcus Jung). Pikant sei dabei, dass ausgerechnet diese Kanzlei nach Bekanntwerden Cum-Ex-bedingter Steuerausfälle vom zuständigen dänischen Minister mit einer externen Begutachtung beauftragt worden war.

Spanien – Katalonien-Konflikt: Im Leitartikel kritisiert Hans-Christian Rößler (FAZ) die vom wiedergewählten Ministerpräsidenten Pedro Sanchez angeordnete Amnestie für katalanische Separatisten als "falsch". Zwar habe sich Sanchez im Gegensatz zur früheren konservativen Regierung nach seiner Amtsübernahme darum bemüht, den Streit über die Unabhängigkeit der Region "aus den Gerichten heraus wieder in die Parlamente zu holen." Die "so großzügige Geste des Verzeihens" hätte aber einen breiteren Konsens erfordert. Dass sie entgegen ausdrücklicher Aussagen im Wahlkampf erfolgte, schade "der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates" und letztlich auch dem demokratischen Miteinander.

Großbritannien – Deliveroo-Fahrer: Das Oberste Gericht Großbritanniens hat entschieden, dass die Fahrer des Lieferdienstes Deliveroo als selbständig Tätige keine Gewerkschaft gründen können. Die Lieferfahrer könnten darüber hinaus auch keine kollektiven Tarifverhandlungen führen und dürften auch nicht streiken, so die FAZ (Philip Plickert). Dieser Abschluss einer fast sieben Jahre währenden gerichtlichen Auseinandersetzung stehe im Widerspruch zu einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Niederlande.

USA – Wahlrecht: Ein US-Bundesgericht in St. Louis entschied, dass eine Bestimmung des Voting Rights Act von 1965 über das Verbot diskriminierender Wahlgesetze lediglich dem US-Justizminister eine Klagebefugnis einräumt, nicht jedoch Privaten. Die weit überwiegende Zahl von Klagen aufgrund der Bestimmung des wohl zentralen Gesetzes der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung der 1960er-Jahre sind bislang jedoch von Privaten ausgegangen. Die Entscheidung verdeutliche den Einfluss des früheren US-Präsidenten Donald Trump auf Richterernennungen, so  zeit.de (Johanna Roth) in einer vertieften Analyse.

USA – Antisemitismus auf X/Twitter: Das von Elon Musk geleitete X-Unternehmen verklagt an einem texanischen Gericht die NGO Media Matters. Anlass ist ein Bericht der NGO, demzufolge auf der X-Plattform antisemitische Propaganda neben der Werbung weltbekannter Konzerne erscheine. Musk werfe der beklagten Organisation vor, ihre Erkenntnisse "auf bösartige Weise fabriziert" und manipulativ gewonnen zu haben. SZ (Philipp Bovermann) und netzpolitik.org (Constanze Kurz) berichten.

Sonstiges

Datenschutzbeauftragter Kelber: Ob der aktuelle Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, seine Tätigkeit auch in einer zweiten Amtperiode ausüben kann, ist nach Informationen von LTO (Hasso Suliak) unklar. Kelbers Amtszeit ende mit dem Ablauf dieses Jahres, er habe auch sein Interesse an einer weiteren Amtszeit bekundet. Es müsse aber angenommen werden, dass es sich das SPD-Mitglied "mit vielen Entscheidungsträgern der Ampeln verscherzt habe", u.a. durch seine Stellungnahmen zur geplanten elektronischen Patientenakte oder durch den mittlerweile am Verwaltungsgericht Köln anhängigen Streit mit dem Bundespresseamt über den Betrieb einer Facebook-Fanpage.

AfD-Verbot: In einem Gastbeitrag für das Feuilleton der SZ spricht sich Albrecht von Lucke, Jurist und Politologe, gegen ein Verbot der AfD aus. Hierfür sprächen eher noch politische denn juristische Gründe. Ein Verbot würde das von der Partei verbreitete Narrativ, sie vertrete Marginalisierte und meinungsmßig Unterdrückte, fortspinnen. Notwendig sei es vielmehr, "die AfD durch bessere Arbeit zu verkleinern."

Das Letzte zum Schluss

Erbenglück: Über einen unverhofften Geldsegen kann sich die Kleinstadt Hinsdale im US-amerikanischen Bundesstaat New Hampshire freuen. spiegel.de berichtet, dass ein zurückgezogen und äußerst sparsam gelebt habender 82-Jähriger seiner Heimatstadt knapp vier Millionen Dollar hinterließ. Das Geld hatte der Erblasser durch einträgliche Investments verdient, aber offenbar zu Lebzeiten keine rechte Verwendung dafür gefunden.

 

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LTO/mpi/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. November 2023: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53233 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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