Was die Politik gegen Hetze auf Telegram tun kann. Das bayerische Verfassungsschutzgesetz erlebt eine kritische Prüfung durch das BVerfG. Die FAZ spricht mit Marek Safjan über den Konflikt zwischen Polen und dem EuGH.
Thema des Tages
Telegram: Wie kann gegen strafbare Inhalte auf der Chat-App Telegram vorgegangen werden? Weil öffentliche Kanäle der App nach Einschätzung des Bundesamts für Justiz als soziales Netzwerk zu verstehen sind, gelte auch für diese das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, so Übersichten von FAZ (Corinna Budras) und spiegel.de (Max Hoppenstedt). Bisherige Anschreiben des Amtes an die Telegram-Zentrale in Dubai blieben jedoch unbeantwortet. Eine Verabschiedung der Digitale-Dienste-Verordnung der EU sei noch nicht absehbar. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius schlägt daher in einem Interview mit spiegel.de (Hubert Gude) vor, Apple und Google davon zu überzeugen, die Telegram-App wegen des Verstoßes gegen firmeninterne Compliance-Regeln aus ihren App-Stores zu entfernen. Die von LTO zitierten IT-Rechtler sprechen sich zwar gegen Löschung aus, plädieren für konsequente Anwendung bestehender Regeln und halten in einem Fall auch eine Neudefinition des Anwendungsbereiches des NetzDG für erforderlich.
Michael Hanfeld (FAZ) entwirft im Medien-Teil eine Handlungsanleitung. Zunächst solle die Anwendbarkeit des NetzDG nicht mehr von Größe oder Geschäftsmäßigkeit der Plattform abhängen, sondern von der Strafwürdigkeit der Inhalte. Im Telekommunikationsgesetz solle eine Haftungsreihenfolge Post-Urheber, Plattform, Distributeure definiert und durchgesetzt werden. Auf Bundesebene sollten der Medienaufsicht Rechtshilfeersuchen zugebilligt werden. Helene Bubrowski (FAZ) meint im Leitartikel, dass sich Telegram "ohne Druck" nicht bewegen werde. Es sei bezeichnend, dass bereits die ersten Überlegungen "die Netzgemeinde in Deutschland aufjaulen" ließen. Tanja Tricarico (taz) schließlich erinnert daran, dass es Polizeibehörden unbenommen sei, Chatverläufe in offenen Gruppen mit vielfachen Klarnamen zu verfolgen und zu ahnden.
Rechtspolitik
Corona – Testpflicht: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich mit den Gesundheitsministern und -ministerinnen der Länder darauf verständigt, Testpflichten für dreifach Geimpfte entfallen zu lassen. Die Befreiung gelte nicht für medizinische Einrichtungen, schreibt die SZ (Angelika Slavik, aktueller auf sueddeutsche.de).
Nach Reinhard Müller (FAZ) bringt die Neuregelung "mehr Freiheit für diejenigen, die sie verdienen." Anreize auch für erneute Impfungen seien weiterhin nötig. Wer im staatlichen Versuch, auf fachlicher Grundlage bestmöglich durch die Pandemie zu kommen, "Totalitarismus am Werk" sehe, habe "offenbar ein grundsätzliches Problem mit unserer freiheitlichen Ordnung." Angesichts der neuen Omikron-Variante hält Ingo Arzt (zeit.de) die Testpflicht-Befreiung dagegen für "die erste Pandemiefehlentscheidung unter der neuen Bundesregierung." Sie entspreche einer "bauchgefühligen Hoffnung", dürfte "kaum bis Weihnachten zu halten sein" und widerspreche bisherigen Erkenntnissen. Womöglich gehe all dies aber "auch in der nächsten Debatte unter", jener über einen omikronbedingten Lockdown.
Corona – Impfpflicht: Über die arbeitsrechtlichen Konsequenzen der jüngst beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht spricht Rechtsprofessor Michael Fuhlrott mit LTO (Tanja Podolski). Arbeitgeber treffe die Pflicht zur Dokumentation vorgelegter Nachweise sowie einer Meldung an das Gesundheitsamt, sollten Nachweise nicht beigebracht werden. Sollte zum Stichtag 15. März immer noch Nachweis oder ein ärztliches Zeugnis zur Befreiung fehlen, verletze dies eine Nebenpflicht des Arbeitsverhältnisses. Hierauf könne mit dem üblichen arbeitgeberseitigen Instrumentarium reagiert werden.
Extremismus: Ronen Steinke (SZ) fordert im Leitartikel eine schnellere und einfachere Entfernung von Extremist:innen aus Polizei und Bundeswehr. Auch auf der Wunschliste des Bundeskriminalamtes an den Gesetzgeber stehe eine derartige gesetzliche Änderung ganz oben, war aber vom bisherigen Innenminister Horst Seehofer (CSU) verhindert worden. Vorbild ist eine Regelung in Baden-Württemberg. Nach dem dortigen Landesdisziplinargesetz werden Disziplinarmaßnahmen gegen Landesbeamte durch behördliche Verfügung ausgesprochen. Die oftmals langwierigen juristischen Auseinandersetzungen folgten erst danach. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelung vor rund einem Jahr akzeptiert.
Digitale Dienste: Der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments hat nun seinen Entwurf für die geplante Verordnung Digital Services Act vorgelegt. In diesem würde u.a. die Datensammlung für Werbezwecke durch sogenannte Dark Patterns verboten, berichtet netzpolitik.org (Alexander Fanta). Ein Komplett-Verbot personalisierter Werbung sehe der Entwurf, über den das Plenum im Januar abstimmen solle, nicht vor.
Whistleblower: Am kommenden Freitag endet die Frist, bis zu der Deutschland die EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie hätte umsetzen müssen. Rechtsanwalt Klaus Herrmann warnt in einem Gastbeitrag für den Recht und Steuern-Teil der FAZ "Unternehmen und Behörden" davor, die Vorgaben zum Hinweisgeberschutz wegen dieses Versäumnisses zu ignorieren. Zwar würde zwischen Privaten eine unmittelbare Wirkung nicht umgesetzter Richtlinien nach herrschender Meinung weiterhin abgelehnt. Nationale Gerichte seien dagegen verpflichtet, Hinweisgeber im Sinne der Richtlinie "von jeder Haftung freizuhalten."
Justiz
BVerfG – BayVSG: In der Verhandlung zum 2016 neu gefassten Bayerischen Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) zeichnete sich eine Grundsatzentscheidung ab, schreibt die taz (Christian Rath). In dem erst in einigen Monaten erwarteten Urteil würden die umfangreich diskutierten Befugnisse des Verfassungsschutzes gründlich durchdacht werden. Auch die SZ (Wolfgang Janisch) geht davon aus, "dass einige Vorschriften des bayerischen Gesetzes den Besuch in Karlsruhe nicht überstehen werden" und führt zur Begründung einen "Moment der Ratlosigkeit" an, in dem zwei Richterinnen und der Präsident des bayerischen Landesamtes gemeinsam an der Deutung eines "durch Querverweise bis zur Unlesbarkeit verkomplizierten Paragrafen" zur Wohnraumüberwachung verzweifelten.
BVerfG – 2G++: In einem Gastbeitrag für LTO verneint Roman Poseck, Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt/M., eine Vorbildwirkung der vom Bundesverfassungsgericht für die BayVSG-Verhandlung angeordneten 2G++-Regelung (Geimpft oder Genesen plus PCR-Test). Die Regelung und ihr erheblicher organisatorischer Aufwand möge durch die konkrete Verfahrenssituation gerechtfertigt sein. Amtsgerichtlicher Normalbetrieb lasse sich so aber kaum mehr bewerkstelligen.
EuGH zu Regenbogenfamilien: Die in einem EU-Mitgliedstaat anerkannte Beziehung eines Kindes zu seinen gleichgeschlechtlichen Eltern muss auch in anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Daher verpflichtete der Europäische Gerichtshof Bulgarien dazu, einem in Spanien lebenden Mädchen mit bulgarischer und britischer Mutter ein Ausweisdokument auch ohne Geburtsurkunde auszustellen. Eben diese war zuvor verweigert worden, weil die Angabe von zwei weiblichen Elternteilen der öffentlichen Ordnung zuwider laufe. Diese nun aufgehobene Entscheidung verletzte die Freizügigkeit der Tochter, so der EuGH. LTO berichtet und geht zudem auf Bestrebungen der Ampelkoalition ein, eine rechtliche Ko-Mutterschaft zu ermöglichen.
EuGH zu Konzernhaftung: In einem Anfang Oktober ergangenen Urteil befand der Europäische Gerichtshof, dass auch die Tochtergesellschaft einer an einem illegalen Kartell beteiligten Muttergesellschaft wegen kartellbedingter Schäden in Anspruch genommen werden könne. Mit dieser und anderen Entscheidungen, etwa zur Haftung der Muttergesellschaft für kartellwidriges Verhalten einer Tochtergesellschaft, lege der EuGH "die Axt an den Konzern," schreiben die Rechtsprofessoren Peter Hommelhoff und Uwe Schneider im Recht und Steuern-Teil der FAZ.
BGH zu Banken-AGBs: Im vergangenen April entschied der Bundesgerichtshof, dass vor allem von Banken verwendete Klauseln zur stillschweigenden Zustimmung unwirksam sind. Bei Erstattungen somit unrechtmäßig erhobener Entgelte hatten die betroffenen Geldhäuser keine Eile, sodass es erst mahnender Worte der Bafin bedurfte. Nach Informationen des Hbl (Laura de la Motte) weigerten sich Banken immer noch, Schlichtungsverfahren zu betreiben, in denen sich Verbraucher der Hilfe von Legal Tech-Dienstleistern bedienten.
OLG Frankfurt/M. zu Zustellung per WhatsApp: Auslandszustellungen können in Deutschland nicht per WhatsApp erfolgen. Dies stellte das Oberlandesgericht Frankfurt/M. in einem Beschluss vom November klar. Laut LTO habe wegen des Zustellungsfehlers die Anerkennung eines kanadischen Scheidungsurteils versagt werden müssen.
OLG Rostock zu Corona/Betriebsschließungsversicherung: Das Oberlandesgericht Rostock hat die Klagen zweier touristischer Betriebe auf Leistungen ihrer Betriebsschließungsversicherung abgewiesen. Wie LTO berichtet, hatten die Kläger Ersatz für Einnahmeverluste während des ersten Lockdowns im vergangenen Jahr gefordert. In den Versicherungsbedingungen hätten sich Verweise auf das Infektionsschutzgesetz befunden. In diesem sei Covid19 jedoch erst am 23. Mai aufgeführt worden und damit zu spät für eine Versicherungsleistung.
LG Itzehoe – KZ-Sekretärin Stutthof: Im Strafverfahren gegen eine frühere Sekretärin im KZ Stutthof schilderte dem Landgericht Itzehoe eine Überlebende des Lagers per Videoschaltung aus den USA ihre damaligen Erlebnisse. Zuvor hatte die Verteidigung in einer Stellungnahme die Strafbarkeit der Angeklagten bestritten. Diese habe weder einen besonderen Wunsch gehegt, "in den wiedergewonnenen Ostgebieten" zu arbeiten, noch sei ihr eine Kenntnis der üblicherweise chiffrierten Mordaufträge zu unterstellen. spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet.
VG Berlin zu Maut-Unterlagen: Nach Informationen der SZ (Markus Balser) hat das Verwaltungsgericht Berlin das Bundesverkehrsministerium in der vergangenen Woche zur Herausgabe wichtiger Unterlagen im Zusammenhang der gescheiterten PKW-Maut verurteilt. Das Ministerium habe seine Weigerung mit der Rücksicht auf laufende Schiedsverfahren zu Schadensersatzforderungen begründet, konnte hiermit aber gegen die von Unternehmen betriebene Klage nicht durchdringen. Ob die neue Führung des Ministeriums Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlege, werde noch geprüft.
ArbG Hamburg zu verweigertem Corona-Test: community.beck.de (Martin Biebl) berichtet über ein Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg. Vor drei Wochen hatte dieses gegenüber einer arbeitgeberseitig angeordneten Corona-Testpflicht keine Bedenken angemeldet. Den klagenden Test-Verweigerer müsse das Unternehmen gleichwohl weiterbeschäftigen, weil er nicht abgemahnt wurde, bevor ihm das Unternehmen kündigte.
Recht in der Welt
Polen – EuGH-Richter: Die FAZ (Marlene Grunert) interviewt den polnischen Richter am Europäischen Gerichtshof, Marek Safjan, zu der Auseinandersetzung zwischen der EU und seiner Heimat. Safjan beendet demnächst seine Amtszeit am EuGH, er äußert sich nun zum Vorwurf "strategischer" Urteile des EuGH und seiner Meinung zu Inhalt und Wirkung des PSPP-Urteils des Bundesverfassungsgerichts. "Wenn man den Vorrang des Europarechts infrage stellt, ist es mit der Union vorbei. Ich kann durchaus damit leben, dass in bestimmten Ausnahmefällen die nationale Verfassungsidentität vorgeht, aber nur, soweit sie im Einklang mit den Verfassungswerten der Union steht."
Belarus – Oppositionelle: Unter anderem wegen der Organisation von Massenunruhen sind in Belarus mehrere Oppositionelle zu langjährigen Lagerhaftstrafen verurteilt worden. Zu den Verurteilten gehört der verhinderte Präsidentschaftskandidat Sergei Tichanowski, Ehemann der ins Ausland geflüchteten Swetlana Tichanowskaja. FAZ (Friedrich Schmidt) und taz (Barbara Oertel) berichten.
Reinhard Veser (FAZ) nimmt an, dass die Strafe Tichanowskis "aus Rache für die Aktivität seiner Frau" höher ist als die seiner Mitangeklagten. Die Taten der jetzt aktiven "Polizisten, Richter, Staatsanwälte und Propagandisten" sollten "schon jetzt gut dokumentiert werden", um "sie nach dem Sturz der Diktatur rasch vor Gericht" stellen zu können.
Russland – Memorial: Die FAZ (Friedrich Schmidt) schreibt über das am Obersten Gericht Russlands anhängige Verfahren zu einem möglichen Verbot der bereits zu Sowjetzeiten aktiven Menschenrechtsorganisation Memorial. Nachdem sich Präsident Wladimir Putin selbst zu der Sache geäußert hatte, bestehe kein Zweifel am Inhalt des ausstehenden Urteils.
USA – Abtreibungen: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Christian Funck stellt im FAZ-Einspruch die bislang maßgebliche "Roe v. Wade"-Leitentscheidung aus dem Jahr 1973 dar, beleuchtet die seither tobende juristische und politische Auseinandersetzung über die mögliche Aufhebung dieser Leitentscheidung und wagt eine Prognose zur nun anstehenden Entscheidung des Supreme Court über ein Gesetz des Bundesstaates Mississippi, das Abtreibungen nach der 15. Schwangerschaftswoche grundsätzlich verbietet. Nach den Eindrücken aus der mündlichen Verhandlung vom 1. Dezember wäre es nicht überraschend, wenn das Gesetz aus Mississippi nicht beanstandet und "Roe v. Wade" damit wenigstens zum Teil aufgehoben würde.
Juristische Ausbildung
Psychotherapie im Studium: Jurastudierende, die eine Verbeamtung anstreben, verschweigen häufig psychotherapeutische Behandlungen aus Angst, amtsärztlichen Prognosen zur künftigen Dienstfähigkeit nicht zu genügen. Nach Darstellung der taz (Barbara Dribbusch) sind diese Ängste in den Regel unbegründet. Das Bundesverwaltungsgericht habe 2013 die Maßstäbe für die Nichteignung zur Beamtenlaufbahn erheblich abgesenkt, seither dürften Bewerber oder Bewerberinnen nur noch dann als nicht geeignet eingestuft werden, wenn die "vorzeitige Pensionierung vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze überwiegend wahrscheinlich ist."
Sonstiges
Film "Urteil von Nürnberg": Der Rechtshistoriker Ralf Oberndörfer würdigt auf LTO den vor 60 Jahren veröffentlichten Film "Urteil von Nürnberg". Der hochprominent besetzte Streifen von Regisseur Stanley Kramer schaffe mit seiner Interpretation des Nürnberger Juristenprozesses von 1947 eine Darstellung des "spezifischen Unrechts der justizförmigen Verbrechen im Nationalsozialismus". Auch nach sechs Jahrzehnten sei der Film "nicht gealtert, sondern gereift."
Religiöse Eidesformel: Aus Anlass der jüngsten Vereidigung von Kanzler und Kabinett geht die FAZ (Thomas Jansen) auf die Geschichte der religiösen Eidesformel ein. Der vom Grundgesetz als Normalfall angesehene Amtseid mit Gottesbezug sei wegen des biblischen Schwurverbots gerade unter evangelischen Politikern umstritten gewesen, dabei sei die verwendete Formel "ein entscheidender Schritt zur Säkularisierung des Eids gewesen". Das Paulskirchenparlament habe die bis dahin üblichen christlichen und konfessionellen Bezüge im damals gefundenen Kompromiss entfernt.
Das Letzte zum Schluss
Kim Kardashian: Wer den Social Media-Aktivitäten von Kim Kardashian folgt, bekommt demnächst wohl wieder mehr Content präsentiert. Das Multitalent hat nun (im vierten Versuch) endlich ein erstes Jura-Examen bestanden, wie miss.at berichtet. Die Prüfung wird in Kalifornien nach dem ersten Studienjahr abgelegt und öffnet den Weg zum Studium, auch ohne Hochschulreife. Die 41-jährige Kardashian will Anwältin werden.
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lto/mpi
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Die juristische Presseschau vom 15. Dezember 2021: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46935 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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