Die juristische Presseschau vom 8. September 2021: Zwangs­geld gegen Polen? / Ille­gale Betriebs­rats­ver­gü­tung? / Ewiger Bünd­nis­fall?

08.09.2021

Die nächste Eskalationsstufe: Im Streit über die polnische Disziplinarkammer beantragt die EU-Kommission ein Zwangsgeld. LG Braunschweig verhandelt die Vergütung eines Betriebsrats und der im Oktober 2001 beschlossene Nato-Bündnisfall ist immer noch nicht aufgehoben.

Thema des Tages

Polen – Disziplinarkammer: Die EU-Kommission hat den Europäischen Gerichtshof aufgefordert, gegen Polen ein vom Gericht festzulegendes tägliches Zwangsgeld auszusprechen. Grund ist die im Widerspruch zu einer einstweiligen Anordnung des Gerichtshofs stehende Weiterarbeit der umstrittenen Disziplinarkammer für die polnische Richterschaft. Über eine Absichtserklärung zur Abschaffung der Kammer hinaus habe Polen bislang nichts in der Sache unternommen, tatsächlich würden auch weiterhin Altfälle bearbeitet, schreibt die FAZ (Thomas Gutschker) in einer ausführlichen Darstellung des Konflikts. Es sei anzunehmen, dass die Höhe des Zwangsgeldes über jener aus dem Jahr 2017 liege, das wegen der Abholzung eines geschützten Urwaldes verhängt wurde. In einer Stellungnahme bezeichnete der polnische Justizminister den Antrag als Teil eines "hybriden Justizkriegs gegen Polen", so die SZ (Florian Hassel/Matthias Kolb). In einer Analyse der Vorgänge weist zeit.de (Johanna Roth) darauf hin, dass die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts über den Vorrang nationalen gegenüber Unionsrechts für den 22. September terminiert ist. Reinhard Veser (FAZ) hält es für "gut", dass die Kommission nun endlich handele. In dem Streit über die Beachtung rechtsstaatlicher Standards könne sie "nicht nachgeben".

Rechtspolitik

Corona – Maßnahmen: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag in seiner wohl letzten Sitzung vor der Wahl eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet. Die noch vom Bundesrat zu bestätigenden Änderungen betreffen u.a. eine Neuausrichtung der Indikatoren für mögliche Beschränkungen. Hier solle nun die Zahl der Corona-Hospitalisierungen wesentlicher Maßstab sein. Die Länder dürften die Schwellenwerte und die daraus folgenden Maßnahmen festlegen, berichtet etwa zeit.de. Dass nach dem Beschluss der Gesundheitsminister und -ministerinnen auch die bisherige 14-tägige Quarantäne für ganze Schulklassen nach einer Infektion nicht mehr zwangsläufig folgen müsse, findet die Zustimmung von Jörg Wimalasena (taz). Nach eineinhalb Jahren "wird es auch Zeit für eine Neuausrichtung".

Corona – Impfstatus: Rechtsanwältin Michaela Felisiak und Rechtsanwalt Dominik Sorber begrüßen auf LTO den ebenfalls vom Bundestag bestätigten jüngsten Regierungsbeschluss zur Berechtigung bestimmter Arbeitgeber, den Impfstatus ihrer Beschäftigten abzufragen, bezeichnen die gefundene Lösung aber als zu kurz greifend. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) habe bereits seit 2015 den Betreibern medizinischer Einrichtungen eine entsprechende Abfrage erlaubt. Mit der jetzigen Regelung, begleitet durch eine Anpassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung, sei jedenfalls die Chance verpasst worden, das Fragerecht "wirkungsvoller und rechtssicher" zu gestalten. Die Rechtsanwälte Till Veltmann und Kai-Oliver Burmann legen im Recht und Steuern-Teil der FAZ dar, dass einem Fragerecht ohne allgemeine Impfpflicht über die in § 23a genannten Fälle hinaus datenschutzrechtliche Bedenken entgegenstehen.

IT-Schwachstellen-Management: In einem Hintergrundbericht beschreibt die SZ (Ronen Steinke u.a.) Regierungspläne zur gesetzlichen und organisatorischen Ausgestaltung des Zugriffs von Sicherheitsbehörden auf IT-Schwachstellen. Wie zuletzt vom Bundesverfassungsgericht in seinem am 21. Juli veröffentlichten Beschluss zur Verfassungsbeschwerde gegen das baden-württembergische Polizeigesetz dargelegt, müsse der Konflikt zwischen dem gebotenen Schutz informationstechnischer Systeme einerseits und der Offenhaltung von Sicherheitslücken zum Zwecke der Gefahrenabwehr andererseits grundrechtskonform aufgelöst werden. Hierzu arbeite das Bundesinnenministerium "im Geheimen" am Plan eines Gremiums nach US-amerikanischem Vorbild, das für jede IT-Schwachstelle eine eigene Begründung erarbeite. Noch sei offen, wie eine künftige Regierung diese Pläne fortführe.

Ganztagsbetreuung: In der letzten Sitzung der Legislaturperiode hat der Bundestag dem vom Vermittlungsausschuss erarbeiteten Kompromiss zu einem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen zugestimmt. Eine solches Betreuungsangebot steht damit allen ab 2026 eingeschulten Kindern offen, berichtet die taz (Ralf Pauli). Die SZ (Christoph Koopmann) bringt eine Übersicht zu Inhalt und Finanzierung des Vorhabens, das Heike Anger (Hbl) nicht zuletzt wegen der Erfahrungen während der Coronakrise als sinnvoll bezeichnet. Nötig sei nun aber eine Fachkräfte-Offensive, ansonsten drohe ein "Qualitätsdebakel".

Fake News: Juniorprofessor Sebastian J. Golla wendet sich im Verfassungsblog gegen die Idee, die Verbreitung sogenannter Fake News oder auch das Erstellen sogenannter Deep Fakes mit strafrechtlichen Mitteln zu bekämpfen. Zwar sei "nicht nur in Wahlkampfzeiten" der Umgang mit Fakes eine große Herausforderung für die "digitalisierte Gesellschaft" und strafrechtliche Sanktionen bei "besonders gefährlichen Täuschungen" wohl geeignet, im Falle von Persönlichkeitsrechtsverletzungen wohl auch unumgänglich. Wegen der Vieldeutigkeit von Äußerungen und der Möglichkeit, dass diese eine "privilegierte künstlerische Ausdrucksform" darstellten, solle der Gesetzgeber aber "keine Strafgesetze schaffen, die vorspiegeln, etwas zur Bekämpfung reeller Probleme beizutragen", obwohl sie dies nicht könnten.

Evakuierungen: Im Blick auf die nun abgeschlossenen Evakuierungen aus Afghanistan schlagen die Rechtsprofessoren Helmut Aust und Claus Kreß im FAZ-Einspruch eine Grundgesetzergänzung vor. Eine Erweiterung des zweiten Absatzes von Art. 87a Grundgesetz solle den Auslandseinsatz von Streitkräften unter den Vorbehalt der völkerrechtlichen Vereinbarkeit stellen. Rettungsoperationen ohne direkten militärischen Zusammenhang erhielten so eine bislang nicht vorhandene "unanfechtbare verfassungsrechtliche Grundlage".

Justiz

LG Braunschweig – VW-Betriebsratsvergütung: Im Großen Saal der Stadthalle Braunschweig hat das Landgericht den Strafprozess gegen VW-Personalchefs, denen Untreue wegen von ihnen genehmigter überhöhter Gehalts- und Bonuszahlungen an Betriebsräte vorgeworfen wird, eröffnet. Die Angeklagten hätten die Vorwürfe im Wesentlichen bestritten, schreibt die SZ (Thomas Fromm/Katharina Kutsche) in einem ausführlichen Beitrag, der auch das Wirken des früheren Betriebsrats Bernd Osterloh beleuchtet. Sein Gehalt steht im Mittelpunkt des Verfahrens, am 20. September solle er als Zeuge vernommen werden. Bei einer Verurteilung der jetzigen Angeklagten stünden ihm wohl Ermittlungen wegen Beihilfe zur Untreue ins Haus.

Nach Einschätzung von Carsten Germis (FAZ) werde auch ein Urteil "das Grundproblem im System VW", das "Geben und Nehmen" im "Machtgeflecht aus Eigentümerclan, Staat, Management und einflussreichem Betriebsrat", nicht lösen.

EuGH – Zuckerkartell: In einem Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs Österreichs (OGH) befasst sich der Europäische Gerichtshof derzeit mit der Frage, ob das Doppelbestrafungsverbot eine Bußgeldverhängung wegen Kartellverstößen in mehreren EU-Mitgliedstaaten ausschließt. Der österreichische Rechtsanwalt Konstantin Köck stellt auf LTO den in der zuckerverarbeitenden Industrie Deutschlands und Österreichs angesiedelten Fall und die vom OGH vorgelegten Fragen zur Anwendung unionsrechtlicher Bestimmungen in zwei Ländern vertieft vor. Nach den nun erfolgten Schlussanträgen des Generalanwalts sei beachtlich, dass die erste Entscheidung einer nationalen Wettbewerbsbehörde im Rahmen ihrer Kompetenzen bereits die extraterritorialen Auswirkungen des wettbewerbswidrigen Verhaltens berücksichtigt hatte. Eine erneute Sanktion verstoße damit gegen den Grundsatz "ne bis in idem".

EuGH zu Bundesnetzagentur: In der vergangenen Woche entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Bundesnetzagentur nicht unabhängig ist und dass Deutschland deshalb die Energiebinnenmarktrichtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. In einem Gastbeitrag für den Recht und Steuern-Teil der FAZ fordern die Anwältin Shaghayegh Smousavi und die Anwälte Jörg Meinzenbach, Stefan Missling, Boris Scholtka und Christian Stelter als Konsequenz "normative Maßstäbe" für das grundrechtssensible Handeln der Regulierungsbehörde. Die Außerachtlassung parlamentarischer Vorgaben dürfte verfassungsrechtlich unzulässig sein. Je geringer gesetzgeberische Zugriffsmöglichkeiten seien, umso wirksamer müsste eine gerichtliche Kontrolle ausgestaltet werden.

OVG NRW zu Corona/Schulleiterin: Die Suspendierung einer Grundschulleiterin wegen Missachtung verpflichtender Corona-Schutzbestimmungen ist nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen rechtens. Die Pädagogin hatte selbst wiederholt gegen die Maskenpflicht verstoßen und weitere Pflichtverstöße bei der Einhaltung von Schutzmaßnahmen verantwortet, schreibt LTO. Nachdem ihre Suspendierung erstinstanzlich bestätigt worden war, habe der Senat ihre Beschwerde nun wegen ihrer "nach wie vor vorhandenen Uneinsichtigkeit" verworfen.

LG Braunschweig – Ex-VW-Chef Winterkorn: Wie nun auch LTO berichtet, wird die von der Berliner Staatsanwaltschaft betriebene Anklage gegen Martin Winterkorn wegen des Vorwurfs der Falschaussage am Landgericht Braunschweig verhandelt. Dies habe aus Gründen der Prozessökonomie der Bundesgerichtshof entschieden.

LG Mühlhausen – Angriff auf Journalisten: Zum Prozessauftakt im Verfahren zum mutmaßlichen Angriff zweier Neonazis gegen Journalisten haben die Angeklagten über ihre Anwälte eine Notwehrsituation beschreiben lassen. Laut zeit.de (Henrik Merker) könne ein gerichtsmedizinisches Gutachten zur Gefährlichkeit der von den Angeklagten ausgeführten Schläge auch noch zu einer Anklage wegen versuchten Totschlags führen.

VG Berlin zu Sinovac-Impfung: Drittstaatsangehörige, deren Corona-Impfschutz auf dem chinesischen Präparat Sinovac beruht, dürfen nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nur beschränkt einreisen. Die entsprechende Anordnung des Bundesministeriums des Inneren, die eine Impfung mit den vom Paul-Ehrlich-Institut gelisteten Impfstoffen vorschreibt, verletze die Antragsteller nicht in ihren Gleichheitsrechten, so LTO über den Beschluss aus der vergangenen Woche.

70 Jahre BVerfG: Auch LTO würdigt den 70. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts in einem Beitrag, der stichwortartig die wichtigsten Entscheidungen anreißt, coronabedingte Grundrechtseinschränkungen und den schwelenden Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof als kommende Herausforderungen nennt und schließlich auch den Gründungstermin erläutert: Während die offizielle Eröffnung am 28. September 1951 mit einem Festakt begangen wurde, habe sich das Gericht bereits am 7. September erstmalig konstituiert und damit seine Arbeit aufgenommen.

Recht in der Welt

Österreich – Ibiza-Video: Im österreichischen St. Pölten beginnt am heutigen Mittwoch der Prozess gegen Julian H., den mutmaßlichen Urheber des sogenannten Ibiza-Videos. H. muss sich wegen Drogen- und Urheberdelikten verantworten. Der gegen ihn betriebene Ermittlungsaufwand wurde nun in einer gemeinsamen Pressemitteilung mehrerer Menschenrechtsorganisationen kritisiert. Der Umgang solle zukünftige Whistleblower bewusst abschrecken und könnte die Ausübung der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit in Österreich behindern, zitiert netzpolitik.org (Markus Reuter) aus der Erklärung.

Frankreich – Bataclan: Am Pariser Sonderschwurgericht beginnt am heutigen Mittwoch die strafrechtliche Aufarbeitung der Anschläge im Konzertsaal Bataclan und anderen Orten am 13. November 2015. Mit 20 Angeklagten und fast  1.800 Nebenklägern und -klägerinnen stünde ein "Jahrhundertprozess" bevor, schreiben FAZ (Michaela Wiegel) und taz (Rudolf Balmer) in ausführlichen Vorberichten.

USA – War on Terror: Die Auswirkungen des am 11. September 2001 offiziell in Gang gesetzten "War on Terror" für die USA beschreibt die SZ (Hubert Wetzel) in einem Hintergrundbericht. In einem Interview zum Thema spricht die SZ (Christoph Koopmann) mit Mansoor Adayfi, der als vermeintlicher Hintermann der Anschläge 14 Jahre ohne Prozess in Guantanamo festgehalten wurde.

Sonstiges

Nato-Bündnisfall: Am 4. Oktober 2001 beschloss der Nato-Rat als Reaktion auf die Anschläge von 11. September 2001 zum ersten und bislang einzigen Mal den sogenannten Bündnisfall. Zu einer formellen Aufhebung ist es bislang nicht gekommen, sie sei nach Angaben des deutschen Verteidigungsministeriums auch nicht erforderlich, so LTO (Christian Rath). Geschildert wird das Scheitern dreier Initiativen im Bundestag zum deutschen Ausstieg aus dem Bündnisfall. Tatsächlich entfalte der Beschluss aber weder einen außenpolitischen Automatismus noch entbinde er den Bundestag von einer Entscheidung über Auslandseinsätze der Bundeswehr. Auch die Entsperrung von Notstandsgesetzen sei bestenfalls theoretisch denkbar.

Das Letzte zum Schluss

Nach Hause telefonieren: Auch im Kosovo versuchen Häftlinge das Handyverbot ihrer vorläufigen Unterkunft zu umgehen. Einen ungewöhnlichen und nicht ganz ungefährlichen Weg wählte ein 33-jähriger Knacki, der laut bild.de das von Fans als "Backstein" bezeichnete Uralt-Modell Nokia 3310 verschluckte. Eine zweistündige Endoskopie förderte das gute Stück zutage.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. September 2021: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45944 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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