Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. Juni 2016: Lüderssen ist tot / Schutz für Whist­le­b­lower / Dro­hungen gegen Maas

06.06.2016

Justiz

EuGH – Arzneimittelpreisbindung: Im Verfahren um die Vereinbarkeit der Arzneimittelpreisbindung mit EU-Recht hat der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs die Schlussanträge gestellt. Wie der Rechtsanwalt Arne Thiermann auf lto.de schreibt, geht es um die Frage, ob sich die Abschottung des deutschen Apothekenmarktes mit der Warenverkehrsfreiheit vereinbaren lasse. Der Generalanwalt habe sich dagegen ausgesprochen.

BVerfG – Leistungsausschluss: Mit der Frage, ob arbeitslose Ausländer, die allein zur Arbeitssuche in Deutschland sind, von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden dürfen, wird sich das Bundesverfassungsgericht befassen. Das vorlegende Sozialgericht Mainz sei der Auffassung, der Ausschluss sei nicht mit dem Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar, schreibt die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch).

BGH – IS-Verdächtige: Dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof wurden die drei mutmaßlichen IS-Anhänger vorgeführt, denen die Planung eines Anschlags in der Düsseldorfer Altstadt vorgeworfen wird. In allen drei Fällen sei Untersuchungshaft angeordnet worden, schreibt die Samstags-SZ (Georg Mascolo).

OLG Düsseldorf – Reker-Attentat: Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Reker-Attentäter kundgetan, er hätte eigentlich Angela Merkel als Zeichen gegen ihre Flüchtlingspolitik töten wollen. Dies meldet die Samstags-SZ.

LG Koblenz – Sturmgewehr G36: Im Streit um das Sturmgewehr G36 mit dem Waffenhersteller Heckler & Koch droht dem Bundesverteidigungsministerium eine Niederlage. Wie spiegel.de (Matthias Gebauer) berichtet, seien die festgestellten Präzisionsmängel bei längeren Schusswechseln nach einer ersten Einschätzung des Landgerichts Koblenz kein Mangel. Zudem hätte vor der Ausmusterung über eine Nachbesserung verhandelt werden müssen.

LG München – Versuchter Mord: Der Spiegel (Gisela Friedrichsen) schildert den Fall einer Frau, die sich auf dem Münchener Oktoberfest mit einem Taschenmesser gegen obszöne rassistische Äußerungen zur Wehr setzte und sich nun vor dem Landgericht München wegen versuchten Mordes verantworten muss.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. Juni 2016: . In: Legal Tribune Online, 06.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19556 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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