Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. November 2024: BGH vor Ver­hand­lung über Face­book-Scra­ping / AG Frank­furt zu unab­sicht­li­chem Alko­hol­konsum / Prü­fung­spanne in Hessen

11.11.2024

Der BGH verhandelt heute über Schadensersatzforderungen gegen Facebook. Das AG FFM glaubt nicht, dass durch den Genuss von Pralinen versehentlich 1,32 Promille erreicht werden können. In Hessen wurden an Prüflinge Lösungsskizzen ausgegeben.

Thema des Tages

BGH – Facebook-Datenleck: Am heutigen Montag verhandelt der Bundesgerichtshof in zwei so genannten Scraping-Verfahren gegen den Facebook-Konzern Meta. Vor drei Jahren hatten unbekannte Hacker private Daten aus 533 Millionen Facebook-Accounts weltweit erlangt, davon sechs Millionen aus Deutschland. Zwei Nutzer fordern einen immateriellen Schadenersatz. Das Karlsruher Gericht hatte die beiden jetzt zu verhandelnden Fälle entsprechend einer jüngst in Kraft getretenen ZPO-Änderung zu Leitverfahren bestimmt. Das Gericht wird nun zu klären haben, ob ein bloßer Kontrollverlust über Daten einen immateriellen Schadensersatzanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung begründen kann und falls ja, wie dieser zu bemessen wäre. Mo-FAZ (Marcus Jung) und Mo-SZ (Wolfgang Janisch) berichten über die anstehende Verhandlung. 

Mit seiner Leitentscheidung könnte der BGH verhindern, dass die Scraping-Klagen zur nächsten Sisyphusaufgabe der Justiz werden, kommentiert Marcus Jung (Mo-FAZ) in einem separaten Text. Bisher irrten Betroffene im Nebel des Datenschutzes und wüssten nicht, wie sie die Folgen des Kontrollverlusts über ihre Daten finanziell bewerten sollen. 

Rechtspolitik

Bruch der Ampel/Haushalt: Nun befasst sich auch Rechtsprofessor Armin Steinbach auf LTO mit der Frage, ob Ex-Finanzminister Christian Lindner (FDP) seinen Amtseid, wie er selbst behauptet, verletzt hätte, wenn er – wie von Kanzler Olaf Scholz gefordert – eine außergewöhnliche Haushaltsnotlage erklärt hätte? Steinbach verneint und meint, dass verfassungsrechtlich an der geänderten Einschätzung des Kanzlers in Bezug auf das Vorliegen einer Notsituation, die zu einer Überschreitung der Schuldenbremse berechtigt, nichts auszusetzen sei, nachdem sich nach der US-Präsidentschaftswahl die Republikaner und Trump mehrfach gegen weitere Ukraine-Hilfen ausgesprochen hätten, weshalb ein Mehrbedarf an Ukraine-Hilfen auf der Hand liege. Ähnlich analysiert die Sa-SZ (Wolfgang Janisch/Paul-Anton Krüger) diese Frage: Das Vorrücken der russischen Front, die Ungewissheit über US-Hilfen nach der dortigen Wahl, die dadurch wachsende Bedrohung auch für Deutschland, womöglich auch die Erwartung weiterer Flüchtlingsströme – all dies hätte eine Aussetzung der Schuldenbremse begründbar gemacht. 

Anders sieht es Karsten Seibel (WamS) in einem Kommentar. Der Kanzler habe offengelassen, warum sich Deutschland genau jetzt in einer neuen Notsituation befindet, die so zwingend für das erneute Aussetzen der Schuldenbremse sein soll und es gebe auch derzeit keine Begründung, die juristisch überzeugen könne. Dem Kanzler fehle "Respekt vor dem Grundgesetz".

Bruch der Ampel/Weg zu Neuwahlen: Eine rechtliche Analyse, wie es nach dem Bruch der Koalition weitergeht und wie der Weg zu Neuwahlen aussehen könnte, gibt Rechtsprofessor Alexander Thiele im Verfassungsblog. Konkret auf die zu beachtenden Fristen auf dem Weg zur Neuwahl geht tagesschau.de (Max Bauer) ein. 

Bruch der Ampel/Gesetzgebung: Die Sa-FAZ (Mona Jaeger) und zeit.de (Jonas E. Koch/Charlotte Greipl u.a.) erläutern, ob und wie jetzt trotz des Wegfalls der Regierungsmehrheit noch Gesetze verabschiedet werden könnten. Die Fraktionen von SPD und Grünen haben eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, sie haben sich also gegenseitig versichert, dass sie gemeinsam im Bundestag abstimmen und Anträge einbringen und hoffen, dass sie für einzelne Gesetzesvorhaben noch eine Mehrheit im Bundestag zustande bekommen. Außerdem gibt es noch den bisher nie genutzten Art. 81 GG: Der Bundespräsident kann danach auf Antrag der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates den Gesetzgebungsnotstand erklären. Ein Gesetz gilt dann als zustande gekommen, wenn der Bundesrat zustimmt. 

Bruch der Ampel/Resilienz des BVerfG: Nach dem Bruch der Regierungskoalition haben mehrere juristische Berufsverbände eine baldige Umsetzung der geplanten Grundgesetzänderung für eine bessere Resilienz des Bundesverfassungsgerichtes gefordert. Die acht Organisationen, darunter der DRB, der DAV, die BRAK und der djb, fordern, das überparteiliche Projekt jetzt zügig abzuschließen. Dies sei wichtig, um das BVerfG "als Bollwerk der Demokratie zu stärken". Sa-FAZ (Marlene Grunert) Mo-taz (Marion Mück-Raab) und beck-aktuell berichten.

Frank Bräutigam (tagesschau.de) mahnt ein zügiges Handeln an. Denn nach der nächsten Bundestagswahl könne es sein, dass die Parteien, die dieses Projekt unterstützen, die nötige Zweidrittelmehrheit nicht mehr haben, um die nötige Verfassungsänderung zu beschließen.

Bruch der Ampel/Anwält:innen: Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins Swen Walentowski fasst auf LTO die insbesondere Rechtsanwält:innen betreffenden noch offenen rechtspolitischen Vorhaben der geplatzten Ampel zusammen. So sei es fraglich, ob die vorgesehene Erhöhung der Anwaltsgebühren zum 1. Januar tatsächlich kommt und ob tatsächlich, wie geplant, Sammelanderkonten unzulässig werden. Das Gesetz, das es Anwält:innen verbietet, mit den Finanzämtern künftig per beA zu kommunizieren, ist zwar beschlossen und liegt im Bundesrat, doch eigentlich sollte eine Korrektur noch in diesem Herbst vom Bundestag verabschiedet werden. 

Bruch der Ampel/Ex-Justizminister Buschmann: LTO (Pauline Dietrich/Markus Sehl) zieht eine Bilanz der jetzt abrupt beendeten Amtszeit von Bundesjustizministers Marco Buschmann (FDP). Erinnert wird u.a. an den historischen Gefangenenaustausch mit Russland und die damit verbundenen Freilassung des sog. Tiergartenmörders sowie an die von Buschmann initiierte "Justizaußenpolitik", die er nach Russlands Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 mit einem Treffen der G7-Justizminister ins Leben rief. Offen ist von seinen Projekten u.a. noch die Neuregelung zur Resilienz des Bundesverfassungsgerichtes und die große Familienrechtsreform. Gerade das Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht hätten Reformen gebraucht, um wirklich auf die Höhe der Zeit zu kommen, schreiben die Autor:innen.

Zwischenzeitlich hat Ex-Minister Buschmann laut spiegel.de auf der Audio-Plattform Soundcloud ein selbstkomponiertes Instrumentalstück veröffentlicht, mit dem er wohl die Geschehnisse der vergangenen Woche verarbeitete. Der Titel: "Gehen, um zu stehen".

Bruch der Ampel/FDP-Staatssekretäre: Warum die Parlamentarischen Staatssekretäre des Bundesverkehrsministeriums, die anders als ihr Minister ihren Posten verlassen wollten, nicht auf eigenes Verlangen vom Bundespräsidenten aus dem Amt entlassen werden konnten, erklärt der wissenschaftliche Mitarbeiter Ruben Fabers im Verfassungsblog. Dagegen spreche das materielle Kabinettbildungsrecht des Kanzlers und das Ressortprinzip. Der Bundespräsident könne keine Personalpolitik über die Köpfe von Kanzler und Minister:innen hinweg betreiben. 

Zwangsmaßnahmen im Gefängnis: Vor dem Hintergrund der Foltervorwürfe gegen Beamt:innen der JVA Gablingen plädiert der Strafverteidiger Jannik Rienhoff im FAZ-Einspruch für eine bessere richterliche Kontrolle von Zwangsmaßnahmen in Gefängnissen. Im Beitrag wird die derzeitige Rechtslage inklusive der einschlägigen (Verfassungs-)Rechtsprechung zusammengefasst.

Vorratsdatenspeicherung: NRW-Innenminister Herbert Reul geht im Interview mit der FAS (Reiner Burger) davon aus, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen bald eingeführt wird. Ein Anzeichen dafür sei die gemeinsame Bundesrats-Initiative der drei schwarz-grün regierten Länder NRW, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg gewesen. Faktisch gebe es im Bundestag längst eine klare Mehrheit für die Vorratsdatenspeicherung, weil auch die SPD-Innenpolitiker:innen dafür sind.

Deutschland schieße bisher im Falle der fehlenden Vorratsdatenspeicherung über das datenschutzrechtliche Maß hinaus, das andernorts in der EU als Standard gesetzt wurde, schreiben Rechtsprofessor Rolf Schwartmann und der wissenschaftliche Mitarbeiter Moritz Köhler in der Mo-FAZ. Das Datenschutzrecht müsse die Freiheit wirksam schützen, dürfe aber zugleich nicht die Sicherheit der Menschen gefährden. Deshalb müsse der Gesetzgeber ein maßvolles und effizientes Polizei- und Gefahrenabwehrrecht schaffen, so die Autoren, damit Anschläge verhindert werden können und alle in Freiheit und Sicherheit leben.

Antisemitismus: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) kommentiert die Antisemitismus-Resolution, die der Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen hat. Der Beschlusstext sei der Versuch, Antisemitismus zu einer Art formaler Tatbestand auszubauen – und damit Recht zu setzen, ohne ein Gesetz zu erlassen. Vielleicht wäre es besser gewesen, jetzt weniger Worte zu machen – und dafür solche, um die es keine Diskussion geben kann, meint der Autor.

Justiz

AG Frankfurt/M. zu unabsichtlichem Alkoholgenuss: Dass er unabsichtlich durch den Genuss von Schokopralinen einen Blutalkoholwert von 1,32 Promille erreicht haben will, hat das Amtsgericht Frankfurt M. einem Autofahrer nicht abgenommen, ihn deshalb wegen Trunkenheit zu einer Geldstrafe verurteilt und ihm zusätzlich die Fahrerlaubnis entzogen. Der Mann hatte behauptet, dass ihm von einem unbekannten Paar Pralinen angeboten worden seien, dass diese Alkohol enthielten, will er nicht bemerkt haben. Um die Glaubwürdigkeit dieser Geschichte zu überprüfen, hatte das Gericht sogar ein Gutachten eingeholt, danach hätten 132 Mon-Cherie-Pralinen verzehrt werden müssen, um auf den genannten Wert zu kommen. LTO berichtet.

BVerfG zu Bafög-Höhe: Die letzte Woche veröffentlichte Entscheidung des BVerfG, dass es keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine existenzsichernde Bafög-Höhe gebe, sei "eher Triangel als Pauke", meint die Doktorandin Shari Gaffron im Verfassungsblog. Das Gericht leite "aus der jahrelangen Unterdeckung des menschenwürdigen Existenzminimums der BAföG-berechtigten Studierenden nicht mehr ab als einen politischen Appell". Die weitreichende Einhegung des Rechts auf gleichberechtigte Teilhabe am staatlichen Bildungssystem sei angesichts des noch immer vom Bildungsstand bzw. Einkommen des elterlichen Haushalts abhängigen Zugangs zu Hochschulbildung ein Rückschlag für die Chancengerechtigkeit.

BGH zu Zustellfehlern: Fehler des Postzustellers bei der Übersendung der Klageschrift an den Beklagten sind dem Gericht (und nicht der klagenden Partei) zuzurechnen, entschied Anfang Oktober der Bundesgerichtshof laut beck-aktuell. Es handele sich um eine Verzögerung im Geschäftsablauf des Gerichts, das die Klage von Amts wegen zustellen müsse und dazu das "Zustellorgan" beauftrage. Im konkreten Fall hatte der Postzusteller die falsch adressierte und deshalb unzustellbare Klageschrift nicht an das Gericht zurückgesandt, sondern in einen falschen Briefkasten an der angegebenen Adresse eingeworfen.

BGH zum fehlerhaften besonderen Vertreter: Ist nach § 147 Abs. 2 S. 1 AktG ein besonderer Vertreter bestellt worden, die Bestellung aber nichtig, sind die Grundsätze über die fehlerhafte Organbestellung anzuwenden, entschied der Bundesgerichtshof. beck-aktuell fasst die Entscheidung zusammen. 

VG Gelsenkirchen zu Anspruch auf Behindertenparkplatz: Ein 77-Jähriger mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung kann von der Stadt Gelsenkirchen verlangen, dass diese ihm in unmittelbarer Nähe zu seiner Wohnung einen sogenannten Behindertenparkplatz einrichtet. Dies hat laut beck-aktuell das VG Gelsenkirchen entschieden. Dem Vorschlag der Stadt, der Mann solle sein Fahrzeug einfach parallel zur Fahrbahn auf der Straße vor der Einfahrt zu seiner eigenen Garage, die er aufgrund seiner Behinderung nicht erreichen kann, abstellen, erteilte das Gericht eine Absage. Denn das vor der Einfahrt nach den allgemeinen Vorschriften der StVO geltende Parkverbot gelte auch für ihn. Er müsse sich von der Stadt nicht darauf verweisen lassen, dass die dadurch begangene Ordnungswidrigkeit nicht verfolgt würde. Ihm stehe ein Anspruch auf die Ausschilderung eines "rechtssicheren" Sonderparkplatzes zu.

StA Hannover – korrupter Staatsanwalt: LTO (Markus Sehl) beleuchtet den möglichen Korruptionsfall in der niedersächsischen Staatsanwaltschaft genauer. Der zuständige Ermittler in dem bis dahin größten Kokainschmuggelfall Europas wird verdächtigt, die Kokainbande gegen Geld mit Informationen versorgt zu haben. Mittlerweile sitzt er in U-Haft. Der Fall werfe auch Fragen nach dem Umgang der niedersächsischen Justiz mit dem Fall auf, heißt es im Text: Warum durfte der Staatsanwalt weiter den Komplex der Kokain-Bande bearbeiten, die er mutmaßlich mit internen Informationen versorgt hatte? Hätte man ihn nicht von dem Fall abziehen müssen? In der vergangenen Woche befasste sich der Rechtsausschuss des Landtages mit dem Fall. Darüber berichtet auch die Sa-FAZ (Reinhard Bingener).

Recht in der Welt

Israel/Libanon – Beschuss von Friedensmission: Nachdem in der vergangenen Woche die UN-Friedensmission im Libanon (United Nations Interim Force in Lebanon, UNIFIL) im Zuge der Auseinandersetzung zwischen dem israelischen Militär und der Hisbollah mehrfach unter Beschuss geriet, analysiert Rechtsanwältin Lina Rolffs auf LTO die völkerrechtliche Situation. Die Autorin erläutert, wann bei Angriffen auf Friedensmissionen ein Verstoß gegen Völkerrecht oder sogar ein Kriegsverbrechen vorliegen kann und plädiert dafür, keine vorschnellen Verurteilungen auszusprechen, sondern die Aufklärung der Vorfälle voranzutreiben.

USA - Trump als Präsident: Was nach seiner Wahl zum 47. Präsidenten der USA von Donald Trump zu erwarten ist, beschreibt in einem beck.de-Gastbeitrag Philipp Adorf vom Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie der Universität Bonn. Die größte Gefahr für die amerikanische Demokratie, die von einer erneuten Trump-Regierung ausgehen könnte, liege in der "Weaponization", d.h. der Instrumentalisierung des Justizministeriums, meint der Autor. Trump betrachte das Ministerium als verlängerten Arm des Weißen Hauses, der ihm einerseits rechtlichen Schutz biete und andererseits zur Verfolgung politischer Gegner diene.

USA – Sean Combs: Im Interview mit der Mo-SZ (Katharina Erschov) beleuchtet Rechtsanwalt Bernhard Docke den rechtlichen Rahmen für die Vorwürfe gegen den amerikanischen Musikmogul Sean Combs alias P. Diddy. In der Anklage stünden nicht unbedingt einzelne Missbrauchshandlungen im Vordergrund, sondern das kriminelle Geschäftsimperium, das er betrieben haben soll, um Frauen und Minderjährige auszubeuten, erklärt Docke. Der Straftatbestand "racketeering conspiracy", also Verschwörung zu organisiertem Verbrechen, um den es hier gehe, existiere in Deutschland nicht und sei am ehesten mit der Bildung einer kriminellen Vereinigung vergleichbar.

Juristische Ausbildung

Prüfungs-Panne in Hessen: Bei den Klausuren im hessischen zweiten Staatsexamen hat es eine massive Panne gegeben. Bei einer der Klausuren wurde nicht nur der Aufgabentext, sondern auch Teile der Lösungsskizze an die Prüflinge ausgegeben. Der Klausurtermin wurde daraufhin hessenweit abgebrochen, die Wiederholung der Klausur soll bereits nächste Woche am Mittwoch stattfinden. LTO-Karriere (Xenia Piperidou/Marcel Schneider) berichtet.

Sonstiges

Wettbewerb: Die FAS (Alexander Wulfers) hat sich mit der EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott über den Konflikt zwischen ordoliberalem Kartellrecht, das Monopole per se ablehnt, und dem Chicago-Ansatz ("more economic approach"), der den Nachweis eines Nachteils für die Verbraucher:innen verlangt, unterhalten. Der "more economic approach" führe in der europäischen Wettbewerbspolitik zu einem viel größeren Personalbedarf, um das Recht durchzusetzen. Kokott hält ihn auch inhaltlich nicht für überzeugend.

Digitale Dienste/Trusted Flagger: Rechtsprofessor Josef Franz Lindner antwortet im Verfassungsblog auf einen Beitrag von Hannah Ruschemeier zu den so genannten Trusted Flaggern nach dem Digital Services Act (DSA). Anders als Ruschemeier sieht Lindner hier "nicht akzeptable Gefahren für Meinungsfreiheit und Demokratie". Denn der DSA stelle zwar ausschließlich auf rechtswidrige Inhalte ab, Trusted Flagger wiesen aber regelmäßig weder die juristische Expertise auf noch könnten sie die Zeit aufbringen, um – von evidenten Fällen abgesehen – beurteilen zu können, ob eine Meinungsäußerung nun rechtswidrig ist oder nicht. Es sei daher absehbar, dass nicht nur im Einzelfall rechtmäßige Inhalte gemeldet (und in der Folge gelöscht) werden, befürchtet Lindner.

Urheberrecht und Parteien: Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen, wenn Parteien bekannte Songs im Wahlkampf verwenden, die entsprechenden Urheber:innen dies aber untersagen wollen. Möglich ist dies, wenn die Nutzung das Lied “entstellt”, was der BGH bei extremistischen Parteien angenommen hat. Die Urheber:innen können sich dann auf ihr Urheberpersönlichkeitsrecht berufen. Ob dies gegenüber allen Parteien gilt, ist umstritten. Jedenfalls für die Nutzung als Wahlwerbung ist eine ausdrückliche Lizenz zur Verwertung erforderlich. LTO (Pauline Dietrich) erläutert die Rechtslage.

Anwältin Ann-Kathrin Ludwig: LTO (Stefan Schmidbauer) stellt in der Reihe "Most wanted" Ann-Kathrin Ludwig, Rechtsanwältin bei A&O Shearman vor. Im Jahr 2022 gründete sie gemeinsam mit einer Anwaltskollegin ein Unternehmen zur Förderung von Nachwuchsjuristinnen.

Anachronistische Gesetzesinhalte: Martin Rath hat auf LTO Beispiele für Gesetzesinhalte zusammengetragen, die aus historisch anderen Zeiten stammen. 

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. November 2024: . In: Legal Tribune Online, 11.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55827 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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