Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. November 2023: Bun­des­re­gie­rung traf BVerfG / Busch­mann-Ent­wurf zu Kin­derpor­no­grafie / Jumiko gegen Anti­se­mi­tismus

13.11.2023

Die Mitglieder der Bundesregierung trafen wieder einmal die Bundesverfassungsrichter:innen. Buschmann will Mindeststrafen bei § 184b StGB wieder absenken. Die Justizministerkonferenz verabschiedete eine Anti-Antisemitismus-Resolution. 

Thema des Tages

BVerfG: Nachdem es vor rund zwei Jahren heftige Kritik an einem der routinemäßigen Abendessen zwischen der Bundesregierung und dem Bundesverfassungsgericht gegeben hatte, weil es im Vorfeld einer wichtigen Corona-Entscheidung stattfand und dort inhaltlich passende Themen diskutiert wurden, fand in der vergangenen Woche nach zwei Jahren Pause erneut ein solches Treffen statt. Jeweils eine Minister:in und eine Richter:in hielten dabei "Impulsvorträge" zu den zwei Themen "Krise als Motor der Staatsmodernisierung" und "Generationengerechtigkeit: Politisches Leitbild und Verfassungsprinzip", über die anschließend diskutiert wurde, berichtet welt.de (Benjamin Stibi) und stellt auch die einzelnen besprochenen Themen detaillierter vor. Es sprachen die Richter:innen Martin Eifert und Astrid Wallrabenstein sowie die Minister:innen Lisa Paus (Grüne) und Marco Buschmann (FDP).

Der Dialog zwischen den Staatsgewalten gehöre zur Demokratie, betont Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de). Werde die dritte Gewalt dabei einbezogen, könne jedoch ein Misstrauen in die Unparteilichkeit entstehen. Und weil das Problem schon mit dem Anschein beginne, gelte es eigentlich, ihn zu vermeiden.

BVerfG – Schuldenbremse/Nachtragshaushalt: Am Mittwoch will das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zum 2. Nachtragshaushalt 2021 verkünden. Im Kern gehe es um die Frage, ob die Ampel-Koalition ungenutzte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro zur Bewältigung von Pandemiefolgen in den Klima- und Transformationsfonds übertragen durfte, erläutert die Welt (Karsten Seibel). Die Kreditermächtigungen wurden beschlossen, als die Schuldenbremse nicht galt, während die Ausgaben nun in einer Zeit erfolgen, in der die Schuldenbremse wieder anwendbar ist, ohne dass sie in dieser Zeit zu Buche schlagen. Gegen dieses Manöver hatten die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion eine abstrakte Normenkontrolle erhoben. 

Rechtspolitik

Kinderpornografie: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die Mindeststrafen für Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie in § 184b StGB wieder absenken. Die von der großen Koalition vor zwei Jahren beschlossene Anhebung der Mindestrafe auf ein Jahr habe dazu geführt, dass sich sogar Lehrer:innen und Eltern, wegen eines Verbrechens strafbar machten, die kinderpornografisches Material an sich genommen hatten oder zur Warnung an andere Eltern weitergegeben hatten. Entsprechende Verfahren können bei Verbrechen auch nicht mehr eingestellt werden. Außerdem seien mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen unbedarfte Jugendliche, die gar nicht richtig verstehen, was sie im Klassen-Chat posten. Die Sa-SZ, LTO (Hasso Suliak) und taz.de (Christian Rath) berichten. 

Jumiko-Ergebnisse: Die wichtigsten Ergebnisse der Justizministerkonferenz von Ende voriger Woche fasst beck-aktuell zusammen. So haben die Minister:innen in einer Resolution deutlich gemacht, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels den öffentlichen Frieden gefährde und das Strafrecht solchen Gefährdungen des öffentlichen Friedens ausreichend Rechnung tragen müsse. Weitere Beschlüsse wurden u.a. zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie, zur Einführung einer Europäischen Prokura und zur effektiveren Durchsetzung von Fluggastrechten gefasst.

ZPO-blog (Peter Bert) schildert, dass im nächsten Jahr eine Kommission ihre Arbeit aufnehmen soll, die Vorschläge für den "Zivilprozess der Zukunft" erarbeiten soll. 

Parteinahe Stiftungen: Der Bundestag hat am Freitag letzter Woche das Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen beschlossen. Danach soll es künftig finanzielle Zuschüsse für eine parteinahe Stiftung erst geben, wenn eine Partei dreimal hintereinander in Fraktionsstärke in den Bundestag eingezogen ist. Außerdem dürfe die Stiftung nicht verfassungsfeindlich sein, sondern müsse Gewähr dafür bieten, dass sie "für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung" aktiv eintritt. Heftige Kritik an dem Gesetzesbeschuss kam von der AfD, deren parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung vorerst kein Geld erhalten dürfte. Die Partei hat bereits angekündigt, gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen. Sa-FAZ (Helene Bubrowski), Sa-SZ (Robert Roßmann und LTO berichten.

Christian Rath (Mo-taz) befürchtet: "Das Gesetz wird wohl mehr Demokratieverdrossenheit erzeugen, als alle parteinahen Stiftungen zusammen reparieren können". Das Erfordernis einer dritten Wahlperiode im Bundestag sei hier wohl nur deshalb verlangt worden, um die AfD-nahe Stiftung erst mal sicher ausgrenzen zu können.

Cannabis: Die eigentlich für diese Woche geplante Abstimmung über das Cannabisgesetz wird wohl nicht stattfinden, hat LTO (Hasso Suliak) erfahren. Damit werde das neue Gesetz nicht wie geplant zum 1. Januar, sondern frühestens zum 1. März 2024 in Kraft treten. Obwohl bei dem Gesetz jetzt eigentlich die Fraktionen am Zug seien, halte bei dem Vorhaben offenbar weiterhin das Gesundheitsministerium die Fäden in der Hand. Aus Ampelkreisen werde berichtet, Karl Lauterbachs Fachebene müsse diverse Änderungswünsche aus den Fraktionen in das Gesetz einarbeiten, komme damit aber nicht hinterher bzw. trage viele der Punkte auch nicht mit.

Volksverhetzung: Über eine mögliche Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen hat sich LTO (Max Kolter) mit Expert:innen unterhalten. Während Lukas Theune vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und Rechtsprofessor Matthias Jahn keine Regelungslücke sehen, schlagen der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, und die Rechtsprofessorin Elisa Hoven vor, den Anwendungsbereich von § 130 Abs. 1 StGB zu erweitern, indem beispielsweise das Merkmal der Eignung der Friedensstörung gestrichen wird.

Thomas Fischer (spiegel.de) warnt vor einer Überhöhung der Reichweite des Volksverhetzungstatbestandes: Man müsse und dürfe dem nicht hinzufügen, dass alle im Einzugsbereich deutscher Behörden lebenden Muslime sich von der Hamas zu distanzieren haben, um sich ihr Hier-Sein zu verdienen. Und man müsse und dürfe nicht hinzufügen, dass endlich alle ankommenden Fremden daraufhin zu prüfen seien, ob sie vielleicht Meinungen haben, die der Staatsräson widersprechen.

Reinhard Müller (Mo-FAZ) findet, dass es "nicht verkehrt sei", dass das rechtliche Instrumentarium beispielweise bei der strafrechtlichen Beurteilung des Bejubelns von Terror, überprüft wird. Er warnt allerdings davor, dabei die Meinungsfreiheit einzuschränken.

Künstliche Intelligenz: Die Rechtsprofessoren Martin Kretschmer, Tobias Kretschmer, Alexander Peukert und Christian Peukert fassen im Verfassungsblog (in englischer Sprache) den Entwurf für den europäischen KI-Act zusammen und weisen auf Schwachstellen hin.

Justiz

EuGH zur Bekämpfung rechtswidriger Inhalte im Netz: Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der in der vergangenen Woche festgestellt hatte, dass ein EU-Mitgliedstaat Online-Plattformen, die ihre Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat haben, keine "generell-abstrakten Verpflichtungen" auferlegen darf, betreffe auch das deutsche NetzDG und die darauf beruhenden laufenden Verfahren (z.B. gegen X/Twitter), schreibt netzpolitik.org (Leonhard Pitz).

EuGH – "Metall auf Metall": Angesichts der anstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes befasst sich die Juristin Jacqueline Ritchie im FAZ-Einspruch mit der Frage, ob das Sampling – also das Kopieren von Tonfolgen – unter die neue Pastiche-Schranke, die durch die Urheberrechtsreform eingeführt wurde, fällt. Die Autorin findet, dass Sampling nicht als Pastiche gelten sollte. Beim Sampling bestehe die Gefahr, dass das Werk von Musiker:innen gerade deswegen unverändert in ein neues Lied übernommen wird, um von deren Einfallsreichtum oder Bekanntheit zu profitieren. Würde in diesen Fällen die gesetzliche Lizenz des Pastiches greifen, würden die Urheber:innen finanziell nicht von der Weiternutzung ihreer eigenen Werke profitieren.

BGH zu Ex-OB Peter Feldmann: Der frühere Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann ist mit seiner Revision gegen die Verurteilung wegen Vorteilsannahme gescheitert, berichtet LTO. In dem Fall, der bundesweit Schlagzeilen machte, ging es um Feldmanns spätere Ehefrau, die eine Anstellung in einer Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Frankfurt am Main fand und dort "ohne sachlichen Grund" ein Gehalt über Tarif sowie einen Dienstwagen erhielt, wie das Gericht festgestellt hatte.

BGH zu missbräuchlichen Rechtsmitteln: Der Bundesgerichtshof hat insgesamt 15 Beschwerden zu Beschlüssen verschiedener Oberlandesgerichte, die von einer Person erhoben worden waren, abgelehnt und dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass künftige Beschwerden nur noch geprüft, aber nicht mehr förmlich beschieden würden. Es ging um Strafanzeigen gegen Ärzt:innen, bei denen die zuständigen Staatsanwaltschaften mangels Anfangsverdacht keine Ermittlungsverfahren einleiteten. beck-aktuell (Michael Dollmann) berichtet.

BVerwG zu Auskunft über Schreiben des Bundespräsidenten: Das Bundespräsidialamt ist nicht verpflichtet, Kopien von Glückwunschtelegrammen herauszugeben, die der Bundespräsident an den iranischen Staatspräsidenten gesendet hat, entschied das Bundesverwaltungsgericht in der vergangenen Woche und wies damit die Klage eines Journalisten ab. Weil sich das Informationsfreiheitsgesetz allein auf materielle Verwaltungstätigkeit der Behörden und sonstigen Stellen des Bundes beziehe, falle die Tätigkeit des Bundespräsidialamtes in der Regel nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes, so das Gericht laut LTO.

BVerwG zu Auskunft über BND-Hintergrundtreffen: Das Bundesverwaltungsgericht hatte in der vergangenen Woche den Auskunftsanspruch eines Journalisten zu Hintergrundgespräche des Bundesnachrichtendienstes mit Medienvertreter:innen bejaht. Noch in der Verhandlung hat der Geheimdienst daraufhin das Aus für solche Treffen angekündigt, berichtet nun auch tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof), der die Klage geführt hatte. Seitens des BND hieß es zuvor, dass die verlangten Informationen Rückschlüsse auf die Recherchen der betroffenen Medienvertreter:innen ermöglichen könnten.

OLG Stuttgart zu Klimaschutz/Mercedes: Die Deutsche Umwelthilfe ist mit einer Klage gegen den Autohersteller Mercedes Benz auch beim Oberlandesgericht Stuttgart gescheitert. Die Umweltschützer wollten den Konzern verpflichten lassen, ab 2030 keine herkömmlichen Verbrennermotoren mehr zu verkaufen. Sie beriefen sich dabei auf den Klimabeschluss des BVerfG. Nachdem bereits das Landgericht die Klage abgewiesen hatte, wies jetzt das OLG die Berufung als "offensichtlich unbegründet" zurück. Für einen quasinegatorischen Anspruch müsste nach Auffassung des OLG das an sich rechtmäßige Inverkehrbringen von Verbrennungsmotoren zumindest einen rechtswidrigen Zustand herbeiführen, das sei jedoch nicht der Fall, weil das Privatunternehmen hier nicht durch unmittelbare Drittwirkung nach Art. 20a GG verpflichtet werde. LTO berichtet.

VGH Hessen zu "Antisemitismus-Demo": Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot einer pro-palästinensischen Demonstration bestätigt, weil sie zwar unter dem Motto "Erinnerung an die Pogromnacht wachhalten, Antisemitismus bekämpfen" stattfinden sollte, dieses Motto nach Ansicht des Gerichts aber nur vorgeschoben sei. LTO berichtet. 

LG Köln zu Missbrauch in katholischer Kirche: In der Welt analysiert Rechtsprofessor Gregor Thüsing die Entscheidung des LG Köln, die einem Missbrauchsopfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro zusprach. Das Urteil habe Signal- und Sogwirkung, weil sich zukünftig auch andere Gerichte hieran orientieren können – auch für Fälle außerhalb des kirchlichen Bereichs. So gehe das LG davon aus, dass die Amtshaftung hier an die Stelle der "anderenfalls in Betracht kommenden deliktischen Schadensersatzansprüche" trete. Wer dieser Entscheidungslinie folge, so Thüsing, der müsse also fragen, ob nicht auch ein Sportverein ein Organisationsverschulden für seine Trainer trifft und deshalb eine Haftung nach allgemeinen Regeln anzunehmen wäre.

LG Dresden zum Einbruch ins Grüne Gewölbe: Einer der verurteilten Täter des Einbruchs in das Dresdner Grüne Gewölbe hat seine Revision zurückgenommen - das Urteil gegen ihn, eine Jugendstrafe von fünf Jahren, ist damit rechtskräftig. Die anderen fünf im Mai verurteilten Männer halten an ihrer Revision beim Bundesgerichtshof fest, berichtet spiegel.de.

LG Bochum – Tote auf dem Schulhof: Vor dem Landgericht Bochum hat, wie spiegel.de meldet, der Mord-Prozess gegen einen 17-Jährigen begonnen, der eine Bekannte aus Habgier getötet haben soll. Die Leiche der 22-jährigen Frau ist im Mai von Kindern auf einem Schulhof entdeckt worden.

VG Frankfurt/M – Asyl für Türk:innen: Die Sa-FAZ (Leonie Feuerbach) schildert in einer ganzseitigen Reportage drei Asylverhandlungen beim Verwaltungsgericht Frankfurt/M., die türkische Antragsteller:innen betreffen. Seit diesem Sommer seien Türk:innen die zweitgrößte Gruppe unter den Asylbewerber:innen in Deutschland.  Die Schutzquote sei jedoch auf 14 Prozent gefallen, deshalb nehme die Zahl der Klagen stark zu. Geschildert werden Verfahren gegen Anhänger:innen des Predigers Gülen sowie der Kurdenpartei HDP. Eine Klage ist erfolgreich, zwei Klagen werden abgelehnt.

Kindesentziehung: Dass bei Sorgerechtsauseinandersetzungen insbesondere Kinder die Leidtragenden sind und das insbesondere auch bei binationalen Eltern gilt, stellt Verena Mayer (Sa-SZ) in ihrer Kolumne "Vor Gericht" fest. Sie erinnert sich an einen Kindesentziehungsfall, in dem der Vater seine Kinder nach Ägypten verbrachte und später zu einer viereinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt wurde.

Recht in der Welt

IStGH – Gaza-Krieg: Wolfang Kaleck, Rechtsanwalt und Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), fordert im Interview mit der Sa-taz (Daniel Bax) Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs zum Gaza-Krieg. Es sei wichtig, entsprechenden Vorwürfen gegen die Hamas und gegen Israel früh nachzugehen, meint Kaleck. Das helfe, die Debatte zu versachlichen, und mache klar, dass es auch in bewaffneten Konflikten Grenzen gebe. Wenn internationale Instanzen das feststellten und Strafverfahren einleiteten, könne das einen eindämmenden oder sogar präventiven Effekt haben.

EGMR/Schweiz – Klimaseniorinnen: Die Sa-SZ (Isabell Pfaff) porträtiert Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin der Schweizer "KlimaSeniorinnen", die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mehr Klimaschutz in der Schweiz durchsetzen wollen. Die Klimaklage der Seniorinnen gelte mittlerweile als eine der aussichtsreichsten in Europa, weil sie mit gegenwärtiger persönlicher Betroffenheit argumentiere. Mit einem Urteil des EGMR wird erst Anfang nächsten Jahres gerechnet.

Großbritannien – todkrankes Baby: Ein britisches Gericht hat endgültig entschieden, dass ein acht Monate altes, an Mitochondriopathie erkranktes Baby weder zur weiteren Versorgung in die Vatikan­klinik Bambino Gesù nach Rom verlegt werden noch bei seinen Eltern zu Hause sterben darf. Das Mädchen nach Hause zu bringen, sei zu gefährlich und sei nicht im Interesse des Kindes, so das Gericht. Italien hatte dem Kind kurzfristig die italienische Staatsbürgerschaft verliehen und wollte für die Kosten aufkommen. spiegel.de und Mo-FAZ (Matthias Rüb) berichten.

Juristische Ausbildung

Absolventenstatistik: Laut der Statistik des Bundesamtes für Justiz sinkt die Zahl der Absolvent:innen des Ersten Staatsexamens seit Jahren. Während im Jahr 2007 noch knapp 10.700 Personen das erste Staatsexamen absolviert haben, waren es im Jahr 2021 nur noch 8.730, ein Rückgang um etwa 20 Prozent, schreibt LTO-Karriere (Franziska Kring). Reformen seien deshalb nötig, so die Autorin, die dabei auf die aktuellen Debatten um eine Reduzierung des Prüfungsstoffes und die Einführung eines Jura-Bachelor verweist.

Sonstiges

Propalästinensische Äußerungen/"From the river...": Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat beim Verbot der palästinensischen Organisationen Hamas und Samidoun Anfang November auch die Palästinenserparole "From the River to the Sea, Palestine will be free" als Kennzeichen dieser Organisationen verboten, womit ihr Gebrauch strafbar wird. Dies wurde erst dadurch bekannt, dass die Polizei in Berlin und die Staatsanwaltschaft in München das Verbot anwenden. Sa-SZ (Ronen Steinke)Mo-FAZ und Mo-taz (Christian Rath) berichten.

AfD-Parteiverbot: Der Spiegel (Melanie Amann/Dietmar Hipp u.a.) widmet sich in seinem Titeltext einem möglichen Parteiverbot der AfD. Derzeit suche der CDU-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz, Mitstreiter im Parlament für einen parteiübergreifenden Verbotsantrag. Im Beitrag werden die Voraussetzungen für ein Verbot sowie weitere Möglichkeiten des Umgangs mit der AfD erörtert. Derzeit diskutiert werden dabei beispielsweise der Entzug der Finanzierung oder eine Art Betätigungsverbot für wichtige Protagonisten der Partei nach Artikel 18 GG. Außerdem wird überlegt, lediglich die "Junge Alternative" oder einzelne Landesverbände zu verbieten.

Ministerialbeamt:innen: Anlässlich der Kritik des Thüringer Rechnungshofes an der Stellenbesetzungspraxis der Landesregierung lenkt Rechtsprofessor Armin Steinbach im Verfassungsblog insgesamt den Blick auf die ministeriellen Beamtenpositionen und beschreibt das Spannungsverhältnis: Einerseits solle politische Fluktuation in der Demokratie auf der Ebene politischer Entscheidungsträger:innen zugelassen werden, damit so die daraus resultierenden Impulse auch in die Apparate überführt werden können (zB. via politische Beamt:innen). Gleichzeitig solle politische Disruption aber bei den anderen Gewalten nicht wie Fähnchen im Wind umschlagen.

Rechtsgeschichte – Sex und Ehre: Martin Rath fasst auf LTO Rechtsprechung zusammen, bei der die Beziehung eines Mannes zu einem Mädchen bzw. einer Frau, deren eigene Ehre, die Ehre ihres Vaters oder ihres Ehemanns verletzt haben soll. 

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. November 2023: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53143 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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