Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. Oktober 2023: Bror­hilker wird nicht ent­machtet / Busch­mann gegen Büro­k­ratie / Mus­ter­klage gegen Grund­steuer

09.10.2023

Die Cum-Ex-Abteilung der Staatsanwaltschaft Köln soll doch nicht umstrukturiert werden. BMJ Buschmann meint, dass überbordende Bürokratie die Demokratie gefährde. Hauseigentümerverein "Haus und Grund" unterstützt Klagen gegen Grundsteuer.

Thema des Tages

Cum-Ex-Verfahren bei der StA Köln: NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hat die von ihm geplante Umstrukturierung der für die Cum-Ex-Ermittlungen zuständigen Hauptabteilung der Kölner Staatsanwaltschaft auf Eis gelegt. Er nehme die Kritik aus verschiedenen Richtungen sehr ernst, schrieb Limbach an die rechtspolitischen Sprecher:innen der Landtagsfraktionen. Limbach wollte die Hauptabteilung, die für 120 Cum-Ex-Verfahren mit 1.700 Beschuldigten zuständig ist, in zwei Hauptabteilungen aufspalten, um die Arbeit auf mehr Schultern zu verteilen. Es bestand jedoch die Sorge, dass dies die bisherige leitende Ermittlerin Anne Brorhilker schwächen und so die Cum-Ex-Ermittlungen behindern würde. Mo-FAZ, Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) und spiegel.de berichten.

Rechtspolitik

Bürokratieabbau: In einem Gastbeitrag für FAZ-Einspruch warnt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor einer Bedrohung der Demokratie durch eine ausufernde Bürokratie. Entstehe bei den Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck, dass ein demokratischer Regierungswechsel keine Veränderungen mit sich bringe, führe dies beinahe zwangsläufig zu einem Vertrauensverlust der Wähler:innen in die Demokratie, so Buschmann. Der Staat habe sich mittlerweile selbst so sehr bürokratisch gefesselt, dass er mitunter gar nicht mehr handlungsfähig erscheine – selbst dann, wenn es die politischen Entscheidungsträger:innen wollten. Das geplante Entbürokratisierungspaket der Bundesregierung werde den Erfüllungsaufwand der Wirtschaft um 2,3 Mrd. Euro pro Jahr senken. Auch auf EU-Ebene müsse entbürokratisiert werden, da der Erfüllungsaufwand zu 57 Prozent aus der Umsetzung von EU-Richtlinien stamme.

Medizinische Daten: Die datenschutzrechtlichen "Bremsen" müssten gelöst werden, um das volle Potential der Digitalisierung auch im Gesundheitswesen ausschöpfen zu können, schreiben Rechtsprofessor Jürgen Kühling und der wissenschaftliche Mitarbeiter Roman Schildbach in der Mo-FAZ. Um langfristig bessere Heilmethoden zu entwickeln, bräuchten die Forschenden kurz- und mittelfristig mehr Daten. Deutschland und die EU hätten die einmalige Chance, einen Gesundheitsdatenraum aufzubauen, der den Betroffenen Datensouveränität verschaffen und die Gesundheitswirtschaft zum Wohle der Patientinnen und Patienten beflügeln würde.

Cannabis: Gegen die von mehreren Bundesratsausschüssen vorgeschlagene Ausweitung von Sperrflächen rund um Schulen, Suchtberatungsstellen, Bahnhöfe und andere Einrichtungen kommt laut Spiegel Widerstand von Cannabis-Start-Ups. Die geforderten 250 Meter Abstand könnten den öffentlichen Konsum schwierig bis unmöglich machen – auch bei Schmerzattacken oder anderen medizinischen Problemen, so die Bedenken. Es dürfe nicht sein, dass Patienten und Patientinnen aufgrund der großen Sperrflächen erst einmal mit Google Maps abschätzen müssen, ob der Konsum überhaupt zulässig ist.

Die Mo-SZ (Kerstin Bund/Benjamin Emonts) hat zu den bereits im Gesetz vorgesehenen Abstandsregelungen von 200 Metern ein Pro- und Contra organisiert.

Politikerhaftung: Für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, um eine Haftung für Minister:innen zu ermöglichen, plädiert Rechtsprofessor Arnd Diringer in seiner Kolumne in der WamS. Vorbild dafür könnte eine entsprechende bayerische Regelung sein, die vorsieht, dass ein Mitglied der Staatsregierung, das vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Amtspflicht verletzt, dem Freistaat den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen hat. Mit einer solchen gesetzlichen Regelung würden Bundesminister:innen zumindest in Extremfällen haften, dies wäre ein wichtiges Signal.

Justiz

FG Berlin-BB – Grundsteuer: Wie das Hbl und beck-aktuell berichten, hat ein Betroffener, unterstützt vom Eigentümerverband "Haus & Grund", Klage beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg gegen die Grundsteuerreform eingereicht. Der Verband wolle gegen das von der Bundesregierung vorgeschlagene Modell zur Neuberechnung der Grundsteuer, das er für verfassungswidrig halte, vorgehen. Weitere Klagen in anderen Bundesländern seien geplant. Ziel sei es, die Grundsteuer in den Bundesländern, in denen mit Bodenrichtwerten und Mietwerttabellen gearbeitet werde, vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen.

EuGH zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen/Sofatutor: Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass bei einem Abo, das sich nach einer kostenlosen Testphase in ein kostenpflichtiges Abo umwandelt, neben der während der kostenlosen Testphase bestehenden Kündigungsmöglichkeit kein weiteres Widerrufsrecht besteht. Etwas anderes gelte allerdings, wenn Verbraucher:innen bei Vertragsschluss nicht hinreichend über die Gesamtkosten des Abonnements informiert werden. Im Fall des vorlegenden österreichischen Obersten Gerichtshofs ging es um die Schüler-Lernplattform "Sofatutor". LTO berichtet.

EuGH – Whistleblowing: Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen verspäteter Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie droht Deutschland die Verurteilung zur Zahlung einer finanziellen Sanktion in Höhe von 35 Millionen Euro. Zwar ist am 2. Juli 2023 das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten, beim Europäischen Gerichtshof ist allerdings schon Monate vorher eine Klage der EU-Kommission eingegangen. Die Sanktion könnte sogar noch teurer werden, wenn der Europäische Gerichtshof wie die EU-Kommission die deutsche Umsetzung für immer noch nicht ausreichend erachtet, weil die vorgeschriebenen Meldestellen für Whistleblower:innen in vielen Gemeinden bis heute nicht existierten. Die Sa-SZ (Georg Mascolo) berichtet im Feuilleton.

BVerfG – Fragerecht/Gesetzgebungspraxis: Wie die Sa-FAZ (Marlene Grunert, ausführlicher Online-Artikel) berichtet, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Freitag eine Organklage gegen die Bundesregierung eingelegt, weil diese eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion unzureichend beantwortet habe. Die Fraktion hatte u.a. danach gefragt, wie viel Zeit bei den bisherigen Gesetzesvorhaben für die Ressortabstimmung bestand und wie viel zwischen der Übersendung von Vorlagen und deren Beratung im Kabinett, außerdem wurde danach gefragt, wie viel Zeit Verbänden für ihre Stellungnahmen blieb.

BVerfG zu Thüringer Härtefallkommission: Die Thüringer AfD-Landtagsfraktion ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs von Dezember 2020 gescheitert. So sei der Verfassungsgerichtshof in Thüringen, der die Thüringer Härtefallkommission für Geflüchtete für zulässig hielt, nicht verpflichtet gewesen, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Auch sei die Entscheidung in Thüringen nicht willkürlich gefallen und der Anspruch der Fraktion auf rechtliches Gehör nicht verletzt worden. An die Härtefallkommission können sich Ausländer:innen wenden, die eigentlich ausreisen müssten und der Ansicht sind, dass sie wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe weiter in Deutschland bleiben müssen. Die Kommission kann für Betroffene dann ein Bleiberecht vorschlagen. Es berichten Sa-SZ, spiegel.de und beck-aktuell.

BFH zu Leihmutter: Dass die Kosten für eine Leihmutter nicht bei der Einkommenssteuer abgesetzt werden können, hat laut beck-aktuell (Joachim Jahn) der BFH entschieden. Zum einen handele es sich nicht um die Behandlung einer Krankheit und zudem verstoße die Einschaltung der Leihmutter gleich mehrfach gegen das Embryonenschutzgesetz, so die Begründung.

OLG Naumburg zu Fiat-Diesel-Wohnmobilen: Auch der Autohersteller Fiat ist jetzt von einem Abgasskandal betroffen, weil in Wohnmobilen des Herstellers unzulässige Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung verbaut wurden. Ein Käufer hat deshalb vom OLG Naumburg zehn Prozent des Kaufpreises als Schadensersatz zugesprochen bekommen, wie LTO berichtet. Im Sommer 2020 wurde nach mehreren Razzien der Staatsanwaltschaft Frankfurt in Geschäftsgebäuden von Fiat bekannt, dass in mehr als 200.000 Fiat-Diesel-Fahrzeugen in Deutschland illegale Abschalteinrichtungen verbaut worden waren. Die Richter des OLG Naumburg gingen davon aus, dass Fiat schuldhaft (mindestens fahrlässig) handelte. 

OVG NRW zu Herdenschutzhunden: Eine Landwirtin muss ihre zum Schutz vor Wölfen eingesetzten Herdenschutzhunde nachts und zu Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen drinnen unterbringen, um die Nachbarschaft vom Gebell der Tiere zu verschonen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit die Beschwerde einer Frau gegen einen entsprechenden Eilbeschluss des VG Köln zurückgewiesen. Zwar gehöre Hundegebell in einer dörflich geprägten Gegend in gewissem Umfang zur ortsüblichen Geräuschkulisse und auch der Herdenschutz sei zu berücksichtigen, so das OVG, das Gebell genieße jedoch auch in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet keinen absoluten Vorrang vor dem berechtigten Interesse der Nachbarn. LTO berichtet.

LG Hamburg zu Reichelt vs. Böhmermann: Auch die Sa-FAZ (Michael Hanfeld) widmet sich jetzt der Entscheidung des LG Hamburg, mit der dem Portal "Nius" und Julian Reichelt bestimmte Aussagen in Bezug auf einen Beitrag der Sendung "ZDF Magazin Royale" zum Fall Schönbohm untersagt wurden. Danach dürfe u.a. nicht behauptet werden, zwischen Böhmermann und dem Bundesinnenministerium seien vor der Sendung brisante Informationen ausgetauscht worden und es dürfe nicht der Verdacht erweckt werden, Staatssekretäre des Ministeriums hätten an der Sendung mitgewirkt.

Asylklagen: Das seit Jahresbeginn geltende Gesetz zur Beschleunigung von Asyl-Gerichtsverfahren hat, wie der Spiegel berichtet, bei den Gerichten noch nicht zu signifikant schnelleren Verfahren geführt. Für Klagen von Asylsuchenden gegen einen negativen Bescheid benötigten nach einer Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge die deutschen Gerichte im Schnitt 21,8 Monate. Zwischen den Bundesländern bestünden allerdings erhebliche Unterschiede. Brandenburger Verwaltungsgerichte benötigten 39,9 Monate bis zum erstinstanzlichen Urteil, während solche Verfahren in Rheinland-Pfalz bereits nach 4,7 Monaten abgeschlossen seien.

Recht in der Welt

New York – Metro-Schütze: Der Schütze, der vor eineinhalb Jahren in der New Yorker Metro zehn Menschen verletzt hatte, ist wegen Terrorismus zu einer zehnmal lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Ein Bundesrichter in New York folgte damit am Donnerstag dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für jedes der zehn durch Schüsse verletzten Opfer eine lebenslange Haftstrafe gegen den Angreifer gefordert hatte. Die Verteidigerin ging von einer paranoiden Schizophrenie des Täters aus und hielt 18 Jahre Gefängnis für angemessen. Die Sa-FAZ berichtet.

Juristische Ausbildung

Diskriminierende Lehrbuchfälle: spiegel.de (Verena Töpper) schildert, wie die Doktorandin Susanna Roßbach und die Studentin Lilian Langer im Auftrag des Deutschen Juristinnenbunds ehrenamtlich den Instagram-Account "Üble Nachlese" betreiben, der sexistische und rassistische Lehrbuch- und Prüfungsfälle sammelt. 

E-Examen: Ab Anfang 2024 können Studierende sowie Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen wählen, ob sie die Klausuren in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung per Hand oder elektronisch schreiben wollen. Derzeit liefen dazu Tests, so beck-aktuell.

Sonstiges

KI-Stimme: Den rechtlichen Rahmen für die Nutzung von KI zur Stimmnachahmung erläutern Rechtsanwalt Georg Manthey und der wissenschaftliche Mitarbeiter Simon Liepert auf LTO und erläutern dabei, dass auch die menschliche Stimme durch das Datenschutzrecht und als Teil des Persönlichkeitsrechts rechtlich geschützt sein können.

Whistleblowing/Polizei: Nachdem im Juli das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten ist, hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) jetzt ein Meldeportal zur Unterstützung von Whistleblower:innen bei der Polizei eingerichtet, das Franziska Görlitz von der GFF im Gespräch mit dem Spiegel (Dietmar Hipp) vorstellt. Außerdem spricht sie über noch verbliebene Lücken im Gesetz. So seien anonyme Meldungen nicht vorgesehen und für immaterielle Schäden – zum Beispiel psychische Folgen – gebe es kein Schmerzensgeld. Sie kritisiert, dass sogenannte Verschlusssachen von dem Gesetz ausgenommen sind.

Legal Tech: Über den Reformbedarf und die Umwälzung der Rechtsbranche durch KI hat auf dem Legal Tech-Tag Ende September in Berlin LTO (Felix W. Zimmermann) mit Philipp Plog vom Legal Tech-Verband gesprochen. Plog kritisiert, dass die Politik das Thema zu vorsichtig angehe. So gingen aktuelle Reformansätze noch vom analogen Prozess aus und seien so nur eine kleine Weiterentwicklung. Der große Wurf wäre zum Beispiel im Zivilrecht, den Zivilprozess neu und digital zu denken. Außerdem prophezeit Plog eine wachsende Zahl von "Großkanzleien für Verbraucherrecht" und meint damit Kanzleien wie Rightmart, die die Personalstärke von typischen Großkanzleien im B2B-Bereich haben, sich aber operativ auf Verbraucherthemen ausrichten.

Suizidbeihilfe: Die Sa-SZ (Thorsten Schmitz/Ronen Steinke) schildert ausführlich die Vorbereitungen eines Ehepaars zu einem gemeinschaftlichen Suizid. Der Mann hat Krebs, die Frau will ohne ihn nicht weiterleben. Der Doppelsuizid wurde ärztlich und juristisch von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben begleitet.

Jérôme Boateng: Ob Jérôme Boateng noch Fußball spielen dürfe, fragt Ex-Bundesrichter Thomas Fischer in seiner spiegel.de-Kolumne angesichts der Empörung über die von Bayern München erwogene Verpflichtung des vereinslosen Abwehrspielers, gegen den ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen eine Ex-Partnerin läuft. Fischer erinnert daran, dass durch die Aufhebung der unterinstanzlichen Entscheidungen bisher keine rechtskräftige Verurteilung Boatengs vorliegt und dass im Übrigen der Beruf des Berufsfußballers nicht zu jenen Tätigkeiten gehört, bei denen sich der Gesetzgeber entschieden hat, die Ausübung bei einer Verurteilung wegen bestimmter Straftaten auszuschließen.

Verteidiger in Sexualstrafsachen: In seiner Kolumne "Vor Gericht" porträtiert Ronen Steinke (Sa-SZ) den Berliner Rechtsanwalt Ursus Koerner von Gustorf, der Beschuldigte in Sexualstrafverfahren vertritt. Bei ihm landen beispielsweise jährlich dutzende "Tinder-Fälle".  Es gehe dann um die Frage: War der Widerwille "erkennbar"?

Rechtssprache im Journalismus: Im Interview mit beck-aktuell (Tobias Freudenberg) berichtet der Leiter der ARD-Rechtsredaktion Frank Bräutigam von Fehlern, die in der Rechtsberichtserstattung gemacht werden. Anlass des Interviews ist das von Bräutigam verfasste Handbuch "Recht richtig formulieren".

"Toxisches" im Recht: Dem häufigen bildhaften Gebrauch des Adjektivs "toxisch" in der modernen Umgangssprache stellt LTO (Martin Rath) juristische Fälle mit echter Gifteinwirkung gegenüber. 

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. Oktober 2023: . In: Legal Tribune Online, 09.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52869 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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