An diesem Montag beginnt vor dem LG Bonn der Cum-Ex-Prozess gegen Warburg-Bankier Christian Olearius. Klimaklagen gegen VW haben geringe Erfolgsaussichten, meint Udo Di Fabio. Am IGH beginnt die Verhandlung zur Ukraine-Klage gegen Russland.
Thema des Tages
LG Bonn – Cum Ex/Christian Olearius: Am heutigen Montag beginnt vor dem Landgericht Bonn der Cum-Ex-Prozess gegen Christian Olearius, den Mitinhaber der Privatbank M.M. Warburg. Der 81-Jährige muss sich wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in 15 Fällen verantworten, von 2006 bis 2019 soll Olearius mit Komplizen 280 Millionen Euro Steuerschaden verursacht haben. Mit Olearius steht erstmals ein Bankeigentümer wegen Cum-Ex-Manipulationen vor Gericht. Laut der 270-seitigen Anklage soll er "in alle Planungen eingebunden" gewesen sein, soll "sämtliche Abläufe gekannt und die maßgeblichen Entscheidungen getroffen" haben, was Olearius jedoch bestreitet. Im Vorfeld musste der ursprünglich vorgesehene Vorsitzende Richter nach einem erfolgreichen Befangenheitsantrag ersetzt werden, da er geheime Akten geführt hatte. Die Öffentlickeit interessiert sich vor allem für die Frage, ob der frühere Hamburger Bürgermeister und jetzige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Olearius gegen die Rückforderung rechtswidrig erstatteter Steuern geholfen hat. Scholz ist aber nicht einmal als Zeuge geladen. Mo-FAZ (Marcus Jung), Sa-SZ (Klaus Ott/Robert Roßmann u.a.), Mo-taz (Hermannus Pfeiffer), Wams (Cornelius Welp) und der Spiegel (Jörg Diehl/Ansgar Siemens) geben jeweils einen ausführlichen Ausblick auf das Verfahren.
Rechtspolitik
Rechtsextreme Polizeichats: Nun berichtete auch die Sa-SZ (Christoph Koopmann) über die Bundesrats-Initiative von Nordrhein-Westfalen, die eine Bestrafung rechtsextremer Äußerungen von Amtsträgern in geschlossenen Chatgruppen ermöglichen soll. Hintergrund sind mehrere Vorfälle, an denen insbesondere Polizisten beteiligt waren und die weitgehend folgenlos geblieben sind. Bisher sei es nach der Rechtsauffassung vieler Gerichte nicht als Volksverhetzung strafbar, in einer geschlossenen Chatgruppe beispielsweise gegen Muslime zu hetzen.
Digitalisierung der Justiz: Auf dem EDV-Gerichtstag ging es um die Dokumentation der Hauptverhandlung, eine digitale Erweiterung der Gerichtsöffentlichkeit sowie um den Einsatz von KI, wie LTO zusammenfasst.
Informationsfreiheit: In einem Gastkommentar auf LTO fordern Vivian Kube, Hannah Vos und Arne Semsrott vom Portal "FragDenStaat" mehr Kompetenzen für die Beauftragten für Informationsfreiheit. Bisher würden deren Empfehlungen von den entsprechenden Behörden oftmals einfach ignoriert, weil es den Beauftragten an Befugnissen und Ressourcen fehle.
Grundgesetz: Martin Rath stellt auf LTO den 2021 veröffentlichten Vorschlag des Düsseldorfer Rechtsanwalts Carlos A. Gebauer zu einem "Grundgesetz 2030" als radikalliberalen Versuch vor, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates neu zu bestimmen. Er kontrastiert ihn mit dem "Kuratoriumsentwurf" von 1991 in dem insbesondere Vorschläge aus der Bürgerrechtsbewegung der vormaligen DDR und Ideen, die der westdeutschen Ökologie- und Frauenbewegung am Herzen lagen, Eingang fanden, sowie dem Buch des libertären Denkers Stefan Blankertz "Einladung zur Freiheit".
Justiz
OLG Hamm – Klimaschutz/VW: Die Mo-FAZ (Katja Gelinsky) fasst ein im Auftrag des beklagten Unternehmens VW erstelltes Rechtsgutachten des Rechtsprofessors und Ex-Verfassungsrichters Udo Di Fabio zusammen, der für die Klimaklage gegen den Autobauer vor dem Oberlandesgericht Hamm nur wenig Erfolgsaussichten sieht. Mit dem Deliktsrecht oder den Abwehransprüchen des Zivilrechts sei "der Hebel falsch angesetzt", so Di Fabio. "Würde die Zivilrechtsprechung dem Klägervorbringen folgen, wäre das gerade keine Gefolgschaft gegenüber dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts, sondern seine eklatante Missachtung“. Adressat der klimapolitischen Schutzverantwortung sei unzweideutig der Bundesgesetzgeber. In erster Instanz hatte das LG Detmold die von Greenpeace unterstützte Klage eines Biobauern gegen VW abgewiesen.
EuGH zu gerichtlicher Hinweispflicht: Nationale Gerichte können unter Umständen dazu verpflichtet sein, Reisende, die von einem Pauschalreisevertrag zurücktreten möchten, auf ihre Rechte aus der entsprechenden Richtlinie hinzuweisen, so dass diese die gesamten gezahlten Kosten zurückgefordern können. Das hat laut LTO der Europäische Gerichtshof entschieden. Im zugrunde liegenden Fall ging es um den Rücktritt von einer Asienreise wegen des sich verbreitenden Coronavirus. Vor Gericht begehrte der Reisende, der sich nicht anwaltlich vertreten ließ, nur eine teilweise Erstattung des gezahlten Betrags, obwohl er einen Anspruch auf Erstattung aller getätigten Zahlungen hätte geltend machen können.
BGH zu Informationspflichten beim Immobilienverkauf: Der Bundesgerichtshof hat die Auskunftspflichten von Immobilienverkäufern erweitert. Danach reiche es nicht, verkaufsrelevante Unterlagen in einem virtuellen Datenraum zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer müsse vielmehr die berechtigte Erwartung haben, dass der Käufer die Informationen dort auch tatsächlich zur Kenntnis nehme. Im konkreten Fall ging es um anstehende Sanierungsmaßnahmen, die für einen zu verkaufenden Gewerbekomplex anstanden und über die der Käufer erst drei Tage vor dem Verkauf durch einen entsprechenden Hinweis in einem virtuellen Datenraum unterrichtet wurde. Nur weil der Verkäufer dem Käufer Zugriff auf offenbarungspflichtige Daten ermögliche, heiße das nicht, dass dieser die Daten auch zur Kenntnis nehme, entschied der BGH. Sa-FAZ (Katja Gelinsky), Sa-SZ, spiegel.de, beck-aktuell (Miriam Montag) und LTO berichten.
BVerwG zu LNG-Pipeline Rügen: Nun berichtet auch LTO, dass das Bundesverwaltungsgericht einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe gegen den Weiterbau einer LNG-Pipeline zum LNG-Terminal in Mukran auf Rügen abgewiesen hat. Der Bedarf für die Leitung sei durch das LNG-Beschleunigungsgesetz gesetzlich festgestellt worden und der Planfeststellungsbeschluss gehe zu Recht davon aus, dass die Gasversorgungskrise in den kommenden Heizperioden fortbestehe.
BFH zu anwaltlichem Vertretungszwang: Eine Rechtsmittelbegründung ist wegen Verletzung des Vertretungszwanges formunwirksam, wenn der einreichende Anwalt lediglich unverändert aus dem Schriftsatz seines Mandanten zitiere, hat der Bundefinanzhof entschieden. "Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss (…) von dem Prozessbevollmächtigten selbst stammen", so das oberste Finanzgericht laut beck-aktuell.
VGH Bayern zu Beobachtungsfall AfD: Der Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD im Freistaat beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren, hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Eilverfahren entschieden. Tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen ergäben sich insbesondere aus dem Einfluss von Parteimitgliedern, die dem mittlerweile aufgelösten "Flügel" angehörten, auf die Partei sowie aus bekannt gewordenen "Umsturzphantasien" von Mitgliedern des bayerischen Landesverbands, so das Gericht laut spiegel.de und LTO.
OVG Nds zu Landesdatenschutzbeauftragter: Wie LTO (Hasso Suliak) berichtet, hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Auseinandersetzung um die Besetzung des Postens der/des Landesdatenschutzbeauftragten beendet. Die bisherige Behördenleiterin Barbara Thiel hatte dagegen geklagt, durch Dennis Lehmkemper ersetzt zu werden. Zum Ärger des Klägerinvertreters, des Berliner Rechtsanwaltes Niko Härting, prüfte das Gericht die monierte mangelnde Qualifikation des vorgesehenen Nachfolgers von Barbara Thiel dabei nicht. Ob Härting für seine Mandantin nun eine Verfassungsbeschwerde einlegen wird, sei noch offen, die Position könne jedenfalls jetzt besetzt werden.
OLG Düsseldorf zu Luxusparfüm bei Aldi: Auch ein Discounter wie Aldi darf grundsätzlich Parfüm der Marke "Calvin Klein" verkaufen. Die Präsentation des Luxusparfüms muss dann aber angemessen sein, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf im Juni. Die Präsentation neben einem Wühltisch mit Schlafanzügen werde den Anforderungen nicht gerecht. Der Markeninhaber habe daher ein "berechtigtes Interesse" gegen den Weiterverkauf des Parfüms unter diesen Umständen gehabt. Rechtsprofessor Ansgar Ohly erläutert die Entscheidung auf LTO.
LG Itzehoe – Messerangriff im Zug: Im Verfahren wegen eines tödlichen Messerangriffes in einem Zug bei Brokstedt muss das Gericht klären, ob der angeklagte Ibrahim A. schuldfähig war. Dazu wurde jetzt ein Mitgefangener angehört, der meinte, dass A. eine psychische Krankheit eher inszeniert habe. Jan B. will durch die Zellentür und ein Fenster gehört haben, wie A. gesagt habe, er provoziere Mitgefangene und Bedienstete "mit voller Absicht", weil er einen Plan habe, berichtet spiegel.de (Julia Jüttner).
LG Frankfurt/O. zum Maskenmann: An den spektakulären Indizienprozess gegen den so genannten "Maskenmann", der vor etwa 10 Jahren allein aufgrund von Indizien zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde, erinnert Verena Mayer (SZ) in ihrer Kolumne "Vor Gericht". Mario K. hat nach den Feststellungen des Gerichtes zwei wohlhabende Familien brutal überfallen und einen Manager entführt und wurde dafür wegen versuchten Mordes und erpresserischen Menschenraubs verurteilt.
Klimaproteste: Die Blockaden von Klima-Aktivist:innen in Berlin habe bei der dortigen Staatsanwaltschaft inzwischen zu 2860 Verfahren geführt, teilt spiegel.de mit. Insgesamt habe das Amtsgericht Tiergarten bislang 143 Urteile gesprochen, in zwei Fällen seien Beschuldigte freigesprochen worden. In zwei Fällen sei eine Freiheitsstrafe verhängt worden. In der Regel seien die Klimaaktivist:innen zu Geldstrafen verurteilt worden, meist wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamt:innen.
Corona-Impfkritik und Volksverhetzung: Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano fasst im Verfassungsblog die Rechtsprechung zum so genannten "Ungeimpft"-Stern und zur Parole "Impfen macht fei", die während der Corona-Pandemie von Impfgegner:innen insbesondere über die sozialen Medien verbreitet wurden, zusammen. Während beim Stern die Rechtsprechung gespalten sei, bis hin zu einer, wie Fischer-Lescano schreibt, "Holocaust-Verharmlosung in Robe", würden die Strafgerichte die Äußerung "Impfen macht frei" überwiegend als Volksverhetzung i.S.d. § 130 StGB werten. Kritisch analysiert Fischer-Lescano außerdem Entscheidungen des LAG Berlin-Brandenburg, das "die Grenzen der Meinungsfreiheit gegenüber rechter Rede nicht eng genug" ziehe, "die grundrechtlichen Rahmenbedingungen" verkenne und sich so "zum Komplizen rechter Hetze" mache.
Personalmangel in der Justiz: Von der Pensionierungswelle in der Justiz sei insbesondere Ostdeutschland betroffen, sagt laut Mo-Welt der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes Sven Rebehn. Bis zu 50 Prozent aller Jurist:innen gingen demnach in den kommenden zehn Jahren in Berlin und den fünf ostdeutschen Ländern in den Ruhestand.
Recht in der Welt
IGH – Ukraine vs. Russland: Ab dem heutigen Montag verhandelt der Internationale Gerichtshof über ein von der Ukraine angestrengtes Verfahren gegen Russland. Die Klage stützt sich auf die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948, weil Russland der Ukraine Völkermord in den Separastistengebieten Luhansk und Donezk vorwirft und damit seinen Überfall auf das Land rechtfertigt. Die Ukraine will nun festgestellt wissen, dass diese Behauptung falsch und damit der Angriff Russlands rechtswidrig ist. Auf diesem Weg wurde die Zuständigkeit des IGH begründet, dessen Rechtsprechung sich Russland ansonsten nicht unterworfen hat. LTO (Franziska Kring/Annelie Kaufmann) erläutert das Verfahren.
Belgien – Haftstrafen für IS-Attentäter: Die Hauptangeklagten im Brüsseler Terrorprozess wegen der Anschläge vom 22. März 2016 sind zu langjährigen bis lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden, berichtet die Mo-FAZ (Thomas Gutschker). Salah Abdeslam, der wegen seiner zentralen Rolle bei den Terroranschlägen von Paris im November 2015 schon dort zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, war in Belgien zwar ebenfalls für schuldig befunden worden, erhielt aber keine zusätzliche Haftstrafe. Die Mo-SZ (Josef Kelnberger) gibt zudem Einzelheiten zur Biografie Abdeslams. So sei er auf dem Weg in ein bürgerliches Leben samt fester Freundin gewesen, dann, verführt von Kumpels, in Kleinkriminalität und Drogenkonsum versunken und habe sich schließlich dem Krieg des "Islamischen Staates" angeschlossen.
Frankreich – Kopftuchverbot für Anwältinnen: Der Rechtsreferendar Maximilian Gerhold kritisiert im Verfassungsblog das Anfang September von der französischen Anwaltskammer beschlossenen Kopftuchverbot für Anwältinnen. Damit seien die Anwält:innen, obwohl sie nicht für den Staat arbeiten, zur Beachtung der staatlichen Neutralität verpflichtet. In Deutschland werde von Anwält:innen kein Bekenntnis zur Verfassungsordnung verlangt. Die Änderung des anwaltlichen Berufsrechtes sei Ausdruck eines im Vergleich zum deutschen Verfassungsrecht objektiver orientierten Grundrechtsverständnisses, das sich weniger am Individuum und seinen Entscheidungen ausrichte.
Litauen – Verleumdung von Lindemann: Wie spiegel.de meldet, richten sich die in Litauen laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen Verleumdung von Till Lindeman entgegen anderslautenden Presseberichten nicht gegen die Nordirin Shelby Lynn, die als erste Vorwürfe gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann erhoben hatte. Bisher gebe es noch keine Beschuldigten.
USA - Klimaschutz/Kalifornien vs. Ölindustrie: Die Regierung des US-Bundesstaats Kalifornien verklagt die fünf großen Ölkonzerne BP, Exxon, Shell, Chevron und Conoco Phillips vor einem Gericht in San Francisco. Sie wirft den Unternehmen vor, dass sie die Risiken fossiler Brennstoffe heruntergespielt haben, obwohl sie schon seit Jahrzehnten über die Gefahren für das Klima informiert seien. Die Ölmultis hätten durch ihr Verhalten milliardenhohe Schäden verursacht und die Öffentlichkeit getäuscht. Kalifornien hat die Einrichtung eines Fonds beantragt, der Geld für künftige Schäden bereitstellen soll, die durch klimabedingte Katastrophen im Bundesstaat verursacht werden. Die Mo-SZ berichtet.
Sonstiges
Grundrechte-Ausstellung: LTO stellt die Ausstellung "Grundrechte – mehr als nur Worte" vor, die in der vergangenen Woche im OLG Köln eröffnet wurde. Es ist die Kopie der gleichnamigen Ausstellung im VGH Nordrhein-Westfalen. Die Ausstellung mache in eindringlichen Fotos aus dem Alltag klar, wie unsere Grundrechte im modernen Rechtsstaat einerseits die Bürgerinnen und Bürger vor staatlichen Eingriffen schützen und wie die Grundrechte andererseits ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen, ohne dass der Staat ein bestimmtes Lebensmodell aufzwingt, so NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) zur Eröffnung.
Aiwanger/Verdachtsberichterstattung: Weil der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) in Bezug auf die Presseberichtserstattung zu dem bei ihm vor Jahrzehnten gefundenen antisemitischen Flugblatt rechtliche Schritte angekündigt hat, erläutert die Sa-FAZ (Stephan Klenner) die Regeln für eine Verdachtsberichterstattung. Nach den Vorgaben des BGH sei danach ein Bericht nur dann zulässig, wenn ein Informationsinteresse besteht, ihm ein Mindestbestand an Tatsachen zugrunde liege, die Journalisten sorgfältig recherchiert hätten und die Berichterstattung nicht vorverurteilte. Die Süddeutsche Zeitung, die zuerst über den Fall Aiwanger berichtet hatte, könnte dabei einen Fehler gemacht haben, weil kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe zwar die Vorwürfe, nicht aber Aiwangers Aussage, er habe das Flugblatt nicht verfasst, im kostenfreien Teil des Artikels enthalten war.
Uwe Wesel: Auch der Spiegel würdigt jetzt den am 11. September verstorbenen Juristen und Rechtshistoriker Uwe Wesel und erinnert an dessen Werke „Fast alles, was Recht ist“ und "Der Honecker-Prozess. Ein Staat vor Gericht". Wesel habe regelmäßig für Zeitungen und Zeitschriften geschrieben und habe vielmals in Talkshows als eloquenter Experte für juristisch komplizierte Sachlagen agiert.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. September 2023: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52721 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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