Die juristische Presseschau vom 19. bis 21. November 2022: Streit um Abhil­fe­klage / BVerwG vor Urteil zu Coro­na­maß­nahmen / Anklage wegen Chat-Betrugs

21.11.2022

Der Richterbund unterstützt das BMJ im Streit um die Verbraucherschutz-Verbandsklage. Das BVerwG will am Dienstag über Corona-Verordnungen aus der Anfangsphase entscheiden. In Flensburg wurde ein Dating-Chat-Betreiber angeklagt.

Thema des Tages

Verbraucherschutz-Verbandsklagen: Der Deutsche Richterbund stützt die Position des Justizministeriums im Streit um die Ausgestaltung der geplanten Abhilfe-Verbandsklage für Verbraucherschutzverbände. Wie die Mo-FAZ (Katja Gelinsky) erneut berichtet, fordert Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne), dass Verbraucher:innen sich auch erst nach Prozessbeginn einer Abhilfeklage anschließen können. Es dürfe keine Rechtssicherheit für Rechtsbrecher geben. Der federführende Justizminister Marco Buschmann (FDP) und die Wirtschaftsverbände lehnen dies als "Rosinenpickerei" ab. Der Deutsche Richterbund glaubt, dass das BMJ-Modell eher geeignet ist, die Justiz zu entlasten. Müssten die Verbraucher sich bis zuletzt nicht festlegen, sprächen die Erfahrungen dafür, dass in der anwaltlichen Beratung empfohlen werde, in Einzelverfahren möglichst ein noch besseres Ergebnis herauszuholen. 

Rechtspolitik

Justizminister Buschmann im Interview: Im "Interview der Woche" mit deutschlandfunk.de (Gudula Geuther) spricht Bundesjustizminister Marco Buschmann über die EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung und das von ihm vorgeschlagene Quick-Freeze-Modell. Zum Umgang mit den Klimaaktivist:innen stellte er klar, dass es ihm nicht um höhere Strafen gehe. Wenn es aber auf das, was in den Museen passiere, keine Antwort des Rechtsstaates gebe, wäre das eine Lücke, die geschlossen werden sollte. Skeptisch äußert sich Buschmann zum bayerischen Präventivgewahrsam gegen Klimaaktivisten. Er habe Zweifel, ob es richtig sein könne, "dass wir Leute härter rannehmen aus grundrechtlicher Sicht, die noch gar nichts getan haben, von denen wir nur glauben, dass sie etwas tun könnten, als Menschen, von denen wir wissen, dass sie es getan haben". Außerdem erläutert Buschmann die kürzlich verabschiedete Änderung des Volksverhetzungsparagrafen.

Queeres Familienrecht: Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche ihren Aktionsplan "Queer leben" beschlossen, in dem auch eine Reform des Abstammungsrechts und Änderungen im Familienrecht vorgesehen sind. Im nächsten Jahr soll danach ein Gesetzentwurf mit dem Ziel vorgelegt werden, dass Kinder in den Ehen zweier Frauen automatisch zwei rechtliche Mütter haben sollen, sofern nichts anderes vereinbart ist und die nicht-leibliche Mutter nicht mehr, wie bisher, das Kind adoptieren muss. Außerdem seien Änderungen im Sorgerecht, die Einführung einer "Verantwortungsgemeinschaft" und ein Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung vorgesehen. Zudem sollen geschlechtsspezifische sowie gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive als Beispiele für menschenverachtende Beweggründe und Ziele ausdrücklich in die Liste der bei der Strafzumessung zu berücksichtigenden Umstände aufgenommen werden. Die Sa-FAZ (Heike Schmoll) berichtet.

Nicole Opitz (Sa-taz) fasst die Kritik an den Plänen zum Abstammungsrecht zusammen: Es bleibe beispielsweise unklar, in welcher Hinsicht die Reform Regenbogenfamilien betreffe, in denen die Eltern nicht zwei verheiratete Frauen seien.

Scheidung/Versorgungsausgleich: Auf ein Problem beim Versorgungsausgleich, das der Gesetzgeber lösten sollte, weist die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) hin. Weil mit Rechtskraft des Scheidungsurteils auch die konkreten Regelungen zum Versorgungsausgleich rechtskräftig werden, seien Fehler, die erst später entdeckt werden, meist nicht mehr korrigierbar.

Suizidhilfe: Anlässlich der aktuellen Diskussion um eine Neuregelung der Suizidbeihilfe berichtet der Spiegel (Beate Lakotta) über die Geschichte eines Ehepaares, das lange Zeit vergeblich um ärztliche Hilfe zum Suizid der schwerkranken Ehefrau gekämpft hat. Am Ende leistete der Ehemann die Suizidhilfe.

Energiesparen: Die von der WamS (Benjamin Stibi) befragten Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler und Josef Franz Lindner halten die im Sommer beschlossene Änderung zum Energiesicherungsgesetz und die darin enthaltenen Befugnisse, über eine Verordnung der Bundesregierung auch Private zu Energiesparmaßnahmen zu zwingen, für verfassungswidrig. "Wie im Infektionsschutzrecht muss der Bundestag schon selbst entscheiden, welche Grundrechtseingriffe er den Bürgern zumuten will", argumentiert Lindner. Er müsse genau wie bei Corona einen "Instrumentenkasten" bereitstellen, mit einer Liste von Maßnahmenbeispielen.

Energiecharta: Die EU wird die von der EU-Kommission befürwortete Reform des Energiecharta-Vertrags nicht unterstützen. Das ergab eine Abstimmung unter den EU-Staaten am Freitag. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass die Regulierung von bestehenden Investitionen in fossile Infrastruktur nur noch 10 Jahre durch Investorenklagen angegriffen werden kann und neue Investitionen gar nicht mehr geschützt werden. Klimaschützer fanden das nicht ausreichend. Es ist nun damit zu rechnen, dass weitere EU-Staaten den Vertrag kündigen (dann aber noch 20 Jahre den unreformierten Regeln unterliegen). Am heutigen Dienstag treffen sich die Staaten der Energiecharta in Ulan Bator (Mongolei), berichtet die Mo-SZ (Björn Finke)

UN-Sozialpakt: Am 10. November hat der Bundestag beschlossen, das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) zu ratifizieren, das ein Individualbeschwerdeverfahren bei Menschenrechtsverletzungen ermöglicht. Es bleibe nun abzuwarten, wie die zukünftige Praxis der nationalen Gerichte aussehe, meint die Doktorandin Annalena Mayr im Verfassungsblog. Bisher lehnten nationale Gerichte eine Prüfung der Rechte aus dem UN-Sozialpakt häufig ab, da diese nicht unmittelbar anwendbar seien.

Justiz

BVerwG – Coronamaßnahmen: Am morgigen Dienstag wird das Bundesverwaltungsgericht seine ersten Hauptsacheentscheidungen zu Coronamaßnahmen aus der Anfangsphase der Pandemie verkünden. Konkret geht es um Vorschriften der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. In der Verhandlung habe der Vorsitzende Richter bereits zum Ausdruck gebracht, dass er die Generalklausel des Infektionsschutzgesetzes für eine ausreichende Rechtsgrundlage halte, schreibt Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) in seiner Kolumne.

LG Flensburg – Dating-Chat-Betrug: Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat, wie die WamS (Per Hinrichs) berichtet, Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs gegen den Betreiber einer Dating-Chat-Plattform erhoben. Mehrere Zeugen hatten bei der Polizei ausgesagt, dass sie Versprechen vertraut hatten, richtige Menschen kennenlernen zu können, dann aber nur für teures Geld mit Mitarbeitern chatteten. Die WamS berichtet von den aufwändigen Ermittlungen in dem Verfahren. Es seien Telefone abgehört worden und Polizisten hätten sich bei der Plattform registriert. Ein verdeckter Ermittler hatte sich sogar als Chatmoderator beworben. Die Anwälte des Angeklagten sehen keinen Betrug. Die Kunden hätten die Unterhaltung bekommen, die sie erwarteten.

EGMR zu Einsicht in Barschel-Akten: Rechtsanwalt David Werdermann analysiert im Verfassungsblog eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von Anfang November zur Auskunftspflicht von Geheimdiensten. Die Beschwerde eines Bild-Journalisten, der erfolglos Einsicht in die Barschel-Akten des BND begehrt hatte, wurde hier zwar abgewiesen, in einer abweichenden Meinung weisen drei Richter jedoch auf das strukturelle Probleme des deutschen Informationszugangsrechts hin, dass die Nachrichtendienste generell ausgenommen seien und es nicht einmal einen Anspruch auf Interessensabwägung gebe. Die Entscheidung könne daher einen Impuls für eine Reform geben, so der Autor.

BGH zu Bausparverträgen: "Holen Sie sich gefälligst Ihre Bauspargebühren zurück!" fordert Hermann-Josef Tenhagen (spiegel.de) in seiner Kolumne. Nachdem der Bundesgerichtshof vorige Woche bestimmte Gebühren, die Bausparkassen erhoben hatten, für rechtswidrig erklärte , ärgert es den Kolumnisten, dass die Richter die Finanzinstitute nicht aktiv zur Rückzahlung verpflichtet haben. Viel zu oft seien Gebühren für ungültig erklärt worden, die trotzdem nicht an die Kunden zurückgeflossen seien.

OLG Stuttgart – Reichsbürger-Angriff auf Polizist: Die Sa-FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet vom Mordprozess gegen einen selbsternannten Reichsbürger, der absichtlich einen Polizisten frontal angefahren und schwer verletzt haben soll. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft bezeichnete sich der 63-jährige Manfred J. als "Bundesstaatsangehöriger des Herzogtums Baden"; die Bundesrepublik sei für ihn kein souveräner Staat, sie existiere als Staatswesen gar nicht. In einem Brief im August habe er sein Vorgehen mit dem Argument gerechtfertigt, dass er "aus Notwehr" so habe handeln müssen, weil er ein "Justizopfer" sei.

OLG Düsseldorf zu Spionage für Russland: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen früheren Bundeswehr-Reserve-Offizier wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der Mann habe russische Geheimdienste jahrelang mit Informationen versorgt.  Er sei getrieben gewesen von einer "extrem russlandfreundlichen Einstellung und dem Drang, sich bei russischen Militärangehörigen beliebt und wichtig zu machen", sagte der Vorsitzende Richter. LTO berichtet.

LG Oldenburg zu E-Scooter-Mitfahrer: Auch einem betrunkenen Mitfahrer eines E-Scooters kann der Führerschein entzogen werden, wenn er seine Hände mit an der Lenkstange hatte. Dies hat laut LTO das Landgericht Oldenburg festgestellt. Führer eines Fahrzeuges sei nicht nur derjenige, der alle technischen Funktionen des Fahrzeugs ausübe, sondern auch, wer nur einzelne dieser Tätigkeiten vornehme, erklärte das Gericht. Ein "Führen" des Fahrzeugs könne auch vorliegen, wenn einzelne Bedienfunktionen – wie hier das Geradeauslenken – aufgeteilt werden.

AG München zu Klimaprotesten: Das Amtsgericht München hat Strafbefehle gegen insgesamt drei Klimaaktivisten erlassen, von denen sich zwei im August an ein Rubens-Gemälde in der Alten Pinakothek in München klebten und einer die Aktion filmte, berichtet LTO. Zumindest zwei Betroffene haben Einspruch eingelegt.

AG Schwerin – Klimastiftung MV: Die umstrittene Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern hat zwei vom Amtsgericht Schwerin verhängte Zwangsgelder bezahlt, berichtet LTO. Die Zwangsgelder waren angeordnet worden, weil sich die Stiftung weigerte, die am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 beteiligten Unternehmen zu nennen. Welt und Bild hatten entsprechende Anfragen gestellt. Sowohl das LG Schwerin als auch in der Berufung das OLG Rostock hatten eine Auskunftspflicht der Stiftung festgestellt.

Untersuchungshaft: Für seine Kolumne "Vor Gericht" hat sich Ronen Steinke (Sa-SZ) das Merkblatt, das jeder Untersuchungsinhaftierte bekommt, angeschaut und festgestellt, dass es voller "herrlich kryptischer Formulierungen" ist. Eigentlich sollte deshalb jeder, der in Untersuchungshaft landet, als Allererstes ein kommentiertes Exemplar der StPO, der Strafprozessordnung, überreicht bekommen, meint Steinke.

Digitalisierung der Justiz: Die Präsidentin des OLG Celle Stefanie Otte erläutert auf LTO, welche Schritte es für eine effektive Digitalisierung der Justiz braucht. Neue anwaltliche Geschäftsmodelle, der nahezu ungebremste digitale Fortschritt und die vielfältigen Legal Tech-Innovationen ließen bereits heute erahnen, dass man gerade erst am Anfang eines kaum vorstellbaren Umbruchs in der Zivilgerichtsbarkeit stehe, den es nicht abzuwehren, sondern zu gestalten gelte. Die Autorin spricht sich beim Parteivortrag für verbindliche Strukturierungsmöglichkeiten und entsprechende Veränderungen der Zivilprozessordnung sowie für bundeseinheitliche justizielle IT-Systeme aus.

Recht in der Welt

Spanien – Sexualstrafrecht: Die Sa-FAZ (Hans-Christian Rößler) berichtet über eine Lücke im neuen spanischen Sexualstrafrecht, die es ermöglichte, dass die Haftstrafen von zahlreichen Sexualstraftätern reduziert wurden. Die Reform diente eigentlich dazu, den Grundsatz "Nur Ja heißt Ja" einzuführen, allerdings wurden dabei auch die Mindeststrafen für einige Tatbestände, verringert worden.

Großbritannien – Boris Johnson: Der Erfolg des früheren Premierministers Boris Johnson könnte auch an der (ungeschriebenen) britischen Verfassung liegen, vermutet die Juristin Laura Felicia Hoffmann im FAZ-Einspruch. Unklare Konturen und Gerichtskompetenzen und das Institut des Referendums kämen verfassungsuntreuen Politikern zu Gute. Die britische Verfassung lasse Politikern wie Johnson viele Freiheiten und die Institutionen, die eigentlich für Kontrolle und Verhinderung eines Machtmissbrauchs zuständig sind, hätten sehr begrenzte Möglichkeiten, diese Aufgaben auch wahrzunehmen. Die britische Verfassung scheine also gerade aufgrund ihres Vertrauens in die Vernunft sowie ihrer "Flexibilität" einen Missbrauch zu begünstigen.

USA – Elizabeth Holmes: Zu mehr als elf Jahren Gefängnis hat ein US-Bezirksgericht Elizabeth Holmes verurteilt, die vorgegeben hatte, mit einem eigens dazu gegründeten Startup eine revolutionäre Bluttesttechnologie zu entwickeln. Bereits im Januar hatte eine Geschworenenjury die 38-Jährige schuldig gesprochen, Investoren gezielt getäuscht zu haben. Mo-FAZ (Roland Lindner) und Mo-SZ berichten.

Italien – Elternmord in Bozen: Die Mo-FAZ (Matthias Rüb) berichtet über die Verurteilung eines 21-Jährigen, der seine Eltern getötet und ihre Leichen in einen Fluss geworfen hatte. Benno N. muss zwei lebenslange Haftstrafen, ein Jahr davon in Einzelhaft verbüßen.

Juristische Ausbildung

Notenverbesserungsversuch: In Bremen soll künftig der Verbesserungsversuch im Ersten Staatsexamen nur noch denen möglich sein, die den Freiversuch bestanden haben, berichtet LTO-Karriere (Pauline Dietrich). Weil bisher eine Gebühr von 300 Euro beim Verbesserungsversuch zu zahlen ist, soll mit der Änderung eine bestehende soziale Ungleichheit beseitigt werden. Die Bremer Jurafachschaft hat sich gegen die Reform ausgesprochen.

Sonstiges

Klimaproteste: spiegel.de (Dietmar Hipp) beantwortet die Fragen zum rechtlichen Rahmen der Klimaproteste durch die Aktivist:innen der "Letzten Generation" und erläutert dabei auch, welche Unterschiede es zu früheren Protestformen gibt. So liege bei heutigen Blockaden ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB näher als zu Zeiten, als von Friedensaktivisten insbesondere die Zufahrten zu Militärbasen blockiert wurden, weil der Eingriff in eine Hauptverkehrsader immer die Gefahr berge, dass Rettungskräfte behindert werden, die zu einem Unfall eilen.

Nötigung im Amt: LTO (Alexander Cremer/Felix W.Zimmermann) befasst sich mit der Androhung bzw. Anwendung von Schmerzgriffen durch die Polizei gegen die Aktivisten der "Letzten Generation" und hat sich dafür rechtliche Einschätzungen durch die Berliner Polizei und von Stimmen aus der Rechtswissenschaft eingeholt. Bei der Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen kommen die Befragten dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Verantwortung und Kontrolle: Im Zusammenhang mit dem sieben Jahre lang versteckten Kind aus Attendorn befasst sich Ex-Bundesrichter Thomas Fischer in seiner Kolumne auf spiegel.de mit dem in solchen Fällen reflexartig erhobenen Ruf nach Verantwortung und mehr Kontrolle. Es sei zwar psychologisch nachvollziehbar aber in der Sache müßig und intellektuell langweilig, bei jedem neuen "Fall" der Misshandlung, Unterversorgung oder des Missbrauchs von Kindern immer nur ein paar Tage lang zu jammern, dass "die Verantwortlichen versagt" hätten und nun aber streng bestraft werden müssten. Man müsste sich vielmehr darüber Gedanken machen, wie viel harte und tatsächlich effektive Sozialkontrolle tatsächlich gewollt und erträglich sei.

Rechtsgeschichte - Nürnberger Prozesse: LTO berichtet, dass im Gerichtssaal 600, in dem ab 1945 die Nürnberger Prozesse stattfanden, eine Medieninstallation zu sehen ist, die den Original-Schauplatz der Nürnberger Prozesse wieder aufleben lässt. Besucherinnen und Besucher können nun dank einer Rauminszenierung aus Video, Klang und Licht nachvollziehen, wie der Gerichtssaal damals ausgesehen hat.

Jura-Memes: LTO (Katharina Reisch) hat den Anwalt Marius Luciano zu den Jura-Memes befragt, die von ihm auf dem Instagramm-Account Bundesgerichtshinterhof gepostet werden. Die Inspiration nehme er aus dem eigenen Juristenleben: Zum Beispiel der Studienzeit, dem Referendariat, vor allem aber aus dem  eigenen Berufsleben – aus Erlebnissen vor Gericht mit Kollegen, die teilweise wunderbar klischeehaft seien.

Wahrsagerei und Telepathie vor Gericht: Mit "justizrelevantem Okkultismus" befasst sich Martin Rath in seiner Kolumne auf LTO.

 

 

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LTO/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. bis 21. November 2022: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50225 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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