Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. April 2022: Pakt für den Rechts­staat umge­setzt / Künast siegt gegen Face­book / Peter Badura ver­s­torben

11.04.2022

Der Pakt für den Rechtsstaat bringt den Ländern in der zweiten Tranche weitere 110 Millionen Euro für die Justiz. Facebook muss Doubletten von illegalen Postings aktiv suchen und löschen. Der Münchener Rechtsprofessor Peter Badura ist gestorben.

Thema des Tages

Pakt für den Rechtsstaat: Der Bund zahlt den Ländern die zweite Tranche von 110 Millionen Euro aus dem Pakt für den Rechtsstaat aus, berichtet die Mo-FAZ (Katja Gelinsky). Die Länder hätten ihre Verpflichtungen aus dem Pakt für den Rechtsstaat erfüllt und mehr als 2700 Stellen besetzt. Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) und der NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) erinnerten allerdings auch daran, dass die Länder auch weiterhin finanzielle Unterstützung für die Justiz bräuchten und sich die Koalitionsfraktionen im vergangenen Jahr auf eine Verstetigung des Paktes geeinigt hatten, heißt es im Text.

Ukraine-Krieg und Recht

Kriegsverbrechen in der Ukraine: Im ukrainischen Butscha haben zwischenzeitlich die örtlichen Behörden mit der Sicherung von Beweisen begonnen, berichtet die Sa-taz (Dominic Johnson). Die Teams von Anklägern, Ermittlern und Experten dokumentierten jedes Kriegsverbrechen der Besatzer, wird die Generalstaatsanwältin Iryna Wenediktowa zitiert.

IStGH – Ukraine: Rechtsprofessor Kai Ambos meint in einem Gastbeitrag für die WamS, dass sich die völkerrechtliche Strafverfolgung gegen die russische Kriegsführung in der Ukraine beim Internationalen Strafgerichtshof konzentrieren sollte. Denn wenn überhaupt, werde nur dieser – in Zusammenarbeit mit supranationalen Institutionen und nationalen Strafverfolgungsbehörden – in der Lage sein, die in der Ukraine begangenen Völkerrechtsverbrechen aufzuklären und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Ermittlungsteams internationaler Organisationen, etwa vom UN-Menschenrechtsrat oder der Europäischen Union, sowie nationale Ermittlungsbehörden wie der Generalbundesanwalt könnten im Rahmen ihrer Strukturermittlungen bei der Beweissicherung wichtige Unterstützung leisten, wobei sichergestellt werden müsse, dass andere Akteure nicht mit der Anklagebehörde des IStGH in Konkurrenz treten, sondern diese unterstützen und deren Führungsrolle anerkennen.

Reinhard Müller (Sa-FAZ) wendet ein, dass der IStGH zwar für die Ahndung der schwersten Verbrechen zuständig sei, "welche die internationale Gemeinschaft als Ganze berühren", der "Aggressor aber wegen seiner Aggression faktisch nicht in Den Haag landen" könne. Und auch ein Sondertribunal scheide für Putin und sein Regime aus, weil ohne Russland im UN-Sicherheitsrat nichts laufe.

GBA – Ukraine: Im Interview mit LTO (Markus Sehl) erläutern Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der Anwalt Nikolaos Gazeas die Strafanzeige, die die frühere Justizministerin gemeinsam mit dem FDP-Politiker Gerhard Baum beim Generalbundesanwalt wegen der in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen gestellt haben. Sie sehe große Verfolgungschancen bei konkret dokumentierten Vorfällen, wie nicht zuletzt bei den Grausamkeiten in der ukrainischen Stadt Butscha, sagt Schnarrenberger. Da gebe es präzise Anhaltspunkte, zu denen weiter ermittelt werden müsse.

UN-Menschenrechtsrat/Russland: Seit der vergangenen Woche ist die Mitgliedschaft Russlands im UN-Menschenrechtsrat suspendiert. Damit sei "das hochrespektable Gremium des UN-Menschenrechtsrats einen Makel auf seinem Antlitz losgeworden", kommentiert sarkastisch Ronen Steinke (Sa-SZ). Nun könnten die übrigen Mitglieder, darunter Katar, die Vereinigten Arabischen Emirate, Kuba und China, "unbelastet von der Gegenwart Moskaus, wieder glaubwürdig für die Sache universeller Menschenrechte streiten", stellt Steinke fest.

Sanktionen gegen Russland/RT und Sputnik: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Emanuel Kollmann befasst sich im JuWissBlog mit der von der EU als Sanktion angeordneten Sperrung des Sendebetriebs der russischen Staatsmedien RT und Sputnik. Die weite Auslegung des "Sendens", die auch die Sperrung von Webseiten und der Suche in Suchmaschinen beinhalte, werde der Sanktions-Verordnung gerecht. Eine solche Sperrung sei auch mit der Netzneutralitätsverordnung vereinbar. Die dortige Rechtfertigungsnorm für die Beachtung von Sanktionen sei aber zu weit. Es fehlten Kriterien, wann die Verhängung derartiger Sanktionen, die in die Netzneutralität eingreifen, zulässig sein sollen.

Sanktionsdurchsetzung: Um die Sanktionen gegen Russland effektiver durchsetzen zu können, plant die Bundesregierung ein Sanktionsdurchsetzungsgesetz, berichtet der Spiegel (Fidelius Schmid/Christian Reiermann). Eine Task Force der Bundesregierung habe Lücken festgestellt. So sei ein zentrales Problem, dass bislang keine Rechtsgrundlage dafür bestehe, sanktioniertes Vermögen aufzuspüren, insbesondere wenn die Eigentumsverhältnisse verschleiert werden.

GenStA Berlin – Anzeige gegen russischen Autor: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hat, wie die Sa-FAZ (Michael Hanfeld, Langfassung) meldet, bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den russischen Autor Timofej Sergejzew gestellt. In seinem durch Russlands staatliche Nachrichtenagentur Ria Novosti verbreiteten Artikel rufe Sergejzew "öffentlich und direkt dazu auf, alle, welche sich an der Verteidigung der Ukraine beteiligt haben, zu vernichten" und damit werde der Tatbestand des Aufrufs zum Begehen eines Völkermords, der in der Ukraine schon begonnen haben könnte, erfüllt, argumentiert Heilmann.

Rechtspolitik

Gendern: LTO (Hasso Suliak) hat Rechtsprofessorin Anna Katharina Mangold zur verfassungsrechtlichen Dimension von gendergerechter Sprache interviewt. Für sie folgt aus Art. 3 Abs. 2 und 3 GG zwar ein grundsätzlicher Handlungsbedarf, die Verfassung gebe aber keine konkreten Formulierungen vor. Das Thema geschlechtergerechte Sprache lasse der Politik viel Raum und sei auch ein Stück weit ein Experimentierfeld, so die Rechtsprofessorin. Sie wünsche sich, dass das Bundesjustizministerium hier mit gutem Beispiel vorangehe und das Handbuch der Rechtsförmlichkeit so anpasse, dass die Ressorts dazu verpflichtet wären, Gesetze geschlechtergerecht zu formulieren.

Bundestagswahlrecht: Über den Beginn der Beratungen der aus 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen bestehenden Wahlrechtskommission berichtet LTO (Hasso Suliak). Bis zum 31. August sollen die Mitglieder der Kommission dem Bundestag einen Zwischenbericht mit Empfehlungen vorlegen, wie das Wahlrecht des Bundes reformiert und die Parlamentsarbeit modernisiert werden kann. Schwerpunkt sollen dabei Vorschläge für "eine effektive Verkleinerung des Bundestages in Richtung der gesetzlichen Regelgröße" sein.

Wahlrecht/5-Prozent-Hürde: Rechtsprofessor Arnd Diringer widmet sich in seiner Kolumne in der WamS angesichts der Wahlergebnisse im Saarland, wo immerhin über ein Fünftel der abgegebenen Stimmen an Parteien gingen, die letztendlich an der 5-Prozent-Hürde gescheitert sind, der Diskussion um eine Einführung einer "Ersatzstimme". Dabei würde die Ersatzstimme zum Zuge kommen, wenn die Partei, für die die Hauptstimme abgegeben wurde, an der Sperrklausel gescheitert ist. Möglicherweise würden dann mehr Menschen wählen und zumindest durch ihre Ersatzstimme auch im Parlament repräsentiert werden, meint Diringer, allerdings könnte sich durch die Ersatzstimmen die zunächst ermittelte Stimmenverteilung auf die im Parlament vertretenen Parteien (massiv) ändern und es dadurch zu Regierungen "2. Wahl" kommen.

Digitale Märkte: Defizite beim Entwurf für den Digital Markets Act der EU hat der Professor für Unternehmens- und Technologieplanung Torsten J. Gerpott in einem Gastbeitrag für die Mo-FAZ ausgemacht: So gebe es für die jetzt genannten Schwellenwerte zur Abgrenzung von "Gatekeepern" keine Sachargumente. Außerdem gebe es keine Gründe, Messenger und Soziale Netzwerke in Bezug auf eine Interoperabilität unterschiedlich zu behandeln.

Justiz

LG Frankfurt/M. zu Löschpflichten von Facebook: Die Grünenpolitikerin Renate Künast hat vor dem Landgericht Frankfurt/M. einen Sieg gegen den Facebook-Konzern errungen. Das Gericht hat entschieden, dass das Unternehmen auf Facebook nicht nur spezifische konkret gemeldete verleumderische Inhalte löschen muss, sondern auch aktiv nach allen weiteren vorhandenen "identischen" und "kerngleichen" Kopien suchen und diese entfernen muss. Außerdem wurde Künast ein Schmerzensgeld für ein veröffentlichte Falschzitat in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen. Über die Entscheidung berichten spiegel.de (Max Hoppenstedt), netzpolitik.org (Anna Biselli) und LTO.

BVerfG – Nachtragshaushalt: Die Bundestags-CDU/CSU-Fraktion hat in Karlsruhe Klage erhoben gegen die im Nachtragshaushalt 2021 festgelegten Übertragung der Kreditermächtigungen aus dem Coronajahr in solche für den Klimafonds. So sollen 60 Milliarden Euro in späteren Jahren nutzbar sein, ohne dass die Schuldenbremse verletzt werde. Die Sa-FAZ (Manfred Schäfers) erläutert ausführlich die Normenkontrollklage. Auch spiegel.de berichtet.

Dass die Unionsfraktion nun ihre Drohung wahrgemacht habe, sei unvermeidlich gewesen, schreibt Manfred Schäfers (Sa-FAZ) in einem separaten Kommentar. Es gehe bei dieser Klage um Kernelemente der demokratischen Ordnung. Nur wenn klar werde, aus welchem Etat welche Ausgaben finanziert würden, könne die Verantwortung für die Belastung der Bürger mit Steuern korrekt zugeordnet werden.

BVerfG zum Klimaschutz: Heribert Prantl (Sa-SZ) blickt zurück auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichtes von 2021. Dieser Beschluss war und ist eine Sensation, schreibt Prantl, er habe den Artikel 20a Grundgesetz wachgeküsst. An der Begründung dieser Entscheidung würden sich noch Dutzende von Rechtsprofessorinnen und Rechtsprofessoren die Zähne schärfen oder ausbeißen. Der Gesetzgeber habe allerdings den verfassungsrechtlichen Durchbruch bisher allerdings noch nicht nachvollzogen. So habe der Bundesrechnungshof gerade erst gerügt, dass viele Geldmittel für den Klimaschutz wirkungslos im Klein-Klein verpufften.

OVG Münster – Warnung vor Kaspersky: Rechtsprofessor Dennis-Kenji Kipker erläutert auf LTO, warum der russische Antiviren-Softwarehersteller Kaspersky mit seinem Eilantrag gegen eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationsgesellschaft ausgesprochene Warnung in der zweiten Instanz beim Oberverwaltungsgericht Münster gute Chancen hat. Bei der Warnung handele es sich um reine Symbolpolitik, bei der unzulässigerweise technische und politische mit rechtlichen Sachverhalten vermengt werden. Die theoretische Möglichkeit, dass Kaspersky-Produkte kompromittiert werden könnten, sei kein hinreichender Anhaltspunkt dafür, dass es auch so kommen werde.

OVG NRW – Hambacher Forst: Mit den Räumungen von Baumhäusern im Hambacher Forst wird sich, wie LTO schreibt, das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen befassen, nachdem jetzt die Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz zugelassen wurde. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Räumung im September 2021 als rechtswidrig eingestuft, weil der Grund Brandschutz vorgeschoben gewesen sei.

LG Hamburg zu Rolling-Stones-Affäre: Wie taz-nord (Gernot Knödler) und LTO berichten, hat das Landgericht Hamburg den früheren Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord von Vorwürfen der Bestechlichkeit und Untreue freigesprochen. Er habe den Hamburger Stadtpark dem Veranstalter eines Rolling-Stones-Konzertes nicht unangemessen günstig überlassen, weil er viele Freikarten für das Konzert erhielt. Er wurde nur zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen von je 120 Euro verurteilt, weil er sich durch die Annahme und Weitergabe von 100 der Freitickets der Vorteilsannahme und -gewährung schuldig gemacht habe. Sein damaliger Stellvertreter muss wegen Vorteilsannahme und Beihilfe 110 Tagessätzen à 110 Euro zahlen.

LG Hamburg zu Guru vs. Hessischer Rundfunk: Der Hessische Rundfunk darf vorläufig nicht mehr behaupten, dass dem Guru Paramahamsa Sri Swami Vishwananda, der spiritueller Anführer der Glaubensgemeinschaft Bhakti Marga ist, sexueller Missbrauch von jungen Männern vorgeworfen wird. Das Landgericht Hamburg erließ auf Antrag des Gurus eine entsprechende einstweilige Verfügung. Dagegen darf noch berichtet werden, dass der Guru sexuelle Kontakte zu jungen Männern suche. Über den Rechtsstreit, der Auswirkungen auf die Me Too-Berichterstattung haben könne, berichtet ausführlich die Mo-SZ (Aurelie von Blazekovic)

VG Köln zur Zulassungspflicht von CBD: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte habe aus Hanf gewonnene CBD-Tropfen zu Recht als zulassungspflichtiges Arzneimittel eingestuft, hat laut LTO das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Die Erzeugnisse des Unternehmens seien nicht bloß Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel, hieß es zur Begründung, eine Verwendung von CBD zur Ernährung sei nicht bekannt.

Recht in der Welt

EU/Ungarn – Rechtsstaatsmechanismus/Demokratie: Kritisch beleuchtet der Assistenzprofessor Thomas Verellen im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die aus seiner Sicht bestehende beunruhigende Unstimmigkeit in der Reaktion der EU-Kommission auf die Parlamentswahlen in Ungarn. Einerseits hat sie jetzt endlich angekündigt, den finanziellen Rechtsstaatsmechanismus auszulösen, andererseits schweigt sie zu den nach Einschätzung der OSZE fehlenden fairen Wettbewerbsbedingungen bei den Wahlen. Die EU sollte, so plädiert er, ihr Augenmerk nicht nur auf rechtstaatliche Strukturen, sondern auch auf die Entwicklung der Demokratie in den Mitgliedstaaten richten.

Ebenfalls im Verfassungsblog berichtet Professor Renáta Uitz von mehreren gegen ungarische NGO's verhängte Geldstrafen. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen sollen, so der Vorwurf, durch Boykottaufrufe ein gleichzeitig mit der Parlamentswahl durchgeführtes Referendum beeinflusst haben. Auch wenn die betroffenen NGO's vor dem Obersten Gerichtshof Klage erheben könnten, scheine die ungarische Regierung nun ein neues Kapitel im Aufbau einer illiberalen ungarischen Christdemokratie aufzuschlagen.

USA – Breyer-Nachfolge: In der vergangenen Woche wurde Ketanji Brown Jackson als Richterin für den US Supreme Court bestätigt. Sie tritt die Nachfolge von Stephen Breyer an und wird die erste afro-amerikanische Frau am Obersten Gericht sein. Sa-SZ (Fabian Fellmann), Sa-FAZ (Sofia Dreisbach), zeit.de (Johanna Roth) und LTO würdigen die "historische Berufung".

USA – Clarence Thomas: Wie der amerikanische Rechtsprofessor Ben Johnson im Verfassungsblog schreibt, mehren sich in den USA die Stimmen, die den Supreme-Court-Richter Clarence Thomas auffordern, sich von allen Fällen, in denen es um die Präsidentschaftswahlen 2020 geht, zurückzuziehen. Hintergrund sind bekanntgewordenen Aktivitäten von Virgina Thomas, der Ehefrau des Richters, im Zusammenhang mit dem Machtwechsel im Weißen Haus. Der Autor untersucht, ob nach dem Sachverhalt hier eine rechtliche Verpflichtung für Clarence Thomas besteht, sich von bestimmten Fällen zurückzuziehen, verneint das im Ergebnis aber.

Großbritannien – Boris Becker: Über die Verurteilung des früheren deutschen Tennisstars Boris Becker durch ein englisches Gericht berichten Sa-FAZ (Philip Plickert), Sa-SZ (Michael Neudecker), spiegel.de (Marc Hujer/Thilo Neumann), zeit.de (Jannik Schneider) und LTO. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Becker seinem Insolvenzverwalter eine Immobilie in Leimen, Aktien und ein Darlehen in Höhe von 825 000 Euro vorenthalten sowie einen Betrag von knapp 430 000 Euro an neun verschiedene Empfänger überwiesen hatte, nachdem er für bankrott erklärt wurde. Das Strafmaß wird am 29. April verkündet.

Sonstiges

Peter Badura gestorben: Die Mo-SZ (Heribert Prantl) würdigt Rechtsprofessor Peter Badura, der am vergangenen Mittwoch im Alter von 88 Jahren verstorben ist. Er sei eine Koryphäe gewesen - nicht zu übersehen, nicht zu überhören, nicht zu überlesen;nicht in der rechtswissenschaftlichen Literatur, nicht auf den Staatsrechtslehrer-Tagungen und nicht als Prozessbevollmächtigter vor dem Bundesverfassungsgericht, wo er häufig die unionsgeführten Bundesregierungen oder die CSU-geführte bayerische Staatsregierung vertreten habe.

Wiltraut Rupp-von Brünneck: Anlässlich einer gerade erschienenen Biografie über die frühere Bundesverfassungsrichterin Wiltraut Rupp-von Brünneck beleuchtet der Spiegel (Klaus Wiegrefe) ihre auch in dem Buch thematisierte juristische Vergangenheit während der Nazizeit. Die junge Frau galt schon früh als brillante Juristin, zudem als belastbar, ehrgeizig – und gesellschaftlich engagiert, etwa für die Sache der Frauen,. Vor 1945 allerdings habe sie sich in NS-Organisationen engagiert, dann als Beamtin im Reichsjustizministerium an Arisierungen mitgewirkt und nach 1945 befreundeten Nationalsozialisten geholfen, ihre Vergangenheit zu vertuschen.

Geldwäsche: Die FAS (Julia Voss) stellt im Interview den Berliner Rechtsanwalt Pascal Decker und seine App "legeARTIS" vor, mit der verhindert werden soll, dass mit Kunst Geld gewaschen wird. Er erläutert, wie die App funktioniert und welche Anpassungen er im Zusammenhang mit den aktuellen gegen Russland verhängten Sanktionen vornehmen musste.

Kirchen: Die Mo-SZ (Ronen Steinke) beschreibt kritisch im Feuilleton die Vielzahl der Privilegien, die die Kirchen hierzulande genießen. Diese Ungleichbehandlung zulasten anderer, zahlenmäßig ebenfalls bedeutsamer Religionsgemeinschaften sei weitverbreitet, man finde sie im Bildungssystem, im Arbeitsrecht und natürlich im Steuerrecht, wo der Staat für die Kirchen die Mitgliedsbeiträge eintreibe. Es brauche ein Einebnen der juristischen Privilegien der christlichen Kirchen, fordert der Autor.

Viktimodogmatik: Die Doktorandin Katharina Reisch hat sich für LTO die neue Doku-Netflix-Serie "Bad Vegan" angeschaut und sich dabei die Frage gestellt, ob der Betrugstatbestand auch die "exquisit Dummen" schützt? In dem dargestellten Fall wurde einer New-Yorker Restaurantbesitzerin gegen Zahlung hoher Geldbeträge (hier fast zwei Milliionen Dollar) ewiges Leben versprochen. Die Autorin erläutert die rechtswissenschaftlichen Ansätze, mit denen unter dem Stichwort der "Viktimodogmatik" diskutiert werde, besonders leichtgläubige Opfer aus dem Anwendungsbereich von § 263 StGB auszuschließen.

 

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LTO/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. April 2022: . In: Legal Tribune Online, 11.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48109 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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