Der EuGH verhandelt über die neue EU-Verordnung für Finanzsanktionen. Das VG Berlin hält den Beschluss des Bundestags gegen Israelboykotte für rechtmäßig. Ein Berufungsgericht hat das texanische Abtreibungsgesetz wieder in Kraft gesetzt.
Thema des Tages
EuGH – EU-Rechtsstaatlichkeit und Finanzen: Ab diesem Montag verhandelt der Europäische Gerichtshof zwei Tage lang über eine Klage Polens und Ungarns gegen die im Vorjahr von der EU beschlossene Verordnung, die Finanzsanktionen wegen mangelnder Rechtsstaatlichkeit ermöglicht. Die beiden Mitgliedstaaten wollen, dass der EuGH die Verordnung für nichtig erklärt. Sie argumentieren, dass die Verordnung den eigentlich im EU-Vertrag vorgesehenen Sanktionsmechanismus umgehe, wonach der Entzug des Stimmrechts gegen einen Mitgliedstaat von den anderen EU-Staaten nur einstimmig beschlossen werden kann. Es berichten Mo-SZ (Wolfgang Janisch) und Mo-taz (Christian Rath).
Polen – Verfassungsgericht zu EU-Recht: Nachdem in der vergangenen Woche das polnische Verfassungsgericht den Anwendungsvorrang des nationalen Verfassungsrechts vor Europarecht erklärt hat, werden in zahlreichen Medien die Entscheidung und mögliche Konsequenzen analysiert. So sehen liberale polnische Politiker laut der Sa-FAZ (Reinhard Veser/Thomas Gutschker) das Urteil als ersten Schritt zu einem "Polexit". Das Hbl (Moritz Koch) zitiert die EU-Kommission, die ankündigt, nicht zögern zu wollen, "von ihren Befugnissen gemäß den Verträgen Gebrauch zu machen, um die einheitliche Anwendung und Integrität des Unionsrechts zu gewährleisten". Was genau die EU-Kommission unternehmen will, bleibe jedoch noch offen. Das Europäische Parlament fordert, dass nun endlich der im Januar in Kraft getretene finanzielle Sanktions-Mechanismus eingesetzt wird, der das Aussetzen von Fördergeldern für Polen ermöglichen würde. Um das zu erzwingen, soll die bereits angedrohte Untätigkeitsklage gegen die Kommission vorangetrieben werden, berichtet spiegel.de (Markus Becker).
Rechtsprofessor Alexander Thiele erläutert im Verfassungsblog, warum diejenigen, die das Urteil mit der EZB-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gleichsetzen, falsch liegen. Wie auch immer man zu dem Urteil des BVerfG stehe: Es sei jedenfalls nicht gegen die institutionelle Ordnung der EU gerichtet, wolle diese vielmehr in ihrer gewaltenteilenden Ausprägung gestärkt wissen.
Nachgeben dürfe die EU gegenüber Polen nicht, denn nur als Rechtsgemeinschaft habe sie eine Zukunft, kommentiert Nikolas Busse (Sa-FAZ). Wenn in Polen der Rechtsstaat verfällt, dann gefährde das eine der wichtigsten Grundlagen für das gemeinsame Leben im Binnenmarkt und im Rechtsraum der EU: die Gewähr, dass EU-Bürger:innen (und Unternehmen) überall die gleichen Rechte haben und darauf vertrauen können, dass sie von den örtlichen Gerichten geschützt werden.
Rechtspolitik
Straßenverkehr/Bußgeldkatalog: Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag einen neuen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung verabschiedet, wie spiegel.de (Martin Wittler) meldet. Eine Neuregelung war notwendig geworden, weil aufgrund eines Formfehlers die 2020 verabschiedete Fassung ungültig war. Im Unterschied zur gescheiterten Verordnung aus dem vergangenen Jahr ist der neue Katalog zurückhaltender gestaltet.
Whistleblower: Auf die Regelungen der EU-Richtlinie zum Schutz für Hinweisgeber (Whistleblower), die vom Bundestag bis Dezember in nationales Recht umgesetzt werdne muss, sind viele Firmen in Deutschland nicht vorbereitet. Dies hat jetzt eine gemeinsame Studie der Schweizer Fachhochschule Graubünden und der Unternehmensberatung EQS Group ergeben, über die die Mo-taz (Svenja Bergt) berichtet. Demnach erfülle bislang nur jedes siebte Unternehmen in Deutschland bereits jetzt sämtliche neuen Regeln zum Schutz von Whistleblower:innen.
§ 219a StGB: Kritisch kommentiert die Mo-taz (Gilda Sahebi) die Diskussion um § 219a StGB, der die Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft unter Strafe stellt. Genauso wie manche Männer sich nicht bereit fühlten für ein Kind oder schlicht keines wollten oder die Lebensumstände es nicht erlaubten, gehe es manchen Frauen. Das sei keine Frage des Geschlechts, sondern des Menschen. Man müsse das nicht gut finden, aber Schwangerschaftsabbrüche werde es immer geben.
AGG/Elternschaft: In einem Pro & Contra wird in der Sa-FAZ von den Arbeitsrechtlern Gregor Thüsing und Richard Giesen die Frage beantwortet, ob ein Diskriminierungsverbot im Hinblick auf die Elternschaft in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen werden sollte. Thüsing spricht sich dafür aus. Dass derzeit solche Benachteiligungen allein über die mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts erfasst werden, führe nicht nur zu Schutzlücken, es perpetuiere auch geschlechtsspezifische Stereotypen. Giesen befürchtet dagegen, dass verschiedene Diskriminierungsgründe gegeneinander ausgespielt werden könnten und dann letztendlich für Frauen die gläserne Decke dicker werden könnte.
Bundesgerichte: Über die immer noch bestehenden Vakanzen an der Spitze von drei Bundesgerichten schreibt die Sa-FAZ (Marcus Jung/Corinna Budras). Beim Bundesfinanzhof scheint zumindest die Frage nach der künftigen Präsidentschaft gelöst, seit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof* eine Konkurrentenklage abgewiesen und damit den Weg für den derzeitigen Leiter der Zentralabteilung im CDU-geführten NRW-Justizministerium Hans-Josef Thesling grundsätzlich frei gemacht habe. Die Stelle der designierten Vizepräsidentin Anke Morsch (SPD) wird aber noch durch Konkurrentenklagen blockiert. Beim Bundesarbeitsgericht und am Bundesverwaltungsgericht sei die Personalplanung für die Präsidentenämter seit Monaten unklar.
EuGH: Fünf neue Richterinnen und Richter sowie vier Generalanwältinnen und Generalanwälte wurden von den Vertreter:innen der Mitgliedstaaten in der vergangenen Woche für den Europäischen Gerichtshof benannt. beck-aktuell stellt die neuen Mitglieder des Gerichtes vor.
Justiz
VG Berlin zum BDS-Beschluss des Bundestags: Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage von drei Aktivist:innen gegen den Beschluss des Bundestags von 2019 zurückgewiesen, in dem das Parlament die propalästinensische BDS-Kampagne und ihren Aufruf zum Israelboykott als "antisemitisch" einstuft. Der Bundestag greife nicht gezielt in Grundrechte ein, sondern äußere nur eine Position in einer kontroversen Debatte. Es berichtet taz.de (Christian Rath). LTO (Annelie Kaufmann) geht zudem ausführlich auf die Zulässigkeitsprobleme des Verfahrens ein.
BVerfG – IfSG/Bundesnotbremse/Befangenheit: Die WamS (Elke Bodderas/Tim Röhn) widmet sich noch einmal dem gemeinsamen Abendessen von Bundesverfassungsrichtern und Mitgliedern des Bundeskabinettes im Juni, das zu Befangenheitsanträgen im Verfahren um die Bundesnotbremse führte, weil bei dem Dinner u.a. das Thema "Entscheidungen unter Unsicherheiten" auf der Tagesordnung stand. Die WamS hat erfahren, dass die Initiative dazu vom Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Stephan Harbarth selbst gekommen sein soll. Knapp vier Wochen vor dem Termin soll er darum gebeten haben, die Tagesordnung zu ändern. Im entsprechenden Beitrag, den dann Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hielt, ging es vor allem um die Coronapolitik der Bundesregierung. Kritiker sehen darin eine mögliche Beeinflussung des Gerichtes.
EuG zu kartellrechtlichem Vollzugsverbot: Anlässlich einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtes zum kartellrechtlichen Vollzugsverbot befassen sich die Rechtsanwälte Marcel Nuys und Juliana Penz-Evren auf LTO mit Vertragsklauseln, die im Falle einer Fusion dem übernehmenden Unternehmen eine gewisse Mitsprache bei Entscheidungen im zu übernehmenden Unternehmen zubilligen. Zweck solcher Klauseln, auch Pre-Closing Covenants genannt, sei es, den Status Quo des Zielunternehmens bis zum Vollzug der Transaktion zu erhalten. Sie seien allerdings nur in eng begrenztem Rahmen zulässig und werden von den Aufsichtsbehörden zunehmend strenger beurteilt, erläutern die Autoren.
BGH zu Prämiensparverträgen: Nachdem der Bundesgerichtshof in der vergangenen Woche im Rahmen eines Musterfeststellungsverfahren entschieden hat, dass bestimmte Klauseln, mit denen die Sparkasse Leipzig die Zinsen auf Prämiensparverträge angepasst hat, nicht zulässig waren, fassen Sa-FAZ (Christian Siedenbiedel) und Sa-SZ (Berrit Gräber) zusammen, welche Konsequenzen aus dem Urteil folgen und welche Kund:innen betroffen sind.
LAG Berlin-BB zu Maskenverweigerung: Weil ein Brandenburger Lehrer die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ablehnte und auch gegenüber Eltern die Maskenpflicht nachdrücklich kritisiert hatte, ist er, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg jetzt entschieden hat, nach einer Abmahnung zu Recht gekündigt worden. LTO meldet die Entscheidung.
LG Darmstadt – Attacke wegen Coronamaßnahmen: Vor dem Landgericht Darmstadt muss sich ein Mann verantworten, der den Kassierer eines Supermarktes, der ihn bat, den vorgeschriebenen Schutzabstand einzuhalten, und eine weitere Person angegriffen hat. Der Spiegel (Tobias Großekemper) berichtet über das Verfahren, das nach einer ähnlichen Auseinandersetzung in Idar-Oberstein, die allerdings tödlich endete, stärker in den öffentlichen Fokus gerückt ist.
LG Neuruppin – KZ-Wachmann Sachsenhausen: spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet vom Prozess gegen einen früheren Wachmann des KZ Sachsenhausen. Dem jetzt 100-Jährigen wird Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen vorgeworfen. Am zweiten Prozesstag kam u.a. Antoine Grumbach zu Wort, dessen Vater in der Résistance gekämpft hatte und 1942 in Algerien von der Gestapo verhaftet, nach Deutschland geflogen und mit anderen Widerstandskämpfern ins KZ Sachsenhausen gebracht wurde. Der 79-Jährige, der als Nebenkläger auftritt, schilderte die Brutalität, unter der Gefangene in Sachsenhausen zu leiden hatten.
LG München I zu Reservierungskosten für Oktoberfest: Reservierungen für das Oktoberfest in Höhe von 3300 Euro sind unzulässig, hat das LG München I festgestellt. Laut einer Meldung auf spiegel.de hatte eine Eventagentur Tischreservierungen in einem Festzelt zwischen 1.990 und 3.299 Euro verkauft und muss nun den Verkauf nicht nur einstellen, sondern der betroffenen Wirtin auch Schadensersatz zahlen. Das Angebot der Eventagentur sei "irreführend", so die Richter, da die Festzeltbetreiberin in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Weiterverkauf von Tischreservierungen an kommerzielle Wiederverkäufer verboten habe.
AG München zum Reiserücktritt wegen Corona: Wenn sich die Pandemiesituation anders als erwartet entwickelt, kann Corona ein Grund sein, von einer Reise zurückzutreten, hat laut LTO das Amtsgericht München entschieden und damit der Klage von zwei Personen gegen eine Schweizer Kreuzfahrtveranstalterin auf Rückzahlung des Reisepreises stattgegeben. Weil sowohl im Zeitpunkt der Buchung als auch beim Zugang der Buchungsbestätigung die Infektionszahlen in Italien sehr niedrig waren und es auch keine Warnung des Auswärtigen Amtes gegeben hatte, hätte ein "objektiver Durchschnittsreisender" eine so rasante und massive Verschlechterung, wie sie dann eingetreten ist, nicht vorhersehen können.
Recht in der Welt
USA – Abtreibungsgesetz Texas: Das umstrittene texanische Abtreibungsgesetz ist, nachdem es in der vergangenen Woche aufgrund einer Klage der US-Regierung durch ein Gericht in Texas vorläufig ausgesetzt wurde, jetzt durch ein Berufungsgericht wieder in Kraft gesetzt worden. Es werde erwartet, dass das Weiße Haus die Entscheidung des Berufungsgerichts vor dem Obersten Gerichtshof der USA anfechten wird, so spiegel.de.
Südkorea – Transgender-Soldatin: Ein Gericht in Südkorea hat in der vergangenen Woche festgestellt, dass die Entlassung der Soldatin Byun Hee-soo aus der Armee rechtswidrig war. Die zwischenzeitlich verstorbene Soldatin hatte zu Lebzeiten darum gekämpft, auch nach ihrer geschlechtsanpassenden Operation beim Militär bleiben zu dürfen. Die Mo-SZ (Thomas Hahn) berichtet.
Juristische Ausbildung
Online-Lernangebote: LTO-Karriere (Sabine Olschner) stellt Unterstützungen für das Jura-Lernen vor, die im Internet kostenlos zugänglich sind. Angeboten werden unter anderem Videos, Podcasts und Skripte.
Sonstiges
Digitale Compliance: Dass Unternehmen vielfach mangelhaft auf die rechtlichen Risiken vorbereitet sind, die mit dem Einsatz digitaler Technologien verbunden sind, schreibt die Mo-FAZ (Marcus Jung). 70 Prozent der Unternehmen seien ohne spezielle Positionen für IT-Rechtsrisiken, habe eine Befragung ergeben, die die TU München gemeinsam mit der Wirtschaftskanzlei Noerr durchgeführt hat.
beA: LTO (Hasso Suliak) berichtet vertieft über den Streit um die Zuverlässigkeit der Postausgangs- und Fristenkontrolle beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach. Die Petenten um Rechtsanwalt Christian Franz werfen der Bundesrechtsanwaltskammer vor, "die Öffentlichkeit zu täuschen". Die BRAK hat die Vorwürfe zurückgewiesen.
Herbert Wiedemann: Der frühere Geschäftsführer des Kölner Institutes für Arbeits- und Wirtschaftsrecht Herbert Wiedemann ist vor wenigen Tagen im Alter von 88 Jahren verstorben. Die Sa-FAZ (Helene Bubrowski) würdigt den "herausragenden Rechtswissenschaftler, der die Entwicklung des deutschen Arbeits- und Wirtschaftsrechts entscheidend mitgeprägt hat". Auch im Wirtschaftsteil der Sa-FAZ (Marcus Jung) findet sich ein Nachruf auf Wiedemann.
Sexuelle Gewalt: Über den juristischen und außerjuristischen Umgang mit Opfern sexueller Gewalt schreibt die Sa-SZ (Elisa Britzelmeier). Immer wieder gebe es Fälle, in denen das Strafrecht den Betroffenen nicht weiterhelfe, weil Ermittlungen eingestellt würden, weil keine Anklage erhoben werde, weil es zum Freispruch aus Mangel an Beweisen komme. Für Außenstehende scheine die Sache dann klar zu sein. Für Betroffene sei das Gefühl, Unrechtes erlebt zu haben, aber nicht weg.
Rechtsgeschichte – Gesellschaftssteuer: Martin Rath widmet sich auf LTO der Gesellschaftssteuer, mit der sich das Bundesverfassungsgericht 1962 zu befassen hatte. Die Steuer fiel im Zusammenhang mit dem Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft an.
Rechtsgeschichte – Hexenprozesse der Neuzeit: Im Interview mit dem Spiegel (Eva-Maria Schnurr) erzählt die Historikerin Monica Black von "Hexenprozessen", die es auch in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg noch gegeben habe. Von mindestens 77 Verfahren zwischen 1947 und 1956 berichtet Black, die meint, dass die Anschuldigungen wegen Hexerei ein Symptom für die sozialen Verwerfungen der Nachkriegszeit gewesen seien.
Rechtsgeschichte – Kindsmord vor 250 Jahren: Die Sa-FAZ (Matthias Trautsch) blickt zurück auf einen Prozess im Jahr 1771, in dem sich eine Dienstmagd wegen des Vorwurfes des Kindsmordes verantworten musste. Susanna Margaretha Brandt, so der Name der seinerzeit Angeklagten war das Vorbild für das Gretchen im Faust.
* Korrektur am Erscheinungstag um 12.25 h.
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lto/pf
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Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. Oktober 2021: . In: Legal Tribune Online, 11.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46290 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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