Ex-BVerfG-Präsident Voßkuhle gibt in einem Buch anlässlich des Gerichtsjubiläums einen Rückblick auf seine eigene Amtszeit. Der EuGH verhandelt über die Vorratsdatenspeicherung und Finanz- und Justizministerium wurden durchsucht.
Thema des Tages
Bundesverfassungsgericht – Voßkuhle-Buch: Einen "Reader zur Ära Voßkuhle" nennt Wolfgang Janisch (Mo-SZ) das neue Buch, in dem unter dem Titel "Europa, Demokratie, Verfassungsgerichte" Beiträge aus der Amtszeit des früheren Bundesverfassungsgerichtspräsidenten zusammengefasst sind. Andreas Voßkuhles Vorträge machten klar, wie Karlsruhe in seiner Amtszeit nach Europa ausgriff und politisch wurde. Einen Schwerpunkt bildet die Rolle des deutschen Bundesverfassungsgerichtes im Europäischen Gerichtsverbund, insbesondere angesichts des "krachenden Endes seiner Amtszeit" mit dem EZB-Urteil.
Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz hat für LTO den Band rezensiert. Die Themen der Aufsatzsammlung spiegelten auch die Herausforderungen und Verfassungskonflikte, mit denen das BVerfG in der Amtszeit Voßkuhles konfrontiert gewesen sei, schreibt Gärditz. Voßkuhle äußere in seinen Texten immer wieder glaubwürdige Sorge um die Verletzlichkeit der Institutionen des demokratischen Rechtsstaats. Demokratie sei, so meint er, eine Ordnung aus Porzellan, die sich selbst in den Händen halte, sie brauche ein öffentliches Bewusstsein um ihre Zerbrechlichkeit und Menschen, die bereit seien, für ein freiheitliches Gemeinwesen einzustehen.
70 Jahre Bundesverfassungsgericht: Christian Rath (taz.de) beleuchtet fünf wichtige Entscheidungen aus den vergangenen zwei Jahren und untersucht daran den aktuellen Einfluss und die Arbeitsweise des Gerichtes. So sei der Klima-Beschluss eine echte Sensation gewesen und auch mit der Entscheidung, mit der das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe gekippt wurde, hätten die Richter ein unerwartet radikales Urteil verkündet. Orientierung aus Karlsruhe sei dagegen in der Corona-Pandemie vermisst worden und beim Urteil zum EZB-Anleihekaufprogramm hätte sich das Gericht lieber zurückhalten sollen, meint der Autor.
Marlene Grunert (FAS) schaut etwas weiter zurück und zeichnet anhand mehrerer, nicht immer positiver Leitentscheidungen die Entwicklung des Gerichtes seit 1951 nach. Urteile wie das Verbot der KPD zeigten, dass sich die Richter dem weltanschaulichen Druck nicht immer entzogen hätten und einen Tiefpunkt erreichte das Gericht 1957, als es die Strafbarkeit männlicher Homosexualität aufrechterhielt.
Rechtspolitik
Corona – Auskunft über Impfstatus: Der Bundesrat hat am Freitag die neue Auskunftspflicht von bestimmten Arbeitnehmern über ihren Impfstatus gebilligt, so LTO. Lehrkräfte, Erzieher:innen und Beschäftigte in Pflegeheimen dürfen künftig vom Arbeitgeber gefragt werden, ob sie geimpft sind oder nicht.
Corona – Lohnfortzahlung: Mehrere Bundesländer wollen den Verdienstausfall für Arbeitnehmer, die sich in Quarantäne begeben müssen, nicht mehr ersetzen, wenn der- bzw. diejenige nicht geimpft oder genesen war. Laut Sa-taz (Barbara Dribbusch) befürchtet der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach allerdings, dass dann mehr Menschen andere anstecken oder eine Erkrankung verschleppen könnten.
Wolfgang Janisch (Sa-SZ) dagegen findet einen Wegfall der Lohnfortzahlung für Nicht-Immunisierte richtig. Man dürfe sich für oder gegen eine Impfung entscheiden, also für oder gegen die Vernunft, aber man sollte nicht voraussetzen, dass die anderen die Folgen dieser Entscheidung trügen.
Klimaschutz und Verbotspolitik: Heribert Prantl (Sa-SZ) kritisiert den insbesondere gegen die Grünen erhobenen Vorwurf, die Partei wolle Klimapolitik nur mit Verboten betreiben. Verbotspolitik könne alle Farben annehmen: Schwarze möchten Cannabis und Abtreibung verbieten, Grüne Fleisch und Verbrennungsmotoren, Rote Mietwucher und Auslandseinsätze der Bundeswehr. Blaue seien gegen Kopftücher und Minarette während Gelbe gerne verbieten, dass der Staat Schulden mache und sich in die Wirtschaft einmische. Für eine Klimawende gelte es, so Prantl, mit all dem zu arbeiten, was die zwei Werkzeugkisten des Staates hergeben: Geld und Recht. Eine Schuldenbremse sei hier das kontraproduktivste, das irrsinnigste Verbot.
Bundesgerichte: Laut Spiegel (Sophie Madeleine Garbe) hinterlässt die Große Koalition zwei offene Führungsstellen an Bundesgerichten. Da sich die Koalitionsparteien das Vorschlagsrecht für die derzeitigen Vakanzen beim Bundesarbeitsgericht und beim Bundesverwaltungsgericht aufteilen und eine Einigung nicht in Sicht sei, blieben die Stellen nun wohl offen, bis sich die nächste Bundesregierung zusammengefunden habe.
Rechte für die Natur: Im Verfassungsblog erläutern Elena Sofia Ewering und Andreas Gutmann, wissenschaftliche Mitarbeiter:innen, das bayerische Volksbegehren "Gib der Natur Rechte!", mit dem gefordert wird, Eigenrechte der Natur in die bayerische Landesverfassung aufzunehmen. Solche Rechte der Natur seien zwar ein Novum für die Deutsche Rechtsdogmatik und stellten das Recht vor Herausforderungen, die jedoch überwindbar seien. Anlässlich der Bedrohung durch die Klimakrise und zahlreicher anderer ökologischer Katastrophen erscheine es schließlich dringend geboten, auch im Recht nach neuen Wegen zu suchen.
Justiz
EuGH – Vorratsdatenspeicherung: An diesem Montag und am morgigen Dienstag verhandelt der Europäische Gerichtshof über fünf Fälle, in denen es um die Vorratsdatenspeicherung geht. Die entsprechenden deutschen Normen stehen an diesem Monatag auf dem Prüfstand. Das BVerwG will vom EuGH wissen, ob die Regelungen gegen Unionsrecht, konkret gegen die Datenschutzrichtlinie 2002/58 für elektronische Kommunikation, kurz E-Privacy-Richtlinie, verstoßen. Mit Blick auf die bisherige EuGH-Rechtsprechung zu anderen EU-Staaten ist hierzulande die Speicherpflicht seit 2017 ausgesetzt. LTO (Annelie Kaufmann) fasst die Hintergründe zusammen.
StA Osnabrück – FIU und Strafvereitelung/Razzien: Mo-FAZ (Reinhard Bingener) und spiegel.de (Jörg Diehl/Hubert Gude u.a.) erläutern ausführlich die Hintergründe zu den Durchsuchungen im Bundesfinanz- und justizministerium am vergangenen Donnerstag im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück bei der Financial Intelligence Unit zum Verdacht der Strafvereitelung im Amt. Bundesfinanzminister Scholz hatte die Durchsuchungen in seinem Ministerium kritisiert und den Ermittlern überzogenes Handeln vorgeworfen. In der SPD werden angesichts der Kanzlerkandidatur von Scholz mögliche politische Beweggründe für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft vermutet.
Für Jost Müller-Neuhof (Tsp) gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Minister hier Opfer einer justiziellen Verschwörung geworden sei. Die Ermittler hätten schwerlich bis nach der Wahl warten können; es sei bekannt, dass in der Schlussphase einer Regierungszeit Akten verschwänden und der Minister niemand sei, der sich sonderlich gut erinnern könne – siehe Cum-ex-Affäre.
RiDGH Stuttgart zu Entlassung eines Staatsanwaltes: Rechtsprofessor Andreas Nitschke analysiert auf LTO eine Entscheidung des Richter-Dienstgerichtshofes beim Oberlandesgericht Stuttgart vom März dieses Jahres, mit der die Dienstentfernung des Staatsanwalts Thomas Seitz wegen rassistischer Äußerungen bestätigt wurde. Der AfD-Politiker Seitz hatte im Wahlkampf Begriffe wie "Quotenneger", "Migrassoren" und "Gesinnungsjustiz" verwendet und damit u.a. gegen das Mäßigungsgebot verstoßen. Das Urteil beinhalte diverse Aspekte, die auch im Rahmen der juristischen Würdigung der im Herbst 2020 ans Licht der Öffentlichkeit gelangten Chatgruppen von Beamten, in denen rassistische und volksverhetzende Inhalte ausgetauscht wurden, relevant werden könnten, so das Resümee des Autors.
OVG NRW zu AfD-Wahlkampfveranstaltung: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat laut LTO entschieden, dass die Duisburger AfD keinen Anspruch darauf hatte, den Volkspark Rheinhausen für eine Wahlkampfveranstaltung zu nutzen. Die von der AfD geplante Wahlkampfveranstaltung hätte nach Auffassung des Senats einen deutlich anderen Charakter gehabt als das von der SPD regelmäßig dort ebenfalls durchgeführte Parkfest, auf das sich die AfD bezogen hatte. Bei der AfD-Veranstaltung wären Elemente der Freizeit und Unterhaltung nur untergeordnet zum Tragen gekommen.
LG Braunschweig – Ex-VW-Chef Winterkorn: Das Landgericht Braunschweig hat laut Sa-FAZ (Carsten Germis/Marcus Jung u.a.) beschlossen, das Verfahren gegen Martin Winterkorn von den übrigen Verfahren wegen Betruges im Zusammenhang mit den Dieselmanipulationen abzutrennen. Wegen eines operativen Eingriffs sei Winterkorn verhandlungsunfähig, er soll sich erst zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht verantworten.
Die Entscheidung habe für die Öffentlichkeit einen bitteren Beigeschmack, kommentiert Carsten Germis (Sa-FAZ). Winterkorn bleibe außen vor, die Motorenentwickler nähmen allein auf der Anklagebank Platz. "Da könnte sich mancher an den alten Spruch erinnert fühlen: Gesetze sind wie Spinnenweben, die Kleinen bleiben hängen, die Großen fallen durch."
StA Zwickau – "Hängt die Grünen": Der Generalstaatsanwalt in Dresden hat die Staatsanwaltschaft Zwickau angewiesen, nun doch wegen des Verdachtes der Volksverhetzung im Zusammenhang mit Wahlplakaten mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" zu ermitteln. Ex-Bundesrichter Thomas Fischer kommentiert in einem Gastbeitrag für spiegel.de: "Die Weisung ist keine Sensation und auch kein Skandal, sondern als solche ein geläufiger Vorgang."
VG Köln zu Räumung im Hambacher Forst: Nachdem in der vergangenen Woche das Verwaltungsgericht Köln die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst vor drei Jahren für rechtswidrig erklärt hatte, hat NRW-Ministerpräsident Armin Laschet jetzt angekündigt, die Entscheidung noch einmal überprüfen zu wollen. Die Landesregierung hatte seinerzeit die Stadt Kerpen und den Kreis Düren zu der Räumung angewiesen – als Grund wurden Brandschutzmängel genannt, schreibt spiegel.de.
VG Wiesbaden – Wahlumfragen: Das Meinungsforschungsinstitut Forsa und der Bundeswahlleiter streiten sich vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden um die Frage, ob in die Umfrageergebnisse auch Briefwähler einbezogen werden dürfen. Der Bundeswahlleiter hatte Forsa aufgefordert, bis zur Schließung der Wahllokale am 26. September um 18:00 Uhr "keine Umfrageergebnisse zu veröffentlichen, in denen Antworten von Wählern, die bereits ihre Stimme per Briefwahl abgegeben haben, verarbeitet sind". Laut LTO soll das Verfahren zeitnah entschieden werden.
AG München zu Jérôme Boateng: Der Profifussballer Jérôme Boateng muss eine Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro zahlen, weil er seine Ex-Freundin geschlagen hat. Boateng hatte das bis zuletzt abgestritten, berichtet nun auch LTO. Die Staatsanwaltschaft hatte zusätzlich eine Bewährungsstrafe gefordert und prüft nun, ob sie Rechtsmittel einlegen will.
Recht in der Welt
Österreich – "Ibiza"-Detektiv: Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck hat sich für spiegel.de das Verfahren gegen den Urheber des Ibiza-Videos, Julian Hessenthaler, angeschaut und ist irritiert von der "Gutsherrenart" des Vorsitzenden und der "passiven und unterwürfigen Haltung" des Verteidigers. Inhaltlich geht es in dem Verfahren nicht um das Video, die eigens eingerichtete Soko "Ibiza" hatte seinerzeit keinen Anfangsverdacht auf eine Straftat gefunden. Vorgeworfen werden Hessenthaler jetzt Drogenstraftaten. Zwei Drogensüchtige sagen aus, sie seien von ihm mit insgesamt über einem Kilo Kokain beliefert worden.
Frankreich – Barnier zu EU-Gerichten: Der um das französische Präsidentenamt kämpfende Ex-Brexit-Chefunterhändler Michel Barnier habe eine Beschränkung des Einflusses europäischer Gerichte in Migrationsfragen gefordert, heißt es auf beck-aktuell. "In Bezug auf die Einwanderung müssen wir unsere rechtliche Souveränität wiedererlangen, um uns nicht länger den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fügen zu müssen", soll Barnier bei einer Veranstaltung seiner Partei Les Républicains gesagt haben. Kritik an der Äußerung kam aus dem EU-Parlament.
USA – Löschverbot für soziale Netzwerke: Nach Florida hat nun auch der US-Bundesstaat Texas, wie spiegel.de meldet, ein Gesetz erlassen, das es Onlinenetzwerken verbietet, Nutzer wegen ihren politischen Ansichten zu blockieren. Konservative Politiker in den USA beschuldigen die Online-Unternehmen seit längerem, ihre Standpunkte zu "zensieren" und die politischen Widersacher von der Demokratischen Partei zu bevorteilen.
USA – Abtreibungsgesetz Texas: Das amerikanische Bundesjustizministerium klagt gegen das neue texanische Abtreibungsgesetz. Das sogenannte Herzschlag-Gesetz verbietet Schwangerschaftsabbrüche, sobald der Herzschlag des Fötus festgestellt worden ist, und ermöglicht Privatpersonen, zivilrechtlich gegen alle vorzugehen, die einer Frau bei einem Schwangerschaftsabbruch helfen. Das Gesetz sei nach der langjährigen Rechtsprechung des US-Supreme Court eindeutig verfassungswidrig, wird der US-Justizminister und Attorney General Merrick Garland auf LTO zitiert.
Polen – Rundfunkgesetz: Der polnische Senat hat das umstrittene Rundfunkgesetz der PiS-geführten Regierung abgelehnt, berichtet LTO. Der Gesetzesvorschlag sah vor, dass künftig Rundfunklizenzen nur noch dann an Ausländer vergeben werden dürfen, wenn diese "ihre Zentrale oder ihren Wohnsitz im Bereich des Europäischen Wirtschaftsraums haben". Er gehe jetzt zurück an den Sejm, die erste Parlamentskammer.
EU-Rechtsstaatlichkeit: Im Interview mit spiegel.de (Ralf Neukirch/Maximilan Popp) erklärt EU-Justizkommissar Didier Reynders, warum die EU-Kommission so lange mit ihrem Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen Polen gewartet hat und in welchen anderen Fällen ein ähnliches Vorgehen denkbar wäre. So werde jetzt genau geprüft, ob Bulgarien die im Rechtsstaatsbericht festgestellten Defizite beseitige, geschehe das nicht, müsse ebenfalls darüber nachgedacht werden, welche weiteren Schritte angemessen wären.
Sonstiges
11. September: Mehr als 50 Gesetze, die die Überwachung beförderten, Grundrechte abbauten und Privatsphäre einschränkten, seien in der Folge der Anschläge von 2001 verabschiedet worden, schreibt Markus Reuter (netzpolitik.org). Der 11. September sei nicht nur ein mörderischer Terroranschlag auf das Leben von tausenden Menschen gewesen, sondern auch ein Beschleuniger für den Ausbau von Überwachung und den Abbau von Grundrechten, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit.
Rechtsanwalt Michael Streck: In der vergangenen Woche ist der frühere Präsident des Deutschen Anwaltvereins Michael Streck im Alter von 80 Jahren verstorben. Streck war nicht nur ein herausragender Steueranwalt, sondern glühender Verfechter der Freiheit und der Unabhängigkeit der Anwaltschaft, wird er in der Sa-FAZ (Marcus Jung) gewürdigt.
Stanislaw Lem und Recht: Martin Rath untersucht auf LTO, wo sich in deutschen Gerichtsurteilen Parallelen zum Denken des Science Fiction-Autors Stanisław Lem, der in diesen Tagen seinen 100. Geburtstag gehabt hätte, finden.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/pf
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. September 2021: . In: Legal Tribune Online, 13.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45991 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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